trueten.de

»Unsere Gesellschaft scheint nicht mehr verstehen zu können, dass es möglich ist, anders als unter der Herrschaft des Gesetzes zu existieren, das von einer repräsentativen Regierung ausgearbeitet und von einer Handvoll Herrschern verwaltet wird.« Pjotr Alexejewitsch Kropotkin

Streiten mit Neonazis - Kommunalpolitik von rechts

Nicht erst in Zusammenhang mit den kommunalen Neuwahlen in Sachsen - Anhalt am 22. April stellt sich für viele Aktivisten, Demokraten, Antifaschisten die Frage nach dem Umgang mit der Präsenz von Neofaschisten. Eine beispielhafte Woche in Berlin im letzten Jahr:

25. August: An der Warschauer Straße wird ein CDU-Stand von Antifa-Gruppen bedrängt. Auf CDU-Leute fliegen Eier.

25. August:
In Rudow prügeln sich an einem von der Linkspartei angemeldeten Infostand Neonazis und Antifa- Anhänger. Der Stand wird unter anderem mit einer Leuchtrakete beschossen.

27. August:
Eine SPD-Wahlkampfveranstaltung wird von rund 30 Neonazis besucht. Die Polizei verhindert Zwischenfälle.

28. August:
Etwa 20 Neonazis mischen sich unter das Publikum einer SPD-Veranstaltung in Schöneweide.

30. August:
40 Rechte besuchen in Lichterfelde eine Veranstaltung der Jusos. Sie machen Filmaufnahmen und weigern sich, die Veranstaltung zu verlassen. Die Jusos brechen die Veranstaltung ab. Danach demonstrieren die Nazis durch Lichterfelde.

1. September:
An der Warschauer Straße greifen zwölf Vermummte einen Stand der Republikaner an. Ein Mann erleidet eine Kopfplatzwunde. Die Polizei nimmt sechs Angehörige der linken Szene fest.

3. September:
Teenager reißen in Adlershof Wahlplakate ab. Einer trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ruhm und Ehre der Waffen-SS".
Quelle: BerlinOnline.de

Die Faschisten sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Sie beschränken sich nicht auf Angriffe auf "politsche Veranstaltungen" sondern versuchen vielerorts, zum "Normalbild" dazuzugehören. Bei Veranstaltungen, im Beruf, bei Festen, in der Nachbarschaft, an der Bushaltestelle uvw. stellt sich die Frage nach dem Umgang mit Faschisten.

Zu dem Thema sind in letzter Zeit 3 Publikationen erschienen, die sich dem Thema des öffentlichen Auftretens annehmen:

Titelblatt
Informationen, Argumentationshilfen und Handlungsanleitungen zum Umgang mit öffentlichen Auftritten von “Rechtsextremisten”, mit Schwerpunkten zur Situation in Sachsen-Anhalt bietet die Broschüre “Streiten mit Neonazis”.
Die Broschüre hat das Ziel, über die Strategie der öffentlichen Auftritte von Neonazis zu informieren, und anhand ausgewählter programmatischer Inhalte der NPD und der so genannten Freien Kameradschaften nachzuweisen, dass organisierte Neonazis,
unter welchem Namen sie auch auftreten mögen, kein Dialogpartner demokratischer Institutionen, Vereine und Parteien sein können. Es gilt, sich mit den Inhalten rechtsextremer Politikangebote auseinander zu setzen, ohne sich von ihren Akteur/innen die Form diktieren zu lassen. Weltanschaulich gefestigte Neonazis sind Argumenten nicht zugänglich; sie wollen Aufmerksamkeit erregen, politisch Andersdenkende durch ihre Präsenz einschüchtern und sich gegenüber ihrer eigenen Klientel in Szene setzen.

Differenziert muss hingegen mit jenen rechtsorientierten Jugendlichen umgegangen werden, deren Weltbild als noch nicht gefestigt gelten
kann. Die von ihnen artikulierten Vorurteile und Haltungen können und sollten in sachlichen und persönlich authentisch geführten Diskussionen hinterfragt und widerlegt werden.


Veröffentlicht durch: Miteinander e.V. / Arbeitsstelle Rechtsextremismus. PDF-Datei (1,6 MB), 17 Seiten oder zu bestellen über: Geschäftsstelle Miteinander e.V. Erich-Weinert-Str. 30, 39104 Magdeburg

Titelblatt
Die Broschüre wurde auf der Basis von “Wir haben die Wahl” entwickelt. Herausgeber dieser 16 seitigen Broschüre sind: MBR, [moskito], licht-blicke und apabiz. Im Vorwort heißt es:

Immer häufiger besuchen Rechtsextreme öffentliche Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Themen, Wahlkampfveranstaltungen der demokratischen Parteien oder werden im Vorfeld von Wahlen sogar eingeladen zu Podiumsgesprächen und Politiker/innenrunden. Die Jungen Nationaldemokraten (JN) boten sich offensiv für Podiumsdiskussionen an Schulen an und forderten Schüler/- innen auf, sie als Diskussionspartner/innen einzuladen, damit nicht über sie, sondern mit ihnen diskutiert werde.

Durch zumeist moderates Auftreten versuchen die rechtsextremen Besucher/innen das Bild zu vermitteln, sich im "ganz normalen, demokratischen Meinungsspektrum" zu bewegen. Indes verfolgen sie mit ihren Veranstaltungsbesuchen und Teilnahmen an Podien ein strategisches Ziel: Die Teilnahme erfolgt vornehmlich mit der Absicht, die Meinungsführerschaft in der Diskussion zu übernehmen, die aktuellen gesellschaftlichen Themen durch eigene, zumeist umfangreiche Wortbeiträge rechtsextrem zu besetzen und den Verlauf der Veranstaltung zu bestimmen. Kurz: NPD, JN und Kameradschaften gehen systematisch und geschult nach der Strategie der "Wortergreifung immer und überall" vor...


Veröffentlicht durch: apabiz e.v. Lausitzerstr. 10 10999 Berlin

DRR #105
Anfäng März erschienen die neue Ausgabe von “Der rechte Rand -“ Infos für Antifaschisten” mit dem Schwerpunktthema "kommunale Verankerung" von Neofaschisten. In Artikeln zu "Pro Köln" in Nordrhein-Westfalen, zur kommunalen Strategie der NPD in Niedersachsen, zur Situation im sächsischen Annaberg und Anklam in Ostvorpommern informiert die Zeitung über die Strategien der extremen Rechten. Im Blickpunkt steht in einem "kleinen Schwerpunkt" das Thema Schule, angefangen von Lehramtsstudentinnen aus dem neonazistischen Milieu, über Schülerverbindungen bis hin zu den diversen Zeitungsprojekten der Neonazis, die gezielt für Schüler und Jugendliche produziert werden.

Veröffentlicht durch: DER RECHTE RAND, Postfach 304180 20324 Hamburg



Erstveröffentlichung dieses Beitrags unter: racethebreeze

Prozess um Anti-Nazi-Symbole am BGH Karlsruhe

Das Landgericht Stuttgart verurteilte Jürgen Kamm von Nix-Gut am 29.9.2006 zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro wegen der Verwendung und des massenhaften Vertriebs Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es handelt sich dabei z.B. um T-Shirts ähnlich diesem hier, nur mit einem verbotenen Symbol statt Text:
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Gegen das Urteil hatte Jürgen Kamm Revision eingelegt. Der ak prozessbeobachtung (sKAd) berichtet am heutigen 08.03.2007 auf IndyMedia zur heutigen Revisionsverhandlung:

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe um die Verwendung von durchstrichenen Hakenkreuzen und anderen antifaschistischen Symbolen forderten der Rechtsanwalt und die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils des Landesgerichts Stuttgart und den Freispruch des Angeklagten. Das Urteil wird erst am kommenden Donnerstag, 15.03. vom 3. Senat des BGH verkündet. Über 80 BesucherInnen und PressevertreterInnen verfolgten den Prozess heute. AntifaschistInnen verteilten Flugblätter an die Anwesenden im Gerichtssaal, in denen die Kriminalisierung von antifaschistischer Arbeit thematisiert wurde.
Im vergangenen Jahr entschied das Landesgericht Stuttgart auf Empfehlung des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass antifaschistische Symbole wie das durchgestrichene Hakenkreuz oder das Umweltmännchen unabhängig davon strafbar seien, ob sich dessen Träger vom Nationalsozialismus distanzieren oder nicht. Der Vorsitzende des Senats interpretierte das Stuttgarter Urteil auch aus der Angst heraus, dass die „braune Flut“ durchbrechen könnte, wenn die Tür für AntifaschistInnen um einen Spalt geöffnet würde.

Zu Beginn des Prozesses wies der Vorsitzende zur allgemeinen Erheiterung auch darauf hin, dass es sich bei einem BGH-Prozess nicht um eine TV-Gerichtsshow handele und keine demonstrationsähnlichen Akte im Gerichtssaal geduldet würden.

Dann begann der Rechtsanwalt des Angeklagten Jürgen Kamm (Inhaber von Nix-Gut Records) seine Ausführungen. Er warnte vor der Tabuisierung des Hakenkreuzes und warb für eine Bewertung der jeweiligen Sachlage nach der objektiven Darstellung, also ob eine Distanzierung zum Nationalsozialismus auf den ersten Blick erkennbar sei. Er argumentierte dabei auch gegen das vom Landgericht Stuttgart aufgebrachte Beispiel des unbedarften fernöstlichen Touristen. Die Gefahr sei doch viel größer, dass die internationale Presse darüber berichten würde, dass NS-Gegner heute in Deutschland wegen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes verurteilt würden, als dass ein Tourist die international übliche Durchstreichsymbolik nicht erkenne.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Worten des Rechtsanwalts weitgehend an, warnte aber vor der Gefahr, dass naturgetreue Nachbauten von Flugzeugen aus der NS-Zeit oder ähnliches beispielsweise in Spielzeugabteilungen auftauchen würden. Ein Missbrauch durch Neonazis sei bei den allermeisten Symbolen, die das Landgericht Stuttgart beanstandete nicht vorstellbar. Auch die im Urteil des Landgerichts Stuttgart heraufbeschworene Gefahr von Neonazis, die in Stiefeln, braunen Hemden und Armbinde mit durchgestrichenem Hakenkreuz wurde von den Anwälten und dem Senat als doch eher unwahrscheinlich angesehen.
Danach ging es um einige konkrete Symbole, die das Landgericht Stuttgart beanstandete. Dabei ging es um ein T-Shirt von „Schleimkeim“, auf dem ein Stiefel ein Hakenkreuz zertritt und -splittert. Einhellig wurde der Auffassung des Landgerichtes nicht gefolgt, wonach der Stiefel das Hakenkreuz verdecken würde nicht gefolgt und festgestellt, dass die Symbolik eindeutige Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zeigt. Dies wurde auch bei einem Aufnäher der Band „Kein 4. Reich“ attestiert. Ebenso wurde beim Umweltmännchen eindeutig erkannt, dass das Hakenkreuz in den Mülleimer geworfen wird und nicht, wie es vom Stuttgarter Gericht phantasiert wurde, aus diesem herausgeholt oder das Männchen mit dem deutschen Gruß vor dem Hakenkreuz salutieren würde. Bei einem Aufkleber des Nationalen Widerstands, der ebenfalls diese Symbol nutzte, sei eine anderweitige Deutung nur durch den Text („Ihr stimmt uns heiter ... der nationale Widerstand marschiert geschlossen weiter“) möglich, der sich von der Symbolik gerade distanziert. Einzig bei einem Cover von „Schleimkeim“ auf dem ein Foto von einer Rede Adolf Hitlers mit einer Hakenkreuzfahne im Hintergrund abgebildet ist, erkannten Rechtsanwalt und Bundesanwaltschaft trotz des Plattentitels „Drecksau“ und eines darauf befindlichen Liedes „Faschosau“ eine Gefahr der fehlender Eindeutigkeit. Dies wurde vom Angeklagten aber schon beim Verfahren am Landgericht eingeräumt und die betreffende Platte schon seit 2005 aus dem Nix Gut-Sortiment genommen.

Daraufhin wurden die Anträge gestellt. Der Rechtsbeistand des Angeklagten betonte die Ähnlichkeiten des durchgestrichenen Hakenkreuzes mit internationalen Verbotszeichen wie Handy- oder Rauchverbot. Zertretene, zerbröselnde oder anderweitig gekennzeichnete Hakenkreuze wiesen eine noch eindeutigere Gegnerschaft zum Nationalsozialismus auf. Beim Schleimkeim-Cover seien sein Mandant und er schon beim Landgericht vorsichtig gewesen. Dies war aber nur eines von mehr als hundert Symbolen für das sein Mandant verurteilt wurde. Zudem sei „Schleimkeim“ als antifaschistische Band bekannt und kann bei mehreren tausend Artikeln im Sortiment von Jürgen Kamm auch untergehen. Er wiederholte nochmal, dass es bei der Deutung der Symbolik auf objektive Kriterien ankomme und führte dazu zwei Kriterien an.

1. In der Symbolik muss für jeden Betrachter objektiv die Gegnerschaft bzw. das „Nein“ zum Nationalsozialismus erkennbar sein.
2. Die Symbolik sollte keine Verwendung im nationalsozialistischen Sinne möglich machen, dies hänge eng mit den ersten Kriterien zusammen.
Er forderte die Revision des Urteils des Landgerichts Stuttgart und den Freispruch seines Mandanten. Die Kosten solle der Staat tragen und sein Mandant solle eine Entschädigung für die Durchsuchung seines Versandes und weitere Unannehmlichkeiten erhalten.

Die Bundesanwaltschaft schloss sich dem wiederrum weitgehend an. Ein Missbrauch sei bei der überwiegenden Anzahl der beanstandeten Symbole nicht vorstellbar und der Angeklagte ist als klarer Gegner des Nationalsozialismus erkennbar. Beim Schleimkeim-Cover könne der Tatbestand der Missbrauchsfähigkeit zwar erfüllt sein, es sei aber kein Vorsatz erkennbar und von einem Irrtum auszugehen. Auch er forderte die Aufhebung des Urteils und Freispruch des Angeklagten.

Nach kurzer Beratung kündigte der Senat das Urteil für die kommende Woche an.

Fazit:

- Der Prozess war eine deutliche Niederlage für die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Ihre Kriminalisierungsversuche antifaschistischer Arbeit wurden vor dem obersten Gericht teilweise lächerlich gemacht.
- Die breite Ablehnung des Verbots antifaschistischer Symbole vor dem Gericht und das große Presseinteresse zeigten, dass die damit verbundene Repressionspolitik bei breiten Schichten der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen.
- Bleibt zu hoffen, dass das große Interesse an dem Prozess auch darin mündet, dass mehr Menschen ihrer Meinung auch mit einem spürbaren Protest Ausdruck verleihen.


Siehe unsere Berichte im Schwerpunktthema Hakenkreuzskandal:
• Antifaschisten als Opfer: durchgestrichenes Hakenkreuz krimineller als das Original?
• VVN-BdA Baden - Württemberg kritisiert "Hakenkreuz-Urteil": "Bekenntnis zum Grundgesetz strafbar?"
• Hakenkreuzskandal: Landgericht Stuttgart verurteilt Antifaschisten

Siehe auch:

StattWeb: Karlsruhe: Freispruch fürs “Durchgestrichene Hakenkreuz-?

Infoveranstaltung zu Rechts Rock in Stuttgart und Region

Infoveranstaltung zu Rechts Rock in Stuttgart und Region am 05.03.2007, 19.00 Uhr - Altes Feuerwehrhaus, Möhringer Strasse 56 in Stuttgart-Heslach (U1, U14, Bus 42 bis Schreiberstrasse)

Die Veranstaltung liefert einen Überblick über die RechtsRock-Szene in der Region: Wie funktionieren die Vertriebsstrukturen der Neonazis? Wo gibt es Labels, Tonstudios und aktive Bands? Wie werden Konzerte organisiert?

Der Begriff des RechtsRock bleibt nicht auf neonazistische Bands und deren Textinhalte beschränkt, sondern wird genauer gefasst: als ein Sammelbegriff für Rockmusik, die anti-emanzipatorische und reaktionäre Denkmuster offenbart, die darüber ihren offenen Flügel zu Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus hat. Hierbei bleibt der Schwerpunkt der Veranstaltung allerdings der „White Noise“ der neonazistischen Skinheadszene.

RechtsRock bietet eine umfassende Erlebniswelt und vielerlei Möglichkeiten, reaktionäres Denken und Antimoral in eine rebellische Identität zu verpacken. RechtsRock ist Teil der Popkultur und einer Spaßgesellschaft, in der zuweilen selbst der offene Rassismus und Antisemitismus von Bands wie „Landser“, „Race War“ und „Zillertaler Türkenjägern“ zum running gag auf Schulausflügen und Stammtischrunden geriert.

Der Referent Michael Weiss ist Mitarbeiter des apabiz (Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin), von Argumente e.V. und gehört zum Autorenkreis des Sammelbandes RechtsRock - Bestandsaufnahme und Gegenstrategien (Dornbusch/Raabe (Hg.), Hamburg/Münster 2002).

Eine Veranstaltung des Aktionsbündnis „Antifaschistische Kehrwochen- turn it down“ gegen Nazimusik und rechten Lifestyle.

Weitere Infos zur Kampagne:
www.antifa-kehrwochen.de.am

Kontakt:
Turn it down
c/o Infoladen
Benckendorffstr. 4
70199 Stuttgart
Mail:
gegen-rechte-subkultur@web.de

Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt

Die Informationspolitik und das Verhalten der Polizei anläßlich des Rennicke Auftritts in Sindelfingen stößt nicht nur bei der linken Presse auf Widerspruch, sondern auch bei der bürgerlichen Presse.
Das dokumentiert IndyMedia in folgendem Artikel der Stuttgarter Zeitung. Ein weiterer Artikel in der Sindelfinger / Böblinger Zeitung.

Siehe zu dem Kommentar auch den Stattweb Beitrag zur VVN Presseerklärung vom 21.2.2007.

Ein Verbot aller faschistischer Organisationen würde sich auch auf solche "Privat"veranstaltungen auswirken. Die VVN-BdA Initiativefür des Verbot der NPD ist dafür ein Anfang.

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Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung

Zu den Auseinandersetzungen wegen eines Auftritts von Neonazi-Sänger Rennicke in Sindelfingen ging bei uns eine Gegendarstellung ein. Die Gegendarstellung bezieht sich auf die Presseerklärung der VVN-BdA, die wir am 21.2. unter dem Titel "VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen" auf unserer Webseite dokumentierten. Wir dokumentieren die Gegendarstellung im Folgenden, weisen aber darauf hin, dass wir den Wahrheitsgehalt weder der VVN-Presseerklärung noch der Gegendarstellung überprüfen können:

Ich möchte zu dem Veröffentlichtem Artikel auf der Webseite "trueten.de"

einige Punkte klarstellen. Absatz aus Ihrer Net-Seite:

"Die Vorgänge um das Konzert des Nazibarden Rennicke am 16.2. in der Stadiongaststätte des VFL Sindelfingen zeigen, wie dringend notwendig eine gesellschaftlich und öffentlich geführte Auseinandersetzung um ein Verbot der NPD und aller Naziumtriebe ist."


Der VFL-Sindelfingen ist nicht der Vermieter der Stadiongaststätte, sondern die Stadt Sindelfingen, beiden lege ich keine Rechenschaft über die Vermietung ab, also sind sie völlig unschuldig. Sie werden fälschlich von ihnen hier genannt und können nichts dafür. Bitte um Richtigstellung.

Absatz aus Ihrer Net-Seite:

"Staatsanwaltschaft Stuttgart, Ordnungsamt Sindelfingen und die Polizei wussten vom Auftritt von Rennicke und waren bemüht, einen ungestörten Ablauf der Naziveranstaltung zu gewährleisten."


"Der Pächter der Stadiongaststätte des VFL Sindelfingen hat den Nazis seine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und sie bewirtet. Falls er getäuscht worden war, hätte er beim Auftreten von Rennicke und dem „Publikum“ die zahlreich vorhandene Polizei zu Hilfe rufen können, um die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommene Veranstaltung auflösen zu lassen."
Es scheint tatsächlich so zu sein (so auch seitens H.Nowak & Reinecken erklärt), dass niemand von der Veranstaltung wußte. Die Anmietung war privat und Telnehmer noch der Herr Nowak waren mir bis dato unbekannt. Ein Polizeiaufgebot vor der Gaststätte gab es nicht, in dem kleinen Gaststätteraum fand sogar normaler Gaststättenbetrieb mit üblichen Stammgästen. Die Veranstaltung war privat gebucht worden und ebenso abgehalten. Sie verlief absolut Faschingstypisch, für mich wurde erst nach Mitternacht klar wer meine Gäste waren. Ich wurde durch die Kripo aufgeklärt.

Während der Feier wurden keine Nazipropaganda oder der gleichen verkündet noch ein politischer Rahmen dargeboten. Für mich verlief die Veranstaltung sehr ruhig, keine besoffenen, keine kaputte Gläser, kein Streit, alles in Allem sehr positiv. Ich persönlich fand sie sogar ein wenig langweilig.

Das Polizeiaufgebot gab es erst um so ca. 02 Uhr in der Frühe, als diese zwei Jugendlichen von der Straßenkreuzung blutend zurückkamen und bei mir erstversorgt wurden.

Fazit:

Nach meiner Ansicht ist die Stadt und wahrscheinlich sogar die Polizei unschuldig.

Ich kann für mich nur sagen, bei mir finden sehr oft Buchungen statt. Die Vermietung wurde nicht bewußt an NPD durchgeführt, eine Vermietung an Risikogruppen, sei es Rechts-, Linksradikal oder was auch immer wird nicht stattfinden.

Bitte um Richtigstellung in ihren Presseerklärungen. Ich bin gerne auch zu persönlichem Gespräch bereit wenn dies der Aufklärung dient.

Mit freundlichem Gruß

Antun Zivkovic

VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen

Die VVN-BdA Baden Württemberg veröffentlichte folgende Presseerklärung:

Die Vorgänge um das Konzert des Nazibarden Rennicke am 16.2. in der Stadiongaststätte des VFL Sindelfingen zeigen, wie dringend notwendig eine gesellschaftlich und öffentlich geführte Auseinandersetzung um ein Verbot der NPD und aller Naziumtriebe ist.

Der Landessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten, Reinhard Hildebrandt, stellt dazu fest: Der eigentliche Skandal ist, dass hier Staatsanwaltschaft, Ordnungsamt und Polizei zusammengearbeitet haben, um die NPD-Veranstaltung geheim zu halten. Unter ihren Augen und denen des Verfassungsschutzes (VS) wird der NPD und ihren Protagonisten ein geschützter Raum zur Verbreitung ihrer menschenverachtenden Ideologie geboten und damit direkt Aufbauhilfe für Nazistrukturen geleistet. Die NPD bedankt sich denn auch artig auf ihrer regionalen Homepage bei der Polizei für das „Reinigen“ der Stadt von Zecken und Pöbel. Darunter verstehen die Nazis u.a. Linkspartei und SPD.

Die Fakten: Seit Wochen warb die rechte Szene für einen Auftritt von Rennicke in Stuttgart. Der genaue Ort seines Auftritts wird aber nicht bekannt gegeben. Wie auch der Polizei bekannt sein dürfte (nicht zuletzt durch die Vielzahl der V-Leute des VS in Naziorganisationen), versuchen die Nazis durch ein aufwendiges Netz von Schleusern „unliebsame Gäste“ von ihren Veranstaltungen fern zu halten. An diesen „Schleuserpunkten“ werden Gäste geprüft und die Logistik bereitgestellt, um sie an den geheim gehaltenen Veranstaltungsort zu bringen.

Auf der am 16.2. u.a. von Solid, Jusos und Antifaschistischem Aktionsbündnis abgehaltenen Kundgebung in Stuttgart sickerte durch, dass Rennicke wohl im Raum Sindelfingen/Böblingen auftreten werde. Daraufhin machten sich einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung dorthin auf, um ihren Protest gegen ein Auftreten des als solchen verurteilten Volksverhetzers Rennicke anzumelden. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die Protestierenden von einem massiven Polizeiaufgebot in Empfang genommen, festgenommen, an Zäune gestellt, durchsucht und schließlich unter Begleit„schutz“ in den S-Bahnhof gedrängt und Richtung Stuttgart und Herrenberg verfrachtet.

Derweilen nahm das als Kostümfest getarnte Nazikonzert in der weitab von der S-Bahn gelegenen Stadiongaststätte des VFL Sindelfingen seinen ungestörten Verlauf. Zum einzigen Zwischenfall kam es gegen 2:30 Uhr als Teilnehmer des Nazifaschings von jungen Leuten angegriffen wurden. Die Polizei spricht von zwei leicht verletzten Nazis, 7 Personen seien fest genommen worden, die bis Samstagvormittag in Haft gehalten wurden. Die Polizei hatte gegenüber der Presse im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart bis Montag eine Nachrichtensperre verhängt. Als dann die Presse informiert wurde, war der Polizei der Hinweis besonders wichtig, dass die Nazigegner mit Steinen, Schlagstöcken und Pfeffersprays bewaffnet gewesen seien. Das Sindelfinger Ordnungsamt ließ erklären, der Auftritt von Rennicke sei eine „private Veranstaltung“ gewesen (StZ Vom 20.2.2007)

Wenn wir diese Fakten bewerten, kommt die VVN-BdA zu folgendem Schluss:

- Staatsanwaltschaft Stuttgart, Ordnungsamt Sindelfingen und die Polizei wussten vom Auftritt von Rennicke und waren bemüht, einen ungestörten Ablauf der Naziveranstaltung zu gewährleisten.

- Der Pächter der Stadiongaststätte des VFL Sindelfingen hat den Nazis seine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und sie bewirtet. Falls er getäuscht worden war, hätte er beim Auftreten von Rennicke und dem „Publikum“ die zahlreich vorhandene Polizei zu Hilfe rufen können, um die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommene Veranstaltung auflösen zu lassen.

- Während die Polizei für ein ungetrübtes braunes Faschingstreiben sorgte, hinderte sie die Antifaschistinnen an der Ausübung ihres demokratischen Rechts gegen die Nazis zu protestieren und zu demonstrieren. Dies werten wir nicht nur als Amtshilfe für die V-Leute des VS in der NPD, sondern auch als direkte Unterstützung für den Aufbau der NPD im Raum Sindelfingen/Böblingen, in dem sich unter anderem eines der größten Automobilwerke des Daimler Chrysler-Konzerns mit mehreren tausend ausländischen Kolleginnen und Kollegen befindet. Wir nennen das Vorschub leisten für die Verbreitung der ausländerfeindlichen und rassistischen Propaganda der NPD.

- Das Argument mit der Bewaffnung der jugendlichen Antifaschisten können wir nur als fadenscheinigen Vorwand ansehen, um das Verhalten der Staatsorgane zum Schutz des Volksverhetzers Rennicke zu rechtfertigen. Wir geben zu bedenken: Dort eine Veranstaltung mit über 200 Teilnehmern aus der rechten und faschistischen Szene, die für ihre Gewaltbereitschaft und massive Gewaltanwendung bekannt ist (nicht zuletzt in der Polizeistatistik dokumentiert); hier ein Häuflein von maximal 30 Antifaschisten, die bereits vielfach „Erfahrung“ mit brutalen Übergriffen der Nazis gemacht haben und am eigenen Leib erfahren haben, dass für sie kein polizeilicher Schutz gilt, im Gegenteil! Soweit ist es gekommen, dass Antifaschisten nur noch mit einer Ausrüstung zum Selbstschutz sich den Nazis entgegen zu stellen wagen. Wir befürworten keine Gewalt in der politischen Auseinandersetzung, aber die politisch Verantwortlichen tragen durch ihre Blindheit auf dem rechten Auge selbst maßgeblich dazu bei, dass die Wut unter den Antifaschisten und damit unkalkulierbare Reaktionen wachsen.

Die Schlussfolgerung für uns kann nur sein, Verbot der NPD jetzt und Verbot aller Naziumtriebe.

Die Auseinandersetzung um ein NPD-Verbot wird aufzeigen, wo die politisch Verantwortlichen nicht nur im Raum Sindelfingen/Böblingen stehen. Sie wird auch dazu beitragen, dass die Scheidelinie zwischen demokratisch und faschistisch deutlicher gezogen wird, dass links nicht gleich rechts ist, dass das Engagement zur Verteidigung von sozialen Rechten etwas anderes ist als die Abschaffung von Demokratie, dass Widerstand gegen die Naziideologie und gegen den Aufbau der sie tragenden organisatorischen Strukturen notwendig und gerechtfertigt ist, um nicht nur aus den leidvollen Erfahrungen der deutschen Geschichte zu lernen, sondern aktuell der Ausbreitung von Resignation, Politikverdrossenheit und Indifferenz entgegen zu wirken, die, wie damals, die Voraussetzung waren, der Nazibarbarei den Weg zu bereiten.


Siehe auch:
VVN-BdA Presserklärung vom 17.2.2007

"Link-Verantwortung" - Urteil gegen Internet-Buchhändlerin bestätigt

Am 14. Februar 2007 um 13.30 Uhr fand vor dem Landgericht Nürnberg ein Prozess gegen die rechtsextreme Buchhändlerin Anke Herrmann statt. Als Betreiberin der Versandbuchhandlung „Andromeda“ hat Anke Herrmann über einen längeren Zeitraum neben esoterischen Büchern eine größere Zahl von Schriften vertrieben, in denen der Holocaust geleugnet, der Nationalsozialismus verherrlicht und antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Thesen propagiert wurden.

Wir berichteten am 9.Februar, auf redok erschien heute der Bericht zum Prozess und zum Urteil:

Nürnberg / Eckental-Ebach. Die ehemalige Betreiberin des Andromeda - Buchversandes im bayerischen Eckental-Ebach ist auch in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Die Berufungskammer am Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte die Geldstrafe von 120 Tagessätzen.

Weiterlesen

VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007

Kundgebung am 16.2.2007 in Stuttgart gegen NPD Fasching
Foto: Roland Hägele
In Zusammenhang mit der gestrigen Demonstration gegen den Auftritt der NPD Heulboje Frank Rennicke in Stuttgart veröffentlichen wir gerne folgende Presseerklärung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- Bund der Antifaschisten (VVN-BdA):

Am Freitag, den 16.02.07 gegen 19:30 Uhr wurden ca. 20 junge Antifaschistinnen und Antifaschisten unweit entfernt von der S-Bahnhaltestelle Goldberg in Sindelfingen von einem großen Polizeiaufgebot festgehalten, eingekesselt und mit „Begleitschutz“ in die S-Bahn gezwungen. Die Einsatzkräfte der Polizei waren mit Kastenwagen, massivem Aufgebot an Polizei- und Zivilwagen und mit Greiftrupps vor Ort. Es waren nicht die angekündigten Nazis, auf die sie warteten, um sie festzunehmen, es waren Antifaschisten, die ob der Geheimhaltung des Versammlungsortes die Sache selbst in die Hand nahmen.

Für Freitag, den 16.02. hatte die NPD eine "Faschingsparty" für Stuttgart angekündigt, für welche nach eigenen Angaben ca. 250 geladene Personen erwartet wurden.

Hierfür wurde der rechtsextreme Liedermacher Frank Rennicke eingeladen, der bereits zweimal wegen Volksverhetzung und Verbreitung jugendgefährdender Schriften verurteilt worden ist. Die Strafen wurden jedoch zur Bewährung ausgesetzt.
Einige seiner Lieder finden sich auch auf der berüchtigten CD, die von der NPD bundesweit in Schulhöfen verteilt werden. In der Neonaziszene besitzt er Kultstatus - er selbst bezeichnet sich als "nationaler Barde" - und zieht mit seinen Veranstaltungen neben Altnazis auch junge Neonazis an.

Zwar war das „Barden“- Konzert groß angekündigt, geheim bleiben sollte jedoch der Veranstaltungsort. Kein Wunder, hatte die NPD mit ihren groß angekündigten Aufmärschen in Stuttgart, wie im Januar letzten Jahres, dank der Wachsamkeit der Antifaschistinnen und Antifaschisten regelmäßig einen gehörigen Reinfall erlebt. Und auch am heutigen Freitag wurde in der Lautenschlagerstraße eine Kundgebung mit einigen hundert meist jungen Menschen gegen das Nazikonzert abgehalten.
Und wie zu erwarten war, verzog sich die NPD in das Umland und zwar nach Sindelfingen. Dort, mitten im Wohngebiet, wurden in der Stadiongaststätte, Rosenstraße die Faschingsreden geschwungen. Ob der „Barde“ auch gekniffen hat, weiß man nicht Die NPD wird es nachträglich sicher großspurig verneinen.

Schlimm genug, dass sich der Inhaber, Herr Z., bereit findet, diese braune Schar zu bewirten.

Die Stadt Stuttgart sah keinen Handlungsbedarf, die „Barden“vorstellung zu verbieten. Ebenso wenig Interesse zeigten Ämter und Polizei die Öffentlichkeit über Versammlungsort und Inhalt aufzuklären, statt dessen verschweigen, unter den Tisch kehren, geheim halten, was an faschistischer Propaganda in unserer Region und im ganzen Land sich zu formieren droht. Mehr noch: „Vollkaskoschutz“ für die Versammlungen der NPD zu Lasten der Steuerzahler. Dagegen werden Diejenigen, die sich dem Nicht-Wissen-Wollen nicht beugen, behindert, verhaftet, verfolgt, eingeschüchtert.

Keiner dieser Verantwortlichen spreche mehr vom „Aufstand der Anständigen“!

Brigitte Renkl

Sprecherin der Kreisvereinigung Leonberg-Böblingen-Sindelfingen der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)


Weitere Berichterstattung z.B. in der Stuttgarter Zeitung

Chronologie antisemitischer Vorfälle 2006 erschienen

Das "antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin e.V." - apabiz dokumentiert mit einer Liste mehr als 120 Fälle antisemitisch motivierter Gewalt- und Straftaten aus dem Jahr 2006. Sie umfasst Fälle antisemitisch motivierter Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Beleidigungen, öffentlichen Schmähungen, Volksverhetzungen und anderer strafrechtlich relevanter Taten. Die Chronologie belegt alleine 16 Fälle von Friedhofsschändungen sowie 49 andere Fälle von Schändungen oder Sachbeschädigungen.

Nach allem, was die Sicherheitsbehörden über dieses Feld veröffentlichen, ist dies nur ein sehr kleiner Teil aller Straftaten. Die MitarbeiterInnen des apabiz stellen diese Liste jährlich aus verschiedenen, öffentlich zugänglichen Quellen wie Presseartikeln, Pressemitteilungen, Polizeitickern u.a. zusammen.

Quelle: Pressemitteilung