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Freiheitsrechte verteidigen - Gemeinsam das neue Polizeigesetz verhindern!

In den vergangenen Monaten ist in Baden-Württemberg ein Bündnis aus linken Gruppen, NGOs und Parteien entstanden, dass sich zum Ziel gesetzt hat die Freiheits-feindlichen Gesetzgebungsverfahren der aktuellen Regierung anzufechten. Wie in Bayern, NRW und Sachsen ist es auch hier höchste Zeit, dass der Unmut über diese Aufrüstung im Inneren sichtbarer wird.
Wir sehen die Verschärfung der Polizeigesetze als einen bedrohlichen Angriff auf die Freiheitsrechte aller. Schon jetzt sind die Einschränkungen durch die Regelung der Befugnisse der Repressionsbehörden massiv. Der voranschreitende Überwachungsstaat ist auch angesichts des offenkundigen Rechtsrucks eine Bedrohung für demokratische Verhältnisse.
Bereits Ende 2017 wurde in Baden-Württemberg eine der schärfsten Polizeigesetzes-Novellen der Bundesrepublik verabschiedet. In dieser sind unter anderem die Verwendung von Explosivmitteln, Aufenthaltsanordnungen und deren elektronische Kontrolle, Hausarrest, Kontaktverbote zwischen „Gefährdern“ und „intelligente Videoüberwachung“ beinhaltet. Innenminister T. Strobl plant nun eine weitere Verschärfung die unter anderem eine massive Ausweitung der Schleier-Fahndung, Präventivhaft für sogenannte „Gefährder“ und die Onlinedurchsuchung legalisieren soll. Auf Bundesebene plant die Innenministerkonferenz (IMK) eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung, die unter dem Vorsitz der CSU zur schärfsten Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten seit dem 3. Reich führen dürfte.

Gegen diese Entwicklungen regt sich seit diesem Winter auch im Südwesten Protest. Sowohl auf der Straße als auch vor Gerichten werden diese Freiheits-feindlichen Maßnahmen teilweise erfolgreich angefochten. Daran wollen wir mit unserer Kampagne anknüpfen und werden in den kommenden Monaten durch Aktionen und Demonstrationen unseren Unmut bekunden. Die Verschärfung der neuen "Sicherheitsgesetze" geht auch dich etwas an.

Kundgebung
27. April 2019
Karlstr., Tübingen
ab 13 Uhr

Redebeiträge von AKJ, IMI, OTFR, Tobias Pflüger

Im November 2017 wurde das Polizeigesetz das letzte Mal verschärft. Nun plant das CDU-geführte Innenministerium bereits die nächste Verschärfung, die einen weiteren Abbau von Grundrechten bedeuten wird.

Was war in der letzten Verschärfung 2017 enthalten?

STAATSTROJANER

Zur Überwachung der laufenden Kommunikation dürfen Verfassungsschutz und Polizei Telefone, Computer und andere Geräte mit einer staatlichen Schadsoftware infizieren. Dies ist bereits präventiv, also beim bloßen Verdacht auf eine schwere Straftat möglich.

KRIEGSWAFFEN FÜR DIE POLIZEI

Die Polizei darf Handgranaten, Sprenggeschosse, die aus Schusswaffen verschossen werden können, und konventionelle Sprengmittel nun auch gegen Personen einsetzen, wenn andere Waffen keinen Erfolg versprechen.

„INTELLIGENTE“ VIDEOÜBERWACHUNG

Kameras im öffentlichen Raum werden mit Hilfe künstlicher Intelligenz automatisiert ausgewertet, um Verhaltensmuster zu erkennen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Mit der Entwicklung und Implementierung der Analysesoftware wurde das militärnahe Fraunhofer IOSB beauftragt. In Mannheim ist die Technologie bereits seit 2018 im Einsatz.

AUFENTHALTS- UND KONTAKTVERBOTE

Menschen können präventiv beim Verdacht auf eine schwere Straftat mit Aufenthalts- und Kontaktverboten für bestimmte Orte und Personen belegt werden.

ELEKTRONISCHE FUSSFESSEL

Menschen können zum Tragen einer elektronischen Fußfessel, einem technischen Gerät, das den Aufenthaltsort der Betroffenen überwacht, gezwungen werden.

ALKOHOLVERBOTE

Ortspolizeibehörden können per Verordnung den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zeitlich begrenzt verbieten.

Was ist im neuen Polizeigesetz geplant?

AUSWEITUNG DER SCHLEIERFAHNDUNG

In einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Bundesgrenzen sollen zur Kriminalitäts- und Migrationsbekämpfung anlasslose Kontrollen jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen möglich sein.

UNENDLICHKEITSHAFT

Zur Verhinderung einer erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung können Menschen bereits nach geltendem Recht zwei Wochen präventiv in Haft genommen werden –“ ohne zuvor eine Straftat begangen zu haben. Die Frist soll künftig drei Monate betragen und diese dreimonatige Haft soll dann unendlich oft um weitere drei Monate verlängerbar sein.

VORKONTROLLEN BEI DEMONSTRATIONEN

Die bislang rechtlich strittige Praxis von Vorkontrollen bei Demonstrationen soll erleichtert werden.

BODY-CAMS IN WOHNUNGEN


Body-Cams sollen durch die Polizei nicht nur –“ wie bislang –“ an öffentlich zugänglichen Orten, sondern auch in Privatwohnungen eingesetzt werden können.

DNA-UNTERSUCHUNG


Künftig soll präventiv der „genetische Fingerabdruck“, das Geschlecht, die Farbe von Augen, Haaren und Haut, das Alter sowie die biogeografische Herkunft durch DNA-Analysen ermittelt werden können.

STAATSTROJANER/ONLINE-DURCHSUCHUNG

Statt wie bislang nur die laufende Kommunikation präventiv durch einen Staatstrojaner zu überwachen, soll künftig auf alles zugegriffen werden können, was auf dem betreffenden Gerät gespeichert ist: Kontakte, Bilder, Kalendereinträge, Kommunikation aus der Vergangenheit, Inhalte von Apps, Browserverläufe, GPS-Daten oder Passwörter.

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