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In Bewegung bleiben! Das Recht auf antifaschistischen Protest verteidigen!

Flyerdownload: Bild anklicken
Der Arbeitskreis Kesselklage wendet sich mit einem Flugblatt zur Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 an die Öffentlichkeit:

Am 1. Mai 2011 zogen hunderte Nazis aus dem süddeutschen Raum in einem Großaufmarsch durch Heilbronn. Das sorgte bereits im Vorhinein für breiten Protest: in spektenübergreifenden und überregionalen Bündnissen mobilisierten sich NazigegnerInnen gegen das Auftreten der Rechten in Heilbronn. Dem Naziaufmarsch sollte ein vielfältiger Widerstand auf der Straßen entgegenstehen.

Die Polizei, die am Tag des Aufmarsches mit mehreren tausend Einsatzkräften zugegen war, verhinderte jedoch jede Möglichkeit, gemeinsamen und wahrnehmbaren Protest gegen den Aufmarsch zu artikulieren. Während die Nazis durch ein komplett abgeriegeltes Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden hunderte AntifaschistInnen zwischen 9 und 20 Uhr von martialisch auftretenden Polizeikräften am Heilbronner Bahnhof eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Die Polizeikräfte haben an diesem Tag dafür gesorgt, dass über 700 Nazis nach außen Stärke zeigen und ungestört ihre menschenverachtende Hetze verbreiten konnten. Und das, obwohl bekannt war, dass erst zwei Wochen zuvor Neonazis aus dem Umfeld der NPD-Jugendorganisation „JN“ in Winterbach im Rems-Murr-Kreis eine Hütte in Brand setzten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel vom 1. Mai 2009 in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort wurden mehrere hundert AntifaschistInnen durch stundenlange Einkesselung an der Teilnahme an einer DGB-Demonstration gehindert – zeitgleich fand in der Stadt ein süddeutschlandweiter Naziaufmarsch statt.

Wir – Betroffene und solidarische NazigegnerInnen – gehen nun juristisch gegen den letztjährigen Polizeieinsatz in Heilbronn vor. Mit mehreren Klagen möchten wir am Beispiel des Heilbronner Bahnhofkessels gerichtlich erneut feststellen lassen, dass die seit Jahren durch die Polizei praktizierte „Kesselungstaktik“ zur Unterbindung von antifaschistischem Protest nicht weiter anwendbar ist.

Nur durch einen breitgefächerten und direkten Widerstand gegen die zunehmenden Naziaktivitäten kann denselben Einhalt geboten werden. Dafür ist die umfassende Möglichkeit zur öffentlichen und kollektiven Äußerung von Protest und antifaschistischen Gegenpositionen unbedingt notwendig. Für die polizeiliche Behinderung und Einschränkung dieses Grundrechtes kann es keine Rechtfertigung geben!

Keinen Fußbreit den Faschisten!
Schafft Öffentlichkeit und unterstützt
die Klagen!

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Bank: Kreissparkasse Esslingen

Aus der Geschichte des 1. Mai

Die Ursprünge des 1. Mai als Kampftag der ArbeiterInnenbewegung und der Gewerkschaften liegen in den USA (obwohl dort der „Labor Day“ heute im September gefeiert wird). 1886 eskalierte in Chicago ein mehrtägiger Generalstreik zur Durchsetzung des Achtstundentags – damals waren 12 Stunden üblich – durch gewalttätigen Einsatz der Polizei. Ein nie aufgeklärtes Bombenattentat wurde acht Anarchisten zugeschrieben (von denen einige gar nicht dort waren), vier Todesurteile wurden vollstreckt. 1889 wurde auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale zum Gedenken an die „Haymarket“-Opfer der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. 1890 gingen erstmals Millionen ArbeiterInnen am 1. Mai auf die Straße.

In Deutschland beschloss 1919 zwar die Weimarer Nationalversammlung die Einführung eines allgemeinen Feiertags, „der dem Gedanken des Weltfriedens, des Völkerbundes und des internationalen Arbeiterschutzes geweiht ist“, doch es kam nicht dazu. In einigen der damaligen deutschen Länder wurden sogar Kundgebungen unter freiem Himmel am 1. Mai verboten. 1929 kam es in Berlin unter der Verantwortung des Polizeipräsidenten Zörgiebel (SPD) zu Gewaltexzessen gegen demonstrierende ArbeiterInnen – mit über 30 Todesopfern.

1933 erklärten die Nazis in demagogischer Absicht den 1. Mai zum „Feiertag der nationalen Arbeit“. Am 18.4. notierte Nazi-Propagandaminister Goebbels: „Den 1. Mai werden wir zu einer grandiosen Demonstration des deutschen Volkswillens gestalten. Am 2. Mai werden die Gewerkschaftshäuser besetzt. Gleichschaltung auch auf diesem Gebiet. Es wird vielleicht ein paar Tage Krach geben, aber dann gehören sie uns. Man darf hier keine Rücksicht mehr kennen.“ So geschah es – am 2. Mai 1933 werden die Gewerkschaften verboten, ihr Vermögen eingezogen. Viele GewerkschafterInnen wurden verhaftet, in Konzentrationslager gesteckt und ermordet.

Ein solcher Missbrauch des 1. Mai sollte nach dem von den Nazis vom Zaun gebrochenen Zweiten Weltkrieg verhindert werden. In einigen Landesverfassungen wurde ausdrücklich festgeschrieben, wozu dieser gesetzlicher Feiertag da ist. So gilt er in Baden-Württemberg (Art. 3/2) „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung.“

Vor diesem Hintergrund nehmen nicht nur die Gewerkschaften das Auftreten von Neonazis am 1. Mai sehr ernst. Vollkommen inakzeptabel ist das Feindbild und Auftreten der Polizei am 1.5.2011 in Heilbronn, die Nazis mit fremdenfeindlichen Sprüchen als besonders zu schützende Demonstranten, dagegen die für die Ziele des 1. Mai angereisten GewerkschafterInnen und AntifaschistInnen als Objekte von Leibesvisitationen und in Schach zu haltende Störer der öffentlichen Ordnung behandelte.

 

Via Arbeitskreis Kesselklage

"Die Hunde bellen … von A bis (R)Z"

Das Buch "Die Hunde bellen … von A bis (R)Z" über die Geschichte militanter Kämpfe zwischen den 60er und 90er Jahren ist ausverkauft. Es soll demnächst jedoch als E-Book herauskommen. Bereits jetzt lässt sich ein Teil der Texte bei Wolf Wetzel finden, der die einzelnen Teile Zug um Zug online stellen wird.

Buchcover
Zur Orientierung hier das Inhaltsverzeichnis:

  • Einleitung
  • Ein Staatsbegräbnis für die 68er Revolte
  • Vom Erziehungsheim bis zum Häuserkampf in Frankfurt Anfang der 70er Jahre – Ein Streifzug mit Hans-Joachim Klein
  • Die verlorene Hoffnung auf den Sieg – das Konzept der trikontinentalen Befreiung
  • Der Überfall eines deutsch-palästinensischen Kommandos auf die OPEC-Konferenz in Wien 1975
  • Wege und Irrwege antiimperialistischer und antizionistischer Solidarität in den 70er Jahren
  • Die verlorene Unschuld – zum Teufel mit den Opfern
  • Die letzte Schlacht gewinnen wir… Frankfurter Spontis im Kampf gegen den ›Terrorismus‹
  • Steine oder Kugeln – alles andere als ein Gedicht
  • Der OPEC-Prozeß – Im Hause staatlicher Kronzeugen-Präparateure
  • Joschka Fischer als Zeuge vor Gericht
  • Offener Brief an den Außenminister Joseph Fischer
  • Interview mit dem ehemaligen RZ-Mitglied Gerd Schnepel
  • Eine Start- und Landebahn für den militanten Widerstand?
  • Zwischen Selbstauflösung und Neubestimmung militanter Politik
  • Tod eines Märchenprinzen – Über den Umgang mit Verrat und das Schweigen über die RZ/Rote Zora
  • Von der Militanz der Angst
  • Diskussionspapier anlässlich der Gerichtsprozesse gegen die Revolutionären Zellen/Rote Zora 2001
  • Offener Brief ehemaliger Bekannter an den für die Bundesanwaltschaft tätigen Kronzeugen Tarek Mousli
  • Chronologie von 1970 bis 2001

Gedenkfeier KZ-Friedhof Birnau

Gedenken an die Opfer von Faschismus und Krieg KZ-Friedhof Birnau Samstag, 12. Mai 2012

14:00 Uhr Überlingen-West
Führung Goldbacher Stollen mit Oswald Burger

Treffpunkt zur Stollenführung: Stolleneingang, Obere Bahnhofstraße, neben „Wirtshaus zum Felsen“. Bitte Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz „Bahnhof, Therme“, Bahnhofstraße nutzen.

17:00 Uhr KZ-Friedhof Birnau
Gedenkfeier mit Cornelia Kerth (Bundesvorsitzende der VVN-BdA) und mit Carlo Pestelli (Liedermacher aus Turin)

Freitag, 11. Mai 2012
19:00 Uhr Konstanz, K9 Lesung „Einmal Partisan –“ immer Partisan“ mit Jürgen Weber ab 20:30 Uhr Konzert mit Carlo Pestelli

Veranstaltet von und mit
• Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –“ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA Bodensee-Oberschwaben und Singen-Konstanz)
• DGB Region Südwürttemberg
• IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben
• IG Metall Singen
• ver.di Bezirk Oberschwaben
• ver.di Bezirk Schwarzwald-Bodensee

Download des Veranstaltungsflyers

Wortlaut der Verbotsverfügung für OCCUPY in Frankfurt

Dankenswerterweise hat die FR inzwischen Auszüge aus der Verbotsverfügung veröffentlicht, über welche die Stadt Frankfurt sich vor dem Anblick der Proteste gegen die Herrschaft der Banken über Europa retten will. Innenminister Rhein und seinesgleichen wälzten sich im hessischen Landtag immer noch in Erinnerungen an das, was ihrer Erinnerung am 31. März in der Hauptstadt des Kapitals passiert war. GEWALT! Namenlose erschreckend sich wälzende Verheerungswut, die anständige Geschäftsleute und Polizisten gleichermaßen bedrohte.

Das alles wirkungsvoll im hessischen Parlament noch einmal ausgebreitet - im Wortsinn. Breit, aber nicht stark genug.

Das war den Juristen um die Frankfurter Polizei offenbar klargeworden. Wie sie öfter leidvoll erfahren hatten, schauen die Gerichte öfter mal auf die Anmelder einer angeblich toddrohenden Demonstration. Und da müssten sie feststellen, dass die Anmelder vom 31. März gar nicht die gleichen sind wie die für die BLOCKUPPY-Blockade. Was nichts für Vertrauen in den alten Satz sagen soll: "Lass nur die Gerichte walten,und du wirst dein Recht halten". Nur sind auch die ungeneigtesten Richter darauf angewiesen, auf frühere Entscheidungen Rücksicht zu nehmen. Klassenjustiz ja! Aber es muss der Schein einer durchgängigen Konsequenz erzeugt und gewahrt werden.

Also griffen die Juristen Frankfurts aufs Grundsätzliche zurück.

In der Verfügung heißt es deshalb : "um Hinweise auf Ausschreitungen und Gewalt suchende Aktivisten geht es in der Verfügung aber nur ganz am Rande. Die Stadt will vor allem „die von der Verfassung geschützten Grundrechte Berufsfreiheit und Eigentum“ der in der Stadt lebenden und arbeitenden Menschen unverletzt sehen. Blockaden beeinträchtigten die Rechte anderer Menschen, heißt es in der Verfügung: „So werden Verkehrsteilnehmer für eine bestimmte Dauer in ihrer Bewegungsfreiheit behindert oder Bürger mit Meinungen konfrontiert, denen sie nicht oder nur schwer ausweichen können.“

Diese Begründung macht Demonstrationen allgemein abhängig von der Willkür der Obrigkeit. Es lassen sich nämlich keine Aufmärsche einer unbestimmten Anzahl von Menschen denken, die nicht die Bewegungsfreiheit anderer behindern- ob es sich um den ersten Mai handelt oder die Fronleichnamsprozession.

Als unfreiwillig humoristische Beilage hat die Frankfurter Allgemeine eine Planaufstellung der Polizei beigefügt, mit welcher diese beweisen will, welche anderen Kundgebungen und Versammlungen durch die verwerflichen Auftritte der OCCUPY-Betreiber behindert werden können. Da wird der Wochenmarkt auf der Konstabler-Wache als gefährdet hingestellt. Ungefähr einen Kilometer entfernt vom äußersten Treffpunkt von OCCUPY an der Hauptwache. Oder sehr lieb wird auch ein Stand der "ZEUGEN JEHOVAHS" als besonders schützenswert genannt. Meiner Kenntnis nach das erste Mal, dass die Polizei sich darum kümmern zu müssen meint. Auch die "Ordensleute für den Frieden" hat es erwischt. Sie werden geschützt- aber zugleich ihre Demonstration verboten. Zum Schutz - versteht sich. Diese Ordensleute stehen seit Jahrzehnten vor den großen Bankhäusern Frankfurts - und haben die lange Zeit keinen Banker mit dem Bußgürtel ausgepeitscht.

Nicht originell, aber selten so offen ausgesprochen- das zweite Argument. Demnach werden Bürger bei dieser- wie jeder- Demonstration mit Meinungen konfrontiert,"denen sie nicht oder nur schwer ausweichen " können. Gerade das habe ich unbescheidenerweise immer für den eigentlichen Zweck von Demonstrationen gehalten. Denen, die am liebsten bei allem wegschauen, unbequem werden. Sie mit der Nase in den Dreck stoßen, den sie mitverursacht oder zumindest geduldet haben.

Schon bei den Auseinandersetzungen um Startbahn West erfanden geschickte Ideologen das Prinzip der "negativen Meinungsfreiheit".Es sollte das Recht garantieren, gewisse Unannehmlichkeiten des öffentlichen Lebens und der Regierungen nicht zur Kenntnis zu nehmen, wenn man nicht wollte. Damit kamen die tüchtigen Grundrechtsverdreher außerhalb weniger juristischer Denkerkreise nicht durch. Tatsächlich würde die Anerkennung eines solchen Rechtes genau das honorieren, was nachträglich den Deutschen während der Zeit des Faschismus immer vorgeworfen wurde. Dass sie zwölf Jahre lang immer angestrengt weggeschaut haben. Wenn das als Grundrecht gilt, wird nicht nur nach Belieben jede Demonstration strafbar, die auf dunkle Punkte aufmerksam macht. Sondern jede Aufforderung zu Demokratie nicht nur als Bundestagsplappern, sondern als Lebensprinzip. Demokratie fordern muss zwangsweise heißen: Raus aus der Sofa-Ecke. Wenigstens wahrnehmen, was sie mit Dir anstellen.

Insofern ist die amtliche Verbotsverfügung für die Zukunft zunächst der Rechtsprechung, darüber hinaus der gelebten Demokratie viel gefährlicher als das Gewaltgesülze, wie es zur Begleitung im hessischen Landtag abgefüllt wird. Sie dürfen damit nicht durchkommen.

PS: Sicher ist der Weg zum Verwaltungsgericht nicht das eigentlich schlagende Argument. Das werden auf jeden Fall diejenigen liefern, die in großen Mengen demonstrieren, ob das nun gerichtlich genehm ist oder nicht. Trotzdem ist der juristische Kampf nicht einfach als lasch zu verwerfen. Und zwar deshalb, weil jede Gerichtsentscheidung eine Selbstfestlegung der Machthabenden bedeutet. Was einmal beschlossen wurde, zeichnet einen Weg ab- und damit günstigenfalls einen Bewegungsraum für alle Bewegungen. Der Gang zum Gericht ersetzt nicht den aktuellen Kampf, aber er garantiert zeitweise seine Entfaltungsmöglichkeit. Es erfordert auf jeden Fall eine zusätzliche Anstrengung der Machthaber, jahrelang hingenommene Handlungen vor aller Welt zum Gesetzesverstoß zu erklären.



Protesterklärung gegen das Verbot

Frankfurt: Stadt beantwortet Gesprächsangebot von Blockupy mit Demo-Verbot

Die Stadt Frankfurt hat die erneute Bitte des Blockupy-Bündnisses um einen Gesprächstermin mit einem Verbot der für den 19. Mai angemeldeten europäischen Demonstration beantwortet. Eine entsprechende E-Mail hat der Anmelder der Demo, Werner Rätz von Blockupy, heute Nachmittag erhalten. Darin heißt es, die Verbotsverfügung sei unterwegs.

"Hier wird das Demonstrationsrecht in einer Weise mit den Füßen getreten, die fast sprachlos macht. Eine solche Missachtung eines der wichtigsten Grundrechte unserer Verfassung habe ich bisher noch nicht erlebt", sagte Werner Rätz. "In Frankfurt droht die Demokratie ernsthaft Schaden zu nehmen – unabhängig davon, dass das Verbot juristisch und faktisch keinen Bestand haben wird." Sobald die Verbotsverfügung vorliegt, wird das Bündnis beim zuständigen Verwaltungsgericht Widerspruch einlegen.

Am Montag waren bereits zwölf Verbotsverfügungen bei Blockupy eingegangen, die sich auf Kundgebungen, Mahnwachen und Plätze für Camps bezogen. Gegen diese zwölf Verfügungen hat das Bündnis ebenfalls bereits Klage eingereicht. Laut Gericht können die Entscheidungen bis Anfang der Woche dauern.

"Offenbar gehört es zur Strategie des Ordnungsdezernenten, Gesprächsangebote von uns mit Verboten zu beantworten", stellte Blockupy-Sprecher Christoph Kleine fest. Markus Frank (CDU) hatte in den Medien verlautbaren lassen, er sei nur zu Gesprächen bereit, sollte das Blockupy-Bündnis auf Blockaden verzichten. Christoph Kleine: "Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ist keine Verhandlungsmasse! Während der Blockupy-Tage wird es auch Aktionen des Zivilen Ungehorsams geben, für die selbstverständlich niemand eine Genehmigung der Stadt erwartet. Verboten wurden hier aber Kundgebungen, eine Demo, Konzerte, etwa mit Konstantin Wecker, Mahnwachen und Flächen für das Camp!"

Das Bündnis betonte erneut, dass von seinen Aktionen keine Eskalation ausgehen wird. Es gehe darum, mit bunten, vielfältigen Aktionsformen drei Tage lang in der Innenstadt der Finanzmetropole Frankfurt den Protest gegen die Verarmungspolitik der Troika sichtbar zu machen. Blockupy-Sprecher Martin Behrsing sagte: "Es soll niemand gefährdet oder verletzt werden, keine Unbeteiligten, keine Bankangestellten, keine Protestteilnehmerinnen und Protestteilnehmer und auch keine Polizistinnen und Polizisten. So bereiten wir die Aktionen vor, und das wird über alle Kanäle kommuniziert. Und das wird auch so in den Aktionstrainings geübt."

Zudem wies Blockupy die Gleichsetzung von Massenblockaden mit Gewalt zurück. Auch rechtlich sind Massenblockaden keine Nötigung, sondern Ordnungswidrigkeiten, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in seinem so genannten Mutlangen-Urteil feststellte.

Quelle: Pressemitteilung 8.5.

Protesterklärung gegen das Verbot

Menschen! Das DemoZ Ludwigsburg braucht eure Hilfe!

Inmitten des Schillerviertels in der Barockstadt Ludwigsburg gelegen, kommen seit 32 Jahren Menschen im Hinterhaus der Wilhelmstraße 45/1 zusammen, um sich dort auszutauschen, zu feiern, zu organisieren und sich jenseits parteipolitischer Programme ins gesellschaftliche Gemenge zu werfen, mal laut, mal leise, immer aber selbstorganisiert, selbstverwaltet und selbstbestimmt.

Am 5. Februar 1980 wurde das Demokratische Zentrum e.V. gegründet, nachdem es bereits seit 1977 den Vorläufer, die Solidaritätszentrum Kooperative e.V., gab. Die sozialen Bewegungen der 70er/ 80er, Folgen der Revolte von 68, besonders die Anti-AKW-Gruppen, standen Patin bei der Vereinsgründung. Ohne Friedensbewegung, ohne Frauenbewegung, ohne Häuserbewegung, ohne Ökobewegung, ohne Internationalismusbewegung und ohne die Antifabewegung gäbe es uns heute nicht.

Was vor 30 Jahren in fast allen Städten und Gemeinden dieser Republik zum Alltag gehörte – selbstverwaltete, nicht-kommerzielle Räume und Zentren – ist heute ganz und gar keine Selbstverständlichkeit mehr, wie die Kämpfe um bedrohte selbstverwaltete Orte und die zahlreichen Schließungen von Zentren und Freiräumen zeigen. Die Ökonomisierung der Städte, die Umwandlung von öffentlichen in privaten Raum und die neoliberale Deregulierung des gesamten Lebens mit ihren Ich-AGs, sind Kennzeichen der heutigen spätkapitalistischen Gesellschaftsordnung. Gleichzeitig werden die repressiven Strategien gegen all diejenigen verschärft, die in dieser Logik nicht „verwertbar“ sind, oder aus rassistischen und sexistischen Motiven von Teilbereichen dieser Gesellschaft ausgeschlossen sind. Sich diesen Entwicklungen/Verhältnissen entgegenzustellen heißt sich politisch und kulturell zu positionieren. Dies tun wir, indem wir den aktuellen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen unsere Sicht der Dinge, inspiriert von der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit und der Hoffnung auf eine herrschaftsfreie Gesellschaft, zur Seite, öfters jedoch gegenüberstellen. In Zeiten von kulturellen „Groß-Events“ und oftmals unerschwinglichen Eintrittspreise setzen wir auf „Kultur von unten“ – all dies nach wie vor ohne Chefs und mit so wenig Hierarchie wie nötig, ohne Konsumzwang und Gewinnorientierung.

Die Lust auf das gemeinsame Projekt DemoZ verbindet diejenigen, die im DemoZ aktiv sind.

Seit der Gründung bietet das DemoZ Räume für Initiativen und ist Forum für verschiedene politische und kulturelle Gruppen. Außerdem pflegt das DemoZ verschiedene Kooperationen wie etwa mit dem Antifaschistischen Netzwerk im Landkreis Ludwigsburg, der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg (LAKS) und den Gewerkschaften, um nur einige Beispiele zu nennen. Im wöchentlichen DemoZ Plenum wird über die Organisation des Hauses beraten, sowie die Veranstaltungen der verschiedenen Gruppen und des DemoZ selbst koordiniert.

In den nächsten Monaten stehen im DemoZ Umbaumaßnahmen an, um rechtmäßig als Versammlungsstätte zugelassen zu werden. Verbunden mit der Zulassung sind Baumaßnahmen, die im Bereich des Brandschutzes und Schallschutzes sowie im Bereich der Zuständigkeit der Gewerbeauchfsicht liegen.

Im derzeitigen Bauzustand des DemoZ sind wir seit Ende 2010 brandschutztechnisch gezwungen, die Personenzahl in den Räumen auf 40 Personen zu begrenzen. Dadurch wird unsere politische und kulturelle Arbeit in einem auf Dauer untragbaren Maß eingeschränkt. Diese Situation führt dazu, dass wir kaum Werbung für unsere Veranstaltungen machen können, um nicht zu viele Besucher_innen anzuziehen, was wiederum dazuführt, dass teilweise kaum Gäste zu den Veranstaltungen kommen. In absehbarer Zeit wird das zu finanziellen Problemen führen. Gleichzeitig wird die kulturelle und politische Bedeutung des DemoZ in der sich gentrifizierenden Stadt zunehmend eingeschränkt.
Um langfristig eine stabile Finanzierung des Vereins sicherzustellen, sind die Umbaumaßnahmen zeitnah umzusetzten. Die ersten Baumaßnahmen im Bereich des Brandschutzes sind laut den baurechtlichen Vorgaben bis zum 31.5.2012 abzuschließen, der zweite Fluchtweg wird im September 2012 gebaut. Die Schallschutzmaßnahmen sind für Januar 2013 angesetzt. Allein dadurch können die bestehenden Projekte im DemoZ fortgeführt werden und Raum und Infrastruktur für zukünftige Kampagnen und Vorhaben geschaffen werden.

Für diese Baumaßnahmen braucht das DemoZ Geld, auch weil die meisten Stiftungen und Kulturförderungen nur greifen, wenn Eigenmittel ausgewiesen werden können. Deshalb hat sich dieser Soli-Kreis gegründet mit dem Ziel Aktionen und Veranstaltungen durchzuführen. Es werden bereits Kooperationen mit vielen Unterstützer_innen regional und überregional auf den Weg gebracht. Wir freuen uns über jegliche Hilfe und Mitarbeit.

Mehr Information:

 

Quelle: Aus dem Soliblog zusammengeklaut.

Was ist eigentlich Gentrification?



“Gentrification, die Verdrängung ärmerer Bewohner/innen aus bisher preiswerten Wohnvierteln, hat sich zu einem ständigen Begleiter städtischer Veränderungen entwickelt. Doch nicht nur immobilienwirtschaftliche Interessen, sondern auch symbolische Umwertungen sind für die Veränderungen in den Städten verantwortlich.
Interview mit Andrej Holm, Sozialwissenschaftler und Aktivist aus Berlin.–


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Quelle: KanalB
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