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nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

LATEINAMERIKA
Die US-Regierung hat die Südgrenze für Geflüchtete geschlossen. Diese stranden in mexikanischen Grenzstädten, viele von ihnen werden in Herbergen der katholischen Kirche betreut. LGBTI werden dort allerdings oft angefeindet. In Ciudad Juárez haben migrantische LGBTI daher eine eigene Herberge gegründet.

BRASILIEN
Der ehemalige Präsident Brasiliens Luiz Inácio Lula da Silva bleibt in Haft. Das oberste Gericht Brasiliens lehnte eine Forderung zur Freilassung Lulas am Dienstag ab. Lula sitzt seit April 2018 in Curitiba wegen Korruption im Gefängnis. Die Forderung wurde vom Obersten Gerichtshof mit drei zu zwei Stimmen abgewiesen. Lulas Verteidiger hatten seine Freilassung wegen angeblichen unangemessenen Verhaltens des Richters in dem Fall gefordert. Der damalige Richter Sergio Moro habe den Staatsanwälten bei den Ermittlungen die Richtung angegeben, argumentierten sie. Demnach soll Lula vor einem Jahr gezielt inhaftiert worden sein, um ihn an der Kandidatur für die Präsidentschaft zu hindern.

Drei Millionen Menschen haben nach Veranstalterangaben in São Paulo für die Gleichberechtigung von Homosexuellen demonstriert. Sie nahmen an der 23. Auflage der Gay-Pride-Parade teil, wie die Tageszeitung Folha de São Paulo berichtete. Dabei wurden im Zentrum der Millionenmetropole zahlreiche Plakate gegen den rechtsextremen Präsidenten Jair Bolsonaro hochgehalten, der mehrfach durch homophobe Aussagen für Empörung gesorgt hatte.

CHILE

HONDURAS
In Honduras dauern die Proteste gegen die Regierung von Juan Orlando Hernández an. Auch am vergangenen Donnerstag forderten Tausende den Rücktritt des rechten Präsidenten. In der Hauptstadt Tegucigalpa sowie in anderen Städten des zentralamerikanischen Landes kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens durch Straßenblockaden und Demonstrationen.

Am heutigen Freitag jährt sich der Sturz des honduranischen Präsidenten José Manuel Zelaya zum zehnten Mal. Am 28. Juni 2009 gingen Bilder um die Welt, die den Staatschef noch im Schlafanzug in Costa Rica zeigten. Zelaya war im Morgengrauen von den Putschisten aus dem Bett gezerrt und mit dem Flugzeug ins Exil gezwungen worden –“ mit tatkräftiger Unterstützung der USA, die in Honduras eine wichtige Militärbasis unterhalten.

KOLUMBIEN
»Wir wollen keine Hoffnungslosigkeit verbreiten« Friedensprozess in Kolumbien: Trotz Angriffen der Regierung kämpfen soziale Bewegungen weiter. Ein Gespräch mit Gladys Rojas Sierra

Kolumbien will nicht mehr für venezolanische Deserteure zahlen: Nach vier Monaten Wartezeit teilten die kolumbianischen Behörden den Soldaten nun mit, dass die Kosten für ihre Beherbergung auf 80 Dollar im Monat beschränkt werden und sie sich wie andere venezolanische Flüchtlinge eine Arbeit suchen sollen. –“ derstandard.at/2000105360076/Kolumbien-will-nicht-mehr-fuer-venezolanische-Deserteure-zahlen

KUBA
»Das Glück lässt sich nicht blockieren«: Wie ist es, wenn man der leibliche Sohn Fidel Castros ist, in Kuba aber ein ganz normales Leben führen will? Ein Gespräch mit Alex Castro

MEXIKO
Nur wenige Tage nachdem 6.500 Mitglieder der umstrittenen Nationalgarde an der mexikanischen Südgrenze postiert wurden, um Migranten aus Honduras, Guatemala und El Salvador auf dem Weg in die USA aufzuhalten, verstärkt Mexikos Präsident Andrés Manuel López Obrador (Amlo) auch die militärische Präsenz an der Nordgrenze.

VENEZUELA
Venezuelas rechte Opposition und viele Mainstreammedien haben am Wochenende entsetzt auf die Ergebnisse des dreitägigen Besuchs von Michelle Bachelet in Venezuela reagiert. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte habe »den Horror normalisiert«, behauptete der Journalist Héctor Schamis im argentinischen Internetportal Infobae.

Guaidó hat seit Februar deutlich an Zustimmung verloren: Bei der mit den USA inszenierten und gescheiterten Aktion mit humanitärer Hilfe in Cúcuta haben Guaidó-Gesandte im großen Stil Gelder unterschlagen und betrogen, 60 Prozent der Hilfsgüter wurden verbrannt

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 28. Juni 2019

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