Stuttgart: Keine Kriminalisierung des Bildungsstreiks!
Prozess am 10.02.2011 gegen den Anmelder der Bildungsstreikdemo 2010 aktiv begleiten
Am 9.6.2010 fand im Rahmen des Bildungsstreiks eine Demonstration von ca. 1.000 Auszubildenden, Schülern und Studierenden statt. Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten und eine Zwischenkundgebung wenige Meter neben der geplanten Stelle abhielten.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt demgegenüber fest, dass die Verzögerung im Rahmen einer Demonstration eine legitime Aktionsform ist. Des weiteren wurde der Zwischenkundgebungsplatz von den begleitenden Polizeibeamten akzeptiert. Dennoch wird nun von der Staatsanwaltschaft Stuttgart daraus eine Straftat konstruiert.
Das Versammlungsrecht darf nicht durch willkürliche Definitionen der Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden!
Die nachträgliche Klageerhebung wegen des Ablaufs einer Demonstration, während der die anwesenden Polizeibeamten keine Einwände erhoben hatten, erzeugt eine Rechtsunsicherheit, die einschüchternd wirken muss - und wohl soll.
Wir rufen deshalb Alle auf, gegen dieses Vorgehen zu protestieren und den Prozess aktiv zu begleiten.
Kommt zum Prozess gegen Marc
Donnerstag, 10. Februar, 10 Uhr Amtsgericht Stuttgart, Saal 1 Hauffstr. 5 (Nähe Neckartor)
Ähnlicher Prozess am Mittwoch, 9. Februar um 13 Uhr:
Wegen angeblicher Vergehen gegen das Versammlungsgesetz wurde gegen Nuran Cakmakli als Anmelderin der Montagsdemonstration gegen Hartz IV und Teilnehmerin einer Protestaktion gegen S21 eine Geldstrafe von über 1200 € plus "Kosten des Verfahrens" und aller "Auslagen" festgesetzt.
Gegen diesen Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt. Die Hauptverhandlung findet am Mittwoch, 9. Februar 13 Uhr, Saal 105 ebenfalls im Amtsgericht statt.
Am 9.6.2010 fand im Rahmen des Bildungsstreiks eine Demonstration von ca. 1.000 Auszubildenden, Schülern und Studierenden statt. Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten und eine Zwischenkundgebung wenige Meter neben der geplanten Stelle abhielten.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt demgegenüber fest, dass die Verzögerung im Rahmen einer Demonstration eine legitime Aktionsform ist. Des weiteren wurde der Zwischenkundgebungsplatz von den begleitenden Polizeibeamten akzeptiert. Dennoch wird nun von der Staatsanwaltschaft Stuttgart daraus eine Straftat konstruiert.
Das Versammlungsrecht darf nicht durch willkürliche Definitionen der Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden!
Die nachträgliche Klageerhebung wegen des Ablaufs einer Demonstration, während der die anwesenden Polizeibeamten keine Einwände erhoben hatten, erzeugt eine Rechtsunsicherheit, die einschüchternd wirken muss - und wohl soll.
Wir rufen deshalb Alle auf, gegen dieses Vorgehen zu protestieren und den Prozess aktiv zu begleiten.
Kommt zum Prozess gegen Marc
Donnerstag, 10. Februar, 10 Uhr Amtsgericht Stuttgart, Saal 1 Hauffstr. 5 (Nähe Neckartor)
Ähnlicher Prozess am Mittwoch, 9. Februar um 13 Uhr:
Wegen angeblicher Vergehen gegen das Versammlungsgesetz wurde gegen Nuran Cakmakli als Anmelderin der Montagsdemonstration gegen Hartz IV und Teilnehmerin einer Protestaktion gegen S21 eine Geldstrafe von über 1200 € plus "Kosten des Verfahrens" und aller "Auslagen" festgesetzt.
Gegen diesen Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt. Die Hauptverhandlung findet am Mittwoch, 9. Februar 13 Uhr, Saal 105 ebenfalls im Amtsgericht statt.
Comments
Display comments as Linear | Threaded