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»Sie haben es getan und sie werden es jederzeit wieder tun, wenn es ihnen gestattet wird.« Hans Frick

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben über 25.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.
Nachdem der Bundespräsident das von CDU, CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung („Vorratsdatenspeicherung“) unterzeichnet hat, hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik am heutigen Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der 150-seitigen Beschwerdeschrift [1] wird auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Zur Begründung heißt es, das Gesetz lasse „massive Kommunikationsstörungen“ in Deutschland befürchten. Zum einen werde jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen drohe Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails von Menschen in Not, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen und Hinweise, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. Sensible Kontakte und Kommunikationen könnten nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe „die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens“ verloren.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben über 25.000 Menschen einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bevollmächtigt. Da die Erfassung und Auswertung der vielen Vollmachten noch nicht abgeschlossen werden konnte, ist die Beschwerde zunächst im Namen von sieben Erstbeschwerdeführern eingereicht worden. Es handelt sich um den Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, den Bremer Publizisten und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, den Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins "Netzwerk Recherche" Albrecht Ude, der Vorsitzende des Buchprüferverbands Heinz Raschdorf und der Strafverteidiger Peter Zuriel. Die Beschwerde wird im Namen der weiteren Beschwerdeführer eingereicht werden, sobald die Erfassung der bis zum 24.12.2007 eingegangenen Vollmachten abgeschlossen ist.
Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 ohne Anfangsverdacht protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis Ende 2008 können Unternehmen eine Vorratsspeicherung noch straffrei verweigern [2]. Sodann drohen hohe Bußgelder. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Telekommunikationsanbieter auf, einstweilen auf die Massendatensammlung zu verzichten. Erste Internet-Service-Provider haben bereits angekündigt, 2008 noch keine Daten auf Vorrat zu speichern.
Besorgten Bürgerinnen und Bürgern rät der Arbeitskreis, sich vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:
1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises [3]. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden kann [4].
Quellen:
[1] Die Beschwerdeschrift im Internet
[2] Nichtspeicherung ist straffrei: § 150 Abs. 12b TKG, auf Seite 15
[3] Datenfrei kommunizieren
[4] CD "Freiheit statt Angst"
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beleuchtet
Das Problem „Guantánamo“ erscheint mir in der Tat -“ abgesehen von den Foltervorwürfen -“ darin zu bestehen, dass den Gefangenen anfänglich kein formalisiertes Verfahren zur Verfügung stand, in dem sie die Frage ihrer Gefährlichkeit überprüfen lassen konnten.
Terrorist ist auch in Deutschland schnell jemand, der den falschen wissenschaftlichen Terminus benutzt, zur falschen Zeit am falschen Platz muslimisch aussieht oder im Wartezimmer allzu offen plaudert. Die Übergänge zum Polizeistaat sind fließend und dienen letztlich dazu, sämtlichen Widerstand zu unterdrücken, die Menschen in Angst und dadurch regierbar zu halten.Zitat: politblog
(...) Drei Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen Leiharbeiter ein, nur eine kleine Minderheit der Arbeitnehmer ist bei einer Verleih-Agentur angestellt. Doch hinter den auf den ersten Blick niedrigen Zahlen steht eine hohe Dynamik: Lag der Anteil der Leiharbeiter an allen Beschäftigten 2005 bei 1 Prozent, waren es 2006 bereits 1,5 Prozent. Seit 1998 hat sich die Quote sogar verdreifacht. (...)
Die Wissenschaftler beobachten zwei Trends beim Wachstum der Branche: Zum einen setzen mehr größere Betriebe Leiharbeitnehmer ein, besonders im Verarbeitenden Gewerbe: 2006 taten das 44,8 Prozent der Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten. Unter den Großunternehmen über 5.000 Mitarbeiter heuerten zuletzt sogar knapp 60 Prozent Zeit-kräfte an. Dagegen fiel der Anteil der Entleihbetriebe bei den kleinen Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern auf zuletzt gut 2 Prozent. In Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten stagniert die Quote bei maximal einem guten Drittel.
Wichtiger als die Ausweitung in die Fläche ist daher nach Analyse der Wissenschaftler der zweite Trend: Immer mehr Entleih-Unternehmen stocken die Zahl der Temporären im Verhältnis zur Stammbelegschaft auf. Der Anteil der größeren Betriebe, in denen 5 bis 20 Prozent der Beschäftigten ausgeliehen sind, wuchs zwischen 2002 und 2006 auf knapp 36 Prozent unter allen Betrieben mit Leiharbeit. 10 Prozent der Entleihbetriebe galten 2006 sogar als Intensivnutzer mit mehr als 20 Prozent Zeitarbeitern. 1998 gab es davon erst knapp 5 Prozent, 2002 waren es sogar nur 2 Prozent. (...)
Für die Leiharbeitnehmer sind wiederum die Chancen gering, über die Tätigkeit auf Zeit eine dauerhafte Beschäftigung zu finden: Lediglich 37,5 Prozent der Leiharbeiter waren 2006 überhaupt länger als drei Monate bei ihrem Verleihunternehmen beschäftigt. Bei gut 50 Prozent dauerte die Anstellung zwischen einer Woche und drei Monaten, bei 12 Prozent sogar noch kürzer. "Leiharbeit als alternative Probezeit zu verstehen, die über eine Screening-Funktion womöglich Klebeeffekte nach sich zieht, verkennt empirische Realitäten", schreiben die Forscher.
Diese Aktion markierte den Höhepunkt der "Asozialenverfolgung" im Faschismus. Seit 1938 drängten die Wohlfahrtsämter die Polizeibehörden geradezu zur Verhaftung von "Asozialen". An die Stelle der Schikanen und der Vertreibung von Bedürftigen traten ihre Erfassung und Vernichtung. Die Sozialutopie von der endgültigen Beseitigung abweichenden Verhaltens wurde in die Tat umgesetzt. Die Aktion "Arbeitsscheu Reich" war dabei das bedeutendste Einzelereignis der NS-Politik gegen "Asoziale". Nach dem Erlaß vom 26.01.1938 folgten eine Gestapoaktion am 21.04.1938 und eine Kriminalpolizeiaktion am 13.06.1938. Zirka 20.000 "Asoziale" wurden in die Konzentrationslager eingeliefert. Straftäter, Trinker, Prostituierte und Heimzöglinge galten als "asozial". Sie trugen den schwarzen Winkel. Als "Asoziale" standen sie ganz unten in der Hierarchie. Nach dem Krieg wurden sie vom Bundesentschädigungsgesetz ausgeschlossen: Erst 1987 richteten Bund und Länder für die vergessenen Opfer wie für Roma und Sinti, Homosexuelle und Wehrmachtsdeserteure einen Härtefonds ein. Der Gruppe der als "asozial" verfolgten Menschen fehlt jedoch bis heute eine Lobby.Quelle
