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Änderungen beim Bildungspaket - Das Geld muss bei den Kindern ankommen!

Kinder in der Schule
Foto: RomanWidy93
Quelle
Lizenz: CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright
Zum 1. August 2019 treten Änderungen bei dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können.

Nur ist das Geld aus dem Bildungspaket - das es seit 2011 gibt - wegen absurder bürokratischer Hürden bisher selten bei den Kindern angekommen. Um diesen Mißstand zu beenden, fordert das Bündnis AufRecht bestehen* gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) die Kommunalpolitiker*innen und Sozialverwaltungen nun zum Handeln auf.

Bisher musste für fast alle Leistungen des BuT (z.B. Klassenfahrten oder Schulmittagessen) ein umfangreicher Antrag gestellt werden und zwar bevor die Leistung benötigt wurde - also bevor beispielsweise die Klassenfahrt stattfand. Bei einem zu spät eingereichten Antrag gab es keine Leistung.

Zudem werden die BuT-Leistungen bisher zum größten Teil in Form von Gutscheinen angeboten bzw. direkt mit den Leistungsanbietern - z.B. Schulen oder Sportvereine - abgerechnet. (Nur der Zuschuss zum Kauf von Schulmaterial wird direkt an die 6- bis 15-jährigen Hartz-IV-berechtigten Schüler*innen überwiesen.) Dieses „Sach- und Dienstleistungsleistungssystem“ erzeugt viel Unmut bei allen Beteiligten. Von den Kindern und Jugendlichen verlangt es, dass sie sich mit den Gutscheinen in Schule oder Sportverein zwangsläufig „als Hartz-IV“ outen müssen. Von Schulen, Vereinen und den Behörden verlangt es viel überflüssige Arbeit. Mit dem Wust an Vorschriften und Formularen kommt niemand zurecht - nicht einmal die Ämter.

Infolgedessen kam (und kommt) das Bildungspaket bei den Kindern gar nicht an.

In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen nur für einen Bruchteil der berechtigten Kinder abgerufen. Die Bundesagentur für Arbeit bilanziert, dass im Jahr 2018 lediglich für 670.000 Kinder, die Hartz-IV bezogen, eine oder mehrere Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt wurden[i]. Das sind gerade mal 28 % von 2,5 Mill. Kindern, die Hartz IV beziehen - oder anders herum: 72 % der Berechtigten stellten keinen Antrag und gingen leer aus.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei den 6- bis 15-Jährigen kamen die BuT-Leistungen für Schulmaterial in 84 % der Fälle an - dieser Gruppe wird das Geld ohne besonderen Antrag vom Jobcenter direkt auf–™s Konto überwiesen.

Trotzdem: die „durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche ist niederschmetternd gering“ stellte der Paritätische Wohlfahrtsverband im September 2018 in einer Studie fest und veröffentlichte bundesweite Zahlen für die einzelnen Kommunen.[ii]

Die Kritik scheint nun auch beim Gesetzgeber angekommen zu sein, der mit der Änderung zum 1. August 2019 nicht nur einzelne Leistungen des BuT erhöht (z.B. gibt es nun 150 € anstatt bisher 100 € jährlich für Schulmaterial), sondern auch die Vergabebedingungen verbessert.

Außer für die Lernförderung ist nun kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. Zukünftig können - wenn einmal ein Hartz-IV-, Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Antrag gestellt ist - die benötigten BuT-Leistungen bei Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Amt abgerufen werden - auch nachträglich.

Zudem ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlung an die Leistungsanbieter im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Jetzt ist es den Städten und Gemeinden, die die BuT-Leistungen bewilligen, auch möglich, diese als Geldzahlung zu gewähren.

Die Trägheit der Sozialverwaltungen kennend, fordert das Bündnis AufRecht bestehen die Kommunalpolitiker*innen nun auf, die örtlichen Richtlinien zum BuT kurzfristig zu ändern und ab dem 1.8.2019 alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen.

Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen.

Und da die niedrigschwelligen Vergaberichtlinien wohl nicht sofort erarbeitet werden (können), sollen sie rückwirkend zum 1.8.2019 in Kraft gesetzt werden, um es den Berechtigten so zu ermöglichen, auch nachträglich Geldzahlungen für benötigte BuT-Leistungen zu erhalten.

Hintergrundmaterial:

Das Bündnis AufRecht bestehen wird getragen von:

der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO),„ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld, sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

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Jue.So Jürgen Sojka am :

Bildung im Paket - “ Deutschland verdummt: Wie das Bildungssystem die Zukunft unserer Kinder verbaut - ISBN: 978-3-579-01468-5
Dr. med. Michael Winterhoff Kinder- und Jugend-Psychiater in der KW 24 - “ 2019 in SWR1 Leute Audio 26:58 Min., 23,7 MB

Geld, das für Kinder gedacht ist, kommt grundsätzlich nicht bei Kindern an, sondern bei den "Erziehungsberechtigten"! Diese haben zu entscheiden, welche Summe direkt dem Kind zugutekommt.

In unserer Familie in den 50er/60er Jahren war das Familienoberhaupt der männliche Part, der, erstmals in der zweiten Hälfte der 50er, über das Kindergeld verfügen konnte. Ein Fernsehgerät damit gekauft und die Anzahlung für ein Auto daraus bezahlt. Wir Kinder, vier an der Zahl, benötigten jedoch ganz anderes.

Bildung die im Argen liegt. Meine Schwester, geboren im März 1950, wurde durch unseren Umzug von der Steubenstraße (direkt hinter dem Mineralbad Berg) in den Seedamm 25c (S-Zuff.) von der gerngesehenen Mitschülerin zur Asozialen - “ rein aufgrund der Wohnadresse!!!
Seit 1919 in der Weimarer Verfassung im Artikel 148 [Inhalt des Unterrichts] - ž(2) Beim Unterricht in öffentlichen Schulen ist Bedacht zu nehmen, daß die Empfindungen Andersdenkender nicht verletzt werden.- œ

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