Unser Mitglied gibt an, für das Keyf gearbeitet zu haben, und macht dafür ausstehenden Lohn geltend. Das Keyf bestreitet die Ansprüche und zahlte trotz Aufforderung der FAU nicht. Deshalb klagt unser Mitglied – und deshalb machen wir diesen Fall öffentlich.
In der Gastrobranche werden Beschäftigte immer wieder um das gebracht, was ihnen zusteht. Wir finden: Wer Lohn für geleistete Arbeit fordert, darf damit nicht allein gelassen werden. Genau dafür ist die FAU da.
Am 24. Juli ab 10:30 findet die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart, Gerichtstag Waiblingen, Amtsgericht Waiblingen, Fronackerstr. 56, 71332 Waiblingen, Saal 0.01, Erdgeschoss, statt.
Kommt zur Verhandlung und unterstützt unser Mitglied!
Wir fordern Keyf auf:
• Zahlen Sie den geforderten Lohn – Geld her!
Du hast ähnlichen Ärger an deinem Arbeitsplatz? Organisier dich – komm zur FAU!
Quelle: FAU Stuttgart
