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Mit Rolf Gössner gegen die NPD. Bericht über eine Veranstaltung am 13.04.07 in Sindelfingen.

Dr. Rolf Gössner ist ein unbequemer Mann. Natürlich in erster Linie für Staatsorgane, à la „Schnüffel und Horch“. Deren Treiben deckt er seit Jahren publizistisch auf durch seine Bücher, als Mitherausgeber des „Grundrechte-Reports“, der Zeitschrift „Ossietzky“, als Mitverleiher des Negativpreises „BigBrotherAward“ sowie als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. In letztgenannter Funktion und als ihr Prozessbeobachter leistet er eine nicht zu überschätzende Arbeit, wenn zu befürchten ist, dass Gerichtsverfahren verschleppt, Prozesse unfair geführt oder Menschenrechte verletzt werden könnten –“ gerade bei Verfahren, in denen es um die persönliche Existenz von Betroffenen geht: die berufliche, die soziale Existenz oder die durch Verfolgung bedrohte physische Existenz. Seine Prozessbeobachtung soll der Justiz besondere Aufmerksamkeit signalisieren und dazu beitragen, dass die gerichtlichen Vorgänge in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert werden. So begleitet Rolf Gössner den gerade laufenden Prozess vor dem Landgericht Dessau, in dem es um den Verbrennungstod eines Migranten in Polizeigewahrsam geht.

Darüber hinaus zählt er zu den leider nicht sehr zahlreichen Stimmen im Land, die sich gegen den Abbau demokratischer Rechte, vor allem seit dem 11. September 2001 im Zuge der sogenannten Terrorismusbekämpfung, zur Wehr setzen (von den „Otto-Paketen“ bis hin zu den derzeit laufenden Anschlägen auf die Demokratie und Bürgerrechte wie sie von Schäuble & Co geplant werden). Insoweit sei auf sein neuestes, soeben erschienenes Buch verwiesen, das den Titel „Menschenrechte in Zeiten des Terrors“ trägt –“ „Kollateralschäden an der –šHeimatfront–™“.

Rolf Gössner ist aber auch unbequem, weil er zu jenen Demokraten zählt, die den (formalen) Gleichheitsgrundsatz der bürgerlichen Demokratie, die Unschuldsvermutung und rechtsstaatliche Verfahrensweisen verteidigen und zugleich davor warnen, den (bürgerlichen) Staat als Schutzorgan vor dem Anwachsen der Nazi-Szene und der faschistischen Gefahr vorbehaltlos in Anspruch zu nehmen. Er sieht in den Verbotsforderungen hinsichtlich rechtsextremer Organisationen und Aufmärsche die Gefahr einer „Verdrängung des Neonazi-Problems“, das weit in die Mitte der Gesellschaft reiche; damit werde „womöglich eine Sicherheitskonzeption befördert, die der Bevölkerung vorgaukelt, verhängnisvolle politische Entwicklungen könnten etwa geheimdienstlich oder per Verbotsdekret verhindert werden“.

Kundgebung am 16.2.2007 in Stuttgart gegen NPD Fasching
Foto: Roland Hägele
Von daher versprach die Veranstaltung mit ihm in Sindelfingen am 13. April 2007 spannend zu werden. Diese Veranstaltung hatte den Titel: „Zwischen Nachsicht und Härte“. Der staatliche Umgang mit Neonazismus und rechter Gewalt ist äußerst widersprüchlich und steht im Konflikt mit antifaschistischen Grundsätzen und Aktionen“. Neben der Kreisvereinigung der VVN-BdA Leonberg-Sindelfingen-Böblingen hatten als Veranstalter die Gewerkschaften GEW, ver.di und IG Metall aufgerufen, sowie attac, das baden-württembergische Rosa-Luxemburg-Forum und das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region.
Unmittelbarer Anlass für die Einladung an Rolf Gössner waren die Ereignisse um das Auftreten des wegen Volksverhetzung verurteilten Nazibarden Rennicke in einer von der NPD ausgerichteten und von der Polizei geschützten „Faschingsfete“ (siehe auch die Presseerklärung). Das kam auch im Motto der Veranstaltung zum Ausdruck.

Aber wir stecken ja auch bekanntermaßen in der Kampagne zum Verbot der NPD. Wie würde sich Rolf Gössner in dieser Frage positionieren, ein Demokrat, der aus seiner Skepsis gegenüber Verboten keinen Hehl macht?

Seit Anfang der 90er Jahre, so Gössner, sind über 130 Menschen durch rechte Gewalt und faschistische Anschläge zu Tode gekommen, die Schwerverletzten gehen in die Tausende. 2006 verzeichnet die bundesweite Statistik über 18.000 Delikte mit rechtem und rassistischem Hintergrund. Rolf Gössner betonte, dass der fremdenfeindliche Nährboden weit in die Mitte einer nach rechts driftenden Gesellschaft reiche –“ es sich also keineswegs allein um ein Randphänomen „extremistischer“ Gewalttäter handele, das man einfach verbieten könne. Polizei, Verfassungsschutz (VS) und Justiz hätten allzu lange das Neonaziproblem verharmlost und damit schon frühzeitig - aber bis hinein in die jüngere Zeit - falsche Zeichen gesetzt. Über seine bezahlten V-Leute in den rechten Szenen habe der VS sogar direkte Förderhilfe für ihre Neonazi-Strukturen geleistet –“ ganz abgesehen von den Mitteln, die rechte Parteien durch Parteienfinanzierung, Abgeordnetendiäten und ihre begüterten „Gönner“ erhalten.

Erst als das „Ansehen Deutschlands in der Welt“ nach mehreren Gewaltakten und Neonazi-Anschlägen auf dem Spiel gestanden habe und der Rechtsradikalismus zum wirtschaftlichen Standort-Nachteil geraten sei, habe die herrschende Politik den „Aufstand der Anständigen“ ausgerufen und das Verfahren zum Verbot der NPD eingeleitet. Rolf Gössner sprach von einem „fachlich und politisch unverantwortlichen Antrag auf Verbot der NPD“ und von einem „geheimdienstlich verseuchten Prozess“. Unverantwortlich sei dieser Antrag deshalb gewesen, weil er ungeachtet und in Kenntnis der V-Leute-Unterwanderung der NPD gestellt worden sei; damit habe man die absehbaren verfahrensrechtlichen Folgen - nämlich eines drohenden Geheimverfahrens - offenbar billigend in Kauf genommen. Insoweit sei es verfassungsrechtlich konsequent gewesen, dass das Gericht diesen Prozess im März 2003 aus verfahrensrechtlichen –“ nicht etwa aus inhaltlichen Gründen - eingestellt hat.

Rolf Gössner wies darauf hin, dass jedes 7. Vorstandsmitglied der NPD als V-Mann vom VS besoldet gewesen sei; bei den vom Staat bezahlten Schnüfflern handle es sich in aller Regel um hart-gesottene Nazis, die aus den jeweiligen Neonaziszenen stammen - zumeist mit kriminellem Hintergrund. Er nannte u.a. Toni Stadler und Mirko Hesse, die im Solde des VS verantwortlich waren für den Vertrieb von CDs, die auf Schulhöfen verteilt wurden, und rassistische, antisemitische, chauvinistische Hetze verbreiteten. Die Beiden seien zwar später wegen ihrer Taten –“ mit Strafrabatt - verurteilt worden; aber das Verfahren gegen den V-Mann-Führer von Toni Stadler sei wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Am Rande bemerkt: Die Entgelte der V-Männer, die in Einzelfällen bis in die Hunderttausende gehen können, sind für sie insoweit steuer- und abgabenfrei, als ihnen Einkommenssteuererklärungen aus Geheimhaltungsgründen erspart bleiben - der VS führt bereits einen günstigen Steuersatz von gerade mal zehn Prozent pauschal an das Finanzamt ab.

In Zusammenhang mit diesen Geheimdienstmachenschaften wies Rolf Gössner auch auf die rechtslastige Geschichte des VS hin, an dessen Aufbau auch ehemalige Gestapo-Beamte führend mitgewirkt hatten, die sich dann bei der extensiven Kommunistenverfolgung der 50er und 60er Jahren und später in den gegen Linke gerichteten Berufsverbotsverfahren der 70er und 80er Jahre entsprechend „bewährt“ hätten. Er verwies auch auf die Verfahren in jüngster Zeit, z.B. gegen unseren Kameraden Martin Löwenberg vor dem Münchner Amtsgericht. Dieser hatte dazu aufgerufen, sich einem Naziaufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung entgegenzustellen. Das Gericht erkannte auf „öffentlichen Aufruf zu Straftaten“ wegen „Störung einer nicht verbotenen Versammlung“, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. In der Diskussion brachte unser Landessprecher Reinhard Hildebrandt den Fall Siggi Hubele zur Sprache, der einen Strafbefehl über 1600,- € erhalten hat, weil er angeblich den Naziaufmarsch in Ellwangen gestört habe.

An unsere Adresse in Zusammenhang mit der VVN-Kampagne für ein NPD-Verbot gerichtet, führte Rolf Gössner aus: Wer wirklich ein Verbot der NPD durchsetzen wolle, wie immer man dazu stehe, komme an der Forderung nach Rückzug der V-Leute des VS aus der NPD nicht vorbei. Eine solche Forderung vermisse er bisher in unseren Aufrufen; sie sei aber unabdingbar, denn an dieser Hürde würde jeder neue Verbotsanlauf scheitern. Bei so manchen bürgerlichen Politikern, die den Rückzug der V-Leute strikt ablehnen würden, erhalte der VS-Schutz geradezu antifaschistische Weihen. Dabei seien die „Erkenntnisse“, die der VS über die Naziszene liefere, geradezu bescheiden –“ trotz des massiven V-Leute-Einsatzes. Diese Aufgabe könne seiner Ansicht nach weit besser erledigt werden, etwa durch ein unabhängiges politikwissenschaftliches Institut.

Insgesamt brachte Rolf Gössner damit sein Anliegen auf den Punkt: Er will zwar eine Fixierung auf staatliche „Autoritäten“ und Instanzen vermeiden, wie sie auch bei einem neuerlichen Verbotsverfahren gegen die NPD zutage trete. Er plädierte vielmehr für eine offensive und offene gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit rechts. Dennoch begrüßte er unsere Kampagne, soweit diese dazu beitragen könne, das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen, die Menschen gegen die rechte Gefahr zu mobilisieren und damit auch bis hinein in die Schulen, Universitäten, Betriebe und Gewerkschaften zu wirken.

Neben der lebhaften Diskussion zu Fragen des NPD-Verbots und unserem Verhältnis zum Staat tauschten die Anwesenden auch Informationen über die Naziszene in Sindelfingen aus. So wurde u. a. bekannt gemacht, dass der lokale Möchtegernführer der NPD, Janus Nowak, den Ausländeranteil in Sindelfingen von 22 Prozent auf drei Prozent drücken möchte, was aber offensichtlich von den Staatsorganen nicht als Aufruf zu Straftaten gewertet wird. Dagegen wurde eine große Bereitschaft erkennbar, sich weiter zusammen zu schließen und die Kampagne gegen das NPD-Verbot noch entschiedener voran zu treiben, z.B. am 1. Mai mit einem Unterschriftenstand bei der DGB-Kundgebung in Böblingen.

Besonderen Dank gilt den jungen Antifaschistinnen und Antifaschisten der Kreisvereinigung, die mit zahlreich erschienenen Freunden des –šAntifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart und Region–™ als Ordner unsere Veranstaltung vor angekündigten Störungen der Nazis schützten.

Was bei der Nachbesprechung bemängelt wurde, möchten wir an dieser Stelle nicht unterschlagen: Gänzlich unbehandelt blieb die unsägliche und gefährliche Debatte, die uns die Reaktion aufzuzwingen versucht, Links gleich Rechts oder in ihrer Terminologie: Linksextremismus sei gleichzusetzen mit Rechtsextremismus.

Buchveröffentlichungen von Rolf Gössner (Auswahl)
(leider nicht mehr über den Buchhandel lieferbar –“ nur noch antiquarisch zu finden)
Der Apparat - Ermittlungen in Sachen Polizei (Kiepenheuer & Witsch, Köln 1982; akt. 1984);
Im Schatten des Rechts - Methoden einer neuen Geheim-Polizei (Kiepenheuer & Witsch, Köln 1984, russische Ausgabe: Moskau 1990; beide zusammen mit Uwe Herzog);
Das Anti-Terror-System - Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat (VSA, Hamburg 1991):
Mythos Sicherheit - Der hilflose Schrei nach dem starken Staat (Hg., Nomos, Baden-Baden 1995);
Polizei im Zwielicht - Gerät der Apparat außer Kontrolle? (zus. mit Oliver Neß; Campus-Verlag, Frankfurt/New York 1996);
Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs. Verdrängung im Westen - Abrechnung mit dem Osten?
(akt. und erw. Neuauflage) Aufbau-Verlag, Berlin 1998
Erste Rechts-Hilfe. Rechts- und Verhaltenstipps im Umgang mit Polizei, Justiz und Geheimdiensten, Verlag Die Werkstatt Göttingen 1999.
>BigBrother< & Co. Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft, Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2000.
Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates, Verlag Droemer-Knaur, München 2003

Neuerscheinung Ende April 2007:
Rolf Gössner
MENSCHENRECHTE IN ZEITEN DES TERRORS
Kollateralschäden an der „Heimatfront“
Konkret Literatur Verlag, Hamburg
Ca 280 Seiten, € 17,00.
Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001kommt es weltweit zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen –“ nicht allein durch Terrorakte, sondern durch die weltweite „Terrorismusbekämpfung“. Auch in der Bundesrepublik übertrafen sich nach den Terroranschlägen von New York, Madrid und London Parteien und Sicherheitspolitiker gegenseitig mit Gesetzesvorschlägen, die der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dienen sollen, mit Sicherheit aber ihre Freiheitsrechte einschränken. Rolf Gössner analysiert und kommentiert kritisch die bundesdeutsche „Antiterror“-Politik und deckt die oft skandalösen Kollateralschäden an der „Heimatfront“ auf.

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