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Berufsverbotsbetroffene warnen vor neuem Radikalenerlass - Ampelkoalition kündigt „Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem Öffentlichen Dienst“ an.

Wir, Betroffene der Berufsverbotspolitik in der Folge des Radikalenerlasses von 1972, haben mit Entsetzen zur Kenntnis genommen, dass im Koalitionsvertrag der neuen Ampelkoalition Passagen enthalten sind, die eine Wiederbelebung eben dieser Berufsverbotepolitik befürchten lassen.

So heißt es gleich zu Beginn des Koalitionspapiers wörtlich: "Um die Integrität des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden können."

Und später wird unter der Rubrik –šInnere Sicherheit–˜ präzisiert: „Die in anderen Bereichen bewährte Sicherheitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern weiten wir aus und stärken so die Resilienz der Sicherheitsbehörden gegen demokratiefeindliche Einflüsse.“

Es wird ehrlicherweise nicht einmal der Versuch unternommen, diese Maßnahme mit den tatsächlich bedrohlichen rechten Unterwanderungsversuchen von Polizei und Bundeswehr zu begründen. Stattdessen werden in plumpster extremismustheoretischer Manier „Rechtsextremismus, Islamismus, Verschwörungsideologien und Linksextremismus“ gleichgesetzt.

Den Nachrichtendiensten –“ damit auch dem sogenannten „Verfassungsschutz“ spricht die neue Regierung allen rechten Skandalen zum Trotz ihr vollstes Vertrauen aus.

Aus eigener bitterer Erfahrung wissen wir, dass eine solche Politik allein den Rechten in die Hände spielt.

Im Januar 2022 jährt sich der unter Bundeskanzler Willy Brandt verabschiedete Radikalenerlass. Er hat nicht nur Tausende von Linken diffamiert, ausgegrenzt und ihre Lebensperspektiven zerstört, sondern vor allem die gerade erst im Wachsen begriffene demokratische Kultur dieses Landes schwer beschädigt. Rechte blieben von der damaligen Hexenjagd so gut wie vollständig verschont.

Wir sind fassungslos und schockiert, dass die neue Bundesregierung nicht nur weiter die Augen vor diesem jahrzehntelangen staatlichen Unrecht verschließt, sondern sich anschickt, dieselben Fehler zu wiederholen.

Wie damals wird der rechtlich völlig unbestimmte Begriff „Verfassungsfeind“ verwendet. Ausgerechnet der tief in die rechte Szene verstrickte Inlandsgeheimdienst soll vorschlagen dürfen, wer als „Verfassungsfeind“ angesehen und entsprechend behandelt werden soll.

Dies kommt einem Suizid der Demokratie und des Rechtsstaates gleich.

Anlässlich des 50. Jahrestages des Radikalenerlasses fordern wir nicht nur die Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen, wir wenden uns auch entschieden dagegen, erneut die Prüfung politischer Gesinnungen anstatt konkreter Handlungen zur Einstellungsvoraussetzung im Öffentlichen Dienst zu machen. Grundgesetz und Strafrecht würden schon heute vollkommen ausreichen, rechte Netzwerke in Polizei, Militär und Justiz zu bekämpfen. Bedauerlicherweise wird davon nur sehr selten Gebrauch gemacht. Der Kampf gegen rechte Demokratiefeinde bleibt in erster Linie eine gesellschaftliche Aufgabe.

Quelle: Presseerklärung 26.11.2021

Die Zitate aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages entstammen den Unterkapiteln „Verwaltungsmodernisierung“, „Bundespolizeien“ und „Kampf gegen Extremismus“

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Kommentare

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Jue.So Jürgen Sojka am :

Bitte Thomas Trüten, ob nicht e n d l i c h angesagt ist, im Vordergrund der Betrachtungen, den Inhalt der Verfassungen der Länder, unserem Grundgesetz, der Menschenrechtsabkommen [1] in vergleichende Betrachtung zu nehmen, um das tatsächliche Handeln der VOLKSVERTRETER zu erkennen?!?

28.08.2013 Auszüge aus zwei meiner Dissertationen für den MP https://up.picr.de/36556742yq.pdf von mir im Staatsministerium abgegeben - “ und vielzählig im Umgang mit dem ö-r Rundfunk, AMTSTRÄGERN und - ¦ zugesandt (auch OB Bewerber*innen, Abgeordneten / Volksvertretern auf Gemeinde-, Bundes- und EU-Ebene!).
Beginnend in der Veranstaltung 4. Großer Ratschlag im Großen Saal Rathaus Stuttgart am 10.11.2012.
Und 03.01.2013 PS-Forum https://up.picr.de/35232400td.pdf Meine E-Mail an Sonntag Aktuell, dpa Berlin und Stuttgart, zur Veröffentlichung "Kretschmann greift Ramsauer an" zum schweizerischen Fluglärm-Staatsvertrag - “ verfassungskonformes Handeln der STAATSDIENER.


[1] 4. Okt. 2021 Push - Für das Grundrecht auf Wohnen
ARD Bildungskanal BR α|FORUM 09.11.2015 Direktorin Deutsches Institut für Menschenrechte https://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/alpha-forum/beate-rudolf-sendung-100.html Video 43:48 Min.

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