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Trotz Suizidalität: Knast und Folter zur gewaltvollen Durchsetzung von Abschiebungen.

Einblicke in den Abschiebeknast Büren (NRW) alias UfA1 Büren

Die skandalöse Abschiebung einer hochgradig suizidalen Person aus der Abschiebehaft in Büren (NRW) nach Marokko schlägt leider keine Aufmerksamkeitswellen. Viel zu sehr hat sich die brutale Abschiebepraxis der BRD schon in der Gesellschaft normalisiert. Dem wollen wir uns entschieden entgegenstellen. Als Freund*innen und Aktivist*innen standen wir während seines Knastaufenthalts und auch noch jetzt in engem Kontakt mit der betroffenen Person: Herr H. und seine Geschichte ist exemplarisch für eine menschenverachtende Abschiebepraxis, die psychische Erkrankungen bewusst ignoriert, durch Gewalt- und Zwangsmaßnahmen drastisch verschlimmert und damit das Leben von Menschen gefährdet.

Herr H. ist schwer suizidal und dementsprechend dringend behandlungsbedürftig. Der Kampf gegen seine Abschiebung endete leider erfolglos: Am 9. Januar 2020 wurde er aus dem Abschiebeknast in Büren nach Marokko abgeschoben.

Trotz der Nachweise mehrerer Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken sowie mehrfachen Selbstmordversuchen, welche Grund genug sein sollten für eine Bescheinigung und letztendliche Akzeptanz seiner Haft- und Reiseunfähigkeit, wurde er für insgesamt drei Monate in Abschiebehaft in Büren gesperrt. Innerhalb dieser Zeit unternahm Herr H. mindestens einen weiteren Suizidversuch. Jedoch schien das die Bediensteten im Knast, geschweige denn die Behörden, keineswegs zu interessieren: Statt einer angemessenen Behandlung blieb er weiter in Abschiebehaft.

Durchsuchungen. Drohungen. Schikane. Isolation

Herr H. schildert den Umgang mit ihm und seinen Mitgefangenen, der als Folter bezeichnet werden kann:

In Abschiebehaft beging er einen erneuten Suizidversuch. Nach diesem wurde er mit Hand- und Fußschellen gefesselt ins Krankenhaus gebracht. Die Fußschellen wurden für den mehrstündigen Aufenthalt kein Mal geöffnet. Ein Kontakt mit einer externen Psychiatrie wurde ihm dort verweigert, er kam direkt zurück in Haft und wurde dort ca. 2 Wochen in Isolationshaft gesperrt. In Isolationshaft wurden ihm sämtliche Bedürfnisse verwehrt: Frische Luft, Obst, Handy, Zigaretten. Er befand sich unter permanenter Beobachtung, seine Zelle wurde ständig mit Neonlampen ausgeleuchtet und ihm allenfalls ein Tuch als "Kleidungsstück" am Körper gewährt. Gemäß der sogenannten Lebendkontrolle wurde er gezwungen, spätestens alle 15 Minuten zu sagen, dass es ihm gut gehe.

Seine Zelle wurde jeden zweiten Tag durchsucht und ihm wurde mit Isolation oder „Keller“ gedroht. Der „Keller“ meint Isolationszellen unter der Erde, wo keinerlei private Gegenstände erlaubt sind und es keinen Hofgang gibt, mit ständig laufender Musik.

Herrn H.s Berichten zufolge wurden Entscheidungen der Angestellten des Knastes willkürlich getroffen: "Morgen darfst du vielleicht eine Banane kaufen", "vielleicht kannst du den Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren2 treffen", "vielleicht kannst du morgen Sport machen". Somit wurde er in permanenter Unsicherheit und Unklarheit gehalten, was psychisch destabilisierend wirken kann.

"Der schlimmste Ort, den ich je gesehen habe"

Aus dem Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter aus dem Jahr 20183geht hervor, dass in der beschönigend so bezeichneten "Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige" alias im Abschiebeknast Büren die Lebensbedingungen der Gefangenen unter verschiedenen Gesichtspunkten unhaltbar sind und massiv in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Menschen dort eingreifen. Demnach unterscheiden sich die Bedingungen im Abschiebeknast Büren fast nicht vom Strafvollzug, obwohl sie es laut Gesetz deutlich tun müssten.

So sei es an der Tagesordnung, dass mit fehlender rechtlichen Grundlage Menschen in Einzelhaft gesteckt würden. Diese impliziert die völlige Isolation der Personen von anderen Gefangenen, mit nur täglich einer Stunde Einzelhofgang. In dem Fall von Herrn H. wurde die Isolationshaft gleich zweimal innerhalb von drei Monaten eingesetzt - ohne jegliche Begründung. Die Bewegungsfreiheit innerhalb des Knastes wurde stark reduziert. Der Hofgang wurde etwa halbiert - erst rechtswidrig, seit Dezember 2018 per Gesetzesänderung.

In Büren wird im Zugangsverfahren routinemäßig Durchsuchung mit kompletter Entkleidung durchgeführt, was einem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht entspricht, da es sich um eine erniedrigende Praxis handelt. Ebenso wie die permanente und unverpixelte Kameraüberwachung aller Räumlichkeiten des Knastes - sogar in den Toiletten, die dann für alle einsehbar sind. Es werden auch Personen fixiert, was einem kompletten Entzug der Bewegungsfreiheit entspricht und in Büren ohne nachvollziehbare Begründung durchgeführt wird.

Inhaftierte können willkürlich sanktioniert werden. Telefonate und Besuche können verboten werden, das Empfangen von Post untersagt werden. Sie können mit Handy-, Kontakt- und Besuchsverbot und sogar mit Isolationshaft bestraft werden. Dies geschieht u.a. regelmäßig nach „Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung“ möglich, welche alleine auf Annahmen der Knastleitung fußen, und nach Widersetzungen gegen Abschiebungen.. Dabei gibt es kein unabhängiges Beschwerdemanagement.

Damit wird der Leidensdruck der Geflüchteten zusätzlich verschärft und die verbliebenen rechtlichen Möglichkeiten stark eingeschränkt.

Herr H. sagte bei einem Besuch über den Abschiebeknast Büren: "Das ist der schlimmste Ort, den ich je gesehen habe, bitte holt mir raus."

Eine Praxis der Menschenverachtung

(Abschiebe-)Haft, insbesondere unter den hier aufgezählten Bedingungen, die die direkten Berichte von Herrn H. völlig bestätigen, stellt eine psychische Belastung dar, welche die ohnehin bestehende Belastung durch die bevorstehende Abschiebung drastisch verschärft. Menschen werden inhaftiert, ohne eine Straftat begangen zu haben - im Gegenteil: Die dort eingesperrten Menschen sind meist selbst Überlebende starker psychischer, physischer, politischer oder struktureller Gewalt und aus genau diesen Gründen hier.

Durch Abschiebehaft können Traumatisierungen leicht reaktiviert werden.

Wie wenig die Knastleitung auf die Situation und Bedürfnisse der Inhaftierten Rücksicht nimmt und wieviel Menschenverachtung sie ihnen entgegenbringt, verdeutlicht der Bericht: Zum Besuchszeitpunkt im Januar 2018 gab es nicht einmal eine psychologische Betreuung - während zum selben Zeitpunkt ein offen sichtbares Fixierbett in einem Zellenflur als Drohgebärde Kulisse stand.

Zu der Menschenverachtung kommt die Rechtlosigkeit: Es gibt willkürliche Zwangsmaßnahmen, ohne wirksame Rechtsmöglichkeiten und ohne unabhängiges Beschwerdemanagement. Darüber hinaus sitzen laut Zahlen des Rechtsanwaltes Peter Fahlbusch4 und dem Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft in Büren e.V. 5 () fast die Hälfte aller Inhaftierten unrechtmäßig in Abschiebehaft.

Ignoranz von Suizidalität durch Behörden und Gericht

Der Eilantrag der Anwältin wegen Reiseunfähigkeit aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung, die durch zahlreiche ärztliche Unterlagen bewiesen wurde, wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt, da es laut VG ausreichen würde, wenn für eine Begleitung des Betroffenen während der gesamten Abschiebung bis zur Landung in Marokko gesorgt werde. Gegen 14 Uhr am Tag vor seiner Abschiebung wurde Herr H. in Isolationshaft gesteckt: Handy, Zigaretten, Kleidung und Geld vom Konto wurden ihm weggenommen und bei seinem einzigen erlaubten Anruf erzählte er, dass er blute, ohne sich dies erklären zu können. Wie wir später erfuhren, hatte er aus Verzweiflung solange mit der Faust gegen die Knasttür geschlagen, um einen einzigen Anruf gewährt zu bekommen. Ihm wurden viele schlimme Sachen gesagt, alle und besonders eine Personwaren mit ihm sehr aggressiv.

Trotz zweier Anwält*innen, die hohe Kosten verursachten sowie mehrere involvierte Vereine und Einzelpersonen, die sich für einen Abschiebestopp einsetzten, wurde er gegen seinen Willen am 09.Januar 2020 deportiert. Was passiert mit denen, die keine Kontakte und finanzielle Mittel haben?

In dem Abschiebeflieger der Airline Royal Air Maroc saßen mit Herrn H. acht weitere Menschen, die ebenfalls abgeschoben wurden und insgesamt über 20 Polizist*innen als Begleitung. Herr H. wurde aufgrund seiner Suizidalität von einem Arzt begleitet, der ihm laut Herrn H. wiederholt angedroht habe, ihm eine Beruhigungsspritze zu geben, um jeglichen Widerstand im Flugzeug zu unterbinden. Den ganzen Flug über war Herr H. an Händen, Füßen und Rumpf durch einen Gürtel fixiert.

Ihm wurde laut eigener Aussage selbst das gesetzlich verpflichtende Taschengeld abgenommen. Nach der Ankunft in Marokko wurde er von einem Polizisten aufgehalten und kam nach 2 Stunden Gespräch und Zahlung von 30€ frei, welche ihm von einer Passager*in im Flugzeug gegeben wurden.

Wir wollen hiermit den Abschiebeknast in Büren mit seinen Foltermethoden an den Pranger stellen! Die Menschen, die in Büren in Abschiebehaft sitzen müssen, sind Gefangene eines brutalen und menschenverachtenden Asylsystems der absolut repressiven und verantwortungslosen BRD! Was vermittelt ein solches System, das geflüchtete, Schutzsuchende Menschen in völliger Isolation von der Gesellschaft einsperrt, foltert und schließlich abschiebt?

Wir wollen die Abschiebepraxis an den Pranger stellen! In welcher Suizide und psychische Probleme ignoriert und nur zu einer Verstärkung von Gewaltmaßnahmen zur Abschiebung gesehen werden. Wie selbst schwerst Erkrankte mit aller Gewalt ihre Freiheit genommen, ihnen alles genommmen wird, um sie nichts Nichts zu werfen. Das ist ekelhaft, das muss aufhören!

Wir fordern die gänzliche Abschaffung der Abschiebehaft sowie den Stopp aller Abschiebungen überall!

Doch bis dahin fordern wir eine externe psychologische und soziale Unterstützung für alle Inhaftierten und den Stopp von Foltermethoden! Suizidalität und psychische Erkrankungen müssen behandelt werden, und dürfen niemals als Grund für stärkere Gewaltmaßnahmen zu Abschiebezwecken dienen! Für das Recht auf ein gutes Leben für alle!

Was können Menschen konkret dagegen machen?

Lasst die Menschen in Abschiebehaft nicht allein, nehmt Kontakt auf, besucht sie, macht die Missstände öffentlich und helft, die Isolation zu brechen!

Quelle / Autor*innen: AK Asyl Göttingen & Witzenhausen und Ausbrechen Paderborn

Anmerkungen:

1 „Unterbringung für Ausreisepflichtige“




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