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»Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.« Einstein

Kundgebung in Stuttgart gegen die §129 und die Kriminalisierung von MigrantInnen

Mobilisierungsplakat
Am Samstag, den 19. Juni 2010 findet ab 15 Uhr auf dem Marktplatz in Stuttgart eine Kundgebung mit Wandtafeln unter dem Motto "Weg mit den §129! Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen!" statt. Diese Kundgebung findet anlässlich eines bundesweiten Aktionstages und dem Anfang Juli endenden Prozess in Stuttgart-Stammheim statt.

Seit bereits über zwei Jahren läuft vor dem OLG Stuttgart-Stammheim ein Prozess gegen 2 Migranten, denen mit Hilfe des §129b vorgeworfen wird Mitglieder oder Rädelsführer in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu sein, oder diese zumindest unterstützt zu haben. In Düsseldorf laufen derzeit zwei ähnliche Prozesse gegen insgesamt vier Angeklagte.

Die insgesamt sechs Gefangene befinden sich zum Teil seit 3 1/2 Jahren in Untersuchungshaft und befinden sich seither unter Isolierung, was bedeutet, dass sie 23 Stunden am Tag auf der Zelle sitzen, Besuchserlaubnisse stark reglementiert werden, der Briefverkehr überwacht und unerwünschte Inhalte konfisziert werden.

Als Grundlage der Anklage dienen hierbei sog. Anti-Terror-Einheiten aus der Türkei, die bekannt für ihre Folterungen sind, oder ein verurteilter Doppelagent, die sowohl für den Verfassungsschutz, als auch für den türkischen MIT tätig war.

In den letzten drei Jahren sind das nun bereits drei Prozesse, die auf der Basis des §129b gegen linke migrantische Strukturen angewendet werden. Dabei ist davon auszugehen, dass sich das repressive Vorgehen mit Hilfe dieses Paragraphen gegen in erster Linie migrantische Strukturen weiter ausdehnen wird.

Eine Sprecherin des Organisatorenkreises sagte zu den Prozessen: „Der §129b ermöglicht es - genauso wie es seine Zwillingsparagraphen §129 und §129a es tun - den Ermittlungsbehörden in einem riesigen Umfang gegen Beschuldigte zu ermitteln und dadurch grundlegende Rechte zu verletzen - Stichworte hierfür sind dauerhafte Überwachung der Kommunikation und Videoüberwachung. Weiter ermöglicht der §129b es der Justiz, ohne Beweise und ohne konkrete Vorwürfe - nur aufgrund einer Zusammengehörigkeit zu einer bestimmten Struktur - Prozesse zu führen und die Angeklagten zu verurteilen.“
Dabei sei davon auszugehen, „dass zukünftig auch weitere Organisationen und Strukturen davon betroffen sein werden und der §129b immer öfters zur Anwendung kommen wird.“

Um über diese Entwicklung zu informieren und etwas entgegensetzen zu können wird im Rahmen des bundesweiten Aktionstages „Solidarität muss praktisch werden!“ am 19. Juni auf dem Marktplatz in Stuttgart eine Kundgebung mit dem Motto: „Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen! Weg mit den §129!“. Neben diversen Reden zu dieser Thematik werden Wandtafeln, über die Hintergründe und die Gefangene informieren.

Organisiert und Unterstützt wird die Kundgebung von: AGIF, ATIF, ATIF-YDG, Anatolische Föderation, dem Volkskulturhaus Stuttgart e.V., sowie dem Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen.

Kundgebung:
Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen! Weg mit den §129!
Samstag, 19. Juni 2010 // 15 Uhr
Marktplatz Stuttgart

Weitere Informationen zum §129b, zu den aktuell laufenden Prozessen, sowie zu den Protesten dagegen gibt es unter www.no129.info

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