GewerkschafterInnen gegen Rechts: der Prozess gegen Angelo Lucifero rückt näher

Flyer
Die "Gewerkschafter gegen Rechts" informieren mit einem Flyer über die bevorstehende Hauptverhandlung von Angelo Lucifero am Mittwoch, 16. Januar 2008, 8 –“ 16.30 Uhr im Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, Raum 18.
Eine Reihe von Leuten treffen sich um 7.15 Uhr am Sitz des DGB, um von dort zum Amtsgericht zu laufen (5 Minuten Entfernung). Alle sind herzlich eingeladen, sich dieser Gruppe anzuschließen.
Wer nicht nach Erfurt kann, möge sich aus der Ferne solidarisieren per e-mail an Angelo
Am 10. Januar um 19 Uhr gibt es bei Radio F.R.E.I., Gotthardtstraße 21, eine Info-Veranstaltung. Dort geht es zum einen um die inhaltliche Dimension, aber auch um praktische Fragen des Prozessablaufs.
Da nicht alle Rechtsanwaltskosten gedeckt sind, werden dringend Spenden benötigt:
Kontoinhaber: Dittes
Kontonummer: 31762206
Bankleitzahl: 82064228
Erfurter Bank eG
Verwendungszweck: Spende Prozess Angelo
Nachtrag: Bei labournet gibt es inzwischen die Information, daß der Kollege gekündigt werden soll!:
Wir haben in den letzten Tagen die Information zurückgehalten, dass der ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Angelo Lucifero fristlos kündigen will, nachdem kurz zuvor Suspendierung und Hausverbot ausgesprochen wurden.
Wir haben diese Information zurückgehalten, um Angelo in der arbeits- und strafrechtlichen rechtlichen Auseinandersetzung nicht zu schaden. Diese Rücksichtnahme fehlte sowohl Landesbezirksleiter Thomas Voss als auch einigen Journalisten. Am 22. Dezember gab es den ersten Artikel bei indymedia (http://de.indymedia.org/2007/12/203337.shtml) und in der Jungen Welt und es ist zu erwarten, dass die Thüringer Lokalmedien in den nächsten Tagen nachziehen.
Die Kündigung erfolgt katastrophal kurz vor dem Prozess, den Staat und Nazis gegen Angelo am 16. Januar führen (siehe die Meldung vom Freitag und http://ggr.blogsport.de/). Ver.di lässt es sich nicht nehmen, Fakten zu schaffen und kommunizierte die beabsichtigte Kündigung bereits gegenüber den anderen DGB-Gewerkschaften - ohne Zustimmung oder Widerspruch des Betriebsrates und des Integrationsamtes, das bei Kündigung Schwerbehinderter Stellung nehmen muss, abzuwarten.(...)
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