Tübinger Mayday! Parade 2008
Auch 2008 wird es die Mayday!Parade in Tübingen geben! Via Frederico Elwing und Tübinger Mayday! Parade
»Ein Kind, das an Leib oder Seele darbt, ist ein größerer Vorwurf gegen die Menschheit als alle Feindschaft und alle Niedertracht der Welt!« Erich Mühsam,
Solidarität hat eine Heimat, aller Internationalisierung zum Trotz: Wo sonst als im Ruhrgebiet ist es denkbar, dass sich Opelaner (Autobau), Mitarbeiter von Thyssen-Krupp (Stahl), Steilmann (Textil) oder Hoesch Spundwand mit Macht an die Seite der von Entlassung bedrohten Handybauer stellen? Nokia bläst der Wind mächtig ins Gesicht, und man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen: Das ist erst der Anfang.Zitat: WAZ via juraforum
Ob alles klug und durchdacht ist, was manche nun in der ersten Empörung über die finnische Verlagerungsaktion sagen und ankündigen, ist freilich fraglich. Sollten die Opelaner in Bochum tatsächlich aus Solidarität die Bänder stoppen, entstehen Kollateralschäden, die wiederum Arbeitsplätze bedrohen.Zitat: WAZ via juraforum
In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern kein eindeutiges 'Gesetz über Arbeitsverhältnisse' oder ähnliches, in dem das Streik- oder Arbeitskampfrecht geregelt ist. Auch gibt es kein "Streikgesetzbuch".(Zitat aus einem Antrag zum 21. Gewerkschaftstag der IG Metall)
Das Streikrecht wird vielmehr aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz abgeleitet.
Die darin verfasste sogenannte "Koalitionsfreiheit" beinhaltet auch das Recht der Koalitionen (Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften), ihre Ziele mit den Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht so schon immer entschieden. Aufgrund der weiteren Rechtssprechung und verschiedener Rechtsgrundsätze hat sich das deutsche Arbeitskampfrecht als reines Richterrecht weiterentwickelt.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist der sog. 'politische Streik' in Deutschland jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verboten. Somit sind Arbeitskämpfe gegen Gesetze oder politische Entscheidungen in Deutschland - im Gegensatz zu Frankreich - nicht möglich.
So ist in der Europäischen Sozialcharta (Art.6 Ziff. 4) eine umfassende Streikgarantie festgelegt. Bereits im Februar 1998 hat das Ministerkomittee des Europarechts festgestellt, dass die Beschränkung von Streiks auf tarifliche Ziele nicht mit der europäischen Sozialcharte zu vereinbaren ist. Deutschland wurde wegen dieser Beschränkung gerügt.
Die Forderung nach einem „vollständigen, allseitigen und gesetzlichen Streikrecht“ zielt darauf ab, das Streikrecht abschließend gesetzlich zu regeln und auch politische oder andere Streiks zu ermöglichen.
Weit mehr als 100 UnterstützerInnen aus dem gesammten Bundesgebiet haben heute vor und im Amtsgericht Erfurt ihre Solidatität mit Angelo Lucifero gezeigt.
Die Hauptverhandlung selbst wurde schon nach wenigen Minuten ausgesetzt, um zu prüfen, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten gegeben ist. Zu Beginn des Prozess wurde klar, daß die räumlichen Bedingungen der Verhandlung nicht geeignet sind, Angelo eine akustische Teilnahme am Geschehen zu ermöglichen. Die GewerkschafterInnen gegen Rechts begrüßen die Aussetzung, da die aktive Teilnahme an der Verhandlung eine notwendige Bedingung für eine angemessene Verteidigung ist.
Der Prozess ist damit bis auf weiteres vertagt. Der Verhandlungstermin am 23. Januar findet nicht statt.
In Anschluss an die Verhandlung fand eine eine spontane Demonstration durch die Erfurter Innenstadt statt. GewerkschafterInnen und Menschen aus verschiedenen Verbänden und antirassistischen Organisationen bekundeten in Redebeiträgen ihre Solidarität mit Angelo Lucifero. Sie forderten die sofortige Einstellung des Verfahrens.
Anlässlich des Prozessbeginns fordern die GewerkschafterInnen gegen Rechts nochmals, die Bedrohung durch Naziangriffe in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion zu stellen, statt antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren.
Wir bedanken uns für die Solidarität bei allen UnterstützerInnen und werden weiter über den Verlauf des Verfahrens berichten.
Der Gewerkschafter und Antifaschist Angelo Lucifero hatte sich am 15.03.2007 am Rande einer Kundgebung des Erfurter Sozialbündnisses gegen einen Nazi-Angriff mit einer Schreckschusspistole zur Wehr gesetzt. Während die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben hat, machen der Angeklagte und seine Verteidigung Notwehr geltend.