trueten.de

»Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.« Kurt Tucholsky

Filbinger: Empörung über Oettingers Trauerrede

Gestern hingen die Fahnen im "Ländle" halbmast, heute kommt die Retourkutsche für die Seligsprechung Filbingers durch den Ministerpräsidenten Günter Oettinger:

Oettinger hatte seinen verstorbenen Parteikollegen bei einem Staatsakt des Landes im Freiburger Münster als "herausragenden Politiker" gewürdigt. Er habe sich "große Verdienste als Demokrat" erworben und den Aufbau des Landes entscheidend mitgestaltet, so der heutige Regierungschef von Baden-Württemberg. Zudem wies Oettinger die gegen Filbinger erhobenen Vorwürfe wegen dessen Tätigkeit als NS-Marinerichter zurück.

"Es gibt kein Urteil von Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte", sagte Oettinger. Der CDU-Politiker fügte hinzu: "Er hatte nicht die Entscheidungsmacht und nicht die Entscheidungsfreiheit, die seine Kritiker ihm unterstellen." Der in Mannheim geborene Jurist Filbinger sei Gegner des NS-Regimes gewesen, habe sich den damaligen Zwängen aber beugen müssen. Dies müssten auch Filbingers Kritiker einräumen.
(...)
Der Autor Rolf Hochhuth nannte Oettingers Äußerungen "eine unverfrorene Erfindung". Die Tragödie des Matrosen Walter Gröger etwa sei bewiesen und als Buch erschienen, sagte Hochhuth. Diesen habe "Filbinger persönlich noch in britischer Kriegsgefangenschaft ermordet". Hochhuth fügte hinzu: "Wozu nichts Filbinger genötigt hat als die Tatsache, dass er ein sadistischer Nazi war."


Quelle: Tagesschau

Siehe auch:
• Widerstandskämpfer Filbinger tarnt sich bis übers Kriegsende Kommentar in "StattWeb"
• "Er war ein Landesvater im besten Sinne..."
• “Hans Filbinger - mit 90 nichts dazugelernt” VVN Dokumentation zu Filbinger's 90. Geburtstag
• "Geschichtsfälscher des Tages" "junge Welt" 13.4.2007
• Oettingers krudes Geschichtsverständnis im redblog
• Oettingers Liste mit weiteren Gegnern des Naziregimes

Göppingen: Aktion Stolpersteine

Stolperstein für Betty und Louis Heimann
Foto: Schiller83
Am Sonntag den 15. April findet ab 19.00 Uhr aus Anlass des internationalen Holocaust-Gedenktages am Synagogenplatz in Göppingen eine Gedenkveranstaltung statt.

Im Vorfeld dieses Gedenktags wurden am letzten Dienstag in Göppingen mehrere "Stolpersteine" verlegt. Die Messingplatten mit dem Namen von den Faschisten deportierten Menschen vor deren ehemaligem Wohnsitz sollen als Anlass genommen werden, über das Schicksal dieser Menschen und über Antifaschismus heute nachzudenken und aktiv zu werden.

Mehr als 7.000 solcher Stolpersteine hat der Initiator dieser Aktion, der Kölner Künstler Gunter Demnig, in Deutschland bereits verlegt. In Göppingen hat eine private Initiative die Stolpersteine beantragt und finanziert.

In der Freihofstraße 46 wurde ein Stein zum Gedenken an Bertha Tänzer verlegt, die 1943 von den Faschisten ins KZ Theresienstadt deportiert wurde und dort verhungerte. Zwei Steine wurden in der Hauptstraße 4 gesetzt. Sie erinnern an das Schicksal von Betty und Louis Heimann, die wahrscheinlich 1943 im KZ Theresienstadt (Louis Heimann) bzw. 1944 in Auschwitz (Betty Heimann) ums Leben kamen.

Vor dem Gebäude Karlstraße 64 des Euthanasieopfers Theodor Kynast gedacht. Er wurde 1940 in Grafeneck ermordet.

In Jebenhausen verlegte Gunter Demnig einen Stein vor dem Gebäude Vorderer Berg 23, in dem Betty Lauchheimer bis zu ihrer Deportation gelebt hatte. Sie wurde 1941 von den Nazis in Riga erschossen.

Aus der Verwandtschaft von Betty Laucheimer nehm deren Enkelin Inge Auerbacher an der Verlegung der Steine teil, ebenso wie Bertha Tänzers Enkelin Helen Taenzer-Lott. Beide wurden auf Beschluss des Gemeinderats von der Stadtverwaltung nach Göppingen eingeladen.

Weitere Photos der Aktion Stolpersteine gibt es auf der Flickr Seite von "Schiller83"

Bericht via racethebreeze

Er war ein "Landesvater im besten Sinne"

Der Historiker Hans Mommsen hat kritisiert, daß Günter Öttinger, Ministerpräsident in seiner Würdigung Hans Filbingers dessen NS Vergangenheit ausgespart habe. Das Zitat des Tages stammt von "unserem" aktuellen Landesvater:

"Das sei ein Stil, der eines Wissenschaftlers nicht gemäß sei, man müsse jedes Menschen, insbesondere eines solch verdienten, mit Wohlwollen gedenken."
("Esslinger Zeitung 4.4.2007, Seite 6: "Filbinger Staatsakt am 11. April")

Interessant, wie wenige Wochen nach der Diskussion um das Grußwort von Christian Klar die Frage der Reue auf einmal keine Rolle mehr zu spielen scheint:

Er hat Todesurteile gefällt -“ Unrecht wollte er nie darin sehen.
("Tagesspiegel" 3.4.2007)

Siehe auch:

• junge Welt 4.4.2007: Lehrstück Filbinger
Wie aus einem unverbesserlichen Todesrichter der Nazis nach seinem Ableben ein "Landesvater im besten Sinne" wird


• redblog "Furchtbarer Jurist" gestorben

• StattWeb: Zum Tod eines Uneinsichtigen.
Filbinger ist tot. Es wäre nicht recht, ihm ins Grab Schmähungen nachzurufen. Wir beschränken uns im Wesentlichen auf das, was schon zum neunzigsten Geburtstag zu sagen war.


• „Was Unrecht war, kann nicht Recht sein!“ "Der Fall Filbinger" Vortrag von Prof. Dr. Wolfram Wette

Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"

Wir hatten einige Male zur NPD "Faschingsfeier" in Sindelfingen berichtet. Inzwischen gibt es ein Flugblatt für eine Veranstaltung mit Rolf Gössner (Rechtsanwalt/Publizist, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte) am 13.04.07, 19:00 Uhr in Sindelfingen, Bürgerzentrum "Alte Realschule", Corbeil-Essonnes Platz 10.

In der Einladung heißt es:

Der staatliche Umgang mit Neonazismus und rechter Gewalt ist äußerst widersprüchlich und steht im Konflikt mit antifaschistischen Grundsätzen und Aktionen.

Rolf Gössner (...) wird in seinem Vortrag die Rolle des Verfassungsschutzes in den rechten Szenen, NPD Verbot, Neonazi-Aufmärsche und Kriminalisierung von Gegendemonstrationen behandeln. Anschließend soll eine kurze Bestandsaufnahme zur aktuellen Situation in Sindelfingen gebracht werden. In der Diskussionsrunde sollen Fragen geklärt und vertieft werden, um anschließend unser weiteres Vorgehen im Raum Sindelfingen zu beraten.


Veranstalter sind:
GEW Kreisverband Böblingen, ver.di Ortsverein Böblingen/Sindelfingen, IG Metall Verwaltungsstelle Stuttgart, attac Böblingen/Sindelfingen, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten(VVN-BdA), Kreisvereinigung Leonberg- Böblingen-Sindelfingen, AJE, antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region, Rosa-Luxemburg-Forum Baden-Württemberg

Bisherige Vorkommnisse in Sindelfingen/Böblingen
• Im November 2004 versuchten einige NPDler erstmals mit Flugblättern und Fahne sich an der Montagskundgebung zu beteiligen, was auch dank Hilfe der Polizei gelang.
Die Begründung dafür war, es gäbe keine rechtliche Handhabe, ihnen die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung zu untersagen.
Erst die 220 Sindelfinger und Böblinger Bürger bei der darauf folgenden Montagsdemo, darunter einige Dutzend Jugendliche und ausländische Kollegen, bereiteten dem braunen Spuk ein vorläufiges Ende.
• Im Juni 2005 versuchte die NPD sich einen Stand auf dem Internationalen Straßenfestes genehmigen zu lassen, was auch funktioniert hätte, wenn es nicht zu zahlreichen Beschwerden gekommen wäre. Zu einem Verbot dieses Standes konnte sich der Bürgermeister allerdings erst vor Ort durchringen. Darauf hin beschlagnahmte die Polizei den Stand und das Propagandamaterial. Dies hielt einige NPDler jedoch nicht davon ab, sich unter die Leute zu mischen und ihre menschenverachtende Propaganda zu verteilen.
• Am 16.02.07 wurde durch die NPD eine “Faschingsparty- mit Frank Rennicke angekündigt, der Ort der Veranstaltung wurde jedoch geheim gehalten.
Erst während der laufenden Veranstaltung wurde das Konzert von Antifaschisten in Sindelfingen entdeckt. Es fand in der Stadiongaststätte des VFL Sindelfingen statt, die von der Stadt Sindelfingen verpachtet wird! Alle Personen, die sich über das Konzert vor Ort beschwerten, wurden von der Polizei schikaniert und daran gehindert, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen (Bewegungsfreiheit, Demonstrationsrecht...).

Es schien, als ob die Polizei für ein ungetrübtes braunes Faschingstreiben und damit für direkte Unterstützung um den Aufbau der NPD im Raum Sindelfingen/Böblingen sorgen wolle. Dort befindet sich unter anderem eines der größten Automobilwerke des DaimlerChrysler-Konzerns mit mehreren tausend ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Und dort meint die NPD einen Boden zu finden für die Verbreitung ihrer ausländerfeindlichen und rassistischen Propaganda.

Schlüsselfiguren

• Frank Rennicke ist einer der bekanntesten neofaschistischen Liedermacher in Deutschland; er ist vorbestraft wegen Volksverhetzung und jugendgefährdender Schriften.Er war bis zu ihrem Verbot Mitglied der Wiking-Jugend.
Nach dem Verbot dieser Organisation wurde Rennicke Mitglied in der NPD. Sein jüngstes größeres Projekt war die so genannte Schulhof CD der NPD.
Daneben ist Rennicke Gründungsmitglied des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“.
• Verantwortlich für die NPD-Aktivitäten im Kreis Sindelfingen/Böblingen ist hauptsächlich Janus Nowak, NPD-Regionalverbandschef sowie NPD-Landespressesprecher, der ebenfalls vorbestraft ist wegen Wahl- und Urkundenfälschung. Vor wenigen Jahren zog er nach Sindelfingen, um hier rechtsextreme Strukturen weiter auszubauen. Besonders für die Jugend zeigt er Interesse, die mit eigens im “Ländle- produzierter Schulhof-CD infiltriert werden soll. Diesem Treiben wollen wir starken und entschlossenen Widerstand entgegensetzen.

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen!


"Entsprechend §6 Abs. 1 VersG weist der Veranstalter darauf hin, dass Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen sind."


Quelle: Flugblatt des Bündnisses

Neonazikriminalität auf Höchststand

Es war also doch nicht nur ein subjektiver Eindruck:

Berlin. Die Kriminalität von Neonazis und anderen Rechtsextremisten hat in Deutschland im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand seit dem Anschluß der DDR erreicht. Nach Informationen des Berliner Tagesspiegel (Dienstagausgabe) stieg die Zahl rechter Straftaten um 14 Prozent auf mehr als 18000 Delikte. Damit werde der Rekord von 2005 (15 914 Straftaten) noch übertroffen. Im Vergleich zu 2004 (12553 Delikte) beträgt die Zunahme sogar knapp 50 Prozent. Dies geht nach Angaben hochrangiger Sicherheitsexperten aus den addierten Meldungen der Landeskriminalämter für 2006 hervor, schreibt die Zeitung. Die Zah­len habe das Bundeskriminalamt Mitte März in einem vertraulichen Lagebericht zusammengefasst.

Quelle: junge Welt


Siehe auch: NPD-Blog: Ministerium bestätigt Rekord bei rechtsextremer Gewalt

Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage

Wir hatten einige Male zur NPD "Faschingsfeier" in Sindefingen berichtet. Für den 13.04.2007 planen eine Reihe von Organisationen in Sindelfingen, Bürgerzentrum, eine Veranstaltung mit Rolf Gössner (Rechtsanwalt/Publizist, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte):
Die Linke.PDS, WASG, GEW BB/Sifi,attac BB/Sifi, Rosa-Luxemburg-Stiftung, AJE, VVN-BdA Kreisvereinigung Leo/Sifi/BB, antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart + Umgebung, IG Metall Stuttgart /Sifi/BB.

Die Beteiligten wollen mit dieser Veranstaltung auch dazu beitragen, dass sich in Sindelfingen keine Nazistrukturen verfestigen und weiter ausgebaut werden (siehe auch die Presseerklärung der VVN-BdA). Sie hoffen weiterhin, zur Aufklärung gegen nazistisches Gedankengut beizutragen, wie es auch nach der erschreckenden Gewerkschaftsstudie in den Gewerkschaften Platz zu greifen droht.

Ein Verbot aller faschistischer Organisationen würde sich auch auf solche angeblichen "Privat"veranstaltungen auswirken. Die VVN-BdA Initiative für des Verbot der NPD ist dafür ein Anfang.

Externes Bild nicht verfügbar. Originalquelle öffnen

Matti ist frei!

Weitere Infos: Freiheit für Matti

Denunzierter Antifaschist wieder in Freiheit
Berlin: Schwurgericht sieht keinen dringenden Tatverdacht gegen Matthias Z

Das Schwurgericht des Landgerichts Berlin hat am Freitag auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den 21jährigen Studenten Matthias Z. außer Vollzug gesetzt. Nach 101 Tagen Untersuchungshaft wurde er am selben Tag aus dem Gefängnis im Stadtteil Tiergarten entlassen. Zudem wurde der Vorwurf des "versuchten Totschlags" durch die Richter in den der "gefährlichen Körperverletzung" abgeschwächt.

Im Mai ist mit dem Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht zu rechnen, wie der Verteidiger von ­Matthias Z., Daniel Wölky, am Freitag gegenüber junge Welt erklärte. Die Ermittlunsbehörden werfen Matthias Z. vor, Ende November 2006 zwei stadtbekannte Neonazis im Bahnhof Lichtenberg angegriffen und dabei leicht verletzt zu haben. Die Inhaftierung des Antifaschisten hatte für beträchtliches Aufsehen gesorgt, da sie ausschließlich auf Anschuldigungen der beiden Neonazis basierte, die bereits mehrfach wegen Körperverletzung und Falschaussage belangt worden waren.

Eine dieser beiden, die Lichtenberger Neonaziaktivistin Stefanie P., mußte sich am Donnerstag wegen mehrerer Delikte vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Der 19jährigen wurde u.a. vorgeworfen, am 26. Juni 2006 einen dunkelhäutigen Fahrgast in der S-Bahn als "Affenmenschen" bezeichnet und unter "Sieg Heil"-Rufen attackiert zu haben, was jedoch von einem couragierten Mitfahrer unterbunden wurde. P., die derzeit eine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfin macht, zeigte sich geständig und räumte die Anklagepunkte teilweise ein. Die Verhandlung wurde wegen Krankheit eines Zeugen auf den 10. Mai vertagt.


Quelle

Ist Selbstverteidigung ein "zweifelhaftes Demokratieverständnis"?

Angelo Lucifero: vom Opfer zum Täter?

„am vergangenen Donnerstag marschierten rund 50 Neonazis bei einer Kundgebung des Sozialbündnisses in Erfurt auf und griffen u. a. den Kollegen Angelo Lucifero tätlich an. Dieser wehrte sich mit einer Schreckschusspistole, worauf es zu skandalösen Verlautbarungen der CDU und in der Presse kam und sich Teile der Gewerkschaften von Angelo distanzierten. Spontan haben sich darauf hin die "GewerkschafterInnen gegen Rechts" gebildet. Wir protestieren gegen die Gleichsetzung von rechtsextremen Angriffen und Selbstverteidigung sowie gegen Distanzierungen aus dem Kreise der Gewerkschaften und unterstützen unseren Kollegen Angelo Lucifero...“

Informationen zum Fall, der Briefkampagne an die Gewerkschaftsorganisationen der GewerkschafterInnen gegen Rechts vom 17.3.07 samt Hintergründen und einem Offenen Brief, um dessen Unterstützung auch die Redaktion des LabourNet Germany bittet.

Siehe auch Gewerkschafter gegen Rechts

Riskante Recherche - geheime Aufnahmen von NPD-Funktionären

Während eines Nazi-Konzerts in Budapest haben zwei Landesvorstandsmitglieder der NPD Bayern mehrfach den Hitlergruß gezeigt. In Anwesenheit der beiden Neonazi-Kader wurde mit Hassparolen zu antisemitischer Gewalt aufgerufen. Das Fernsehmagazin Panorama zeigte gestern abend geheime Aufnahmen von dem Konzert, das im Rahmen eines internationalen Treffens des Blood Honour - Netzwerks veranstaltet wurde.

Weiterführender Bericht bei redok

Zuerst veröffentlicht bei racethebreeze

Bundesgerichtshof: Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen

Über den Hakenkreuzskandal hatten wir in der Vergangenheit mehrfach berichtet.

Letzlich tatsächlich ein Eigentor...

Hauptverhandlung am 27.09.2006 vor dem Landgericht in Stuttgart: Aktion der "grünen Jugend"

Das heute ergangene Urteil freut uns ganz besonders,:

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 36/2007

Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen

Das Landgericht Stuttgart hatte den Inhaber eines Unternehmens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte für die Punkerszene Aufkleber, Anstecker und ähnliche Gegenstände vertrieben, auf denen nationalsozialistische Kennzeichen in einer Form abgebildet worden sind (Durchstreichen, Zerschmettern u. a.), dass bereits aus der Darstellung die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich wurde.

Der 3. Strafsenat hat das Urteil aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Zur Auslegung des § 86 a StGB hat er ausgeführt, dass der Tatbestand zu weit gefasst ist und der Einschränkung bedarf. Dies war bereits im Gesetzgebungsverfahren erkannt, die Eingrenzung der Vorschrift im Einzelfall aber der Rechtsprechung überlassen worden. Dementsprechend hatte der Senat schon in früheren Entscheidungen bestimmte Kennzeichenverwendungen ausgenommen, bei denen sich aus den Umständen ergeben hatte, dass der Schutzzweck des Gesetzes ersichtlich nicht verletzt war. Nunmehr hat er entschieden, dass der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation auch dann nicht von § 86 a StGB erfasst wird, wenn bereits der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt. Dies gilt selbst dann, wenn solche Artikel aus kommerziellen Interessen massenhaft vertrieben werden. Die Befürchtung des Landgerichts, rechtsextreme Personen könnten diese Lockerung des Verbots ausnutzen und ihrerseits derart abgeänderte Kennzeichen verwenden, hat der Senat nicht geteilt. Er ist davon überzeugt, dass Anhänger rechtsextremer Organisationen Darstellungen, in denen solche Kennzeichen in gegnerischer Zielrichtung verwendet werden, als Verhöhnung der ihnen "heiligen" Symbole empfinden und selbst nicht gebrauchen würden.

Der Senat hat die Sache selbst abschließend entschieden. Bei den vom Angeklagten vertriebenen zahlreichen Artikeln war -“ mit einer Ausnahme - eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich gemacht worden und daher der Tatbestand nicht erfüllt. Lediglich bei einer CD-Hülle war die Distanzierung allerdings nicht auf den ersten Blick erkennbar und daher unzureichend. Doch hat der Senat ausgeschlossen, dass dem Angeklagten angesichts der besonderen Umstände insoweit ein entsprechender Vorsatz nachgewiesen werden könne, und ihn insgesamt freigesprochen.

Urteil vom 15. März 2007 -“ 3 StR 486/06

LG Stuttgart -“ 18 KLs 4 Js 63331/05 -“ Entscheidung vom 29. September 2006

Karlsruhe, den 15. März 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Externes Bild nicht verfügbar. Originalquelle öffnen

Zur Pressemitteilung des "Nix Gut Versand"