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Soliadresse an das Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit setzt sich für die Erweiterung des Versammlungsrechts ein und lehnt den in Berlin vorgestellten Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Übersichtsaufnahmen durch die Polizei entschieden ab.

Wir freuen uns, dass in Berlin dieser Gesetzesentwurf zur Gründung eines lokalen Bündnisses für Versammlungsfreiheit geführt hat.

Wir begrüßen diesen Schritt und wünschen dem Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit und allen beteiligten Organisationen und Einzelpersonen viel Erfolg bei der Verteidigung der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit wurde anlässlich einer 2008 geplanten Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg gegründet. Mehr als 100 Organisationen und Einzelpersonen aus verschiedensten politischen Spektren schlossen sich anlässlich angekündigter Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zusammen.

Obwohl die damalige CDU Landesregierung, die dieses Gesetz verabschieden wollte, abgewählt wurde und daher bislang nach wie vor das Bundesversammlungsgesetz für dieses Bundesland gilt, werden im damaligen Gesetzesentwurf vorgesehene Verschärfungen auf anderem Wege, wie durch Auflagen des Ordnungsamtes praktisch dennoch angewendet.

Verstöße gegen das Versammlungsrecht auf Seiten der Demonstranten oder Demoanmelder werden akribisch verfolgt, während offener Rechtsbruch durch schikanöse Auflagen oder das Filmen durch die Polizei, was nahezu ständig geschieht, praktisch nie verfolgt werden.

Filmen von Demonstranten durch die Polizei war auch wiederholt Anlass zu Beanstandungen der Polizeipraxis durch unser Bündnis.

Eine Pressemitteilung hierzu, sowie der zugehörige Schriftwechsel sind unter http://versammlungsrecht.info/neu/files/bdsvf12122012.pdf bzw. http://www.versammlungsrecht.info/neu/files/versammlungsrecht_innenministerium.pdf einsehbar.

Quelle: Bündnis für Versammlungsfreiheit, Stuttgart 15. Februar 2013

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