Skip to content

BAYER speist Glyphosat-Geschädigte ab: Zynismus pur!

Am [...] Mittwoch, dem 24. Juni, gab BAYER die Einigung im Mediationsverfahren um die Klagen von Glyphosat-Geschädigten in den USA bekannt. Mit der Zahlung von 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar will der Konzern drei Viertel der anhängigen 125.000 Krebs-Klagen abschließen. 1,25 Milliarden hält BAYER für potenzielle künftige Vereinbarungen mit Geschädigten vor, die durch das vom Unternehmen vornehmlich unter dem Produkt-Namen ROUNDUP vermarktete Agrargift am Non-Hodgin-Lymphom leiden.

Was sich öffentlichkeitswirksam nach einer riesigen Summe anhört, bedeutet für die Krebserkrankten aber nur erbärmliche Brotkrumen. Die US-amerikanische Journalistin Carey Gillam von der Initiative U.S. Right to Know kritisiert: „Nach Abzug der Anwaltshonorare und -kosten werden einige Kläger*innen sehr wenig Geld erhalten, verglichen mit den großen Urteilen, die wir bisher gesehen haben in den drei Fällen, die bis vor Gericht kamen. Außerdem arbeitet BAYER daran, dass künftige Kläger*innen ihre Ansprüche nicht vor einer Jury geltend machen können.“

James Hayes, ein Glyphosat-Kläger in den USA, sagt gegenüber der CBG: „Es ist enttäuschend zu hören, dass keine Warnhinweise auf ihren (BAYER-) Produkten erscheinen werden. Tabakkonzerne haben diesen Schritt vor Jahrzehnten getan.“

In der Tat ergibt eine erste Schätzung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), vorbehaltlich der intransparenten Zahlen von BAYER, pro Kläger*in nur 60.000 bis 70.000 Dollar. Unterstellt, dass die von Glyphosat verursachten Krebserkrankungen, die hohe psychische Belastungen auslösen sowie umfangreiche materielle Schäden nach sich ziehen, den Tod der Betroffenen durchschnittlich vielleicht zwanzig Jahre vorverlegen, bleiben gerade einmal 300 US-Dollar Entschädigungszahlung pro verlorenem Monat Lebenszeit.

„Das menschliche Leben ist BAYER weniger wert als ein Mindestlohn“, kommentiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. „Die so genannte Entschädigung würdigt nicht nur nicht den Verlust von Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen, sie reicht noch nicht einmal annähernd für die erheblichen medizinischen und anderen Folgekosten, unter denen sie und ihre Familien zu leiden haben. Das ist menschenverachtender Zynismus.“ Zum Vergleich: In einem ersten Gerichtsverfahren zu Glyphosat erhielt der Hausmeister einer Schule in den USA, Dewayne Johnson, einen Schadensersatz von 39 Millionen Dollar zugesprochen.

Im Rahmen seines Vergleichs will der Leverkusener Agrar- und Pharma-Multi allen, die in Zukunft durch das Pestizid Gesundheitsschäden erleiden, oftmals sogar mit Todesfolge, den Rechtsweg verbauen. Mit ihren Beschwerden soll sich kein Gericht mehr befassen, sondern ein von BAYER organisiertes „unabhängiges Wissenschaftsgremium (Class Science Panel)“. Das soll entscheiden, „ob ROUNDUP das Non-Hodgin-Lymphom verursachen kann“, frohlockt der Chemiegigant. Allerdings braucht er für diese „konzernbetriebenen Gerichte“ noch den Segen der US-Justiz.

BAYER leugnet weiter beharrlich und wider alle offenkundigen Belege jede Schuld. So ließ der Agrar-Riese auch nun wieder verlauten, dass die Vereinbarungen keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens beinhalten. Dabei liegen eindeutige Beweise auf dem Tisch, von der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO hat sie selbst geliefert. So informierte beispielsweise ein Beschäftigter bereits frühzeitig die US-Toxikologin Donna Farmer laut internen Firmen-Dokumenten über eine Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Glyphosat und dem Non-Hodgkin-Lymphom. „Die Fall-Kontroll-Studie ergibt ein Chancen-Verhältnis von 2,02 für Glyphosat-Exposition (eine verdoppelte Wahrscheinlichkeit, die Krankheit zu bekommen)“, heißt es in der Mail. Farmers Kollege William Heydens wusste sogar schon genauer, wo sich bei dem Herbizid der neuralgische Punkt befindet. Er verortete ihn nicht in dem Wirkstoff Glyphosat selbst, sondern in der endgültigen, noch mit Wirkungsverstärkern und anderen Substanzen angereicherten Zusammensetzung ROUNDUP, die bei Menschen gesundheitlichen „Schaden verursache ... Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden“.

BAYER behauptet, die anhaltende Prozesswelle durch den Abschluss dieser Vergleichszahlungen beendet zu haben.

Dem widerspricht Marius Stelzmann von der CBG energisch: „Weitere ca. 35 Tsd. Prozesse sind allein in den USA anhängig, viele Kläger*innen haben dem Vergleich nicht zugestimmt. Außerdem sind weitere Klagen sicher, immerhin kippt der Konzern nach wie vor Abermillionen Liter des hochgiftigen Stoffes in die Umwelt. Auch hier in Deutschland und der EU. Der Aktienkurs hat sich mehr als halbiert durch die Glyphosat-Verbrechen und leidet nach wie vor, trotz des von BAYER gefeierten Vergleichs.“

Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu dem Deal: „Die von BAYER erhoffte Normalität wird keinesfalls einkehren, da die Massenvergiftung anhält. Die Proteste, der Widerstand, die Prozesse gegen BAYER werden andauern. Der Konzern verseucht für maximale Profite gnadenlos Mensch und Umwelt im ganz großen Stil. Es geht um Körperverletzung, wenn nicht sogar um Mord; und um hohe materielle Schäden sowie um irreparable Zerstörung der Umwelt. Die verantwortlichen BAYER-Manger*innen müssen mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden, Produktion und Vertrieb von Glyphosat müssen sofort eingestellt werden, die Betroffenen und ihre Familien und Hinterbliebenen müssen gerecht entschädigt werden. Auch in den Ländern, die unter korrupten und konzernhörigen Regimes stehen.“

Quelle: Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Um einen Kommentar hinterlassen zu können, erhalten Sie nach dem Kommentieren eine E-Mail mit Aktivierungslink an ihre angegebene Adresse.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!

cronjob