Skip to content

Zum Tode von Peter Chotjewitz: Ein Archäologe der Gegenwart

Peter Chotjewitz ist tot. Aus diesem Anlass nochmal zu seinem Buch: "Mein Freund Klaus" / Verbrecherverlag 2007:

1968-1978. Die Epoche, elegant verpackt, wird als bleierne Zeit weitergereicht. Zu Ende verstanden. Meist Auslöser erleichterten Aufatmens. Damals bleiern, heute golden.

Nur dass das zu Ende verstandene zugleich das unverstandenste bleibt.

Peter Chotjewitz, einst selbst in seiner Funktion als gelernter Rechtsanwalt  zeitweise Verteidiger Baaders, hat einen ganz eigenen Weg gefunden, um die Scheinsicherheiten über RAF und Stammheim zu bekämpfen und zu beenden. Er machte die Suche nach Kenntnissen über die Zeit selbst zum Inhalt des Buchs. Das Verschüttete der Erinnerung, das Entstellte, das Vergessene und Verdrängte einer Epoche, die doch gerade um dreißig Jahre zurückliegt, wird damit selbst gegenwärtig. So wie Ophüls die Suche nach Barbie über die  ganze Welt hin in einem Film darstellte, so geht Chotjewitz vor. Dass er den Anwalt der Stammheimer Croissant aus frühesten Tagen kannte, wird ihm zum willkommenen Aufhänger der Darstellung. Keineswegs erschöpft sie sich darin. Eine ganze Welt wird wieder hervorgerufen, beziehungsweise neu bekannt gemacht. Gerade Stuttgart, das sonst nicht im Rufe steht, ein Zentrum der Revolution darzustellen, wird in seinen linken Verästelungen sichtbar. Da taucht etwa Grohmann auf, oder der Buchhändler Niedlich. Also heute noch Lebende unter vielen Toten.

Croissant selbst: der Mann aus gutem Hause und aus Kirchheim/Teck. Der Student aus Heidelberg. Der erfolgreiche Rechtsanwalt, von vielen geschildert als Dandy, als Bonvivant, als Frauenheld.
Chotjewitz betont immer wieder das nicht primär Marxistische in der Entwicklung Croissants. Gerade an den Demos ab 67 nahm er so wenig Teil wie an den  ihnen folgenden hektischen Schulungen und Diskussionen.

Ein wenig wie bei Riemeck und Meinhof selbst erwächst seine Gegnerschaft zum “System–, wie man damals zu sagen begann, gerade aus dem beleidigten Ehrgefühl, dem enttäuschten Glauben an den Staat als Garant von etwas, das mehr oder weniger Gerechtigkeit sein sollte. Wie es vielen von uns ging: wir wären die größten Verteidiger des Rechtstaats und des Grundgesetzes und anderer schöner Dinge geworden, wenn uns nur einer hätte vormachen können, wie das widerspruchsfrei  hätte gehen können. Nur den fanden wir nicht. Dieser Ausgangspunkt schließt allerdings den Übergang von der bürgerlichen Empörung und Auflehung zur marxistischen Analyse weniger aus, als Chotjewitz anzunehmen glaubt.

Sehr wahrscheinlich allerdings die Begründung, die Chotjewitz anbietet, warum Croissant so viel härter verfolgt wurde als andere Rechtsanwälte, die wie er wegen des sogenannten Info-Systems rechtlich verfolgt wurden. Groenewold zum Beispiel. Chotjewitz nahm an, dass gerade die aus der Mitte des Bürgertums ausbrechende Empörung besonders angsterregend war für die Obrigkeit. Der Block des Bürgertums gegen die astrakte Bedrohung, die schon damals “Terrorismus– genannt wurde, musste geschlossen bleiben. Fremdkörper im Innern der Festung vernichten.

Im Übrigen, Mitteilung an alle, die sich noch erinnern: sämtliche beteiligten Rechstsanwälte, mit Ströbele angefangen, halten es bis heute für legal, einen Prozess mit vielen Angeklagten und vielen Verteidigern dadurch zu koordinieren, dass alle betreffende Papiere bei allen herumgeschickt werden. Umgekehrt war es unbestreitbare Absicht des Krisenstabs, die Angeklagten der RAF nicht nur von der Außenwelt, sondern auch voneinander zu isolieren.So gesehen ist natürlich klar, dass das INFO-System in den Augen der verfolgenden Rechtspflege selbst zur Unterstützung einer Straftat wurde.

Croissants Büro war so verwanzt, dass damals kaum einer ein offenes Wort sich traute. Der spätere Kronzeuge Speitel wurde- nach verschiedenen Mutmaßungen- entweder von vornherein als Staats-Schutz-Spitzel eingeschleust- oder nach der Verhaftung zu Aussagen erpresst. Wie Chotjewitz berichtet, hatten BKA und der Krisenstab sich darauf geeinigt, dass Croissant die Spinne darzustellen habe in einem riesigen Netz. Von dessen Zentrum aus wäre dann alles gesteuert worden,  was es zwischen Libanon und Stammheim böses gab. Dem Konstrukt folgt die Verwirklichung durch Zurichtung. Vom ganzen Büro Croissant blieben am Ende zwei Schreibkräfte übrig, bevor es geschlossen wurde. Croissant sah sich so in die Enge getrieben, dass er nach Paris floh, um von dort aus die Öffentlichkeitsarbeit für die Stammheimer zu betreiben. Unter dem Druck der Bundesrepublik entschloss sich Frankreich gegen seine Tradition, Croissant auszuliefern, allerdings so, dass die meisten Delikte, in Deutschland frisch erfunden, in Frankreich unbekannt, nicht Gegenstand der Anklage werden durften. Etwas kleinlaut wurde dann im endgültigen Urteil verlautbart, jede Einzelhandlung für sich sei nicht strafbar. Aber man müsse alles im Gesamtzusammenhang der “Unterstützungsabsicht für die Gefangenen– sehen.

Chotjewitz selbst spricht sich zwischendurch kühn für das Recht auf bewaffneten Kampf aus. Bekennt allerdings von sich selbst, für viele andere mit, dass er sich damals nicht aktiv beteiligt hätte, weil ihm das sonstige Leben zu wichtig gewesen wäre. Bekennt auch , dass Ulrike Meinhof bei ihm per Kassiber angefragt hatte, ob er eine Dokumentation herausgeben wolle über ihre vierzehn Monate im Toten Trakt in Köln-Ossendorf. Wie Meinhof befürchtete, war er dafür “zu faul–.

So scharf wie  Jutta Ditfurth in ihrer Biographie der Ulrike Meinhof entwirft er ein Gemälde vom einheitlichen Willen im Staatsapparat, sich der revolutionären Gegner auf alle Fälle zu entledigen, ohne Rücksicht auf bestehende gesetzliche Hemmnisse. Chotjewitz geht soweit, einen einheitlichen Schießbefehl anzunehmen gegen alle festgenommenen RAF-Mitglieder. Petra Schelm, Weissbecker, der im Bismarckgymnasium Karlsruhe in die Schule ging, und so viele andere- vorsätzlich durch Scharfschützen abgeknallt? Bei Chotjewitz nur in Gesprächsform geäußert, ohne Beleg. Lassen wir es in dieser Weise stehen.

Ausführlich geht Chotjewitz noch auf die letzten Jahre Croissants ein- als Lebensgefährte von Brigitte Heinrich, der anti-imperialistischen Kämpferin. Sie war Europa-Abgeordnete der GRÜNEN; Croissant in dieser Zeit in Brüssel ihr Assistent. Ihr Begräbnis als Großereignis, wird ausführlich geschildert, merkwürdigerweise nicht die hämischen Absagen an sie nach diesem Begräbnis, wie sie in Frankfurt damals verbreitet wurden. Wohl vor allem über Cohn-Bendits Meinungspostille “Pflasterstrand–. Und zwar richteten die Angriffe sich nicht auf ihre Zusammenarbeit mit der STASI-Behörde in der damaligen DDR- damals wusste man noch nichts davon, weder von dem, was sie, noch was Croissant in Ost-Berlin zum Besten gaben. Nein, die Angriffe richteten sich ausdrücklich auf ihr antiimperialistisches Engagement selbst. Offenbar fand es die Fischer-Cohn-Clique damals an der Zeit, den Anti-Imperialismus zurechtzustutzen und einzudämmen. Die Regierungsbereitschaft der Grünen bereitete sich vor.

Ein Buch wie das von Chtojewitz ist seiner Struktur nach immer work in Progress. Sein Fragen, seine Untersuchung könnte immer so weitergehen. So etwa nach einem Darstellungsproblem: als den Stammheimern die meisten Rechtsanwälte entzogen worden waren, meldeten sich Kempf und Pfaff, beide damals beim KBW. Während Jutta Ditfurth explizit behauptet, solche Anwälte seien in Stammheim sehr ungern gesehen gewesen, angeblich von den Gefangenen selbst , berichtet Chotjewitz, dass gerade Andreas Baader sich voll zufrieden gezeigt hätte. Ohne sich über Wert und Unwert der zugehörigen Partei äußern zu wollen.

Chotjewitzens Buch heißt Roman- wohl mehr aus juristischen Gründen. Gemeint ist das Werk jedenfalls- ob nun als Roman oder als Reportage- einmal als Bericht über eine archäologische Suche in einem Trümmerfeld, das doch unser eigenes Leben darstellt. Zum andern wird es um so wichtiger werden als Handbuch einer Epoche, je weniger Zeitgenossen sich noch unmittelbar erinnern.
Erfreulicherweise verbreitet der Autor nicht Tröstungen für die Zukunft. Keine Mitteilung darüber, wir hätten die Zeit der Rechtsbrüche glücklich hinter uns. Der Unterschied zu der Zeit von vor dreißig Jahren liegt vielleicht nur darin, dass die von Schäuble und Co geplanten Gesetze so weit und so gummiweit verknotet sein werden, dass sie nicht mehr gebrochen werden müssen, um alles zu erlauben, was dem Gemeinwohl dienen könnte. Einem Gemeinwohl, versteht sich, das die Oberen für uns und statt unser bestimmen.

Zuerst erschienen in den stattweb-News vom 1.Januar 2008

„In Erinnerung an Oury Jalloh - am 5. Januar 2005 verbrannt. Der Flüchtlingstod in der Dessauer Polizeizelle“

In Erinnerung an Oury Jalloh soll am 18. Dezember in Jena eine Veranstaltung unter dem Titel: „In Erinnerung an Oury Jalloh –“ am 5. Januar 2005 verbrannt. Der Flüchtlingstod in der Dessauer Polizeizelle“ stattfinden. Dabei sollen die Sorgen der politischen Flüchtlinge und MigrantInnen über die fortgesetzte rassistische Atmosphäre und die diskriminierende Propaganda des Systems diskutiert werden.

Tagesordnungspunkte:

Rassismus und Diskriminierung in Deutschland


• Die rassistische Migrationsdebatte und die Lagermentalität von Tod und Unterdrückung von MigrantInnen
• Rassismus als Methode von Beherrschung und Ausgrenzung
• Rassismus, seine unterschiedlichen Gesichter und Erscheinungsformen in Deutschland aus der Perspektive der Flüchtlinge und die Erfahrungen, die im Kampf gegen die Ungerechtigkeit im Fall Oury Jalloh und im täglichen Überlebenskampf in den Heimen gemacht wurden.
• Was bedeutet die Verteidigung der Wahrheit und unserer Würde in der Praxis?
• Diskussion mit Karawane-AktivistInnen aus Wuppertal, Hamburg und Jena
• Bei ausreichend Unterstützung können auch weitere Punkte diskutiert werden.

Veranstaltungsort: UNI Jena

Termin: 18.12.2010

Wenn genügend Unterstützung vorhanden ist, soll schon am Freitag, den 17.12. 2010 begonnen und bis zum 19.12.2010 fortgesetzt werden.

Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe

Eine Pressemitteilung des Aktionskreis Internationalismus (AKI Karlsruhe) vom 14.12.2010:

Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe
150 Tagessätze für die Aufforderung an die Polizeikräfte ein rechtswidriges enges Poli­zeispalier um eine Demonstration aufzulösen und die Abfilmerei der Versammlungsteil­nehmerInnen zu unterlassen.
Ein Teilnehmer der 1.Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe wurde am 14. Dezember 2010 vom Amtsgericht Karls­ruhe zu 150 Tagessätzen wegen angeblicher Nötigung verurteilt. Wegen des weiteren Vorwurfs der Beleidigung wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 180 Tagessätzen gefordert.

Am 1. Mai 2010 hatten in Karlsruhe im Anschluss an die traditionelle DGB Demonstration über 700 Menschen unter dem Motto: „Kämpfen in der Krise –“ Kapitalismus überwinden“ gegen die Ursachen und Folgen der kapitalistische Krise mit ihren weltweiten Auswirkungen auf die Le­bensbedingungen der Menschen demonstriert. Zur Erinnerung: Im Zuge der kapitalistischen Kri­se hatte sich u.a. die Zahl der Hungernden weltweit um 100 Millionen (!) nach UN-Angaben er­höht.

Leider konnte die Demonstration nicht zu Ende gebracht, sondern musste frühzeitig abgebro­chen werden: Mit einem engen Spalier von Polizeikräften und dem ununterbrochenen Abfilmen des Demonstrationszuges verunmöglichte die Einsatzleitung der Polizei die freie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Schon im Vorfeld wurde die Demonstration mit einer Unzahl von Auflagen überschüttet, obwohl es noch nicht einmal Anzeichen für einen möglicher­weise unfriedlichen Verlauf gab, die ansonsten zur Begründung von Auflagen üblicherweise vorgebracht werden. Die Demonstration war und blieb auch friedlich wie allen Presseberichten zu entnehmen war.

Das Urteil des Amtsgericht stellt das Ergebnis der Beweisaufnahme auf den Kopf! Obwohl die Zeugenaussagen aller 6 hochrangigen Polizeizeugen sogar übereinstimmend laute­ten, dass der Angeklagte nicht zu einer Blockade aufgerufen habe, sondern als Moderator ledig­lich die Einstellung des Abfilmens aller Demoteilnehmer, und die Aufhebung des engen Poli­zeispaliers gefordert habe, und obwohl die Beweisaufnahme ergeben hat, dass die Teilnehmen­den der Demo bereits ohne Durchsagen vom Lautsprecherwagen angehalten haben, um die Aufhebung des engen Polizeispaliers zu fordern, wurde der Angeklagte von Amtsrichter Schwierblat zu 150 Tagessätzen verurteilt. Dabei ignorierte der Amtsrichter sogar die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zu Blockaden und zur Nötigung, wie sie in dem Brokdorf-Be­schluss und im Mutlangen-Urteil zum Ausdruck kommt. Der Richter hat sich noch nicht einmal nur im Ansatz mit dieser Rechtssprechung auseinandergesetzt.

Angesichts des eindeutigen Ergebnisses der Beweisaufnahme hätte der Angeklagte in jedem Falle freigesprochen werden müssen.

Ein skandalöses Urteil, das alle einschüchtern soll, die ihr elementares Recht auf Versamm­lungsfreiheit wahrnehmen, und die es zukünftig wahrnehmen wollen. Wenn diese Rechtsspre­chung Schule machen sollte, wird es zukünftig kaum mehr möglich sein, eine Versammlung ohne an­schließenden Strafbefehl in beträchtlicher Höhe durchzuführen. Auch im Strafverfahren gegen den Anmel­der der Bildungsstreik-Demonstration in
Stuttgart, den verdi-Sekretär Marc Kappler, geht es um ähnliche Vorwürfe.

Wie sehr die Staatsanwaltschaft und die Polizeieinsatzkräfte auf eine Verurteilung und damit Ein­schränkung des Versammlungsrechtes aus sind, zeigte sich auch darin, dass die Anklage sogar vom Oberstaatsanwalt Zimmermann persönlich vertreten wurde - in einem Ver­fahren in dem üblicherweise ein Referendar/in als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ein­gesetzt wird, und dass 6 (!) hochrangige Zeugen der Polizeieinsatzleitung und des Staatsschut­zes aufge­boten wurden.

Der Angeklagte hat bereits angekündigt, dass er Rechtsmittel einlegen wird.

In diesem und ähnlichen Verfahren geht es nicht allein um den angeklagten Versammlungsteil­nehmer. Hier sitzen alle auf der Anklagebank, die ihr elementares Recht auf Versammlungsfrei­heit als Ausdruck der kollektiven Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen.

Das Urteil richtet sich gegen alle sozialen Bewegungen und gegen die Gewerkschaften.

Kennzeichnend dafür ist, dass selbst der DGB Baden-Württemberg in Stuttgart erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung seiner Versammlungen hat, und dass die Großdemonstration gegen Stuttgart 21, die am 11.12.2010 mit 50000 Menschen durchgeführt wurde, erst beim VGH Mann­heim in 2.Instanz durchgesetzt werden konnte.

Im Zuge der "Föderalismusreform" können die Bundesländer nunmehr eigene Landesversamm­lungsgesetze verfassen - wohlgemerkt können, müssen aber nicht. Dann gilt das Bundesver­sammlungsgesetz weiter. Die All-Parteien "law und order"- Fraktion nimmt dies zum Anlass, längst gewünschte Verschärfungen einzubauen, als wenn das Versammlungsgesetz nicht so­wieso schon versammlungsfeindlich genug wäre. Das bayrische Landesversammlungsgesetz, gegen das vor dem Bundesverfassungsgericht von einem breiten Bündnis erfolgreich ein Eilver­fahren betrieben wurde, ist zwar nun weitgehend entschärft worden. Das gilt jedoch nicht für an­dere Bundesländer, in denen die neuen Landesversammlungsgesetze bereits in Vorbereitung sind.

In Baden-Württemberg wird bereits seit 1 1/2 Jahren von den Versammlungsbehörden ver­sucht, die neuen „law und Order“- Regelungen des geplanten Landesversammlungsgesetzes vorwegzunehmen, so dass bei vielen Versammlungen erst mal mit AnwältInnen zum Gericht gezogen werden muss. Die Wahrnehmung der Versamm­lungsfreiheit kann aber nicht vom Geldbeutel, der Bereitschaft sich einem drohenden Strafbe­fehl bzw. einer Verurteilung auszu­setzen, oder von der Tatsache abhängen, ob ein Anwalt/in zur Unterstützung zur Ver­fügung steht und bezahlt werden kann.

Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, nämlich Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der Be­hörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen.

Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es wahrnehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt Euch Euer Recht! Angeklagt sind wir alle –“ Wehren wir uns gemeinsam!

Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zur Prozessbeobachtung zu den Prozessen!

Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe (AKI Karlsruhe), Steinstr.23, 76133 Karlsruhe - Kontakt: Info@aki-karlsruhe.de

Beckmann: Ministerin Schröders verzitterter Rassismus der Elite

Schön und unnahbar trat sie bei Beckmann an, um wieder einmal den Beweis zu führen, dass es einen gefährlichen Anteil von Deutschenhass unter Ausländern gebe. Dieser sei zu bekämpfen.

In der Sendung brachte die Ministerin ihre Zusatzannahme noch einmal an den Mann: Diese Deutschenfeindlichkeit wachse nach wissenschaftlichen Untersuchungen an, je mehr ein Junge sich den Islam einverleibt hätte.

In der Diskussion kam aber immer deutlicher heraus, dass die wachsende Ruppigkeit mancher Ausländer mit ihrem Glauben herzlich wenig zu tun hat. Was Frau Schröder als Glaubensinnigkeit missverstand, war einfach Gruppen- und Gangbildung unter Leuten, die sich kannten und eine gemeinsame Herkunft hatten.

Wie Frau Schröder selbst zugeben musste, fehlt es den verdächtigen aggressiven Klüngeln meist nicht nur an Bildung, sondern gleich am Willen,sich in kulturelle Zusammenhänge zu vertiefen. Und zwar ganz unabhängig davon, aus welcher Tradition die stammten. Islam - oder auch Islamismus - würde aber doch wohl voraussetzen, dass man gerne zum Hodschah geht, in die Koranschule! Plump gesagt: dass man gerne liest, und sich in theologische Zusammenhänge einarbeitet. Davon konnte weder der Mitunterredner Buschkowski noch sonst jemand berichten.

Es wurden von Beckmann dann verdienstvoller Weise drei Schüler eingeladen, die lebensnah und glaubhaft davon berichteten, wie es in den Schulen wirklich zugeht. Alle berichteten davon, dass an allen Schulen begeistert gemobt wird. Nur: Zwischen allen möglichen Gruppen. Die Starken oder stark sein Wollenden suchen sich jeweils Schwächere, an denen sie ihre Gruppenüberlegenheit beweisen können. Das ist unheimlich genug. Nur - dass es immer die Deutschen trifft, wurde eindeutig widerlegt.

Kristina Schröder, so unsere Vermutung, will mit ihrer These vom notwendigen Verteidigungswillen der Deutschen einfach in die Offensive kommen. Eine verängstigte Gemeinschaft soll wieder einmal den "Mut zur Erziehung" fassen und rechtzeitig zur Gegenwehr greifen.

Das zeigte sich an der Diskussion mit dem Berliner Stadtrat Buschkowski über Gegenmaßnahmen. Buschkowski nämlich entwickelte in brutaler Weiterführung preußischer Traditionen den Gedanken, es müsse heute eine Pflichterziehung ab einem Jahr in Kitas geben. Für alle. Egal welcher Herkunft. So wie einst die Schulpflicht integrierte, so heute die Kita-Pflicht.

Hier schrie Frau Schröder auf. Und zwar bei der Vorstellung, anständige Deutsche, die ihre Kinder gut erziehen könnten und Kindergeld bekämen, würden gezwungen zur Kitapflicht. Umgekehrt - Kinder ausländischer Eltern, die selber Schwierigkeiten mit dem Deutschen hätten, denen täte das schon ganz gut. Der Gedanke an ein dann geteiltes Recht - eins für Deutsche, eins für Migranten - ließ sich aber konsequent nicht durchführen. Frau Schröder griff zu Ausdrücken wie "Geiselhaft", um ihren Abscheu auszudrücken vor dem Kita-Zwang für alle. Deutsche dürften keine "Geiseln" sein, nur damit Migrantenkinder besser integriert werden.

Die Unschlüssigkeit der Ministerin zeigte sich immer neu, wenn sie die innere Wahlfreiheit des Geistes anrief. Wie bei Schiller sollte der Wille frei und unabhängig auftreten. So rührend und nostalgisch das sich anhört, im Zusammenhang wurde diese Freiheit - zur Bildung - nur den braven Deutschen zugesprochen. Und zwar denjenigen, die die vorgeschriebenen bürgerlichen Ideale noch am ehesten bewahrten.

Den Migranten, die angeblich Deutsche verfolgten, wurde diese Willensfreiheit- eine zum Bösen - ebenfalls zugesprochen, aber nur zu einem Zweck: Um ihnen Schuld nachzuweisen und diese zu strafen.
Gerade in ihrem rührenden Idealismus - rationiert für Deutsche - erwies sich Schröder als Angstprotektionistin. Sie sah ihre Deutschen, eine angeblich bedrohte Schar, und plante Schutzgitter um die Herde. Von da aus die Gegenoffensive aus der Angst für sich und andere heraus. Freilich unentschlossen, verzittert. Dass unter den gegenwärtigen Umständen der Entzug des Elterngeldes hart einschlagen würde bei vielen Familien, betonte sie mit Recht. Nur versperrte sie sich der Einsicht, dass alle Elterngelder zusammen besser für kollektive als für individuelle Erziehung angelegt würden. So verharrte sie einsichtslos. Ohne Entschlusskraft - und ohne jede Aussicht, einmal Frau Bismarck als Vorkämpferin der verfolgten Deutschen zu werden.

Gerade in ihrem Nachsingen der verschollenen Ideale einer Vorzeit erwies sie sich als gebrochene Schutzpatronin ausgesprochen bürgerlicher Ängste. Die sie - aus Wahlgründen - artikulieren, aber nicht beseitigen konnte. Mal schauen, wie lange sie sich mit dem ganzen Charme der erbitterten Unwissenheit und Selbstbegrenzung noch halten kann.
cronjob