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Frankfurt: Streit einer Reinigungskraft an der Goethe-Universität gegen externen Dienstleister geht in die nächste Runde

Am gestrigen Dienstag, den 26. Januar, fand am Arbeitsgericht Frankfurt ein Gütetermin statt, um Forderungen einer ehemals im Reinigungssektor der Goethe-Universität (GU) angestellten Kollegin zu verhandeln. Die GU hatte im Sommer 2020 eine neue Firma, die Firma Gies, mit der Reinigung des Gebäudes, in der die Kollegin tätig war, beauftragt. Der vormals bei der Firma Götz geschlossene unbefristete Arbeitsvertrag der Kollegin wurde dabei in einen Probezeitvertrag umgewandelt. Dieser wurde vor Ablauf der Probezeit gekündigt. Die Kollegin hatte die Kündigung angefochten und auf Wiedereinstellung geklagt. Eine Einigung kam beim Gütetermin jedoch nicht zustande.

“Die Möglichkeit einer Abfindung von 500 Euro, die in den Raum gestellt wurde, ist nach langjähriger Betriebszugehörigkeit nicht akzeptabel–, so Vera Laub, Pressesprecherin der Hochschulgewerkschaft unter_bau, in der die Kollegin Mitglied ist. Und weiter: “Reinigungskräfte und andere Dienstleister*innen haben große Anerkennung verdient, denn sie halten den Universitätsbetrieb am Laufen, insbesondere während der aktuellen Pandemie. Durch die Firmenpolitik externer Dienstleister bekommen sie diese Anerkennung oft nicht, daher erkämpfen wir sie nun gewerkschaftlich.–

Der Fall geht nun in die nächste Runde und wird am 09.04.2021 bei einem Kammertermin fortgesetzt. Der Kollegin obliegt nun die Aufgabe darzulegen, dass es sich bei der Beauftragung der Firma Gies um einen Betriebsübergang handelt. „Die grundlegende Problematik des Falls ist, dass die Outsourcing-Politik der GU zu rechtlichen Unsicherheiten und prekären Bedingungen bei Reinigungskräften führt“, so Laub abschließend. “Diesen Missstand müssen wir beheben.“ Eine kritische Begleitung des Falls durch unter_bau und weitere Informationen folgen.

Quelle: Pressemitteilung Hochschulgewerkschaft unterbau

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