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Ich bin ja für die sofortige und kostenpflichtige Entsorgung per mobiler Schrottpresse. Aber sei's drum: Fuss e.V. bietet 50 Seiten Infos zum leidigen Thema Gehweg-Parken

Pünktlich zum neuen Bußgeldkatalog bietet der Fuss e.V. in seiner aktuellen Broschüre 50 Seiten Infos zum leidigen Gehweg-Parken. Wo Delikte mehr als 60 Euro kosten, verpflichtet das Kommunen noch mehr zur Verfolgung als bisher. Und das Legalisieren ist unzulässig, wenn der Weg zu schmal würde. Dazu heißt es im Vorwort:

"Gehwege sind zum Gehen da. Das regelt die Straßenverkehrsordnung; dafür werden die Gehwege auch gebraucht. Zu Fuß sind fast alle Menschen mehr oder minder oft unterwegs –“ auch sehr junge und sehr alte, Menschen mit Verletzungen und Behinderungen und solche, die wenig von Verkehrsregeln wissen. Sie alle benötigen den Gehweg als Schutz- und Bewegungsraum. Dafür setzt sich FUSS e.V. ein.

Nach den Straßengesetzen aller Bundesländer sind die Straßen zum Verkehr bestimmt. Damit haben auch die gehenden Verkehrsteilnehmer Anspruch auf ihre sichere und flüssige Benutzung. Auch das Halten und Parken von Fahrzeugen zählt zwar zum Gemeingebrauch, es gewähren aber weder die Straßengesetze noch irgendwelche anderen Vorschriften einen Anspruch darauf, ein Kraftfahrzeug in direkter Nähe eines gewünschten Orts abzustellen. Es kann Autofahrern zugemutet werden, ihr Fahrzeug in größerer Entfernung zum Ziel zu parken und den Rest zu Fuß zurück zu legen. Es gibt keine öffentliche Verpflichtung, im Straßenraum für alle einen Parkplatz bereit zu halten, die an einem Ort gern parken würden - wohl aber eine Verpflichtung, die Sicherheit und Flüssigkeit des Fußverkehrs zu gewährleisten.

Diese Broschüre will Kommunen und ihre Bürger darin unterstützen, die komplizierte Materie rechtlich korrekt und sachlich effizient zu behandeln. Denn häufig sind die Probleme nicht in schlechten Vorschriften begründet, sondern in fragwürdiger oder unterlassener Anwendung. Das betrifft zum einen das legalisierte Gehwegparken, zu dem wir in dieser Schrift zahlreiche Hinweise zu den oft nicht beachteten Erfordernissen und Hinderungsgründen geben.

Es betrifft noch mehr das illegale Parken, dessen Ahndung zu den rechtsstaatlichen Aufgaben kommunaler Ordnungsbehörden gehört.

Manche von ihnen aber unterlassen es nicht nur in Einzelfällen, sondern praktizieren ein pauschales Ermessen mit dem Ergebnis, dass die Straßenverkehrsordnung in bestimmten Stadtgebieten oder Straßen nicht gelte. Sie stellen also eine lokale behördliche Entscheidung über bundesweit geltende Rechtsnormen.

Diese Schrift setzt darauf, dass Kommunen sich als Hüter der Gesetze sehen und sich dem Anspruch aller auf ungehinderte Teilnahme am Straßenverkehr verpflichtet fühlen. Wir zeigen darin die Anforderungen an die Anordnung von Gehwegparken und die Restriktionen, die solchen Anordnungen entgegenstehen. Wir geben auch Hinweise, wie das Parken so organisiert werden kann, dass Autobenutzer es auf legale Weise tun können, statt in von anderen benötigte Straßenteile vorzudringen."

Zum Download (PDF, kostenlos).

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