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Gemeinnützgkeit der VVN-BdA: Rot-rot-grün-schwarze Arbeitsteilung?

Der bayerische Verfassungsschutz schmeißt mit Dreck und das Finanzamt im rot-rot-grün regierten Berlin macht –™was draus. Diesen Eindruck muss gewinnen, wer ein 6-seitiges Schreiben liest, das am 22. Juni bei unserem Anwalt einging, und das als Stellungnahme zu unseren Einsprüchen gegen die Steuerbescheide vom vergangenen November zu verstehen ist.

Zur Erinnerung: der Bundesvereinigung wurde mit diesen Bescheiden rückwirkend ab 2016 die Gemeinnützigkeit aberkannt und fünfstellige Steuernachzahlungen wurden fällig. Derzeit sind diese bis zur endgültigen Klärung ausgesetzt, allerdings wurden inzwischen mehrere Landesvereinigungen aufgefordert, keine Beiträge mehr an die Bundesorganisation zu zahlen.

Interessant an der aktuellen Stellungnahme ist nun vor allem, dass es monatelang nicht zu dem von uns gewünschten Gespräch kommen konnte, weil es „Abstimmungsbedarf“ mit der Senatsverwaltung gebe und der Bundesfinanzminister sich aufgrund von Interventionen prominenter Kamerad*innen die Akten hatte kommen lassen. Hat es die Abstimmungen inzwischen gegeben? Oder will das Finanzamt kurz vor der politischen Sommerpause Fakten schaffen?

Wie auch immer, zunächst wird noch einmal –“ quasi als Arbeitsgrundlage –“ der Text zitiert, der seit mindestens 10 Jahren in jedem bayerischen VS-Bericht über die VVN-BdA als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ zu lesen ist: „In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt“, der nicht nur dem „Kampf gegen den Rechtsextremismus“ gewidmet sei. „Vielmehr werden alle nicht-, marxistischen Systeme –“ also auch die parlamentarische Demokratie –“ als potentiell faschistisch, zumindest (sic!) aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.“

Die detaillierten Ausführung unseres Kameraden Hans E. Schmitt-Lermann1 zu dieser haltlosen Behauptung, in denen er nachweist, dass dies weder eine zutreffende Beschreibung eines „kommunistisch orientierten Antifaschismus“ ist, noch in irgendeiner Form von uns vertreten wird, werden kurzerhand als ein „als Gutachten bezeichnetes Papier“ abgewatscht. Es setze sich „vorrangig in ideologischer Weise mit den Berichten ... auseinander, ohne jedoch Tatsachen vorzutragen und zu belegen, die zum vollen Beweis des Gegenteils führen könnten.“

Ausschlaggebend sei indes nicht die „Nennung im Textteil“, sondern die Einstufung der „VVN-BdA als Gesamtkörperschaft in der Anlage2 ... als extremistisch“, denn dazu werde erläutert: „ In dieser Übersicht sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Organisationen und Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Organisation/Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine verfassungsfeindliche Organisation/Gruppierung handelt.“

Und dann wird behauptet, die „tatsächlichen Anhaltspunkte“, auf die sich diese „Bewertung“ des bayerischen VS stütze, seien uns bekannt und das Verwaltungsgericht München sei „zu dem Ergebnis gekommen, dass diese die Einstufung als extremistische Organisation“ trügen. Nur: das Gericht hat sich ausschließlich mit dem Textteil („extremistisch beeinflusst“) und gar nicht mit der Anlage befasst, die nämlich nicht Gegenstand des Verfahrens war.

Dass der bayerische VS zwar seine Abschnitte zur VVN-BdA mit „Bayern“ betitelt und die bayerische Mitgliederzahl angibt, dann aber die Geschäftsstelle nach Berlin verlegt und die Namen der Bundesvorsitzenden nennt, wertet das Finanzamt nicht als Zeichen schludriger Arbeit3, sondern als Beleg dafür, dass tatsächlich die Bundesvereinigung gemeint sei und empfiehlt uns den Klageweg vor den Gerichten, die schon einmal in gleicher Sache vorbehaltlos dem Vortrag des VS gefolgt sind.

Die „nochmalige Gelegenheit, Tatsachen vorzutragen“ und das Angebot einer von uns gewünschten „Besprechung an Amtsstelle“ werden wir natürlich nutzen. Die Möglichkeiten von Pressearbeit, Petition und Protestaktionen natürlich auch.

Und: noch haben SPD, Linke und Grüne in Berlin die Chance politischen Einfluss geltend zu machen, um zu verhindern, dass sich das Berliner Finanzamt zum Büttel des bayerischen VS macht. Schön wär–™s schon. Nicht nur für uns, sondern mehr noch für den Antifaschismus in einem Land, in dem regelmäßig bewaffnete rechte Netzwerke aufgedeckt werden und in dem allein in den letzten 12 Monaten drei Attentäter auf rechte Hetze mörderische Taten folgen ließen.


1 antifa 02/2020; auch als Sonderdruck verfügbar
2 Die Anlage (in Tabellenform) verweist allerdings mit Seitenangabe auf die Darstellung im Text.
3 Tatsächlich wurden die Angaben im VS-Bericht 2019 endlich korrigiert. (Allerdings wurde nun die „antifa“ nach Bayern verlegt.)

Quelle: Vorabveröffentlichung aus "antifa" - Magazin der VVN-BdA von Cornelia Kerth, Vorsitzende der VVN-BdA

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