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Was mir heute wichtig erscheint #413

Tragödie: Bei einem Brand in einem Kinderheim in Guatemala sind bislang 40 Tote und zehn schwer verletzte Mädchen und Jungen zu beklagen. Die Kinder waren eingesperrt, es gibt den Verdacht auf systematische Misshandlungen und Vergewaltigungen. Mehr dazu bei amerika21.de

Hungerstreik: In Edirne befinden sich seit dem 22. Februar 6 Gefangene im Hungerstreik für die Beendigung der verschärften Isolationshaft von Abdullah Öcalan und gegen die Haftbedingungen in dem Typ F Gefängnis statt. Der Zustand von drei der Hungerstreikenden ist inzwischen kritisch.

Vorausschauend: "The man in the White House ... He's got a conscience as black as sin! There's just one thing I wanna know –” How'd that asshole ever manage to get in?" Frank Zappa.

Tiefpunkt: Der österreichische Standard zu den Ausschreitungen in Rotterdam: "Ein Wunder, dass es keine Toten gab".

Hilflos: DeMaizière behauptet, um Abgeschobene würde sich in Afghanistan gekümmert. Monitor hat das vor Ort geprüft.

Kriegsfotografinnen: Der Kampf um Bilder, Leben und Tod, sehenswerte Dokumentation des SWR unter anderem über Gerda Taro, online verfügbar bis 15.03.2017.

Richtungsentscheidung: Am 17. und 18. März findet in Baden-Baden das Treffen der FinanzministerInnen statt, das zur Vorbereitung des G20-Gipfeltreffens am 7. bis 9. Juli in Hamburg dient. Zwanzig Regierungen und Vertreter der globalen Finanzinstitutionen treffen Richtungsentscheidungen, die das Schicksal der Menschen in allen Ländern der Erde betreffen. Warum es wichtig ist, gegen den G20 Gipfel zu protestieren und die wichtigsten Fragen beantwortet die Bündnisseite NoG20 Baden-Baden.

Jahrestage: In diesem Jahr - 2017 - gibt es im Baskenland eine Reihe trauriger 80er-Jubiläen: am 31.März vor 80 Jahren wurde die Stadt Durango bombardiert, am 26.April ist der Jahrestag der planmäßigen Vernichtung von Gernika durch deutsche Faschisten, am 19. Juni 1937 wurde die baskische Niederlage mit dem Fall von Bilbao besiegelt. "Sieg oder Niederlage?"

Verstoß: Ins seiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II legt der Verein Tacheles da, warum er die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht hält. Siehe dazu auch: Interview von Radio Corax mit dem Rechtsreferenten Roland Roseno zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen.

Zorn: Während die Einreiseverbote des US-Präsidenten Außenpolitiker und Gerichte auf den Plan rufen, stößt der geplante US-Wall zu Mexiko auf Interesse Hunderter Firmen. Bericht im Neuen Deutschland.

Rückblick: Auf den 6. Jahrestag der Fukushima-Katastrophe, die Proteste in ganz Japan und überall auf der Welt, auch in der BRD fasst die Zusammenstellung beim LabourNet zusammen.

Automatisierung: Bis 2055 könnte jeder zweite Job wegfallen, so eine Untersuchung der sog. "Unternehmensberatung" McKinsey. Mehr bei t3n.

Peng: Seit neuestem dürfen auch Muslime und Homosexuelle Mitglied in historischen Schützenvereinen werden. Allerdings wird das vor Ort entschieden: "Die 1.300 lokalen Mitgliedsbruderschaften dürften nun selbst entscheiden, ob und wie sie die neuen Möglichkeiten umsetzen."

Verbot: "(...) Anlässlich kurdischer Demonstrationen in Hannover und München kam zu Tage, dass das Bundesinnenministerium (BMI) den Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorzugehen, umgehend entsprochen hat. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden, erheblich ausgeweitet. Akribisch wurden sämtliche Institutionen und Organisationen gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der Verband der Studierenden aus Kurdistan (YXK).

Von besonderer Brisanz ist, dass erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien –“ namentlich die Partei PYD (Partei der Demokratischen Einheit) und der Streitkräfteverband der YPG (Volksverteidigungseinheiten) –“ als „Auslandsableger“ der PKK unter das Vereinsverbot subsumiert werden. Diese werden nicht nur im Kampf gegen den sog. Islamischen Staat in Syrien von der Internationalen Koalition unterstützt, sondern erweisen sich derzeit im syrischen Bürgerkrieg mit den verbündeten arabischen und christlichen Bevölkerungsgruppen als Anker der Demokratie und Stabilität.(...)" Weiter in der Presseerklärung von AZADÃŽ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, und Civaka Azad

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