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»Ich vergesse nie ein Gesicht. Aber in Ihrem Fall mache ich gerne eine Ausnahme.« Julius Henry "Groucho" Marx

Täter verurteilen -- Opfer entschädigen!

Gedenkstätte in Sant-˜ Anna di Stazzema
Foto: Hans Peter Schaefer
Lizenz: CC 3.0

Tatort Sant'Anna di Stazzema, August 1944 -- Nach 70 Jahren: NS Opfer setzen Klageerzwingung gegen Nazi-Kriegsverbrecher durch.

Der SS-Mann Gerhard Sommer aus Hamburg-Volksdorf muss sofort vor Gericht gestellt werden!

Nicht zum ersten Mal ist es nicht den deutschen Ermittlungsbehörden, sondern nur den überlebenden NS-Opfern und ihren Angehörigen zu verdanken, dass NS-Täter in Deutschland zur Verantwortung gezogen werden können!

Im August 1944 ermordeten Angehörige der 16. SS-Panzergrenadierdivision "Reichsführer SS" im italienischen Dorf Sant'Anna di Stazzema 560 Menschen. Einer der Täter war der heute in Hamburg lebende damalige Kompanieführer Gerhard Sommer.

Jahrzehntelang war das Massaker in Deutschland und Italien straflos geblieben. Im Juni 2005 verurteilte das Militärgericht von La Spezia zehn angeklagte ehemalige SS-Offiziere zu lebenslangen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen. Das Urteil stellte fest: Das Massaker von Sant'Anna war eine geplante Mordaktion. Die Verurteilten verfügten über Befehlsgewalt, sie haben verbrecherische Befehle zum Mord ausgegeben oder selbst exekutiert. In La Spezia wurde jedoch in Abwesenheit der Angeklagten verhandelt, da die Bundesrepublik Deutschland keine Deutschen ausliefert.

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Stuttgart, blieben jedoch bei ihrer Jahrzehnte langen Strategie der Ermittlungsverschleppung und Strafvereitelung.

Nach jahrelanger "Ermittlungsarbeit" stellte sie die Ermittlungen 2012 ein, da das Massaker keine "von vornherein geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung" gewesen sei.

Dieser Auffassung widersprachen die Angehörigen der Opfer von Sant'Anna di Stazzema. Ihre Anwältin Gabriele Heinecke stellte im Namen von Enrico Pieri, dem Sprecher der Überlebenden des Massakers, einen Klageerzwingungsantrag beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und gewann. Zuvor waren historische Gutachten und Zeugenaussagen eingeholt worden. Jetzt hat das OLG dem Antrag stattgegeben, eine juristische und moralische Niederlage für Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten bedankt sich aufs herzlichste bei Enrico Pieri, Gabriele Heinecke und allen, denen dieser Erfolg zu
verdanken ist. Für die überlebenden Opfer des Faschismus ist dieses Urteil eine späte Genugtuung.

Jetzt ist die Hamburger Staatsanwaltschaft gefordert!

Noch leben weitere Mörder und Kriegsverbrecher mitten unter uns!

Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht!

(Aus dem Schwur von Buchenwald)

Quelle: Presseerklärung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten vom 8.8.2014, via VVN-BdA KV Esslingen

Zuletzt bearbeitet am 08.08.2014 19:36

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