Blogkino: The Weather Underground (2002)
Heute zeigen wir im Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus "The Weather Underground": In den Sechziger und Siebziger Jahren war die Polarisierung der politischen Situation in den USA akut mit dem Vietnam-Krieg und den Kampf um die Bürgerrechte verbunden. Angesichts der scheinbar wirkungslosen Methoden des friedlichen Protests und Widerstands bildeten sich innerhalb der Protestbewegung militante Gruppen, unter anderem der Weather Underground.
Der Film beleuchtet Vorgeschichte und Aktivitäten des Weather Underground. Green und Siegel lassen Aktivisten und Aktivistinnen von damals sprechen und zeigen die vom FBI angewandten illegalen Methoden in der Bekämpfung der Revolte. The Weather Underground wurde 2004 für den Oscar nominiert und ist erst das zweite filmische Dokument zu der US-amerikanischen Stadtguerilla.
(Quelle: Laika Verlag)
1 Europa für alle
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nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick
In 170 Städten in ganz Brasilien haben sich am Mittwoch mehrere Millionen Menschen dem ersten Generalstreik des Bildungssektors angeschlossen. Sie protestierten gegen die geplanten Kürzungen von 30 Prozent der Bundesmittel im gesamten Bildungsbereich.
Volkswagen kuschelt in Brasilien wieder mit Faschisten: Aktivist*innen kritisieren bei der VW-Hauptversammlung fehlende Aufarbeitung der Militärdiktatur -“ und die Nähe zu Präsident Bolsonaro
CHILE
Seit Wochen kommt es zu Protesten in den Universitäten in Chile. Was am 25. April mit einem durch die chilenische Studierendenkonförderation (Confech) national organisierten Studierendenprotest begann, entwickelt sich nun zu einem längeren Streik.
Enttäuschung bei Opfern der Colonia Dignidad: Als Arzt soll Hartmut Hopp Siedlerkinder der ehemaligen deutschen Sekte Colonia Dignidad in Chile sexuell missbraucht haben. Nun wurde das Verfahren gegen ihn in Deutschland eingestellt. Für seine mutmaßlichen Opfer kaum zu ertragen. Sie fühlen sich auch von der Politik „in die Ecke geschmissen“.
KOLUMBIEN
Allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2019 wurden 51 Morde an Menschenrechtsaktivisten registriert. Diese Zahl nannte Rupert Colville, Sprecher der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, am 10. Mai bei der Vorstellung eines offiziellen Berichts über die Lage in Kolumbien.
KUBA
Das US-Außenministerium versucht mit Tricks, die Veröffentlichung von Dokumenten über die angeblichen Gesundheitsprobleme von US-Diplomaten in Kuba zu verhindern oder zu verzögern.
Aus Miami orchestriert -“ Tage gegen Homophobie in Kuba: Antikommunisten sorgen für Störmanöver.
MEXIKO
Der mexikanische Senat hat mit einer Mehrheit von 97 zu 20 Stimmen die von der Regierungspartei Morena vorgeschlagene Bildungsreform angenommen. Damit wird die viel kritisierte Reform von Ex-Präsident Peña Nieto (2012-2018) abgeschafft. Diese hatte für zahlreiche Proteste unter Lehrerinnen und Lehrern des Landes gesorgt. Bildung wird durch die beschlossenen Änderungen nun laut Verfassung “obligatorisch, universell, inklusiv, öffentlich, frei und laizistisch-.
VENEZUELA
Für den Samstag hatte Juan Guaidó wieder Massen gegen die Maduro-Regierung zu mobilisieren versucht. Allerdings scheint die Bereitschaft der oppositionellen Venezolaner, Woche für Woche demonstrieren zu sollen, vor allem nach dem gescheiterten Putschversuch und dem nun scharfen Vorgehen der Regierung gegen die Strippenzieher, sichtlich zu ermüden.
Was sich derzeit in Washington abspielt, könnte zu einem gefährlichen Präzedenzfall werden. Schon das Aufbrechen der Schlösser der venezolanischen Botschaft am Montag abend (Ortszeit) und das Eindringen uniformierter Polizisten in das Gebäude war eine Verletzung der Wiener Konvention über diplomatische Vertretungen. Dieses international gültige Abkommen legt fest, dass ausländische Botschaften und Konsulate für die Sicherheitskräfte tabu sind. Das gilt auch, wenn die Gebäude wegen des Abbruchs diplomatischer Beziehungen leerstehen.
Am vergangenen Freitag teilte Venezuelas Marine in einem Kommuniqué mit, dass einen Tag zuvor ein Schiff der US-Küstenwache in venezolanische Hoheitsgewässer eingedrungen sei. Die "USCGC James" habe sich bis auf 14 Seemeilen (knapp 26 Kilometer) La Guaira genähert. Die Stadt im Bundesstaat Vargas liegt 20 Kilometer nördlich der Metropole Caracas und gilt deshalb auch als deren Hafen.
Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 17. Mai 2019
Blogkino: Sex in Chains (1928)
Heute zeigen wir im Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus das heute leider kaum noch bekannte, 1928 von von Wilhelm Dieterle gedrehte Drama "Geschlecht in Fesseln". "Wirtschaftskrise in Deutschland. Der Ingenieur Franz Sommer ist arbeitslos. Als seine Ehefrau Helene auf der Straße von einem Unbekannten bedrängt wird, kommt ihr Franz zu Hilfe. Im Handgemenge stürzt der Unbekannte unglücklich und stirbt. Franz muss ins Gefängnis. In Haft wird er von einem Mitgefangenen verführt. In der Freiheit ist seine Frau Helene mittellos, bis ein weiterer Mitgefangener ihr eine Arbeit verschafft. Auch Helene erliegt den Avancen des Mannes. Als Franz nach dreijähriger Haft endlich entlassen wird, findet sich das Paar im Leben nicht wieder zurecht. Beide fühlen sich schuldig und entschließen sich zum Selbstmord."
Revolutionäre 1. Mai Demonstration 2019
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- My Gruni - 1. Mai-Demo im Grunewald

- Revolutionäre 1. Mai-Demo in Berlin

- Wo eine Villa ist, ist auch ein Weg

- Fotos vom 1. Mai 1987 und weitere Links zu den Bildern aus den anderen Jahren
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8. Mai: Der Schwur von Buchenwald
Seit die militärische Niederlage des deutschen Faschismus absehbar war, diskutierten die Häftlinge verschiedener Konzentrationslager und faschistischer Haftstätten, welche politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen im antifaschistisch-“demokratischen Neubeginn gezogen werden müssten. Die Fehler aus der Weimarer Zeit, die Spaltung der Antifaschisten sollten vermieden werden, eine Orientierung, die ihre Basis in der Gemeinsamkeit des Überlebenskampfes hatte, sollte als politische Richtschnur gelten, um ein faschistisches Terrorregime in Zukunft zu verhindern. Aus den Tagen der Befreiung sind solche politischen Botschaften, z.B. das Manifest von Mauthausen oder das Manifest der deutschen Volksfront (Hermann Brill) bekannt.
Eine besondere Bedeutung hat in dieser Reihe der „Schwur von Buchenwald“. Er entstand als Appell zum Totengedenken am 19. April 1945 in Buchenwald. Er formuliert so prägnant wie kein anderer Text das Gemeinsame.
„Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht!
Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“
Diesen Schwur der Überlebenden nahmen auch jene auf, die in den verschiedenen Ländern für einen antifaschistischen Neuanfang kämpften. Er blieb Orientierungshilfe in den Folgejahren im Kalten Krieg, als Konfrontation statt antifaschistischer Erneuerung dominierte. Auch heutige Generationen von Antifaschisten übernahmen die Verantwortung aus diesem Schwur. Er ist keine parteipolitische Botschaft, sondern eine Richtschnur für antifaschistisches Handeln über politische, weltanschauliche und religiöse Grenzen hinweg.
Der Schwur von Buchenwald
Kameraden!
Wir Buchenwalder Antifaschisten sind heute angetreten zu Ehren der in Buchenwald und seinen Außenkommandos von der Nazi-Bestie und ihren Helfershelfern ermordeten 51 000 Gefangenen!
51 000 erschossen, gehenkt, zertrampelt, erschlagen, erstickt, ersäuft, verhungert, vergiftet, abgespritzt.
51 000 Väter-Brüder-Söhne starben einen qualvollen Tod, weil sie Kämpfer gegen das faschistische Mordregime waren.
51 000 Mütter und Frauen und Hunderttausende Kinder klagen an!
Wir lebend Gebliebenen, wir Zeugen der nazistischen Bestialität, sahen in ohnmächtiger Wut unsere Kameraden fallen.
Wenn uns eins am Leben hielt, dann war es der Gedanke: Es kommt der Tag der Rache!
Heute sind wir frei!
Wir danken den verbündeten Armeen der Amerikaner, Engländer, Sowjets und allen Freiheitsarmeen, die uns und der gesamten Welt den Frieden und das Leben erkämpfen.
Wir gedenken an dieser Stelle des großen Freundes der Antifaschisten aller Länder, eines Organisatoren und Initiatoren des Kampfes um eine neue, demokratische, friedliche Welt, F. D. Roosevelt. Ehre seinem Andenken!
Wir Buchenwalder, Russen, Franzosen, Polen, Tschechen, Slowaken und Deutsche, Spanier, Italiener und Österreicher, Belgier und Holländer, Engländer, Luxemburger, Rumänen, Jugoslawen und Ungarn, kämpften gemeinsam gegen die SS, gegen die nazistischen Verbrecher, für unsere eigene Befreiung.
Uns beseelte eine Idee: Unsere Sache ist gerecht -“ Der Sieg muß unser sein!
Wir führten in vielen Sprachen den gleichen harten, erbarmungslosen, opferreichen Kampf, und dieser Kampf ist noch nicht zu Ende. Noch wehen Hitlerfahnen! Noch leben die Mörder unserer Kameraden! Noch laufen unsere sadistischen Peiniger frei herum!
Wir schwören deshalb vor aller Welt auf diesem Appellplatz, an dieser Stätte des faschistischen Grauens:
Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht!
Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.
Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen schuldig. Zum Zeichen Eurer Bereitschaft für diesen Kampf erhebt die Hand zum Schwur und sprecht mir nach:
,WIR SCHWÖREN! ,
Buchenwald/Weimar 19.April 1945
Kundgebung 8. Mai 17 -“ 18 Uhr, am Mahnmal gegen Krieg und Faschismus, am Karlsplatz, Stuttgart
Die VVN-BdA Stuttgart führt zusammen mit Kultur des Friedens eine Kundgebung zum Tag der Befreiung durch. Wir erinnern jedes Jahr am 8. Mai an die Verbrechen der faschistischen Diktatur.
Le bourgeois revenant
3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit: linksunten-Verbot aufheben - Strafverfahren einstellen!
Aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit fordern der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und der/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze das VerÂbot von linksunten.indymedia aufzuheben und das gegen sie selbst laufende Strafverfahren einzustellen. Das -“ auch von Linksradikalen genutzte -“ internet-Medium linksunten.indyÂmedia.org war im August 2017 vom Bundesinnenministerium als „Verein“ verboten worden. Dagegen hatten sich Nowak, Schill und Schulze mit einer rund eine Woche später veröffentÂlichten Erklärung gewandt. Den Text bebilderten sie mit einem Ausschnitt aus der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums, die wiederum das Logo der fraglichen WebÂseite enthielt.Die Bebilderung legt ihnen die Berliner Staatsanwaltschaft als Verwendung des „KennzeiÂchens“ eines verbotenen „Vereins“ und den Inhalt der Erklärung als „Unterstützung“ des verÂmeintlichen Vereins aus. -“ Dazu erklären die Betroffenen:
Krücke „Vereins“-Verbot
Das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene „Vereins“-Verbot stellt eine Krücke dar, um die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit und insÂbesondere das dort statuierte Zensurverbot zu umgehen. Selbst wenn die herausgeberische Struktur von linksunten.indymedia ein Verein (gewesen) wäre und die Verbotsgründe des Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz vorliegen würden (insbesondere Letzteres ist zu bestreiten), so würde es dennoch an jeder Rechtsgrundlage dafür fehlen, auch allen anderen natürlichen (Menschen) und juristischen (bestimmte Vereine und Gesellschaften) Personen die VerwenÂdung der URL linksunten.indymedia.org und dessen, was das Bundesinnenministerium als das „Kennzeichen“ des vermeintlichen „Vereins“ ansieht, zu verbieten. Das, was das InnenministeÂrium als „Kennzeichen“ des vermeintlichen verbotenen Vereins ansieht, ist in Wirklichkeit das einheitliche (((i)))-Logo des -“ nicht-verbotenen -“ transnationalen indymedia-Netzwerkes und die schlichte URL linksunten.indymedia.org in roter Schrift.
Mögen vielleicht auch einige in der Vergangenheit bei linksunten veröffentlichte Texte nach der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums illegal gewesen sein, so sind aufgrund des vom Innenministerium ausgesprochenen Verbots auch zahlreiche unstrittig völlig legale Texte betroffen, die nun nicht mehr zugänglich sind; und vor allem beansprucht das MinisteÂrium, das zukünftige Erscheinen des Mediums -“ egal mit welchem Inhalt -“ verbieten zu dürfen. Dafür fehlt es aber an jeder Rechtsgrundlage!
Zwar sind die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz von „den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ beschrankt. Aber es gibt auch dort schlicht und ergreifend keine Norm, die es dem Staat erlauben würde, das künftige Erscheinen von (bestimmten oder gar allen) Medien zu verbieten.
Zwar
- erlauben die Vorschriften zum Schutze der Jugend altersbezogene VertriebsbeschränÂkungen;
- konstituieren die Vorschriften zum Schutze der persönlichen Ehre zivilrechtliche LöÂschungs-/Unterlassungs- und Schadenersatz- sowie staatliche Strafansprüche
und - erlauben die allgemeinen Gesetze die zeitweilige Sperrung von internet-Medien, um die Einhaltung von bestimmten Formvorschriften zu erzwingen (§ 55, 59 II - VI Rundfunkstaatsvertrag).
Darüber hinaus beansprucht der Staat, auch bestimmte (politische) Äußerungen unter inhaltliÂchen Aspekten, die nicht die persönliche Ehre und nicht den Jugendschutz betreffen, bestrafen zu dürfen. Aber nichts davon stellt ein Komplett-Verbot eines bestimmten Mediums (oder gar aller Medien) pro futuro dar.
Bei Geltung des Grundgesetzes unüberwindliche Hürde: Das Zensur-Verbot
Solche einfach-gesetzliche Normen, die es erlauben würde, das künftige Erscheinen von Medien zu verbieten, wären im übrigen auch verfassungswidrig. Denn nur die Rechte aus ArtiÂkel 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 Grundgesetz, aber nicht das Zensurverbot aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz („Eine Zensur findet nicht statt.“) stehen unter dem Vorbehalt der SchranÂken des dortigen Absatz 2. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu -“ zurecht und eindeutig -“ entschieden:
„Das Zensurverbot soll die typischen Gefahren einer solchen Präventivkontrolle banÂnen. Deswegen darf es keine Ausnahme vom Zensurverbot geben, auch nicht durch -šallgemeine Gesetze-™ nach Art. 5 Abs. 2 GG. (BVerfGE 33, 52 - 90 [72 = DFR-Tz. 76])
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden:
„The practice of banning the future publication of entire periodicals [...] went beyond any notion of -šnecessary-™ restraint in a democratic society and, instead, amounted to censorship.“
(https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22tabview%22:[%22document%22],%22itemid%22:[%22001-95201%22]}, Tz. 44)
„Die Praxis, die zukünftige Veröffentlichung eines ganzen Periodikums [...] zu verbieten, geht über über jeden Begriff (jede Vorstellung) davon, welche Beschränkungen [der Meinungsäußerungsfreiheit] in einer demokratischen Gesellschaft -šnotwendig-™ sind, hinÂaus, und ist Zensur / zählt als Zensur / läuft auf Zensur hinaus.“ (eigene Übersetzung)
Deshalb kann es heute nur eine Forderung geben: Das Verbot von linksunten.indymedia sofort aufheben!
Und ab morgen fordern wir wieder: Das Strafverfahren gegen uns einzustellen, denn wir haben kein „Vereins“-„Kennzeichen“ verwendet, sondern ein -“ vom Bundesinnenministerium ausgesprochenes -“ Verbot eines vermeintlichen „Vereins“ bildlich zitiert. Es gibt aber keine Norm, die das bildliche Zitieren von Verbotsverfügungen des Bundesinnenministeriums unter Strafe stellen würde!
Quelle: Erklärung vom 3. Mai 2019
Siehe auch:



