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»Die Flut sagte zum Fischer: Für das Toben meiner Wellen gibt es viele Gründe. Der wichtigste davon ist, dass ich für die Freiheit der Fische und gegen das Netz bin.« Sherko Bekas

Stuttgart: Weg mit Hilfsdiensten der deutschen Justiz für die Türkei über §129 a/b

Am 17. März 2008 begann die erste Verhandlung des § 129b-Prozesses in Stuttgart-Stammheim gegen fünf angebliche Mitglieder der türkisch - kurdischen Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front), unter ihnen der Anwalt Ahmet Düzgün Yüksel. Sie werden der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach § 129b, beschuldigt.

StattWeb hat ein anlässlich des Prozessbeginns verteiltes Flugblatt dokumentiert.

Weitere Informationen:
WikiPedia zur DHKP-C
Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
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