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"In Prison my Whole Life - The Case of Mumia Abu-Jamal"

Mumia Abu-Jamal's Fall ist Gegenstand des Films "In Prison my Whole Life –“ The Case of Mumia Abu-Jamal", USA/GB 2007, Regie: Marc Evans (90 min), der am heutigen Mittwoch in Berlin um 22.15 Uhr in der Originalfassung zu sehen ist.

Ort: fsk-Kino am Oranienplatz, Segitzdamm 2 10969 Berlin-Kreuzberg (U-Bf: U1 Kottbusser Tor, U8 Moritzplatz - Bus: M29, 140, - N8).

Am 2. Mai wird der Film um 17:30 in Stuttgart im Corso International, Hauptstraße 6 70563 Stuttgart-Vaihingen gezeigt.

Amnesty International präsentiert den mit seinem Logo versehenen Film im Rahmen des "britspotting"-Festivals als Deutschland-Premiere sowie die Besprechung von Anja Trebbin in der Zeitung "junge Welt").

Nach der Vorführung ist Robert R. Bryan aus San Francisco, Hauptanwalt von Mumia Abu-Jamal eingeladen.

Nachfolgend noch ein weiterer Hinweis auf den "Abend für Mumia Abu-Jamal" am Donnerstag, 17. April, ab 19 Uhr.
Ort: Literaturforum im Brecht-Haus, Chausseestr. 125 10115 Berlin (U-Bhf. Oranienburger Tor, S-Bhf. Oranienburger Straße).

Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

Eliane Weimann solidarisch unterstützen

Wir hatten hier mehrfach über den Fall der Diplom Betriebswirtin Eliane Weimann berichtet, die gegen ihre inzwischen 3. Kündigung durch die Stuttgarter Volksbank AG klagt. Der Fall von Frau Weimann steht für eine offenbar verbreitete Praxis im Umgang mit Müttern, die nach dem Ende des Erziehungsurlaubes aus dem Job gemobbt werden. Eine solidarische Unterstützung ist daher notwendig. Die Ludwigsburger Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hatte in Sachen Eliane Weimann vs. Volksbank Stuttgart nach der Verhandlung am 31. Januar einen neuen Kammertermin angesetzt.

Ludwigsburger Kammer

Dazu ging eine Mail an die LabourNet Redaktion:
„Im Fall Weimann, soll es nun endlich eine Entscheidung geben.
Termin Arbeitsgericht Stuttgart Aussenkammer Ludwigsburg, Friedrichstraße 5 (nahe Bahnhof) am 24.4. 2008 um 10.00 Uhr.
Nun endlich hat das Gericht den Kammertermin, der zum ersten Mal am 6.12.2007 sein sollte und erneut im Januar vertagt wurde, auf den 24.4. angesetzt. Frau Weimann arbeitete in der Stuttgarter Volksbank AG seit vielen Jahren. Sie bekam ein Kind, wollte gegen den Willen des Vorstandes ihr Recht auf Arbeit nach der Erziehungszeit wahrnehmen –“ und kämpft jetzt gegen die 3. Kündigung in Folge. Die ersten beiden hat die Bank zurückgenommen, nachdem durch eine Reihe von Gerichtsterminen klar war dass die Bank nicht gewinnen kann. Am Tag der Rücknahme der 2. Kündigung wurde die 3. Kündigung rausgeschickt. Der Fall war mehrfach in den Stuttgarter Zeitungen , auch im Stern letztes Jahr, in der Fernseh-Landesschau –“ wir wollen wieder die Presse nutzen und brauchen deshalb viele viele viele Unterstützer, damit die Bilder gut werden und keine 4. Kündigung folgt wegen der negativen Einstellung der Öffentlichkeit gegen die Bank. Bitte an alle, die Zeit haben: Unterstützt Frau Weimann! Vielen Dank und uns allen viel Erfolg!“

Siehe auch:
Die Legende von der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
• ver.di: Mutter besteht auf ihrem Recht
Berichte auf LabourNet

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