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Denunzierter Antifaschist wieder in Freiheit
Berlin: Schwurgericht sieht keinen dringenden Tatverdacht gegen Matthias Z

Das Schwurgericht des Landgerichts Berlin hat am Freitag auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den 21jährigen Studenten Matthias Z. außer Vollzug gesetzt. Nach 101 Tagen Untersuchungshaft wurde er am selben Tag aus dem Gefängnis im Stadtteil Tiergarten entlassen. Zudem wurde der Vorwurf des »versuchten Totschlags« durch die Richter in den der »gefährlichen Körperverletzung« abgeschwächt.

Im Mai ist mit dem Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht zu rechnen, wie der Verteidiger von ­Matthias Z., Daniel Wölky, am Freitag gegenüber junge Welt erklärte. Die Ermittlunsbehörden werfen Matthias Z. vor, Ende November 2006 zwei stadtbekannte Neonazis im Bahnhof Lichtenberg angegriffen und dabei leicht verletzt zu haben. Die Inhaftierung des Antifaschisten hatte für beträchtliches Aufsehen gesorgt, da sie ausschließlich auf Anschuldigungen der beiden Neonazis basierte, die bereits mehrfach wegen Körperverletzung und Falschaussage belangt worden waren.

Eine dieser beiden, die Lichtenberger Neonaziaktivistin Stefanie P., mußte sich am Donnerstag wegen mehrerer Delikte vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Der 19jährigen wurde u.a. vorgeworfen, am 26. Juni 2006 einen dunkelhäutigen Fahrgast in der S-Bahn als »Affenmenschen« bezeichnet und unter »Sieg Heil«-Rufen attackiert zu haben, was jedoch von einem couragierten Mitfahrer unterbunden wurde. P., die derzeit eine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfin macht, zeigte sich geständig und räumte die Anklagepunkte teilweise ein. Die Verhandlung wurde wegen Krankheit eines Zeugen auf den 10. Mai vertagt.


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