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Berlin: Zwangsräumung in der Schwedenstrasse im Wedding

Entmietet und mit allem Hab und Gut obdachlos auf der Straße...

Foto: Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv
Etwa 50 Menschen blockierten am frühen Morgen des 8. Februar 2017 den Eingang zu einer Wohnung in der Schwedenstraße 11a im Wedding. Sie solidarisierten sich so mit dem Mieter P., der zwangsgeräumt werden sollte. P. wohnte seit 1. Januar 2007 in der Wohnung und hatte bis Mai 2012 keine Mietschulden. Aufgrund von Versäumnissen des Bezirksamtes und des Jobcenters kam es dann aber zu Mietrückständen.

Die Gerichtsvollzieherin zeigte sich überrascht von dem unerwarteten Widerstand und forderte polizeiliche Unterstützung an. Die Polizei rückte mit 10 Wannen an. Aber erst mit mehrstündiger Verspätung und nur mit Hilfe des großen Polizeiaufgebotes konnte die Zwangsräumung doch noch durchgesetzt werden. P. stand schließlich bei Minusgraden mit nur zwei Rucksäcken und einem kleinen Koffer obdachlos vor seiner Tür, bevor die Wohnung leergeräumt wurde.

Das Recht auf Eigentum wurde wieder einmal mit polizeilicher Gewalt durchgesetzt.

Das Bündnis gegen Zwangsräumungen lässt sich davon nicht einschüchtern und ruft zur Ausweitung der Blockadeaktionen aus:

"Ob Rot-Schwarz oder RotRotGrün oder sonstige Farbenspiele: die Berliner Mietenpolitik macht die Polizei. Allerdings bei 22 Räumungen pro Tag mit 10 Wannen im Einsatz würde ihnen ziemlich schnell die Puste ausgehen. Deshalb gilt weiterhin: Zwangsräumungen blockieren, sabotieren, verhindern!"

Zur Fotoserie beim Berliner Umbruch Bildarchiv.

Weitere Infos beim Bündnis gegen Zwangsräumungen

Weitere Informationen:

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Kommentare

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recht und Gerechtigkeit sind nicht das gleiche am :

Diese Polizisten, dein Freund und Helfer, haben Blut an den Händen. Man könnte ja den Einsatz durch krankmachen z.B. entgehen oder sich verweigern.
Aber der Beamtenstatus ist schon wertvoll.
Insofern sehe ich kein Problem damit, die Leute, die das getan haben mit Namen, Foto und Anschrift öffentlich bloßzustellen.
Und das sagt jmnd der weder der Antifa angehört, noch irgendwie anarchistisch denkt.

Birgit Gärtner am :

Was viele nicht wissen: Bei Räumungsklagen wird für mittellose Beklagte quasi das Rechtssystem ausgehebelt. In der 2. Instanz ist ein/e AnwältIn unerlässlich. Wer sich den nicht leisten kann, kann Prozesskostenbeihilfe beantragen. Gemeinhin heißt es immer, hat Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe. Die wird aber nur bei Prozessen mit Aussicht auf Erfolg gewährt. Das prüfen RechtspflegerInnen. Sehen die keine Erfolgschancen, gewähren sie auch keine Prozesskostenbeihilfe. Mit anderen Worten: Armenrecht wird gar nicht von RichterInnen gesprochen. Den "Prozess" führen RechtspflegerInnen in ihrem stillen Kämmerlein am grünen Tisch. Ohne dass die beantragende Person sich dazu äußern kann, oder gar Widerspruch einlegen.

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