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Wer hat uns verraten? Das Tarifeinheitsgesetz soll schon im Mai kommen

Vorgeschichte

Bis in das Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht die Rechtsmeinung vertreten das es in einem Betrieb auch nur einen Tarifvertrag geben dürfe. Es Argumentierte bis zu diesem Zeitpunkt ganz ähnlich wie Heute die SPD, die Spitzen der IGM und natürlich diverse Lobbygruppen der Wirtschaft. So bestünde angeblich die Gefahr eines Tarifchaos, Lahmlegung von Betrieben durch Streiks, eine Gefährdung des Betriebsfriedens oder gar eines “Gewerkschaftshopping– und eines Hochschaukelns der gewerkschaftlichen Forderungen. Die Position des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) ging bis 2010 einher mit einem faktischen Streikverbot für kleinere Gewerkschaften.

Im Juni 2010 gab das BAG dann mit Hinweis auf Art. 9 Abs. 3 GG ausdrücklich diese Position auf.1 Faktisch gab es zu jahrelang Urteile gefällt zu haben, die gegen die Verfassung verstießen. Offiziell begründete es seine neue Haltung damit, das weder ein Tarif- oder Streikchaos zu erwarten ist noch das dies einen solch schwerwiegenden Eingriff in Art. 9 Abs. 3 GG rechtfertigen könnte.

Im direkten Anschluss an diese Kursänderung des BAG haben der damalige DGB-Chef Sommer und der Arbeitgeberpräsident Hundt in einer gemeinsamen Pressemitteilung die gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit gefordert. Begleitend dazu gründeten sie die „Initiative zur Wiederherstellung der Tarifeinheit“, die Parteiübergreifend Unterstützung fand (damals besonders aus den Reihen der SPD und der Linkspartei).

Seit dem arbeiten die verschiedenen Regierungen und zahlreiche Lobbyorganisationen und leider auch der DGB bzw. seine Einzelgewerkschaften mehr oder weniger Intensiv daran diesen feuchten Traum von Sommer und Hundt durch zu setzen. Kurz darauf gründeten sich auch mindestens zwei Bündnisse im Kampf gegen diese Initiative. Einerseits die von der FAU-IAA gegründete Kampagne „Finger weg vom Streikrecht“, anderseits das von der Gewerkschaftslinken angestossen Bündnis „Hände weg vom Streikrecht“. Seit dem gab es mehrere gemeinsame bundesweite Koordinierungstreffen und den stetigen Versuch Widerstand zu organisieren und Öffentlichkeit her zu stellen.

Dabei ist die Entscheidung des BAG aus mehrfacher Hinsicht zu begrüßen. M. Schmidt formuliert es so: “Die Tarifeinheit zementierte ihre (der „großen“ Gewerkschaften) Monopolstellung, da mangels Tarifgeltung und Streikrecht kleinere Gewerkschaften de facto keine Möglichkeit hatten zu wachsen. Wer wird schon Mitglied einer Gewerkschaft, die ohnehin nichts durchsetzen kann? [...] Ein Tarifchaos oder eine Zersplitterung der Tariflandschaft nicht eingetreten. Lokführer- oder Pilotenstreiks führen immer zu einem volkswirtschaftlichen Schaden, unabhängig davon, ob sie von einer Mehrheits- oder Minderheitsgewerkschaft ausgeführt werden. Und [...] ein häufig übersehenes Argument: Arbeitsrechtler beklagen den schwindenden Organisationsgrad in den Gewerkschaften. Arbeitnehmer sind immer seltener bereit, sich in Gewerkschaften zu organisieren und ihre Rechte durchzusetzen. Die Tarifeinheit verstärkte diesen Trend noch, da es für die meisten Minderheitsberufsgruppen in einem Betrieb sinnlos war, sich zu organisieren, da ihr Einfluss ohnehin verschwindend gering war und sie sich nicht selten durch die goßen Gewerkschaften nicht hinreichend vertreten fühlten.“2

Der Gesetzentwurf

Das geplante „Tarifeinheitsgesetz“ sieht vor, das die in einem Betrieb vertretenen Gewerkschaften gemeinsam in Tarifverhandlungen gehen sollen. Werden sich die Gewerkschaften nicht einig, dann soll nur noch der Tarifvertrag der im Betrieb Mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten. Die Minderheitsgewerkschaft darf keine eigenen Tarifverträge abschließen, geschweige denn zu Arbeitskampfmaßnahmen (Streiks) aufrufen oder diese durchführen.

Der Gesetzesentwurf hat viele Schwächen, die zukünftig zu zahlreichen Konflikten und juristischen Auseinandersetzungen führen werden. So besteht die Deutsche Bundesbahn zum Beispiel aus über 1000 Betrieben. Bei jedem einzelnen müsste im Zweifel festgestellt werden, welche Gewerkschaft denn nun die Mitgliederstärkste ist. Ganz zu schweigen davon das es noch keinerlei Regelung gibt wie die Mitgliederstärke festgestellt werden soll oder ob es sinnvoll ist wenn die Chefs nicht nur wissen welche Gewerkschaften im Betrieb sind, sondern auch wie viele Mitglieder sie haben.

Das alles und noch einige Punkte mehr sind aber nur Nebenschauplätze. Viel bedeutender ist der offen Bruch der Verfassung, die dieser Angriff auf das Streikrecht der Arbeiter*innen bedeutet. Bezeichnender Weise scheint es außer in der Regierung niemanden zu geben der an der Verfassungswidrigkeit zweifelt. Wenn schon kein Widerstand, so kommen doch Kritik oder zumindest Zweifel am „Tarifeinheitsgesetz“ auch aus ganz unerwarteten Richtungen.

So kritisieren zum Beispiel die Wirtschaftsweisen die Pläne zur Tarifeinheit und Fragen ganz offen nach dem Sinn und der Rechtfertigung für diesen harten Eingriff in die Tarifautonomie.3 Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln gibt zu das es „ in Einzelfällen es zu einer Einschränkung des Streikrechts kommen“ kann.4 Und selbst ...

Aktuell

... der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in seinem Rechtsgutachten dazu, das das Tarifeinheitsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt.5 Ganz zu schweigen natürlich von einer ganzen Reihe von juristischen Gutachten die von den Spartengewerkschaften und auch einigen Parteien in Auftrag gegeben wurden. Das alles kümmert ganz offensichtlich weder Andrea Nahles, noch ihre Parteigenoss*innen oder das Kabinett auch nur die Spur.

Am 05.03.2015 ging das Gesetz dann auch in erster Lesung in den Bundestag. Falls nicht genug öffentlicher Druck auf die Parteien (hier besonders SPD und CDU) aufgebaut werden kann, wird das Gesetz kommen. Schon vor Monaten haben mehrere Spartengewerkschaften angekündigt dann bis zum Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zu klagen. Das wird leider ein langfristiges Projekt werden. In der Zwischenzeit könnte es dazu kommen, das die kleinen Gewerkschaften eingehen und/oder sich zahlreiche kostspielige juristische Auseinandersetzungen darum liefern müssen, wer denn jetzt in welchem Betrieb die größte Gewerkschaft ist.

Ausblick

Am 21./22. Mai soll das Gesetz in zweiter bzw. dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Ob es soweit kommen wird liegt natürlich auch an uns. Das Bündnis „Hände weg vom Streikrecht“ ruft für den 18. April zu einer bundesweiten Demo in Frankfurt am Main auf.6 Aber, selbst wenn das Gesetz zur Tarifeinheit jetzt nicht kommen würde, wäre es fatal an zu nehmen man hätte diesen Angriff vorläufig abgewehrt. Schon längst liegen Pläne bereit auf andere Art und Weise in das Streikrecht ein zu greifen. Denkbar und in einschlägigen Kreisen viel diskutiert sind zum Beispiel eine „obligatorische Schlichtungslösung“, „Absprachepflichten zwischen den Gewerkschaften“ oder Eingriffe in Streiks die die sogenannte „Daseinsvorsorge“ (also Bahn, ÖPNV, Flugverkehr“) betreffen. Außerdem können und dürfen wir auch nicht die globale Dimension dieses Angriffes ignorieren. So rief die Internationale Transportarbeiter Föderation schon am 18. Februar 2015 zu einem globalen Aktionstag zur Rettung des Streikrechts auf.7 Dies war notwendig geworden, weil die in der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Vertretenen Arbeitgeberorganisationen anfingen ganz offensiv das Streikrecht als solches in Frage zu stellen.

Rudolf Mühland (FAUD)

1 (BAG v. 23.6.2010 –“ 10 AS 3/10; BAG v. 27.1.2010 –“ 4 AZR 549/08, NZA 10, 645)
2 Maximilian Schmidt, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht (Lehrstuhl Professor Thüsing) in Bonn und Promotion zum Individualarbeitsrecht. http://www.juraexamen.info/tarifeinheit-was-hat-es-eigentlich-damit-auf-sich/ | Stand 16.03.2015

Quelle: Gaidao April 2015, via syndikalismus

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