"Über 1000 Strafanzeigen gegen S 21 - Gegner: Ist das noch Demokratie oder schon Polizeistaat, Herr Innenminister?"
Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Großdemonstrationen mit zehntausenden Teilnehmern bis zu Blockadeaktionen mit 50 Teilnehmer - allesamt friedlich -, Einkesselung von Protestierenden samt unbeteiligter Zuschauer ohne Ankündigung, ohne Aufforderung, die Versammlung aufzulösen - überfallartig und stundenlang bei Minus-Temperaturen, in Gewahrsamnahme bis zu sechs Stunden mit erkennungsdienstlicher Behandlung, Leibesvisitation etc.:
Das ist seit Ende der so genannten Schlichtung alltägliche Praxis der Polizei am Hauptbahnhof. Beamten von Polizeieinheiten außerhalb Stuttgarts ist das hiesige Verfahren aus ihrer Einsatzpraxis nicht bekannt, aber - so die Beamten - es gebe "von oben" die Anweisung, in Stuttgart anders zu verfahren.
Stuttgarter Landrecht also?
Auch bei der medialen Aufbereitung ihres "polizeilichen Handelns" ist die Pressestelle des Stuttgarter Polizeipräsidiums offensichtlich wenig zimperlich.
So beschwert sich eine Gruppe von Betroffenen, die Zweifel am Wahrheitsgehalt der Pressemitteilungen der Polizei äußert. Zu einer Pressemitteilung vom 01.02.2011, stellt sie in einem Schreiben an die Pressestelle der Polizei fest:
"1. Bei den Vorgängen am 01.02. am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz wurden unsere Personalien nicht festgestellt.
2. Es wurden gegen uns keine Platzverweise im Zusammenhang mit den Vorgängen am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz ausgesprochen.
3. Es ist deshalb unmöglich, dass die Polizei bei der Überprüfung der Personalien am ZOB feststellen konnte, ob wir bereits zuvor die Einfahrt am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz angeblich blockiert haben."
Sie fordern eine öffentliche Korrektur der Polizeiversion, auch mit dem Hinweis auf die Verbreitung dieser Version durch die Medien. Die Polizeidarstellung war von den Stuttgarter Zeitungen bis zum Südkurier landauf, landab verbreitet worden: BILD vom 19.01.2011: "Über 1000 Strafanzeigen gegen S 21 - Gegner. Ist das Protest oder schon Anarchie, Herr Innenminister?"
Das ist seit Ende der so genannten Schlichtung alltägliche Praxis der Polizei am Hauptbahnhof. Beamten von Polizeieinheiten außerhalb Stuttgarts ist das hiesige Verfahren aus ihrer Einsatzpraxis nicht bekannt, aber - so die Beamten - es gebe "von oben" die Anweisung, in Stuttgart anders zu verfahren.
Stuttgarter Landrecht also?
Auch bei der medialen Aufbereitung ihres "polizeilichen Handelns" ist die Pressestelle des Stuttgarter Polizeipräsidiums offensichtlich wenig zimperlich.
So beschwert sich eine Gruppe von Betroffenen, die Zweifel am Wahrheitsgehalt der Pressemitteilungen der Polizei äußert. Zu einer Pressemitteilung vom 01.02.2011, stellt sie in einem Schreiben an die Pressestelle der Polizei fest:
"1. Bei den Vorgängen am 01.02. am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz wurden unsere Personalien nicht festgestellt.
2. Es wurden gegen uns keine Platzverweise im Zusammenhang mit den Vorgängen am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz ausgesprochen.
3. Es ist deshalb unmöglich, dass die Polizei bei der Überprüfung der Personalien am ZOB feststellen konnte, ob wir bereits zuvor die Einfahrt am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz angeblich blockiert haben."
Sie fordern eine öffentliche Korrektur der Polizeiversion, auch mit dem Hinweis auf die Verbreitung dieser Version durch die Medien. Die Polizeidarstellung war von den Stuttgarter Zeitungen bis zum Südkurier landauf, landab verbreitet worden: BILD vom 19.01.2011: "Über 1000 Strafanzeigen gegen S 21 - Gegner. Ist das Protest oder schon Anarchie, Herr Innenminister?"
Comments
Display comments as Linear | Threaded