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„Mall of Shame“ vor Gericht - aller guten Dinge sind drei?

Foto mit freundlicher Genehmigung: FAU Berlin

Die ersten zwei Termine waren geplatzt. Am Mittwoch steht nun der Lohnbetrug am Bau der „Mall of Berlin“ vor Gericht.

Um ihren Lohn betrogene migrantische Arbeiter, die 2014 am Bau des Luxus-Shoppingzentrums „Mall of Berlin“ 2014 beteiligt waren, klagen mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Berlin ihre ausstehenden Löhne ein. Die ersten zwei Verhandlungen stehen nun an, am Mittwoch den 5.8.2015, ab 09:30 Uhr im Raum 213, in den insgesamt sieben Klageverfahren von Bauarbeitern gegen das Subunternehmen Openmallmaster GmbH.

Schon am 16. Juli sollten zwei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht stattfinden, jedoch war der gerichtlich bestellte Dolmetscher erkrankt, und dessen Vertretung war bei Gericht nicht vereidigt, so dass die vorsitzende Richterin die Verhandlung vertagte. Die nächsten zwei Termine am 30. Juli wurden vom Gericht „aus dienstlichen Gründen“ auf den 8. Oktober vertagt. „Hoffentlich steht nun den Terminen am Mittwoch nichts im Wege“, kommentiert Markus Weise, allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.

Monatelang hatte die FAU Berlin in Protesten die Zahlung der ausstehenden Löhne ihrer Mitglieder in Höhe von mehreren zehntausend Euro gefordert. Nach Vorbereitung mit ihrer Kanzlei reichte sie im Frühjahr 2015 zehn Klagen für sieben ehemalige Mall-Bauarbeiter ein.

Diese richten sich zunächst gegen die Subunternehmen, bei denen die Geprellten direkt beschäftigt waren. Die Ansprüche der Arbeiter werden zur Not aber auch gegen die insolvente Generalübernehmerin und den Investor geltend gemacht werden.

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 5. August 2015 ab 9:30 Uhr, Raum 213.

Quelle: Pressemitteilung FAU Berlin, mehr Informationen, siehe auch die Sonderseite der FAU Berlin sowie LabourNet.

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