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Finanzamt räumt „unbillige Härte“ gegen VVN-BdA ein

Mit Bescheid vom 6.12.2019, bei unserem Anwalt am 11.12. eingegangen, hat das Finanzamt für Körperschaften in Berlin die Vollziehung der gegen unseren Verein ergangenen Steuerbescheide ausgesetzt. Das bedeutet, dass wir im Moment die angeforderten Steuernachzahlungen nicht aufbringen müssen. Allerdings hat das Finanzamt sich bisher nicht zu der Frage geäußert, ob der Entzug der Gemeinnützigkeit rechtmäßig oder rechtswidrig war. Die Aussetzung erfolgte wegen einer unbilligen Härte für unseren Verein.

Dies ist zwar ein kleiner Etappensieg, trotzdem heißt es wachsam zu sein, bis auch inhaltlich der Angriff auf die Gemeinnützigkeit unseres Vereines zurückgeschlagen werden kann. Wir hoffen, dass das Finanzamt bereits im Einspruchsverfahren unsere Argumentation akzeptiert, und es nicht erst zu einem finanzgerichtlichen Verfahren kommen muss.

Unsere Argumentation wurde auch durch viele unterstützende Stellungnahmen unterstrichen. An dieser Stelle bedanken wir uns für die überwältigende Solidarität.

Quelle: VVN-BdA

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