1. Die elektronische Patientenakte (ePA) insgesamt ablehnen.
2. Der Auswertung von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse, die daraus persönliche Mitteilungen zu Ihren Gesundheitsrisiken erstellen möchte, ablehnen. Dieser Widerspruch ist unabhängig von der ePA.
Es werden die Widersprüche 1 und 2 empfohlen.
3. Und wenn man nicht der gesamten ePA widersprechen will? Dann kann man immer noch dem Einstellen der Abrechnungsdaten der Krankenkassen in die ePA widersprechen.
Quelle und mehr Informationen.
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