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Was mir heute wichtig erscheint #1

Feed Reader sind praktisch für das schnelle Erfassen von Nachrichten. Das Lesen und Aussortieren nehmen einem diese Programme natürlich nicht ab.

• Heute vor einem Jahr, morgens um 7 Uhr wurde Andrej Holm in seiner Wohnung als angeblicher "Terrorist" festgenommen. Seitdem bloggt Anne Roth, seine Lebensgefährtin über das Innenleben einer Terrorismus-Ermittlung. Inzwischen geht es in die nächste Runde mg-Verfahren.

• Im Frühjahr 2009 feiert die NATO ihr 60jähriges Bestehen und die militärische Durchsetzung und Absicherung der "Freien Welt".

Die Initiative Libertad! ruft zu Protest und Widerstand gegen die Jubelfeiern auf und hat einen Text zum NATO-Gipfel im Frühjahr 2009 in Strasbourg und Kehl veröffentlicht.(Via natogipfel2009.blogsport.de)

• Ein Lesetipp: "Am Rubikon" vom Autor des Buches "Gespräche mit Peter Hacks", André Müller sen. Über die "schaudervollen Vorkommnisse in der Kommune V“ gibt es eine ausführliche Besprechung von Peter Kleinert bei der NRhZ.

• Wenn wir schon bei Peter Hacks sind: Vor einigen Tagen erschien die CD "Der Himmel ist voll Dampf " mit 25 Hacks Texten, gesungen von Marco Tschirpke in Begleitung von Waejane Chen am Klavier. Mein Ding ist es ehrlich gesagt nicht, ich stehe bekanntlich eher auf Klassik. Zum Beispiel.

• Bei entdinglichung gibt es ein Musikvideo in Gedenken an die am 28.7.2008 ermordet aufgefundene libanesische Popsängerin Suzan Tamim (1977-2008)

• Den Abzocker des Tages meldet das NPD-Blog: "Zu sechs Monaten Haft mit Bewährung hat am 30. Juli 2008 das Landgericht München I im Berufungsverfahren den Neonazi Norman Bordin verurteilt. Der NPD-Funktionär hatte laut Urteil Arbeitslosengeld erschlichen, obwohl er laut redok einen Job hatte und Einkommen bezog..."

• Nach dem Hinweis hier meldet die Berliner "Mumia Hörbuchgruppe" bei IndyMedia: "Gerichte in USA bereiten Mord an Mumia vor. Als im Juli der schwarze US-Präsidentschaftsbewerber Barack Obama Berlin besuchte, ging im Medientaumel ein ansonsten in Deutschland seit Jahren beachteter Prozess in den USA in der Wahrnehmung unter. Der afroamerikanische Journalist Mumia Abu-Jamal, seit 1982 in der Todeszelle, verlor einen "En Banc" Antrag vor dem 3. Bundesberufungsgericht der USA. Mumia, der als politischer Gefangener seit Jahrzehnten weltweite Unterstützung erfährt, versucht seit vielen Jahren, einen neuen und diesmal fairen Prozess zu erkämpfen. Die vorletzte juristische Möglichkeit dafür wurde ihm am 22. Juli verbaut. Ohne weitere Beratung und vor allem Begründung wies das 3. Bundesberufungsgericht seinen Antrag ab..."
Am 9. August soll es in Philadelphia ein größeres Treffen von Unterstützern von Mumia geben.
"We have to create a culture that doesn–™t say, –™Get Rich or Die Tryin–™, but –™Get Free–™ !"

• Bericht und Fotos beim Infoladen Ludwigsburg über die Protestaktion gegen Naziklamotten auf der Stuttgarter Königstraße „Lieber nackt als Nazi-Kleidung!“. Nackig ist in meinem Alter nichts mehr für mich, wenn schon, dann die vom Pantoffelpunk.

• Apropos Klamotten. Ar<Zensiert>ch des Tages ist für mich Berlins Finanzsenator Sarrazin, der in einem Interview in der Rheinischen Post rumproletete: "Wenn die Energiekosten so hoch sind wie die Mieten, werden sich die Menschen überlegen, ob sie mit einem dicken Pullover nicht auch bei 15 oder 16 Grad Zimmertemperatur vernünftig leben können." (Via Das Rote Blog)
Nachtrag: Mark Seibert fordert übrigens Sarazins Rücktritt.

• Zu guter Letzt: Auch wenn ich ein friedlicher Mensch bin, ich ballere auch gerne mal rum. Knut ist inzwischen groß genug. (Via redblog)

Nachtrag zur Aktion "Roter Punkt"

Bei entdinglichung gibt es als Nachtrag zur RKJ/GIM-Broschüre zur “Roter-Punkt-Aktion–, ein Flugblatt (pdf-Datei, 1 mb) der Gruppen der Revolutionär-Kommunistischen Jugend (RKJ) und der Gruppe Internationale Marxisten in Esslingen, Stuttgart, Tübingen und Fellbach von Anfang Juli 1971.

Aufruf zur Demo in Berlin am Samstag, den 11. Oktober ab 14.00 Uhr

 Ein breites Bündnis ruft zur Teilnahme an einer bundesweiten Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11. Oktober 2008 soll in Berlin unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" auf die Straße gegangen werden. Treffpunkt ist der Alexanderplatz um 14.00 Uhr.

Via redblog

Zur Anhörung des Hauptbelastungszeugen der Geheimdienste im Prozess wegen §129

Anläßlich der Anhörung des Hauptbelastungszeugen der Geheimdienste im Stuttgartert Verfahren gegen 5 angebliche Mitglieder der DHKP-C fand gestern eine Kundgebung vor der JVA Stuttgart - Stammheim statt.

Zum Verfahren veröffentlichte das "Komitee gegen §129" und die "Initiative gegen §129 und Repression" folgende Presseerklärung:

Seit heute findet im politischen Schauprozess in Stuttgart-Stammheim gegen die nach den Anti-Terror-Paragraphen 129, 129a und 129b angeklagten Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler und Hasan Subasi die Anhörung des ehemaligen Doppelagenten Hüseyin Hiram statt.
Die Angeklagten, die sich seit November 2006 bzw. April 2007 in Haft befinden, werden beschuldigt Mitglieder der in der BRD seit 1998 verbotenen und seit 2002 auf den US- und EU-Terrorlisten geführte Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front DHKP-C zu sein.

Haft-und Prozessbedingungen sowie Gesundheitszustand der Gefangenen

Die 5 Angeklagten, die sich seit ihren Verhaftungen im November 2006 bzw. April 2007 in Isolationshaft befinden, sind massivster Willkür und Schikanen seitens des Gerichtes ausgesetzt. So müssen die Angeklagten bei Unterbrechungen der Hauptverhandlungen in den sich unter dem Verhandlungssaal befindlichen Zellen Fußfesseln tragen und sich nach jeder Zusammenkunft mit den AnwältInnen entkleiden und durchsuchen lassen. Desweiteren gab es die Androhung, Glaskästen im Gerichtssaal einzurichten, um die Angeklagten während des Prozesses voneinander zu isolieren und gleichzeitig den für die Verteidigung wichtigen Austausch zwischen Angeklagten und AnwältInnen zu unterbinden. Der Angeklagte Ilhan Demirtas, der in dem Zeitraum vom Mai 2007 bis Juli diesen Jahres von drei unabhängigen Ärzten untersucht und behandelt wurde und die ihm die Anzeichen einer Psychose oder zumindest eine starke psychische Erkrankung attestierten, bekommt seitdem starke Neuroleptika, deren Nebenwirkungen ihn stark belasten. So beklagte er sich über eine starke innere Unruhe, Zittern in den Extremitäten und permanente dauerhafte Deja-Vu Erlebnisse. Auch äusserte er Selbstmordgedanken. Trotz der Atteste wird ihm vom nur scheinbar neutralen Gutachter vorgeworfen, er würde seine Beschwerden simulieren um eine Erleichterung der Haftbedingungen erwirken zu können. Gegen ihn wurde von der Verteidigung ein Befangenheitsantrag gestellt. Der gesundheitliche Zustand des Angeklagten Mustafa Atalay, der am 15. November 2006 nach einer Herz-OP von einer Rehaklinik heraus verhaftet worden war, ist immer noch ernst und er benötigt eine weitere Herzoperation, damit die in der Haftzeit verstopften Herzgefäße geöffnet werden können. Momentan bekommt er 10 verschiedene Medikamente am Tag, die ihm die Verfolgung der Verhandlung zusätzlich erschweren.

Kriminalisierung legaler Tätigkeiten

Den Angeklagten werden hauptsächlich in der BRD vollkommen legale Aktivitäten wie das Sammeln von Geld oder das Organisieren von Veranstaltungen wie Konzerte oder Picknicks vorgeworfen. Ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegtes Konstrukt, dass die legale demokratische Arbeit in der BRD in Zusammenhang mit einer verbotenen Organisation stellt, ermöglicht dem Staatsapparat mittels des neuen §129b die Kriminalisierung bisher vollkommen legaler Aktivitäten. Demnach dienten laut Staatsanwaltschaft Aktivitäten wie das Sammeln von Spendengeldern, das Organisieren von Veranstaltungen, die Mitgliedschaft in Vereinen oder der Besitz und die angebliche Verbreitung der legalen Publikation Yürüyüs (wöchentliche Politzeitschrift, die in der Türkei legal erscheint) dem Zweck, den bewaffneten Arm der DHKP-C in der Türkei zu unterstützen.
Der einzigste Anklagepunkt, der in der BRD strafbar wäre, ist ein angeblicher Waffenschmuggel, den nur der ehemalige Doppelagent Hüseyin Hiram bezeugen könne.

Berechtigte Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Zeugen Hiram

Der türkische Staatsbürger Hüseyin Hiram hat seit Frühsommer 2002 für den türkischen MIT (Nationaler Nachrichtendienst) gearbeitet und wurde wegen dieser Geheimdiensttätigkeiten in Koblenz zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Von März bis September 2002 war Hüseyin Hiram dann auch für den Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz tätig.
Nach dem angeblichen Waffenschmuggel, den er für die DHKP-C im Jahr 2002 durchgeführt haben soll, hat Hüseyin Hiram Aussagen gemacht, die die Angeklagten im Stammheimer Prozess belasten.
Laut eines Gutachters soll Hüseyin Hiram allerdings anschließend psychisch erkrankt sein und sei nur beschränkt vernehmungsfähig. Seine Glaubhaftigkeit wird selbst vom Gutachter teilweise bezweifelt. Hüseyin Hiram leidet an Wahnvorstellungen und bekommt starke Medikamente zur Behandlung von akuter oder chronischer Schizophrenie. Er nimmt insgesamt 20 bis 30 Tabletten (vier verschiedene!) am Tag welche konkret auch die Wirkung haben seine Erinnerung zu gängeln, zu zügeln. Dies schlägt sich in all seinen Aussagen nieder. So war er in der heutigen Verhandlung nicht in der Lage eine zusammenhängende Erklärung abzugeben und erinnerte selbstständig weder die angeblichen Tathergänge noch seine diesbezüglich bereits getätigten Aussagen. Insgesamt redete er sehr wirr und wiedersprach sich in der laufenden Befragung durch den Senat mehrfach. Generell redete er nie selbständig und reagierte nur auf die Fragen des Richters die so gestellt waren das sie die Richtung und die Inhalte der Antworten bereits suggerierten. Dabei gibt sich das Gericht immense Mühe dabei, die Fragen so zu formulieren, dass Hiram nur noch ja oder nein zu sagen braucht. Hierbei erweckte Hiram den Eindruck, als würde er auf bestimmte Signalwörter vorgefertigte Antworten geben.
Auch hegt der Zeuge eine offentsichtliche Abneigung gegenüber den Angeklagten. So beleidigte er die Angeklagten in Gegenwart seines Gutachters als Hurensöhne und sagte, dass er dafür sorgen werde, dass die Angeklagten "lebenslang in den Knast gesteckt würden". Schon zu Beginn dieses Verhandlungtages war der Zeuge sehr aufgeregt und pöbelte sowohl in die Richtung der Angeklagten als auch in den Zuschauerraum. Bei der Aufnahme seiner Daten gab er als Beruf an "Krieger" zu sein und antwortete auf die Frage des Vorsitzenden ob er verwandt oder verschwägert mit einem der Angeklagten sei: "Nein, ich stehe in Feindschaft zu ihnen."

Eine Marionette der Justiz

Die Anhörung des Zeugen Hiram führte eindeutig vor Augen, dass die Justizfarce nicht abreisst, sondern trotz aller Lächerlichkeiten fortgesetzt wird. Denn nach den Anhörungen der Zeugen vom BKA, die allesamt ebenfalls nichts Konkretes Aussagen konnten, da sie nie selber ermittelt hatten und sich lediglich auf vorgefertigte Berichte stützten, kann auch der einzige eigentliche Zeuge Hiram, der Hauptbelastungszeuge des Verfahrens ist, nichts selbständig zum Prozess beitragen. Es ist bezeichnend, dass die Justiz offentsichtlich wirklich alles tut um diesen Präzedenzfall durchzupauken und sei es sich auf die Aussagen eines mit Tabletten vollgepumpten, psychisch kranken, voreingenommenen und geistig wirren Menschen zu stützen.

Es liegt offen auf der Hand, dass das Gericht diesen Prozess trotz aller Lächerlichkeiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortsetzen und mit Verurteilungen beenden möchte. Das Wort "Recht" hat in diesem politischen Schauprozess keine Geltung mehr und die Geheimdienste können frei walten. Bezeichnend ist auch die Aussage des Gerichtsvorsitzenden zum heutigen Prozesstag: "Wir haben jetzt eine erste Phase geschaffen, damit der Zeuge zu einer vollständigen Aussage geführt werden kann." Allein dieser Satz, bei der die Betonung auf dem Wort "führen" liegt, macht deutlich, dass der Zeuge Hiram durch das Gericht zur Schaffung des Präzedenzfalls instrumentalisiert wird. Damit schafft sich der Staat die rechtlichen Mittel zur Kriminalisierung von Widerstandsbewegungen auf der ganzen Welt, die gegen die bestehenden Ausbeutungs- und Unterdrückungssverhältnisse kämpfen.

Widerstand ist kein Terrorismus!!!

Dieser politische Prozess, der sich ganz klar im Rahmen des sogenannten "Kampfes gegen den internationalen Terrorismus" abspielt, muss von der Öffentlichkeit wahrgenommen und von den fortschrittlichen Kräften dieses Landes hinterfragt werden. Diese Justizfarce, die die angebliche "Rechtsstaatlichkeit in der BRD" offen vor Augen führt, wird im Falle einer Verurteilung weitreichende Konsequenzen für migrantische Organisationen und die internationalistische Arbeit haben. Mit dem international abgestimmten Angriff der kapitalistischen Welt, der sich auf allen erdenklichen Ebenen vollzieht und sich u.a. in Armut, Kriegen, Anti-Terror-Gesetzen und -listen zeigt, soll der Widerstand gegen die bestehenden Verhältnisse präventiv bereits im Keim erstickt werden. Der aktuelle Prozess soll dem deutschen Staatsapparat dazu dienen, mit dem 2002 eingeführten §129b, der die "Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für eine ausländische terroristische Vereinigung" unter Strafe stellt, einen Präzedenzfall zu schaffen. Denn der aktuelle Prozess in Stuttgart-Stammheim ist der erste große §129b-Prozess gegen eine linke Organisation. Der §129b würde es dem deutschen Staatsapparat ermöglichen, die Unterstützung der Kämpfe in anderen Teilen der Erde zu kriminalisieren, egal ob es sich dabei um Kämpfe gegen Besatzungen oder Faschismus handelt.

Als Komitee gegen §129 erklären wir, dass wir weiterhin die den Prozess begleiten, uns für die Abschaffung der §129, 129a und 129b einsetzen und für die Freiheit der politischen Gefangenen kämpfen werden. Wir rufen ein weiteres Mal die fortschrittlichen Kräfte dazu auf, die anstehenden Prozesstage in Stuttgart-Stammheim zu beobachten und sich gegen die undemokratischen Anti-Terror-Gesetze zu stellen.

Weg mit §129, 129a und 129b!
Freiheit für Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler und Hasan Subasi!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Komitee gegen §129
Initiative gegen §129 und Repression
Weitere Informationen: www.no129.info

Raus aus dem Gerichtsaal - Heraus auf die Straße Bundesweite Demo in Dessau!

Der Prozess gegen die beiden Polizeibeamten in Dessau, die wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. fahrlässiger Tötung von Oury Jalloh angeklagt sind, kommt langsam zum Ende. Die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" hat den Gerichtsaal verlassen und ruft dazu auf, verstärkt außerhalb des Gerichtssaals Druck zu machen. Auch Mumia Abu Jamal, der wohl bekannteste politische Gefangene im US-Todestrakt, äußert sich zum Fall Oury Jalloh im gerade erschienenen Mobilisierungsvideo für die Demonstration:



Wir dokumentieren hier den Aufruf zur Demonstration, die ab 13:30 am Bahnhof Dessau startet:

Der Prozess gegen die beiden Polizeibeamten in Dessau, die wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. fahrlässiger Tötung angeklagt sind, kommt langsam zum Ende. Die wesentlichen Fragen, die zur Aufklärung des Mordes hätten führen können, wurden in dem Prozess gar nicht erst gestellt:

  • Wie kam ein Feuerzeug in die Zelle, nachdem Oury Jalloh gründlich durchsucht worden ist?
  • Wie kann ein an Händen und Füßen gefesselter Mensch eine schwer entflammbare Matratze in Brand setzen?
  • Wie kam die Leiche Oury Jallohs zu einem gebrochenen Nasenbein, einer Verletzung, die zuvor niemand festgestellt hatte?
  • Wo ist das verschwundene Video der Tatortermittlergruppe, und wie kann es einfach verschwinden ?
  • Wie kann die zweite Handschelle, die als Beweismittel gelten solle, weggeschmissen werden?

Da der Prozess auf der These beruht, Oury Jalloh hätte sich selbst umgebracht, wird niemand aus dem Dessauer Polizeirevier für diesen tragischen Tod zur Rechenschaft gezogen. Da nicht bewiesen werden kann, dass Hans-Ulrich März ein Feuerzeug übersehen hat, wird er wahrscheinlich freigesprochen. Andreas Schubert wird vermutlich wegen Fahrlässigkeit schuldig gesprochen, da er Oury Jalloh nicht unverzüglich geholfen hat, als das Feuer in Zelle Nr. 5 ausbrach. Sollte das Urteil so ausfallen, wird es einer Person, die mehr als einen mysteriösen Tod zu verantworten hat (siehe Fall Mario Bichtemann) weiterhin erlaubt sein, als Polizeibeamter zu arbeiten und - was vielleicht noch wichtiger ist - seinen Rentenanspruch zu behalten.

Dies sieht nach einem faulen Kompromiss aus, den die deutschen Behörden mit der Öffentlichkeit machen wollen. Auf der einen Seite wahren sie den Anschein eines Rechtstaats, in dem Fehler des Systems beleuchtet (43 Prozesstage ) und aufgeklärt werden. In der Tat ist es selten, dass Polizeibeamte auf der Anklagebank sitzen. Auf der anderen Seite will das Dessauer Gericht auf keinen Fall die Ermittlungen in Richtung Mord lenken, geschweige denn die Ereignisse vom 07.01.2005 rückhaltlos untersuchen und diese offen legen. Am aller wenigsten ist den Verantwortlichen daran gelegen, dass deutsche PolizistInnen wegen Mordes an einem Afrikaner womöglich zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden. So sieht der Dessauer Kompromiss aus: Nicht schweigen, aber auch nichts sagen.

Auch die Aufforderung des Polizisten Swen Ennulat an das Gericht, nach kriminologischer Weise in verschiedene Richtungen zu ermitteln, um den Tathergang zu rekonstruieren, was beinhaltet, auch unkonventionelle Fragen aufzuwerfen, konnte das Gericht nicht von der einseitigen, absurden These der Selbsttötung abbringen. Aufgrund der vielen Ungereimtheiten an der Selbstmordthese hält sogar ein Polizist - und nicht nur er - auch ganz andere Handlungsabläufe in der Tatnacht für realistisch, inklusive einer „dritten Hand“. Das Gericht beharrt jedoch auf der Selbstmordthese und verwehrt sich gegen in andere Richtung gehende Ermittlungen.

Nach so vielen verschwundenen und manipulierten Beweismitteln, nach so vielen systematischen Vertuschungen und so vielen Lügen und Falschaussagen, die ohne Konsequenzen geblieben sind, haben die deutschen Behörden wieder einmal bewiesen, dass sie dem Anspruch eines Rechtsstaats nicht gerecht werden können. Der Prozess, der in aller Länge und Ausführlichkeit den Unwillen der Staatsanwaltschaft und der Justiz gezeigt hat, gegen rassistische Gesinnung und Polizeigewalt vorzugehen, ist daher eine Farce!
Wer daran Zweifel hat, soll einfach über Richter Steinhoffs Vergleich des Falles mit Murphys Gesetz nachdenken.

Von Richter Steinhoff und der Staatsanwaltschaft hätte es etwas Mut und vor allem einer vorurteilsfreien Haltung bedurft, um aufgrund den sich als roter Faden durch den Prozess ziehenden Ungereimtheiten, Ermittlungspannen und Falschaussagen neue Ermittlungen wegen Mordes einzuleiten. Stattdessen wird nach all den Skandalen und unter unserem Druck alles darangesetzt, der Öffentlichkeit ein bemühtes und mit Aufklärungsinteresse versehenes Gericht vorzugaukeln. Ein sehr langes Verfahren und aufwendige Experimente sollen vortäuschen, das Gericht hätte ein ernsthaftes Interesse daran herauszufinden, wie Oury Jalloh gestorben ist.

Aber dieser Mut, diese absolut notwendige demokratische Gesinnung hat von Anfang an gefehlt. Stattdessen geben sich alle Beteiligten damit zufrieden, den Schein eines Rechtsprozesses erfüllt zu haben, ohne dass es je notwendig gewesen ist, nach Wahrheit und Gerechtigkeit zu streben.

Und so läuft der Prozess seinem Ende entgegen, stetig gegen dessen Aufklärung, während draußen vor dem Verhandlungssaal weiterhin Prozesstag für Prozesstag die ProzessbeobachterInnen per Ausweiskopie erfasst, mit dem Metalldetektor untersucht und per Hand gefilzt werden.

Und warum das alles? Um diejenigen, die den Prozess erzwungen haben, zum Schweigen zu bringen und uns unter die Gewalt des Richters zu stellen. Doch wenn man über die ganzen Versuche nachdenkt, den Eindruck eines rechtsstaatlichen Prozess zu vermitteln, kann man sehr leicht feststellen, dass die einzige Legitimität im Gerichtsaal weder vom Richter noch vom Staatsanwalt noch von den PolizistInnen kommt, die angeblich da sind, um uns alle zu schützen. Nein, die Einzigen, die diese Legitimität besitzen sind diejenigen die den Mund aufgemacht haben und nie zum Schweigen gebracht wurden.

Vor diesem Hintergrund können wir nur erklären, dass das Gericht seine vorgebliche Bestimmung, aufzuklären und Recht zu sprechen, in keinster Weise nachgekommen ist und wir folglich aus dem Prozess aussteigen.

Das ganze Gerichtsverfahren hat uns wieder dorthin gebracht, wo wir hergekommen sind: Auf die Straße! Dort hat uns der Mord an einem aus unseren Reihen zusammengetrieben, und dort haben wir durch beharrlichen und konsequenten Kampf erwirkt, dass der Fall Oury Jalloh über die Grenzen der BRD hinaus bekannt wurde. Für viele ist das wahre Gesicht des deutschen Systems deutlich geworden. Es ist wichtig dem Ausdruck zu verleihen und unser Recht einzufordern. Deshalb findet ab sofort an jedem Verhandlungstag eine Kundgebung vor dem Landgericht in Dessau statt. Auch wird es im Juli eine bundesweite Demo in Dessau geben.

Außerdem geben wir bekannt, dass wir ab sofort daran arbeiten werden eine unabhängige Kommission ins Leben zu rufen, die nicht nur den Fall Oury Jallohs untersuchen wird, sondern andere ähnliche Fälle wie Adem Özdamar in Hagen, Amir Ageeb in Frankfurt, John Achidi in Hamburg, Laye Konde in Bremen, Mohammad Selah in Remscheid, Dominique Koumadio in Dortmund u.a. Wir rufen alle Menschenrechts und Politischen Organisationen, politischen Parteien und die Öffentlichkeit dazu auf, dieses Ziel zu unterstützen.

Fast 3 1/2 Jahre nach Oury Jallohs bestialischem Tod in Zelle Nr. 5 in Dessau und nach 43 Prozesstagen und 8 Jahre nach dem Mord an Alberto Adriano in Dessau sagen wir weiterhin:

Oury Jalloh –” das war Mord!

und fordern:

BREAK THE SILENCE!

Wahrheit! Gerechtigkeit! Entschädigung!

Flyer und Plakat zur Demonstration
Via Umbruch Bildarchiv

Türkei: Für Presse- und Medienfreiheit - Gegen das Verbot des Fernsehsenders HAYAT TV

Via LabourNet: Infoblatt Nr. 2 vom 27. Juli 2008 ist erschienen: Finger weg von Hayat TV

„Editorial: Seit elf Tagen ist der Kanal dunkel. Der türkische Fernsehsender Hayat TV bleibt nach wie vor verboten. Doch der Protest wächst von Tag zu Tag. In der Türkei protestieren seit der Schließung fast täglich Menschen gegen diesen Angriff auf das Grundrecht auf Presse und Meinungsfreiheit. In Europa solidarisieren sich immer mehr Menschen mit Hayat TV und fordern die türkischen Behörden zur Aufhebung des Verbots auf. Bis heute warten wir auf eine Offizielle Stellungnahme der Behörden.Um weiteren Druck aufzubauen, brauchen wir weiterhin Ihre Unterstützung.Die Proteste werden so lange weitergehen, bis Hayat TV auf Türksat wieder zu empfangen ist. Wir sind fest entschlossen. Hayat TV Deutschland...“

Infoblatt Nr. 2
vom 27. Juli 2008 (pdf)

Die Ausgabe 1 des Infoblattes sowie eine englische Version finden sich auf der Seite von Hayat TV

Protestkundgebung vor Schwabenpost mit Demo: Mittwoch, 30. Juli 2008, Rosensteinstr. 22, 7Uhr!

Am Mittwoch, den 30. Juli 2008 beginnt um 7 Uhr an der Rosensteinstr. 22 (U15 Milchhof) eine Protestkundgebung vor der Zustellgesellschaft der Schwabenpost "PS Pressevertrieb für Stuttgart-Mitte und Süd" mit Demonstrationszug zum benachbarten Depot. Dort in der Rümelinstr. 38 (U15 Milchhof), ist um 8.30 Uhr Abschluß.

Worum geht es? Der ver.di Bezirk Stuttgart informiert in einer Mail:

(...) Die Schwabenpost baut ihre Briefzustellung über Zustellgesellschaften auf mit häufig schlechten Arbeitsbedingungen und Löhnen, die deutlich unter dem Postmindestlohn liegen. Wer sich dagegen wehrt, dem werden Hürden in den Weg gestellt. Der Geschäftsführer der Zustellgesellschaft "PS Pressevertrieb für Stuttgart-Mitte und Süd", Herr Xanthopulos, verwehrt Zustellern die vorgeschriebene Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, er lässt zu, dass es Zusteller gibt, die 7 Tage durcharbeiten - Woche für Woche - und jetzt spioniert er auch noch Zustellern hinterher, die sich bei ver.di engagieren. Obwohl der Geschäftsführer der Schwabenpost, Herr Zimmerningkat, bei einem gerichtlichen Vergleich betont hat, dass die Stuttgarter Zeitungsgruppe Betriebsräte akzeptiert, wird jeder Versuch unterlaufen, Betriebsräte in den Zustellgesellschaften zu gründen.

Wir verurteilen diese Formen des Sozialdumpings aufs Schärfste.

Deshalb werden wir am Mittwochmorgen mit einer Protestkundgebung und Demonstrationszug direkt vor dem Sitz "PS Pressevertrieb für Stuttgart-Mitte und Süd" auf die Situation aufmerksam machen und den Zustellern unsere Solidarität demonstrieren.

Kommt zahlreich und zeigt den Beschäftigten Eure Solidarität!

Zum Hintergrund

Seit Sommer 2007 kämpft der Zusteller Jens Eißler für einen Betriebsrat in einer dieser Zustellgesellschaften. Im Juli 2007 wurde ihm gekündigt. Am 21. Februar 2008 hat das Arbeitsgericht Stuttgart geurteilt, dass die Kündigung nicht rechtmäßig war und Jens Eißler zu unveränderten Bedingungen als Brief- und Zeitungszusteller weiter zu beschäftigten ist.

Trotz des Urteils weigert sich die Zustellgesellschaft der Schwabenpost Jens Eißler wieder als Depotleiter und Springer einzusetzen, isoliert ihn von seinen Kollegen, indem ihm die Briefe nachhause gebracht werden, und lässt ihn so wenig Zeitungen und Briefe austragen, dass er davon nicht mehr leben kann: Weniger als 250 Euro bekam Jens Eißler für den Mai 2008 auf sein Konto überwiesen. Sowohl die Stuttgarter Zeitungsgruppe als auch die Schwabenpost duldet dieses Sozialdumping im Bereich ihrer Zustellgesellschaften.

Wegbeschreibung

Die Protestkundgebung mit Demonstrationszug findet in der Zeit zwischen 7.00 und 8.30 Uhr statt direkt vor dem Sitz der Zustellgesellschaft "PS Pressevertrieb für Stuttgart Mitte und Süd" in der Rosensteinstr. 22 in

70191 Stuttgart-Nord, direkt neben dem Ufa-Kino.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln am besten: U15 vom Hauptbahnhof Richtung Zuffenhausen/Mönchfeld, Station: Milchhof. Die Rosensteinstr. liegt dann entgegen der Fahrtrichtung links (Ecke Arbeitsagentur), Nummer 22 auf der rechten Straßenseite.

Hungerstreik von über 500 Inhaftierten bundesweit in 29 Haftanstalten

JVA Stammheim Quelle: WikiPedia
Durch die Massenmedien kaum thematisiert und in der Folge im öffentlichen Bewußtseit auch wenig präsent ist die Tatsache, daß viele Menschen aus sozialen oder politischen Gründen inhaftiert werden. Mehr als 500 dieser Gefangenen wollen zwischen dem 01. und dem 07. August einen Hungerstreik durchführen. Bei diesem Auftakt weiterer Protestaktionen, geht es darum, den durch Willkür- und Schikaneakte, durch vorsätzliche Rechtsbeugung, unterlassene Hilfeleistung, durch Psychoterror und Folter geprägten Alltag in deutschen Haftanstalten anzuprangern und Veränderung zu schaffen.

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