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40. Todestag von Vital Michalon

Stele für Vidal Michalon

Foto: © Yann Forget / Wikimedia Commons / Lizenz: CC-BY-SA-3.0
60.000 Menschen protestierten heute vor 40 Jahren gegen den schnellen Brüter - "Superphénix" - das Kernkraftwerk Creys-Malville. Einer der Demonstranten, Vital Michalon, wurde von einer von der CRS eingesetzten Blendgranate getötet, hunderte wurden zum Teil schwer verletzt.

Schwesterorganisation der Bürgerrechtsorganisation Demobeobachtung-Südwest in der Türkei gerät unter Druck

In Hamburg herrschte faktisch ein Ausnahmezustand. Friedliche Proteste wurden unter grober Missachtung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und der Trennung von Exekutive und Judikative behindert oder sogar gewaltsam verhindert. Trotzdem –“ oder gerade deswegen –“ ist es der Polizei kaum gelungen, die Gewalt der Randalierenden einzudämmen.

Was passiert wenn dieser Ausnahmezustand zur Regel wird kann man seit geraumer Zeit in der Türkei beobachten.

Beim vor der OSZE/ODIHR organisierten Treffen von Organisationen, die sich für das Recht auf Versammlungsfreiheit einsetzen, hatten wir das Privileg die Bekanntschaft mit einer Vertreterin der türkischen Organisation „EÅŸit Haklar İçin Ä°zleme DerneÄŸi“ zu machen.

Es ist einfach, den Niedergang der Demokratie und den Aufstieg einer Autokratie in der Türkei zu verurteilen. Doch unsere Kolleginnen und Kollegen versuchen mit kühlem Kopf und Vernunft das staatliche Handeln in der Türkei zu erfassen, zu verstehen und darauf hinzuwirken, dass alle BürgerInnen vor dem Gesetz gleich sind und staatliches Handeln auf geltenden Gesetzen und internationalen Normen fußen muss.

Leider scheinen die vernünftigen Stimmen weltweit immer mehr in die Defensive zu geraten und so mussten wir leider erfahren, dass ein Mitglied unserer Schwesterorganisation zusammen mit sieben weiteren MenschenrechtlerInnen in Polizeigewahrsam genommen wurde.

Wir haben ihre Pressemitteilung zu den Vorfällen ins Deutsche übersetzt und möchten sie hier als Zeichen unserer Solidarität wiedergeben:

Menschenrechtler in der Türkei sollen sofort freigelassen werden!

Am Morgen des 5 Juli wurden acht Menschenrechtler und zwei Wissenschaftler bei einem Seminar, welches zum Ausbau der technischen Handlungsfähigkeit von Menschenrechtlern während des Notstands organisiert wurde, in Gewahrsam genommen.

Das Seminar fand gerade in Buyukada Island in Istanbul statt, als Polizisten in ziviler Kleidung eine Durchsuchungsaktion durchführten und alle Teilnehmer in Gewahrsam nahmen, wobei auch alle ihre persönlichen Gegenstände beschlagnahmt wurden. Die Menschenrechtler Nalan Erkem (Bürgerversammlung), Ä°lknur Üstün (Frauenvereinigung), Ä°dil Eser (Amnesty International), Özlem Dalkıran (Bürgerversammlung), Günal KurÅŸun (Menschenrechtsagenda-Vereinigung), Veli Acu (Helsinki Bürgerversammlung), Åžeyhmuz Özbekli (Rechtsinitiative), Nejat TaÅŸtan (Vereinigung zur Überwachung des Gleichheitssatzes / Association for Monitoring Equal Rights) und die Experten Ali Gharavi und Peter Steudtner wurden mehr als 24 Stunden festgehalten, ohne dass sie ihren Familien, Kollegen oder Anwälten mitteilen konnten, wo sie sich befanden. Ihre Ingewahrsamnahme wurde zufälligerweise am selben Tag um 21:14 Uhr entdeckt, 12 Stunden nach ihrer Festsetzung.

Die Tatsache, dass die Familien der Menschenrechtler nicht informiert worden sind, dass keine Information über die Gefangenen verfügbar gemacht wurde aufgrund einer Informationssperre des Strafverfolgers, und dass die Umstände ihrer Ingewahrsamnahme selbst über die gewöhnlichen Regeln und Vorschriften der Notstandsgesetze weit hinaus gehen, könnte als Isolationshaft angesehen werden. Außerdem wurde die 24-Stunden-Zeitspanne, die eine Ingewahrsamnahme maximal andauern darf, gesetzwidrig ausgedehnt, indem die Zeit der Ingewahrsamnahme auf 14:30 Uhr datiert wurde, obwohl die Ingewahrsamnahme um 09:30Uhr statt fand.

Die Familien und Anwälte der Menschenrechtler wurden erst am darauf folgenden Tag, dem 6. Juli, über deren Verbleib informiert, nachdem die Gefangenen in Gruppen von zwei Personen aufgeteilt und auf unterschiedliche Polizeiwachen in ganz Istanbul verteilt worden waren. Inzwischen wurde ihre Gewahrsamszeit auf sieben Tag, dem durch die Notstandsgesetze ausgeweiteten Maximum, ausgeweitet. Die Vorwürfe ändern sich und sind sehr wage. Sie reichen von “Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung– bis schlicht und ergreifend “Terror–, was keinem Strafgesetzparagraphen zuordenbar ist.

Nach deren Ingewahrsamnahme wurden die Menschenrechtler und einigen Medien als “Spione– verunglimpft, die ein “Geheimtreffen– abgehalten hätten. Ihnen wurden Verbindungen zu dem versuchten Militärputsch vom 15 Juli, den Gezi-Protesten von 2013 oder der CIA angedichtet.

Es ist eine universelle Norm, dass selbst im Ausnahmezustand staatliches Handeln auf den Gesetzen fußen muss (rule of law) und diese nicht willkürlich angewendet werden dürfen. Aus diesem Grund muss das Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Sicherheit vor staatlicher Willkür respektiert werden, genau wie das Verbot von Folter und Misshandlung.

Zum Recht auf ein gerechtes Verfahren gehört die an allererster Stelle die Unschuldsvermutung und dass die Angeklagten nicht länger als nötig in Haft bleiben dürfen, ohne dass ein unparteiischer Haftrichter darüber entscheidet.

Die acht Menschenrechtler habe ihre Leben dem Schutz der Grund- und Menschenrechte in der Türkei gewidmet. Ihre Anstrengungen haben vielen geholfen und viele inspiriert, die Grund- und Menschenrechte zu verteidigen.

Unsere Kolleginnen und Kollegen Nalan Erkem, Ä°lknur Üstün, Ä°dil Eser, Özlem Dalkıran, Günal KurÅŸun, Veli Acu, Åžeyhmuz Özbekli, Nejat TaÅŸtan, Ali Gharavi und Peter Steudtner sollen sofort freigelassen werden! Willkürlicher Druck auf Menschenrechtler in der Türkei muss sofort beendet werden!



Erstveröffentlichung am 8. Juli bei Demobeobachtung Südwest. This Text in English

38km² grundrechtsfreie Zone in Hamburg für G20-Gipfel?

Nachdem das zur Unterbringung der G20 GipfelgegnerInnen geplante antikapitalistische Protestcamp im Hamburger Stadtpark Entenwerder von den Behörden juristisch verhindert wurde, sollte das Camp nun im Elbpark Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort aufgebaut werden. Der Aufbau des Camps einschließlich Schlafzelten an diesem Ort war am späten Abend des 1. Juli vom Verwaltungsgericht Hamburg ausdrücklich zugestanden worden. Dennoch setzt sich die Polizei über über den Beschluß des Verwaltungsgerichts hinweg - (1,2,3,4, und so weiter).

Angesichts der Hamburger Zustände dokumentieren wir zwei Pressemitteilungen des anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) vom 2. Juli und verweisen an der Stelle an Heribert Prantls Kommentar in der Sueddeutschen: "Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht"

Demoverbotszone der Hamburger Polizei zum G20: Mehrere JuristInnen legen Eilantrag ein

Wir haben gestern am späten Abend mehrere Eilanträge von JuristInnen gegen die Allgemeinverfügung vom 01.06.2017 bei dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Unsere MandantInnen sind drei ReferendarInnen und ein Anwalt, die sich seit ihrem Studium mit Fragestellungen des Öffentlichen Rechts –“ insbesondere des Polizei- und Versammlungsrechts –“ auseinandersetzen. Als StudentInnen war sie Mitglied einer studentischen Hochschulgruppe rechtspolitisch interessierter und politischer engagierter Jurastudierender. Seit Beginn ihres Referendariats sind die AntragstellerInnen zudem Mitglieder eines Berufsgruppenübergreifenden Zusammenschlusses von linken Juristinnen und Juristen. Die AntragstellerInnen nahmen jeweils in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen vernetzten JuristInnen an einer Vielzahl von Versammlungen teil: Beispielsweise gegen die Ausrufung des Gefahrengebietes im Januar 2014.

Vor dem Hintergrund, dass es sich in dem in Rede stehenden Zeitraum um den größten Polizeieinsatz der Geschichte Hamburgs handeln wird, erwarten die AntragstellerInnen massive Rechts- und Grundrechtsverletzung durch Polizeieinsätze. Insbesondere auch im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Sie haben vor, in dem Fall ihre Meinung in Form von spontanen Versammlungen hierzu auch kundzutun. Dies entspricht jedoch nur den Ansprüchen des Art. 8 GG, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun können.

Durch die 38km² große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt wird ihnen dies verboten. Unabhängig vom Anlass wird allen sich in Hamburg aufhaltenden Menschen für 35 Stunden untersagt, ihre Meinung innerhalb dieses großflächigen Stadtgebiets gemeinsam mit mehr als einer anderen Person öffentlich kundzutun. Denn bei der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgabe von mindestens drei Personen liegt bereits eine Versammlung vor. Dies kommt einem Flächenverbot gleich, für welches keine taugliche Rechtsgrundlage existiert. In dem betreffenden Stadtgebiet können (mit Bezug zu dem Gipfels oder auch nicht)eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen für Versammlungen entstehen, die sich teils auch widersprechen können (Pro-Erdogan Versammlungen und Anti-G20-Proteste).

Das Ergebnis der Allgemeinverfügung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht untragbar: Unseren MandantInnen wäre es untersagt, bspw. bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, mit jeweils zwei anderen JuristInnen zusammen ihre Meinung nahe des Einsatzes öffentlich zu äußern. Wenn sie das doch täten, liefen sie Gefahr, Zwangsmaßnahmen durch die Polizei ausgesetzt zu sein. Rechtsanwältin Alexandra Wichmann äußert sich dazu: „Aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist dabei, dass die Polizei als Exekutivorgan eigenmächtig einen Raum von 38 km² schafft, in dem gemeinsame öffentliche Kritik präventiv untersagt wird.“

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei...] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei...] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G 20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.

Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 02.07.2017

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