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»Vielleicht interessierst du dich nicht für den Krieg, aber der Krieg interessiert sich für dich.« Lew Dawidowitsch Bronstein aka Leo Trotzki

Heisse Luft: Hohe Raumtemperaturen in Arbeitsstätten. Was erlaubt ist und wann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen muss

Nur mal so als Hinweis.
Screenshot: Lufttemperatur im Arbeitsraum	Randbedingung und Maßnahmen bis +30 °C	Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C liegt und geeigneter Sonnenschutz bereits verwendet wird, soll der Arbeitgeber Maßnahmen nach Tabelle 4 der ASR A3.5 ergreifen. In Einzelfällen (z. B. Tragen von PSA, Verrichten schwerer Arbeit, Anwesenheit von gesundheitlich Vorbelasteten oder besonders schutzbedürftigen Beschäftigten) ist mit einer angepassten Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen zu entscheiden. bis +35 °C	Wirksame Maßnahmen nach Tabelle 4 der ASR A3.5 müssen vom Arbeitgeber ergriffen werden. über 35 °C	Der Raum ist während der Überschreitungszeit ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit (Beispiele werden in der ASR genannt) als Arbeitsraum ungeeignet.
Screenshot: BAuA
Wenn es am Arbeitsplatz zu warm ist, können das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten darunter leiden. Ab welchen Temperaturen, welche entsprechenden Maßnahmen erfolgen sollten, kann man im maßgeblichen Regelwerk für die Anforderung an Arbeitsstätten, enthalten in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfahren. In dieser sind die Sachverhalte bezüglich der Raumtemperaturen in Arbeitsstätten verbindlich geregelt.


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