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Straffreiheit für rechten Bombenbastler? „Wehrhafte Demokratie sieht anders aus!“

Mit völligem Unverständnis reagierte die VVN-Bund der Antifaschisten auf das Urteil des Amtsgerichts Lörrach gegen den aktiven Neonazi Thomas Baumann. Nach Hinweisen von antifaschistischen Aktivisten hatte die Polizei beim „Stützpunktleiter“ der Jugendorganisation der NPD in Lörrach neben zahlreichen Schuss- und Stichwaffen rund 22 Kilo chemische Substanzen, Zün­der und Rohrmantel sowie eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben entdeckt, die in kurzer Zeit zu einer Bombe zusammengebaut hätten werden können. Diese Materialien hatte sich Baumann zu eben diesem Zweck zielstrebig beschafft. Aus seinem Emailverkehr konnte unschwer geschlossen werden, dass er tatsächlich einen Bombenanschlag auf das KTS, einen Treffpunkt Freiburger AntifaschistInnen, ersatzweise auch auf das Freiburger Gewerkschaftshaus und/oder die Wohnung des DGB-Vorsitzenden vorbereitete. Im Internet hatte er sich zudem nach den Namen und Adressen weiterer Antifaschisten erkundigt.

Im Prozess spielte dies nun keine Rolle mehr. Verurteilt wurde Baumann zu 100 Euro Geldstrafe und 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zwar lediglich wegen un­erlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Sein offenkundiger Versuch eine Bombe herzustellen, die ein Blutbad hätte auslösen können, blieb völlig ungeahndet.

Offensichtlich ist der Versuch, Sprengstoffanschläge auf linke und gewerkschaftliche Einrichtungen vorzubereiten, also nicht strafbar. Nach dem Bekanntwerden des Versagens der Sicherheitsbehörden beim Umgang mit der Nazi-Terrorgruppe NSU ist dies ein weiterer veritabler Justizskandal. Dieses Urteil ist ein verheerendes Signal für die immer gewaltätigere Neonaziszene in Deutschland.

In dramatischem Kontrast dazu steht der juristische Umgang mit „Delikten“ von NazigegnerInnen die im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Versammlungsfreiheit oftmals vermeintlich begangen werden. So sind z.B. Strafen wegen unerlaubten Spendensammelns auf Demonstrationen und anderen, oft an den Haaren herbeigezogenen Gesetzesübertretungen an der Tagesordnung.

Diese Woche wurden in Stuttgart zwei AktivistInnen der Friedensbewegung verurteilt, weil sie bei einer Protestaktion gegen einen Bundeswehr-Werbestand versehentlich Ketchupflecken auf dem Teppich verursacht hatten.

Wäre dem Bombenbastler von Lörrach nicht rechtzeitig von Antifaschisten das Handwerk gelegt worden, wäre es mit Sicherheit nicht bloß um Ketchupflecken gegangen.

Mit Thomas Baumann ist nun auch in Zukunft ein Waffennarr und bombenbaubefähigter aktiver Neonazi mit offenkundiger Gewaltbereitschaft unterwegs. Er ist leider nicht der einzige. Breivik läßt grüßen!

Eine Demokratie, die - sei es an Mangeln an Gesetzen oder wegen fehlender Bereitschaft ihres juristischen Personals –“ nicht in der Lage ist, den Versuch, gegen Menschen gerichtete Terroranschläge vorzubereiten, zu ahnden, ist alles andere als wehrhaft.

Um so wichtiger ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden und den gefährlichen Naziumtrieben mit Zivilcourage entgegen treten.

Quelle: Pressemitteilung

VVN - Bund der Antifaschisten
Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.

Böblinger Str. 195
70199 Stuttgart

via VVN-BdA Esslingen

Extremismusklausel vor Gericht

Der AKuBIZ e.V. informiert:

Am Mittwoch, 25. April 2012, wird am Verwaltungsgericht Dresden unsere Klage gegen die bundesweite Extremismusklausel verhandelt. Verhandlungsbeginn ist 13.00 Uhr. Die Verhandlung wird öffentlich sein. Unsere Klagebegründung und weitere Infos findet ihr hier. Am Abend zuvor findet in der "Scheune" in Dresden eine Podiumsveranstaltung mit dem Thema "extrem_is_mus - Eine Auseinandersetzung mit der Extremismusklausel" statt. Auf dem Podium wird auch ein Verteter unseres Vereins sitzen.

Eine Auseinandersetzung mit der Extremismusklausel

Podiumsveranstaltung am 24.04.2012 der Kampagne Sachsens Demokratie
19.30 Uhr Scheune

Der Begriff „sächsische Demokratie“ ist mittlerweile ein bundesweit verwendetes Synonym für die mangelnde Sensibilität der sächsischen Landesregierung und ihrer Behörden für Rechtsstaatlichkeit geworden; im Speziellen für die fehlende Würdigung, Anerkennung und Aktivität im Kampf gegen Rechts.

Ein wesentlicher Aspekt, um das Vorgehen der sächsischen Behörden und Regierung nachvollziehen zu können, ist deren Umgang mit der „Demokratieerklärung“ bzw. der sogenannten Extremismusklausel, welche ihre Unterzeichner_innen sowie deren Handeln an die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung bindet. Vereine und Personen, die dieser Forderung nicht nachkommen, werden im Umkehrschluss öffentlich diskreditiert. Und das in einem Bundesland wie Sachsen, in dem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eine untergeordnete Rolle zu spielen scheinen. Ein deutliches Beispiel dafür: Nachdem der Verein AkuBiZ den Sächsischen Förderpreis für Demokratie mit dem Verweis auf die eingeforderte Extremismusklausel ablehnte, fand im Folgejahr die Auswahl des Preisträgers und die Verleihung des Preises unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Im Hinblick auf die am 25. April 2012 zur Verhandlung kommende Klage des Akubiz e.V. gegen eben jene „Demokratieerklärung“, findet am 24. April 2012 um 19:30 Uhr in der Scheune-Lounge eine Podiumsveranstaltung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „au revoir tristesse“ zum Thema statt.

Die Gäste des Abends

Uwe Hirschfeld (EHS Dresden)
Ullrich Gintzel (ehemals Beiratsmitglied Weltoffenes Sachsen)
Suse Feustel (Initiativkreis LAP Leipzig)
Steffen Richter (AKuBiZ e.V. Pirna)

werden sowohl die Auswirkungen der Extremismusklausel auf die ehrenamtliche und professionelle Arbeit im kulturellen und gesellschaftspolitischen Bereich, als auch die Möglichkeiten des politischen Umgangs darstellen.

Klagen gegen Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011

Stuttgart, 22.04.2012. Im März 2012 wurden beim Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Klagen gegen die Einkesselung und „Ingewahrsamnahme“ einiger hundert Demonstrantinnen und Demonstranten eingereicht. Sie wollten sich am 1. Mai 2011 an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn beteiligen.

Viele Bürgerinnen und Bürger folgten an diesem Tag den Aufrufen der Bündnisse „Heilbronn stellt sich quer“ und „Heilbronn sagt nein“, um an den Protestaktionen in der Stadt teilzunehmen. Die Ablehnung des Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Maikundgebung. Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof.

Während die Neonazis ungehindert durchs Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger zwischen 9 und 20 Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel am 1. Mai 2009 beim Weinhof in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort waren mehrere hundert Personen an der Teilnahme an der DGB-Demonstration gehindert worden. Ähnliche Urteile gab es schon früher. Trotzdem wurde diese Polizeimaßnahme in Heilbronn erneut angewandt.

Statt die Angereisten an den Protesten teilnehmen zu lassen, wurden sie daran gehindert. Nicht nur diesen Demonstrantinnen und Demonstranten war bekannt, dass zwei Wochen zuvor Neonazis in Winterbach eine Hütte in Brand gesetzt hatten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten. Nicht zuletzt dagegen sollte ein Zeichen gesetzt werden.

„Darum klagen wir jetzt auch“, erklärte Thomas Trüten, der Anmelder einer Gegendemonstration in Heilbronn, die am Nachmittag stattfinden sollte, aber nicht zustande kam. Die vor dem Hauptbahnhof Eingekesselten konnten sich weder dorthin begeben noch zuvor zur Maikundgebung des DGB. „Genau diesen Feiertag, der laut Landesverfassung ‚dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung’ dient, hatten die Neonazis gewählt, um ihre menschenverachtenden Parolen auf die Straße zu tragen“, so einer der Kläger, ein Funktionär der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

„Beim DGB Tübingen wurde beschlossen, eine Abordnung hin zu schicken. Mein mitgebrachtes Transparent mit den offiziellen DGB-Losungen konnte ich allerdings an diesem Tag nur vor dem Heilbronner Hauptbahnhof entfalten. Weiter kamen wir ja nicht.“

Mit den Klagen wird bezweckt, die Unrechtmäßigkeit dieses Polizeikessels vor Gericht festzustellen. „An die entsprechenden Urteile muss die Polizei sich endlich halten“, so Trüten. Der Strafverfolgung von Nazigegnern müsse Einhalt geboten werden – auch dies sei ein Ziel der Fortsetzungsfeststellungsklagen. Angesichts des „skandalösen Verhaltens der Behörden“ wird außerdem die Einstellung aller Verfahren gegen antifaschistische Gegendemonstrantinnen und Demonstranten vom 1. Mai 2011 gefordert.

Wie aktuell dieser Protest war und ist, wurde nach Meinung der Kläger deutlich, als bekannt wurde, dass die Bereitschaftspolizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn am 25.04.2007 vermutlich von einer nazistischen Terrorgruppe ermordet wurde.



Via Pressemitteilung vom 22.04.2012 bei kesselklage.de

Kampf um das Bild = Kampf gegen die Enteignung des bildliefernden Lebens

Die Schweizer WELTWOCHE hat vor ein paar Wochen Aufsehen erregt, als sie sie ein Titelbild kaufte zur Stimmungssteigerung gegen die in der Schweiz befindlichen Roma-und Sinti-Kinder. Der Artikel selbst erschöpfte sich im landesüblichen Flennen, Jammern und Drohen - gegen einen angeblichen Teilaspekt der so oft beschriebenen "Überfremdung". Nämlich der scharf empfundenen Überschwemmung der Schweiz durch "Zigeuner", die sich das Schicksal der Vertreibung eigensüchtig zu Nutze machten. ("Zigeuner" hier im überlieferten süddeutschen Wortsinn gebraucht, weil es genau so gehässig verwendet wurde wie seinerzeit in Karlsruhe oder Freiburg. Wenn in Karlsruhe die ererbte Liste der Vorgänger von vor 45 danach "Landfahrerkartei" heißen musste, änderte das an der zugrundeliegenden Gesinnung nicht viel).

Wichtig am Ganzen aber das stimmungsverschärfende Titelbild. Es zeigt einen kleinen Jungen in ausländischer, vor allem aber heruntergekommener Kleidung, der scheinbar von der Titelseite herunter von seiner Müllhalde aus auf jeden zielt, der sich dem Kiosk nähert. Damit wird eine unmittelbare und sofort drohende Gefährlichkeit durch Kinder - ergänze "Horden" - heraufbeschworen.

Das Reißerische und Brutale einer solchen Aufmachung müssen wir gelernten BILD-Lesern nicht eigens erklären. Wer den Artikel ohnedies nicht völlig ausstudiert, soll Angst bekommen. Und solche Abwehrmaßnahmen gutheißen, wie sie jetzt eben die Superdemokraten Merkel und Sarkozy beschließen. Verkürzung bis Abschaffung des Schengener Abkommens, das immerhin kontrollfreien Übergang zwischen den Ländern der EU vorgesehen hatte.

Die PIRATEN haben mit Recht darauf aufmerksam gemacht, dass in einer Welt, die uns wesentlich nur über vorgeformte Bilder zugänglich ist,das Eigentum an einer Photographie nicht mehr im Sinn einer Alleinverfügung darüber durch den ehemaligen Photographen verstanden werden darf. Es kann und darf nicht mehr ihm allein zugerechnet werden als seine originale Erfindung. Gerade das Bild des Kindes auf dem Müll macht das deutlich.

Liefert es im Rahmen seiner Lebensumstände mit anderen nicht erst die Grundlage des Photographiertwerdenkönnens?

Daraus folgt dann aber: Nicht die Frage, ob die Redaktion dem ursprünglichen Photographen etwas gezahlt hat, ist hier entscheidend. Das wird wohl der Fall gewesen sein. Jedenfalls ist nichts Gegenteiliges zu hören gewesen. Das ändert aber nichts an dem Unrecht, das dem lebendigen Kind - dem wahren Original der Geschichte  -angetan wurde. Einmal durch die schamlose Umdeutung des Geschehens. In Worten ausgesprochen liefe sie juristisch auf Verleumdung hinaus.

Darüber hinaus aber durch die bedenkenlose Verwurstung eines Vorgefundenen zu beliebigen Zwecken. Es liegt eine universelle Beseitigung des Individuellen in seinem gelebten Eigensinn vor. Alles Vorgefundene wird mehr oder weniger asphaltiertes Material.Die Wurzeln herausgerissen, zermahlen. Zwangsenteignung einer Welt des Selbstbewußten, des sich in seiner Gruppe Bekannten.

Wie kann diesem Unrecht gegenübergetreten werden?

Zwei Journalisten der Schweizer WOCHENZEITUNG haben sich die unvorstellbare Mühe gemacht, mit Hilfe der CARITAS herauszubekommen, wohin im Kosovo es die Familie des Jungen verschlagen hat. Sie haben es geschafft, mit ihm, seinen kleinen Kollegen und seiner Familie Kontakt aufzunehmen - und ein wirkliches Bild des Lebens in dem zwangsverwalteten Gebiet aufzuzeichnen. Im Schicksal der Einzelfamilie wurde der Terror sichtbar, der durch die willkürliche Ernennung des Gebietes Kosovo zu einem angeblich autonomen Staat der Gruppe der Sinti und Roma angetan wurde.

Die Reportage der WOCHENZEITUNG bringt diejenigen punktuell zum Sprechen, die als bloße Bilder - zu Schaufensterfiguren des Verbrechens drapiert - zum Auftritt gezwungen worden waren. Wie gering aber freilich die Wiedergutmachung in einem einzelnen Blatt! Das, was über die PIRATEN hinaus alle Linken anzustreben hätten, wäre dann erreicht, wenn ein allgemeines Rederecht nicht nur erkämpft,sondern auch ermöglicht würde für ALLE. In diesem Sinn wäre die seit Jahrhunderten geführte Bestreitung des Eigentumsrechts Einzelner am Tun und Leben anderer weiterzuführen.

Mit den Waffen des Geistes gegen den Geist der Waffen - Hochschulen für den Frieden!

Die Initiative „Hochschulen für den Frieden-ja zur Zivilklausel“ ruft Studierende, Lehrende, Hochschulmitarbeiter und gesellschaftliche Kräfte auf, sich für zivile Hochschulen als Ort für Studium, Lehre und Forschung einzusetzen. Zu diesem Zweck soll eine bundesweite Aktionswoche vom 1.-8. Mai 2012 stattfinden.

Wir dokumentieren dazu den Aufruf zu einer bundesweiten Aktionswoche für Zivilklauseln, 1.-8. Mai 2012

"Wir, die Initiative „Hochschulen für den Frieden –“ Ja zur Zivilklausel“, rufen Studierende, Lehrende, Hochschulmitarbeiter*innen und gesellschaftliche Kräfte auf, sich an der Aktionswoche für zivile und friedliche Wissenschaften vom 1. bis 8. Mai 2012 zu beteiligen und Aktivitäten vor Ort zu initiieren. Mit dem Tag der Arbeit und dem Tag der Befreiung vom deutschen Faschismus stellen wir uns in die Tradition des weltweiten Engagements für die humane und zivile Entwicklung der Gesellschaft.

Gerade in globalen Krisenzeiten: Die Hochschulen stehen in der Verantwortung, zur Lösung der drängenden gesellschaftlichen Probleme beizutragen. Die Ergründung der Ursachen von Kriegen sowie der Bedingungen von Frieden, die Überwindung weltweiter sozialer Ungleichheit und ökologischer Zerstörung, zivile Konfliktbearbeitung und Völkerverständigung, internationale Abrüstung sowie die Konversion von Kriegs- in Friedensproduktion sind dringende Aufgaben, auch für die Wissenschaft. Diese muss für eine nachhaltige und humane Entwicklung und menschenwürdige Gestaltung der Lebensbedingungen weltweit eintreten. Die Abhängigkeit der wissenschaftlichen Einrichtungen von privaten Geldgebern gerade aus dem Bereich der Rüstungsindustrie und des Militärs verdrängt die intellektuellen Bemühungen einer wissenschaftlichen Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit.

Bundesweit stößt die Indienstnahme von Forschung und Lehre für den Krieg zunehmend auf das Engagement von Hochschulaktiven für eine Wissenschaft, die zu einer zivilen, sozialen, demokratischen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beiträgt. Am KIT in Karlsruhe, an der Uni Köln, der FU Berlin und der Uni Frankfurt haben sich bei Urabstimmungen deutliche Mehrheiten der Studierenden für eine strikt zivile und friedenschaffende Orientierung der Wissenschaft (Zivilklausel) ausgesprochen; mehrere Hochschulen haben Zivilklauseln. Die Universität Bremen hat ihre Zivilklausel gerade gegen den Druck eines Rüstungsunternehmens bekräftigt.

Wir rufen bundesweit zu vielfältigen Aktionen zwischen dem 1. Mai und den 8. Mai auf, zu öffentlichen Veranstaltungen, Seminaren, Aufklärungs- und Protestaktionen, Pressekonferenzen und Diskussionen mit Politik und Universität über die gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaft. Mit den Waffen des Geistes gegen den Geist der Waffen können alle kooperativ für eine humane und zivile Gestaltung der Welt lernen, forschen und arbeiten."


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Prozesserklärung der angeklagten AntimilitaristInnen im Ketchup-Prozess

Gestern fand am Stuttgarter Amtsgericht der Prozess gegen zwei AntimilitaristInnen statt, die wegen der Beschmutzung eines Teppichs und einer Uniform während eines Bundeswehrstands an der Didacta-Bildungsmesse am 24. Februar 2011 angeklagt waren. Wir dokumentieren die Erklärung der Angeklagten, siehe auch den gestrigen Beitrag „Solange Sie sich an die Spielregeln halten...“:

"Wir, Jan Laibling und Anna Sander befinden uns heute hier weil wir an einer Protestaktion gegen die Bundeswehr auf der Didacta-Bildungsmesse am 24. Februar 2011 beteiligt waren. Auf dieser Messe haben wir mit einer symbolischen und kreativen Aktion dargestellt wofür die Bundeswehr eigentlich steht: für den Krieg!

Den mörderischen Kriegsalltag haben wir dargestellt, indem wir unter dem Lärm von Gewehrschüssen auf den Boden vor dem Bundeswehrstand fielen. Ketchup sollte dabei das Blut und die Brutalität des Krieges, zum Beispiel des aktuellen Afghanistaneinsatzes verbildlichen.

Mit einer Rede erläuterten wir den Anwesenden, dass wir es nicht für richtig halten und nicht akzeptieren wollen, dass die Bundeswehr auf Bildungsmessen, an Schulen, in Jobcentern, im Fernsehen und sonstwo offen Werbung für ihre Kriegsmaschinerie macht.

Mit Lügen über ihre angeblich humanitären Ziele versucht die Bundeswehr aktuell für ihre globalen Kriegseinsätze Rückhalt in der Gesellschaft zu bekommen. Dass die eigentlichen Ziele hinter dieser Fassade die Sicherung der wirtschaftlichen und geostrategischen Interessen der Herrschenden in diesem Land sind, wird natürlich nicht erwähnt.

Ein weiteres Ziel der Bundeswehr auf ihren Werbetouren ist es, neue Rekruten zu gewinnen. Sie braucht motivierten Nachwuchs, der die menschenverachtenden Einsätze durchführen soll. Junge Menschen sollen dafür mit angeblichen Karrierechancen geködert werden - dass dieser wortwörtlich „todsichere Job“ auf dem Töten und Getötet-Werden von Anderen baut, wird in der Bundeswehr-Propaganda natürlich ebenso ausgeklammert.

Für uns gehören die Bundeswehrbefehlshaber, die für Hunderte von Toten der Welt verantwortlich sind auf die Anklagebank – nicht diejenigen, die sich dagegen engagieren!

Bundeswehroberst Klein war am 4. September 2009 in Kundus für den Tot von 104 Menschen verantwortlich. Das Verfahren gegen ihn wegen Mordes wurde aber von deutschen Gerichten zurückgewiesen und der Versuch eines Disziplinarverfahrens gegen ihn wurde wieder eingestellt!

Wir als Antimilitaristeninnen hingegen müssen uns wegen einer harmlosen Anti-Kriegsaktion hier von der Staatsanwaltschaft vor Gericht zerren lassen!

Selbst das Amtsgericht hat den ersten Anklageversuch der Staatsanwaltschaft wegen der Geringfügigkeit des Tatvorwurfes wieder einstellt.

Doch wie von der Staatsanwaltschaft Stuttgart kaum anders zu erwarten war, hat sie weiterhin auf das Verfahren gegen uns gedrängt. Sie leitete die Anklage trotz der ersten Einstellung weiter zum Landgericht. Das Landgericht hat den Beschluss des Amtsgerichts dann wieder aufgehoben und den heutigen Prozess veranlasst.

An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass die Anklage uns nichts weiteres als abwaschbare Verschmutzungen an einem Teppich und einer Uniform vorwirft.

Der Stuttgarter Staatsanwaltschaft scheint aber keine linke Protestaktion zu geringfügig zur großangelegten Verfolgung zu sein. Ständig wird mit Dringlichkeit versucht, jede linke politische Handlung im Keim zu ersticken und richterlich zu verfolgen.

So wie wir es schon kennen, zum Beispiel bei den hunderten Verfahren gegen S-21 GegnerInnen und den Haftstrafen gegen die Antifaschisten Chris und Smily.

Ganz egal wie der heutige Prozess auch ausgeht: Wir lassen uns durch die Staatsanwaltschaft, durch das Gericht und die Bundeswehr nicht daran hindern, die Ungerechtigkeit und die Unterdrückung dieses Systems anzuprangern. Die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft ist ein Problem, gegen das wir uns alle wehren müssen

Antimilitarismus ist und bleibt legitim!

Auf die Anklagebank gehören die Kriegstreiber der Bundeswehr!

Freispruch für uns!"

„Solange Sie sich an die Spielregeln halten...“

Antimilitaristische Aktion bei einem Bundeswehr Messestand
Foto: IndyMedia
Heute wurden zwei AntimilitaristInnen in Stuttgart zu 20 bzw. 30 Arbeitsstunden verurteilt. Sie wurden für „schuldig“ befunden, bei einer Aktion gegen die Bundeswehrpräsenz bei der Bildungsmesse „Didacta“ am 24. Februar des vergangenen Jahres den Tatbestand der Sachbeschädigung begangen zu haben. Bei dieser von über 100.000 BesucherInnen frequentierten Messe handelt es sich um die größte Fachmesse für Bildungswirtschaft in Europa. Seit Jahren versucht die Bundeswehr, dort Fuß zu fassen und sich als Ausbilder für das Bundeswehrhandwerk zu profilieren. Dies jedoch nicht ohne antimilitaristischen Protest –“ wie auch im vergangenen Jahr.

Eine Gruppe AntimilitaristInnen hatte sich auf den Boden vor dem Bundeswehrstand gelegt und wollten mit Ketchup auf ihrer Kleidung das Blut von Kriegsopfern symbolisieren. Die kreative Aktion wurde durch das gleichzeitige Abspielen von Tönen von Explosionen und Gewehrschüssen akustisch unterlegt. Bei der Durchführung der Aktion wurden einige der sich im „Eigentum der Bundeswehr“ befindlichen Teppichfliesen (zumindest laut dem Zeugen Hauptmann H. „hochwertige Ware“) irreparabel mit der „ketchupähnlichen Masse“ beschädigt. Die Uniformen zweier ebenfalls anwesender Soldaten waren zum Glück noch durch Reinigung zu retten.

Trotzdem: Der bei der Aktion entstandene „Sachschaden“ durch die Ketchup-Flecken belief sich auf 12 Euro (Uniformreinigung) bzw. 83 Euro (Ersatz für die hochwertigen Teppichfliesen). Aus dem Grund hatte das Stuttgarter Amtsgericht das Verfahren zunächst wegen Geringfügigkeit aufgehoben. Das gefiel der Staatsanwaltschaft aber nicht , die sich deswegen an das Landgericht gewandt hatte. Dieses kassierte den Beschluß des Amtsgerichts, weshalb es zur heutigen Verhandlung kam.

Obwohl diese „Sachbeschädigung“ ganz offenbar nicht vorsätzlich stattfand, meinte der Staatsanwalt 20 Tagessätze bzw. 30 Tagessätze zu 10 Euro gegen die beiden AntimilitaristInnen fordern zu müssen und dies - trotz des jungen Lebensalters der beiden - nach Erwachsenenstrafrecht und trotz deren Mittellosigkeit.

Die zwei Dutzend BesucherInnen sahen sich annähernd ebenso vielen Polizei- und JustizbeamtInnen gegenüber. Diese wollten den BesucherInnen an die Wäsche, tasteten jedeN, der Einlass in die Verhandlung begehrte, ab und fertigten von deren Ausweisen Kopien an. Angesichts der Friedlichkeit der ProzessbesucherInnen und auch der Ziele der Angeklagten muss sich das Gericht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieser Mittel gefallen lassen. Zugleich wurde so auch unzweideutig der politische Charakter des Prozesses überdeutlich unterstrichen und bei aller Lächerlichkeit der Anwürfe ebenso die politische Botschaft des Verfahrens.

Die BesucherInnen zeigten sich wohl auch gerade deswegen solidarisch mit den beiden AntimilitaristInnen. Bis auf eine Erklärung zum Prozess, in der neben der Kriegspolitik der BRD die Klassenjustiz, die einen Oberst Klein freispricht, antimilitaristische Friedensaktivistinnen jedoch mit Verfahren überzieht, angegriffen wurde, verweigerten beide Angeklagten, die auf einen Anwalt verzichteten und sich selbst verteidigten, jegliche weitere Aussage.

Der Richter entsprach letztlich nicht den konkreten Forderungen des Staatsanwaltes. Er verdonnerte die Angeklagten zu 20 bzw. 30 Arbeitsstunden, ihre Kosten müssen sie selbst tragen, die sonstigen Kosten trägt die Staatskasse.

Das Urteil ist ebenso wie die Begründung selbstgefällig. Eine an den Haaren herbeigezogene „Argumentation“, nach der ein Bundeswehreinsatz wegen der Taliban und deren Unterdrückung unter anderem der afghanischen Frau ja schon sinnvoll sei, andererseits auch das „Engagement“ der „jungen Menschen“, die sich aber auch „an die Spielregeln des Gesetzgebers“ halten müssten, und die Soldaten „nicht angehen dürften“ als Bestandteil der „bürgerlichen Demokratie“ hergenommen wurden, kleistert im Grunde nur mühevoll liberal zu, dass 20 bzw. 30 Arbeitsstunden eben auch nicht umsonst sind.

Während Menschen in Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundeswehr sterben, mokieren sich hier Gerichte über Ketchupflecken.

Nieder mit allen Seeräubern! Auf den Spuren des Pompeius

Die USS Farragut (DDG-99) vor einem brennenden Piratenboot im Golf von Aden 2010
Foto: Cassandra Thompson, U.S. Navy
Quelle: WikiPedia / Gemeinfrei
Einen ungeahnten Triumphzug hatte einer der ersten Sieger über die Seeräuber dem römischen Senat abgepresst. Der des Pompeius dauerte zwei Tage, damit das ehrerbietige und siegbesoffene Volk alle Schaubilder und Erbeutungen in sich einsaugen konnte. Wenn es schon das Mitkämpfen den Legionären des Feldherrn überlassen hatte. Die Seeräuber von Kilikien hatten sich bei den Herrschenden Roms vor allem missliebig gemacht, weil sie sich nicht mit gelegentlichen Raubzügen begnügten, sondern die Getreidezufuhr aus Ägypten systematisch behinderten. Dadurch waren die zur innenpolitischen Befriedung benötigten Mehlspenden an die Hungernden gefährdet. Also ging es bei der vaterländischen Verteidigung recht nachdrücklich um Innenpolitik. Wie beim Triumph selbst auch. Er gehört eindeutig in die Epoche der Machtkämpfe großer Herren um das Gebilde, das später Imperium heißen sollte. Im Endkampf mit Caesar kam dann auch der Triumphator Pompeius um - und hatte nichts von seinem Schau-Aufzug.

Wer in Berlin hat im Gymnasium gut aufgepasst und wenigstens den ersten Teil der Story beherzigt? War es Westerwelle, der die Überbewaffnung der Marine vor Somalia so feurig begrüßte? War es de Maizière, der innig-bescheiden von einer kleinen Änderung sprach? Was ist schließlich vom Kabinett beschlossen worden? Auf zwei Kilometern Strand dürfen Bomben abgeworfen werden. Bodenkämpfe nur im schlimmsten Ausnahmefall vorgesehen.Aber es soll dazu dienen, die Piraten an der Ausfahrt zu hindern - mit allen schwer zu tragenden Zusatzgeräten. Und wie üblich - es geschieht für Europa. Wir können nicht den anderen Schiff-Fahrts-Nationen die ganze Last überlassen.

Bis jetzt ist die Opposition noch strikt dagegen. Mal schauen, wie lange. Welche Gegenleistungen muss Merkel zusammenkratzen, bis der Kriegs-Sinn auch bei den "Stones" erwacht? Es kann auch sein, dass einige sich an einen unangenehmen Zwischenfall erinnern, als zuletzt die USA dort Ordnung schaffen wollten. Geordnete Fernseharchive verfügen sicher noch über das Photo vom geschleiften NAVY-Soldaten aus den USA, im Staub, von einem Jeep durch die Straßen gezogen.

Klar, dass alle zusammen - Regierung und Opposition - wissen, dass es mit der Bombenerlaubnis nicht getan sein wird. Rein militärisch liegt immer noch die Logik des Pompeius in der Luft. Man muss den Kriegswillen selbst vernichten. Durch Entvölkerung des Gebiets. Das ist die auch sonst von der NATO und ihren Mitgliedsstaaten betriebene Methode. Im Klartext: durch einen regionalen Vernichtungskrieg. Es gäbe freilich noch eine andere: Wiederherstellung eines Zustandes, in welchem die gleichen Somalier Fischer und Fischverarbeiter wieder sein könnten, wie sie es jahrelang waren. Bis nämlich mit Billigung der EU und sämtlicher Staatsoberhäupter die Großfischerei vor den Küsten Somalias auftauchte und dort die Meere vor den Küsten leerfischte. Und damit erst Seeräubern als letzten Ausweg zum Überleben anbot. Von der imperialistischen Ausbeutung der großen Firmen, die die Kaufhäuser beliefern, und deren notwendiger Einschränkung war - soweit man hört - im Kabinett keine Sekunde die Rede.

Mal schauen, wer im Bundestag darauf zu sprechen kommt, wenn - anstandshalber - dort das Vorhaben zur Debatte gestellt wird.

Veranstaltung des Zukunftsforums - Kräftige Tariferhöhungen sind notwendig

Protestaktion der IGM vor dem Verhandlungslokal Schwabenlandhalle am 26.4.2007 - die damalige Forderung: 6,5%
Leider kommt es nach dem raschen Abschluss bei ver.di nicht mehr zu einer zusammen geführten Tarifauseinandersetzung zweier wichtiger Gewerkschaftsbereiche. Deren Ausstrahlung wäre in einer Zeit, die von der Eurokrise, der finanzpolitischen und sozialen Knebelung ganzer Staaten, wie Griechenland, Portugal, Spanien oder Italien, und einer möglicherweise heraufziehenden Verschärfung der ökonomischen Situation geprägt wird, von großer gesellschaftlicher Bedeutung gewesen.

Referent:

Hans-Jürgen Urban

Vorstandsmitglied der IG Metall

Wir wollen mit dem Vorstandsmitglied der IG Metall diskutieren, welche Auswirkungen dies auf die Tarifpolitik hat oder haben könnte, wie wir unter dieser Rahmenbedingungen ein gutes Ergebnis durchsetzen und wie wir eine sinnvolle Vernetzung der mannigfaltigen sozialen Kämpfe erreichen können.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen

am Donnerstag, dem 19. April 2012 um 18.00 Uhr

im DGB-Haus Stuttgart, kleiner Saal, Willi-Bleicher-Str. 20

Blogkino: Your Posture (1953)

Wir wollen nach längerer Pause wieder unserer Verantwortung hinsichtlich der Gesundheit unserer LeserInnen gerecht werden und zeigen daher heute in unserer Reihe Blogkino einen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen gedrehten Lehrfilm zum Thema Körperhaltung.

cronjob