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Versammlungsrecht in Zeiten von Corona

Foto: © Tom Ben Guischard / Umbruch Bildarchiv Berlin
Mit einem spontanen Autokorso durch Berlin wollten AktivistInnen am 5. April darauf aufmerksam machen, das Protest trotz Corona notwendig bleibt, ob gegen die Abschottung an den Grenzen oder gegen soziale Mißstände und den Ausbau des Überwachungsstaats. Nach einer Stunde wurden die Fahrzeuge auf der Skalitzer Straße von einem Polizeiaufgebot gestoppt. Als Grund wurde genannt: „Verstoß gegen das Versammlungs- und gegen das Infektionsschutzgesetz.“ Mit dieser Begründung werden zur Zeit nahezu alle öffentlichen politischen Aktionen unterbunden. Eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit im Namen des Gesundheitsschutzes. Oder kann uns jemand verraten, wer durch die Banner am Autofenster ernsthaft gefährdet sein soll?
Hier eine Stellungnahme von beteiligten AktivistInnen.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Warum haben wir das gemacht?

Wir erleben einen beispiellosen menschenrechtlichen, gesundheitlichen und politischen Ausnahmezustand. Angesichts der weltweiten Corona-Pandemie müssen wir mehr denn je solidarisch handeln und jene unterstützen, die von diesem Ausnahmezustand besonders schwer betroffen sind. Das sind unter anderem Alte, Arme, Obdachlose, Immunschwache und auch geflüchtete Menschen hier und an unseren Außengrenzen.

Die Zustände in den Lagern auf den griechischen Inseln spitzen sich seit Jahren zu. Griechenland und die EU haben in den letzten Wochen grundlegende Menschenrechte und das Recht auf Asyl faktisch abgeschafft. Menschen auf der Flucht werden beschossen, die Bedingungen in Camps wie Moria bleiben absichtlich menschenunwürdig, weil die EU Schutzsuchende abschrecken will. Die Situation in den überfüllten Lagern ist katastrophal, es fehlt von medizinischer Hilfe bis zu hygienischer Grundversorgung an allem, somit sind die Menschen der Pandemie schutzlos ausgeliefert.

Auch in vielen Geflüchtetenunterkünften und Gefängnissen in Deutschland leben heute mehrere hundert Menschen auf engstem Raum zusammen. Viele Menschen teilen sich Badezimmer und Küche. Notwendige Hygienestandards können nicht eingehalten werden und Menschen sind in Mehrbettzimmern untergebracht. Das Beispiel Suhl in Thüringen zeigt, wie solche Lebensumstände genutzt werden, um eine ganze Sammelunterkunft mit mehreren hundert Bewohner:innen unter Quarantäne zu stellen, anstatt einzelnen Personen die Möglichkeit einer häuslichen Quarantäne zu gewähren.

In Berlin stehen zurzeit tausende Ferienwohnungen und Hotels leer, während dieser Platz von Obdachlosen, Geflüchteten oder von Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, dringend benötigt wird. Für viele Menschen gibt es kein oder kein sicheres Zuhause.

Auch rassistische Morde und Übergriffe stoppen nicht und haben in Deutschland seit Jahrzehnten Kontinuität. Die Morde an Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat durch den NSU sowie der unaufgeklärte Mord an Burak BektaÅŸ jähren sich in diesen Tagen. Die rassistischen Morde in Hanau im Februar dieses Jahres, vor nicht einmal sieben Wochen, finden kaum noch mediale Beachtung.

Versammlungsrecht in Zeiten von Corona

Diese Themen und Lebenssituationen bestehen nicht erst seit der Coronakrise. Sie werden vielmehr seit ihrem Ausbruch verschärft. Mit der Einschränkung der Grundrechte wird es zunehmend schwieriger, darauf öffentlichkeitswirksam zu reagieren. Wir erleben innerhalb der letzten drei Wochen eine massive Einschränkung des Versammlungsgesetzes unter dem Vorwand des Infektionsschutzes.

An verschiedenen Orten in Deutschland gab es in den letzten Wochen die Versuche, das Recht auf freie Meinungsäußerung auch unter den erschwerten Bedingungen zu wahren und kreative Lösungen zu finden. Dabei wurde bei allen Aktionen von den Veranstalter:innen dazu aufgerufen, den geforderten Mindestabstand einzuhalten und wenn möglich Mundschutz zu tragen, um der gesellschaftlichen Verantwortung vor der Ausbreitung von Covid-19 Rechnung zu tragen. Wir konnten in den meisten Fällen nicht beobachten, dass die Polizei diese Maßnahmen für sich selbst als notwendig erachtet und einhält.

Viele Aktionen und Versuche von Demonstrationen wurden von massiver Polizeipräsenz begleitet und endeten teilweise unter Androhung von Strafverfolgung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Hierzu verlinken wir auf folgende Artikel:

• Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz nach einer Demonstration vor einer Geflüchtetenunterkunft in Bremen, die gegen die Unterbringung in einer Massenunterkunft demonstriert hat
• Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz nach einer Demonstration am Kottbusser Tor in Berlin
Festnahmen und Platzverweise bei der Seebrücken Demonstration in Frankfurt am Main
• auch in Berlin wird der Seebrücken-Protest kriminalisiert. Ein Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht bleibt unbeantwortet

Auch unser Autokorso wurde nach einer Stunde Fahrt am Sonntagnachmittag, den 5.4.20 durch Berlin auf der Skalitzer Straße zwischen Görlitzer Bahnhof und Mariannenstrasse mit einem massiven Polizeiaufgebot gestoppt. Der Abschnitt der Straße wurde für circa drei Stunden gesperrt. Alle Personalien und Fahrzeugpapiere der teilnehmenden Autos wurden aufgenommen. –¨Als Anlass der polizeilichen Maßnahme wurden uns „Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus“ mitgeteilt. An die unterschiedlichen Autos werden unterschiedliche Vorwürfe erhoben. Unter anderem: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Dem Versuch, den Autokorso nach Beginn vor Ort anzumelden wurde nicht stattgegeben. Nach drei Stunden Personalienfeststellung und nach Abnahme der Transparente wurde der Autokorso von der Polizei aufgelöst.

Zum Thema Infektionsschutz bleibt uns noch anzumerken, dass die Teilnehmer:innen des Autokorsos allesamt Mundschutz trugen und nur zu zweit in den Autos unterwegs waren, während die Polizist:innen auch keinen Schutz trugen, und auch nach mehrfachen Aufforderungen zur Einhaltung des Mindestabstandes, dem nicht nachkamen.

Das Vorgehen der Polizei stellt eine massive Einschränkung des Recht auf Meinungsäusserung dar! Inwieweit eine Protestform, die die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen beachtet, verboten und kriminalisiert werden kann, bleibt nun gesellschaftlich, politisch und im Zweifel auch juristisch zu klären.

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Kommentare

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Jue.So Jürgen Sojka am :

Im ersten Absatz: - ž- ¦ Eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit im Namen des - ¦- œ

Nun steht in unserem Grundgesetz (GG) im Artikel 5 geschrieben - ž(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.- œ
+++ Auf ein Gesetz, das einschränkende Wirkung erzielen würde, wird kein Bezug genommen! +++

Im GG Art. 8 [Versammlungsfreiheit]
- ž(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.- œ
+++ durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt +++

Was meint der Jurist Heribert Prantl in - žPrantls Blick- œ in der Süddeutschen Zeitung am 2. Juli 2017:
*Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht*
Hier in Weiterverwendung auf KONTEXT Ausgabe 416 - žRauchzeichen aus dem Dschungelcamp- œ https://up.picr.de/38347760gf.pdf auf Seite 4:
04. Juli 2017 E-Mail an Heribert Prantl, die Süddeutsche, Mehr Demokratie und Weiterleitung an SWR Intendant Peter Boudgoust und ... https://up.picr.de/31779126re.pdf "Für das Volk entscheidend"

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