Skip to content

Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Stuttgart 21 Gegnerinnen und Gegner gefordert

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt. Sie hatten während der nun bereits jahrelang stattfindenden gewaltfreien Widerstandsaktionen gegen das unnütze Prestigeobjekt Stuttgart 21 und bei den zahlreichen, fast wöchentlich stattfindenden Verhandlungen gegen S21-Gegnerinnen und Gegner vor dem Amtsgericht immer wieder deutlich gemacht, dass ihre Blockade- Aktionen im Rahmen des Widerstands gegen S21 von der Polizei falsch bewertet werden. Baustellenblockaden sind sichtbarer Protest gegen das Milliardenprojekt und dienen dazu, öffentliche Aufmerksamkeit herzustellen, urteilte das Verwaltungsgericht. Somit handelt es sich bei den Aktionen um Versammlungen, die unter die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit fallen. Maßnahmen des Polizeirechts sind deshalb erst nach ausdrücklicher Auflösung der Versammlung zulässig. Bisher ignorierte die Polizei in den meisten Fällen das Versammlungsgesetz und die Versammlungsteilnehmerinnen und Teilnehmer bekamen Platzverweise oder wurden wegen Ordnungswidrigkeiten verurteilt.

Die gewaltfreie Widerstandsbewegung für einen modernisierten Kopfbahnhof fordert deshalb die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen diejenigen, die ihren Protest in Form von Blockaden ausgedrückt haben und mit Bußgeldbescheiden, Strafbefehlen, Aufforderungen zu Offenbarungseiden und Androhung von Erzwingungshaft belangt werden.

Weiter fordern sie die Übernahme sämtlicher Kosten, die in diesem Zusammenhang für die zu Unrecht angeklagten Demonstrantinnen und Demonstranten entstanden sind, von den politisch Verantwortlichen. Ein unabhängiger Untersuchungsausschuss muss einberufen werden, der offenlegt, warum es, obwohl es sich um legitime und vom Grundgesetz geschützte Protest- und Widerstandsaktionen handelt, immer wieder- von der Polizei bestätigte-Treffen zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion gibt, die Strategien entwickeln, um den Widerstand durch Repressalien zu bekämpfen.

Widerstand ist notwendig und legitim, um darauf hinzuweisen, dass Milliarden- Projekte wie Stuttgart 21 gestoppt werden müssen, um falsche Entscheidungen der Politiker zu revidieren.

Quelle: Pressemitteilung der Blockadegruppe der Parkschützer

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Ernest Petek am :

Zum Gerichtsentscheid des VerwG diese Pressemitteilung "Klageverfahren wegen Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten werden fortgeführt"
- žZur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, - ¦ Seit den Beschlüssen vom 10.01.2012 sei mehr als ein Jahr vergangen. - ¦- œ

Frage: Warum wurde von den sieben Beschuldigten länger als zwei Jahre mit ihrem Antrag zur Fortsetzung des Verfahrens gewartet?!?
Entscheidung des VerwG am 18.11.2015 für sechs der sieben Beschuldigten «ursprünglich vier Verhandlungstage» PM: Klagen wegen Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten überwiegend erfolgreich

Hilfreich ist auch die Veröffentlichung von Wolfgang Hänisch im Nov. 2014 Der (Rechts-) Weg ist das Ziel - “ Stuttgart 21 Gegner im Irrgarten der Justiz
Am 21.10.2014 schreibt das Polizeipräsidium Stuttgart an
das hiesige Verwaltungsgericht: "Die Rechtswidrigkeit der
Ingewahrsamnahme des Klägers am 1.2.2011 wird anerkannt."

Bei meinen Beschuldigungen gab es diese "Rechtsentscheidungen":
20.02.2015 Urteil VerwG Stuttgart 5 K 4551/13 Anerkennung der Rechtswidrigkeit Polizeieinsatz
und
bei meinen vier Verfahren, beschuldigt der Nötigung vor dem "Schwarzen Donnerstag"
24.07.2014 Urteil LG S 4 Freisprüche wegen Nötigung Rechtswirksam durch OLG am 13.11.2014 mit Rücknahme der Revision durch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Kommentar schreiben

Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Um einen Kommentar hinterlassen zu können, erhalten Sie nach dem Kommentieren eine E-Mail mit Aktivierungslink an ihre angegebene Adresse.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!

cronjob