Skip to content

Friedensnobelpreis einfach mal ausfallen lassen!

Sie haben es wieder getan. Nach der peinlichen Überraschung mit Obama sollte es dieses mal auf eine ungefährliche Siebzehnjährige fallen. In der Hoffnung, dass die im Lauf ihres Lebens nicht weiter auffällt. Gott zum Gruß.

Aber das Beste wäre es wirklich gewesen, den Preis für dieses Jahr - oder gleich für die nächsten Termine - einfach ausfallen zu lassen. Die Verleihungen an wen auch immer erzeugen sonst unweigerlich die Illusion, es gebe da einen, der sich um Frieden kümmert. Uns ginge die Sache dann nichts mehr an. Und gerade in einer Zeit, in der die weltkräftigsten Bündnisse zum angeblichen Friedenserhalten schon zusammenbrechen, bevor sie überhaupt den ersten Schuß abgegeben haben, sollte die Nichtpreisverleihung darauf hinweisen, dass es keinerlei Garantien mehr gibt.

Soll sich doch jeder Staatsmann in der eigenen Residenz als Friedensfürst anhimmeln lassen! Alle anderen wissen dann, was davon zu halten sein wird. Heil Erdogan - wir verehren dich!

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

BOLIVIEN
Boliviens linker Präsident Evo Morales steht vor der Wiederwahl. Die Opposition hofft auf Stimmenteilung.

BRASILIEN
Brasilien steuert nach der ersten Runde der Präsidentschaftswahl auf einen Stichentscheid zu. Staatschefin Dilma Rousseff von der links-zentristischen Arbeiterpartei PT verpasste am Sonntag die für einen Erstrunden-Sieg notwendige absolute Mehrheit. Sie muss sich nun in drei Wochen ihrem Herausforderer Aécio Neves von der eher mitte-rechts stehenden Sozialdemokratischen Partei PSDB stellen.

Bei den Parlamentswahlen gab es einen Rechtsruck. Eine Erhebung des Gewerkschaftsverbandes DIAP zeigt, dass im zukünftigen Parlament konservative und rechtsgerichtete Abgeordnete die Mehrheit stellen werden.

ECUADOR
Ecuadors Präsident Rafael Correa hat den Handelsvertrag Ecuadors mit der Europäischen Union gegen Kritiker verteidigt. Es sei kein Freihandelsvertrag, wie der Regierung vorgeworfen worden sei, sagte Correa in der Sendung “Enlace Ciudadano– am Samstag.

KUBA
Die kubanische Regierung plant die allmähliche Übergabe gastronomischer Dienstleistungen an private Betreiber. Derzeit sind bis zu 68 Prozent der Betriebe in staatlicher Hand. Die schrittweise Privatisierung wird insgesamt 7.480 Firmen betreffen.

MEXIKO
In Mexiko-Stadt und in den Bundesstaaten Guerrero und Chiapas protestierten fast 50.000 Mexikaner wegen des Verschwindens von 43 Studenten.

VENEZUELA
Venezuelas Oppositionsbündnis Tisch der Demokratischen Einheit (MUD) hat den ehemaligen Radio- und Fernsehmoderator Jesús “Chúo– Torrealba zu seinem neuen Generalsekretär ernannt.

Letzte Woche sind in Caracas der Parlamentsabgeordnete der regierenden Vereinten Sozialistischen Partei Venezuelas (PSUV), Robert Serra, und seine Lebensgefährtin María Herrera ermordet worden.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 10. Oktober 2014

Arbeitskampf und Versammlungsfreiheit: Mit dem Versammlungsgesetz gegen Streikende?

2007, Schleswig-Holstein:

Die IG Bau bestreikt im Rahmen der Tarifrunde Baustellen. Bei Ansammlungen von Streikposten und Streikenden vor den Baustelleneinfahrten rufen die Unternehmer die Polizei wegen unangemeldeter Versammlung. Die Polizei greift in das Streikgeschehen ein, löst die Ansammlungen wegen fehlender Anmeldung auf, kesselt die Teilnehmer ein und stellt ihre Identität fest. Ermittlungsverfahren werden eingeleitet.

2008, München :

15 streikende Beschäftigte versammeln sich mit Transparenten und Flugblättern vor der Filiale der Modekette „Zara“ und machen ihren Streik bekannt. Nach einer Stunde beenden sie ihre Aktion. Der zuständige Gewerkschaftsfunktionär hat diese Aktion nicht als Versammlung angemeldet und wird deshalb vom Amtsgericht München wegen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz zu 1600 € Strafe verurteilt.

2012, Köln:

Ford-Beschäftigte aus Genk (Belgien) fahren nach Köln, um dort vor den Werkstoren von Ford gegen die Schließung ihres Werks zu demonstrieren. Dabei sollen Böller verwendet und Autoreifen angezündet worden sein. Sie werden stundenlang von einem riesigen Polizeiaufgebot eingekesselt,erkennungsdienstlich behandelt, einige in Gewahrsam genommen, die anderen nach Belgien abgeschoben.

Ein Jahr später beantragt die Staatsanwaltschaft 12 Strafbefehle beim Amtsgericht wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsrecht.

2013, Großbettlingen (Kreis Esslingen):

Die Belegschaft der Firma Norgren kämpft gegen die Schließung ihre Werks und versucht den Abtransport von Anlagen durch die Blockade beider Werkstore mit Autos zu verhindern. Dabei befinden sie sich formal auf Firmengelände, das aber öffentlich zugänglich ist.

Dies führt dazu, dass sich zum einen das Landratsamt Esslingen als zuständige Versammlungsbehörde einschaltet, die Blockade für illegal erklärt und mit der Auflösung der angemeldeten Versammlung vor dem Werkstor droht. Zum anderen beantragt Norgren parallel dazu beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die IG Metall und 38 namentlich genannte Kollegen/innen, darunter den Versammlungsleiter der IGM, in der jedem Einzelnen 250.000 € Strafe angedroht werden und dem Versammlungsleiter alternativ Ordnungshaft.

Das Arbeitsgericht kassiert zwar die Strafandrohung gegen die 38 Kollegen/innen, gibt aber dem Antrag von Norgren statt und belässt die Strafandrohung gegen die IG Metall bzw. den Versammlungsleiter, den 2. Bevollmächtigten der IGM Esslingen Jürgen Gross, bei 250.000 € bzw. ersatzweise Ordnungshaft für jeden Fall der Zuwiderhandlung

So verschieden gelagert diese Fälle auch sein mögen, so zeigen sie doch deutlich die Tendenz, staatliches Eingreifen in Arbeitskampf- und Streikgeschehen zugunsten der Unternehmer durch den Umweg über das Versammlungsgesetz bzw. diverse Länderversammlungsgesetze zu organisieren.

Eine Entwicklung, die in der gewerkschaftlichen Diskussion noch kaum eine Rolle spielt.

Die formaljuristische Konstellation ist relativ verworren: Es kollidieren zwei Grundrechte: die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG und das, was man allgemein „Streikrecht“ nennt, abgeleitet aus der Koalitionsfreiheit Artikel 9 Abs.3 GG. Ist die Versammlungsfreiheit ein Individualrecht, das jeder in Anspruch nehmen kann, so wird das Streikrecht nur Vereinigungen, d.h. In diesem Fall Gewerkschaften, gewährt.
„Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht.(ausgenommen sind hier Diktaturen und andere autoritäre Regimes –“ Anmerkung des Verfassers). Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis (...) Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unsrer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.“

So charakterisiert der Wiesbadener Appell „Für ein umfassendes Streikrecht“ den Zustand des Streikrechts hierzulande.

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien ist das Streikrecht in der Verfassung verankert als individuelles Recht jedes abhängig Beschäftigten auch unabhängig von einem Aufruf, Urabstimmung etc. durch die zuständigen Gewerkschaften in den Streik zu treten. Natürlich gibt es auch in diesen Ländern die verschiedensten Einschränkungen des Streikrechts (z.B. im Öffentlichen Dienst), aber z.B. die Beschränkung auf Tariffragen ist dort ebenso unbekannt wie das Verbot des Generalstreiks.

Wie die Fallbeispiele zu Anfang zeigen, droht dem ohnehin verstümmeltem Streikrecht hierzulande jetzt auch noch Ungemach von versammlungsrechtlicher Seite.

Spätestens nach dem Münchner Urteil gegen den verdi-Kollegen stellt sich die Frage, wie sich die Regeln des Versammlungsrechts mit der Natur von Arbeitskämpfen vertragen: „Müssen also Streikversammlungen, wenn sie außerhalb der Betriebe stattfinden, nach § 14 (VersG) angemeldet werden –“ und wenn ja, gilt dies für alle ohne Ausnahme ? Verstößt ein Arbeiter, wenn er bei einer Streikversammlung unter freiem Himmel seinen Arbeitshelm trägt, gegen das sogenannte Schutzwaffenverbot („passive Bewaffnung“) des § 17a VersG? Verletzt er das Waffenverbot, wenn er sein Arbeitsgerät mit sich führt ? Ist es mit der Koalitionsfreiheit zu vereinbaren, dass die Polizei, wie es § 12a VersG erlaubt, die Streikversammlung filmt und die Reden mitschreibt?“ („Streikgeschehen als anmeldepflichtige Versammlung“ H.Wächtler in „Arbeit und Recht“ Ausgabe 5/2009).

Allein die Anmeldepflicht hätte weitreichende Folgen: Wesentlicher Bestandteil gewerkschaftlicher Streiktaktik ist der Überraschungseffekt. Durch den Zwang zur vorherigen Anmeldung fällt dieser weg, die betroffenen Unternehmen können sich vorbereiten, im Fall der Münchner „Zara“-Filiale z.B. durch Doppelbesetzung zentraler Funktionen wie der Kasse, die schleswigholsteinischen Bauunternehmer durch vorübergehende Stornierung und Umdirigierung von Zulieferungen.

„Eine Pflicht zur vorherigen Anmeldung dieser Streiks würde die Kampffähigkeit der streikführenden Gewerkschaft in schwerwiegender Weise beeinträchtigen.“ ( H.Wächtler s.o.)
Damit nicht genug. Eine angemeldete Versammlung braucht einen Versammlungsleiter. Wenn, wie im bayerischen Versammlungsgesetz vorgesehen, auch der gewerkschaftliche Versammlungsleiter auf „Zuverlässigkeit und Eignung“ überprüft wird, werden dessen persönliche Daten erfasst und mit polizeilichen und staatsschutzrechtlichen Dateien abgeglichen. Das Bundesverfassungsgericht spricht in seiner Eilentscheidung zum bayerischen Versammlungsgesetz vom 17.2.2009 deshalb auch davon, dass „(...) Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen (...) Teilnehmer an einer unbefangenen Mitwirkung in der vom Veranstalter vorgesehenen Weise hindern (können)“ (zitiert nach H.Wächtler s.o.).

Durch die dargestellten versammlungsrechtlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen kann der Staat direkt in den Arbeitskampf eingreifen, die Ausübung des Streikrechts würde von einer amtlichen Genehmigung abhängig gemacht.

Was ist zu tun?
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht in Schleswig Holstein vom 9.8.2012 fordert der DGB eine „Arbeitskampfklausel“: „Dies würde dem besonderen Charakter von Versammlungen im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen im Kontext des Artikel 9 Abs. 3 gerecht werden.“ Sie soll sicherstellen, „dass das weitergehende Grundrecht auf Koalitionsfreiheit seinen eigenen Schutzzweck behält und nicht über eine Beschränkung durch das Recht auf Versammlungsfreiheit teilweise leer läuft.“

So verständlich diese Anliegen ist, klingt die vom DGB vorgeschlagene Regelung doch etwas nach dem berühmten Sankt-Florians-Prinzip. In der Begründung für die Arbeitskampfklausel vom 27.1.2014 liefert der DGB darüber hinaus ein schönes Beispiel dafür, wie neue Regelungen nur neue Grenzen schaffen können: Es wird unterschieden zwischen Versammlungen, die „unmittelbaren Druck auf den Arbeitgeber ausüben“ - keine Anmeldung erforderlich –“ und Versammlungen, die nur „mittelbar über eine Solidarisierung der Öffentlichkeit Druck auf den Arbeitgeber ausüben“ - Anmeldung „sinnvoll“. Man darf gespannt sein, wie diese zwei „Versammlungsarten“ in der polizeilichen und juristischen Wirklichkeit voneinander abgegrenzt werden oder eben auch nicht.

Der DGB-Vorschlag greift aber insgesamt zu kurz. Vielmehr wäre es angebracht, wenn die Gewerkschaften auch die gesellschaftliche Dimension der Auseinandersetzung um die Versammlungsfreiheit in den Mittelpunkt rücken würden und sich wesentlich offensiver in diese Auseinandersetzung einmischten. Die Initiative gegen das bayerische Versammlungsrecht von verdi Bayern sei hier beispielhaft genannt.

So sind ja auch die Gewerkschaften nicht nur beim Arbeitskampf von den Restriktionen des Versammlungsgesetzes betroffen, man denke nur daran, dass in Heilbronn und Ulm Kolleginnen und Kollegen durch Polizeikessel im Zusammenhang mit antifaschistischen Demonstrationen an der Teilnahme an Maikundgebungen des DGB gehindert wurden. Im Vorfeld der DGB-Demonstration am 1.Mai 2014 in Stuttgart führte die Polizei sogenannte „Vorkontrollen“ durch, bei denen Leute über längere Zeiträume festgehalten und an der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gehindert wurden. Dasselbe passierte bei der gewerkschaftsnahen Blockupy-Demonstration am 17.Mai 2014 ebenfalls in Stuttgart, zu der u.a. der verdi-Bezirk Stuttgart aufgerufen hatte.

Inhaltlich geht es darum, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass das Streikrecht und die Versammlungsfreiheit diejenigen Grundrechte sind, die die Möglichkeit eröffnen, tatsächlichen, spürbaren Druck auf Kapital und Politik auszuüben.

Die Kraft der kämpfenden Arbeiterklasse besteht in ihrer Fähigkeit, den Lebensnerv der kapitalistischen Gesellschaft, die Profitproduktion zu treffen. Gesamtgesellschaftlich wird diese Stärke noch wirksamer, wenn sie sich auf die Straßen und Plätze der Städte ergießt und sich dort mit anderen sozialen-und Protestbewegungen vereinigt.

Folglich muss alles dafür getan werden, diese Rechte nicht nur zu verteidigen, sondern zu erweitern in Richtung eines umfassenden Streikrechts und eines fortschrittlichen Versammlungsgesetzes.

Dazu schreibt das Komitee für Grundrechte und Demokratie in Bezug auf die Versammlungsfreiheit: „Würde ein Artikel 8 - „Jede Person hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen mit anderen zu versammeln und Versammlungen zu veranstalten“ - dieses Recht nicht vielleicht besser schützen können als jedes Versammlungsgesetz, das nur wieder neue Grenzen zu ziehen versucht ?“ ( Blockupy 2013 –“ Der Frankfurter Polizeikessel am 1.Juni 2013, S.69/70)

Diese Überlegung ist nicht von der Hand zu weisen. So wurde in Frankreich das Streikrecht ursprünglich ebenfalls unter Gesetzesvorbehalt gestellt („Näheres regelt ein Gesetz“). Dieses Gesetz wurde aber nie verabschiedet bzw. die Verabschiedung scheiterte am Widerstand der Arbeiterbewegung.

Dies weist auf einen grundsätzlichen Aspekt der Auseinandersetzung hin: Rechtsfragen sind immer auch Machtfragen. Es geht nicht in erster Linie um ausgeklügelte Gesetzesformulierungen, sondern um den Einsatz der Kraft der Gewerkschaftsbewegung und anderer sozialer- und Protestbewegungen für die Verteidigung und Erweiterung der Grundrechte.
Trotzdem sollen einige Eckpunkte der Ausgestaltung eines möglichen „zukünftigen“ Artikel 8 des Grundgesetzes genannt werden:

  • Das Recht, die Form und Ausgestaltung der Versammlung frei zu wählen.

  • Die Vorrangigkeit der Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Gesetzen wie den Vorschriften der Polizeigesetze, der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Gewerbefreiheit. Also keine Einschränkungen der Versammlungsfreiheit z.B. wegen der „Leichtigkeit des Autoverkehrs“ oder angeblicher Umsatzeinbußen des Einzelhandels.

  • Das Verbot aller Maßnahmen staatlicher Organe und Institutionen, die geeignet sind, die äußere und innere Versammlungsfreiheit zu gefährden, insbesondere Videoüberwachung, Polizeikessel, „enge Begleitung“ durch Polizeiketten.

Und last but not least die Kostenfreiheit aller Amtshandlungen im Rahmen der Wahrnehmung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit (Anmeldegebühren etc.) und die Aufhebung aller Bannmeilengesetze.

Nachtrag:

  • Die Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer am IG Bau-Streik 2007 in Schleswig Holstein wurden allesamt eingestellt.

  • Der Münchner verdi-Kollege ging in die nächste Instanz vor das Landgericht. Dieses setzte den Prozess aus bis zur Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz. In der Eilentscheidung wurde der Verstoß heruntergestuft zur Ordnungswidrigkeit. Dadurch war kein Straftatbestand mehr gegeben, das Verfahren wurde eingestellt.

  • Gegen die Strafbefehle haben alle betroffenen Ford-Kollegen/innen aus Genk Widerspruch eingelegt. Der erste Prozess fand am 11.Juni vor dem Amtsgericht Köln statt.

  • Norgren hat die Anlagen abtransportiert. Nach neun Wochen Streik wurde in der Urabstimmung der ausgehandelte Sozialtarifvertrag mit 88% Zustimmung angenommen. Das Werk wurde Ende 2013 geschlossen.


Quelle: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Solidarität mit dem Widerstand von Kobanê - Demo 11.10. in Düsseldorf

Kobanê wird niemals aufgeben!
Solidarität mit dem Widestand von Kobanê
Kommt zur bundesweiten Demonstration am 11. Oktober 2014 in Düsseldorf
Gemeinsam gegen den faschistischen Terror des Islamischen Staates (IS)!


Der Kanton Kobanê in Rojava, im Norden Syriens, wird seit mehr als drei Wochen von den Terrorbanden des Islamischen Staates (IS) an drei Seiten, und von türkischen Truppen im Norden, belagert. Gegen ein drohendes Massaker an der kurdischen Bevölkerung Kobanês kämpfen zur Stunde an den Grenzen der Stadt Selbstverteidigungseinheiten der YPG/YPJ in einem entschlossenen und mutigen Widerstand mit leichten Waffen gegen die Panzer und eine schwere Artillerie des IS. Fast stündlich werden neue Angriffswellen des IS zurückgeschlagen.

Die Gefahr eines Genozids ist offensichtlich und dürfte der Weltöffentlichkeit ausreichend bekannt sein. Die Enthauptungen von Journalisten und Helfern aus England und den USA ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Der Massenmord an Ezidinnen und Eziden, den der IS Mitte diesen Jahres im Nordirak in Åžengal begangen hat, spricht eine deutliche Sprache. Tausende Männer, Frauen und Kinder wurden ermordet, hunderte Frauen wurden auf Sklavinnenmärkten verkauft und Zehntausende befinden sich auf der Flucht.

Doch der IS ist keine plötzliche Erscheinung, er wurde und wird systematisch unterstützt von Saudi Arabien, Qatar und vor allem der Türkei. Täglich finden Waffenlieferungen durch die Türkei an den IS –“ gerade bei Kobanê –“ statt und es werden systematisch weitere Dschihadisten unter den Augen des türkischen Militärs über die Grenze geschleust. Gleichzeitig werden Kurdinnen und Kurden an der Grenze zu Kobanê mit Gasgranaten und scharfer Munition von türkischen „Sicherheitskräften“ beschossen, weil sie der Bevölkerung von Kobanê zu Hilfe eilen wollen.

Ziel der Türkei ist, das basisdemokratische Projekt der „Demokratischen Autonomie“ und somit die Kantone Rojavas mit Hilfe des IS zu vernichten. Dabei spielt sie ein doppeltes Spiel. Einerseits wird der IS gestärkt, andererseits dient der IS als Begründung für die Errichtung sogenannter Pufferzonen in Rojava, was de facto eine Aufteilung Rojavas zwischen dem IS und der Türkei bedeutet.

Damit macht sich die Türkei massiv mitschuldig an dem Völkermord des IS in Åžengal und den entsprechenden Versuchen in Rojava. Die Türkei ist bester Abnehmer deutscher Rüstungsgüter, ebenso wie Qatar. Wenn die Türkei nun Waffen an den IS liefert, so können dies auch deutsche Waffen sein, oder sie können durch deutsche Waffen ersetzt werden. In beiden Fällen steht die Bundesregierung in der Mitverantwortung.

Anstatt aber endlich politischen Druck auf die türkische Regierung auszuüben, beschließt sie erneut Waffenexporte in die Region an Staaten, die den IS lange Zeit unterstützten und das offenbar noch immer, zumindest indirekt, tun.

Wir sehen uns einer Konstellation vergleichbar mit dem spanischen Bürgerkrieg in den 1930er Jahren gegenüber. Die VerteidigerInnen der Republik –“ wie heute in Rojava –“ wurden aus geopolitischen Überlegungen von fast der ganzen Welt fallen gelassen und der Faschismus konnte so wesentlich leichter seine Fratze über Europa erheben. Wenn wir jetzt nicht konsequent und gemeinsam überall dem Faschismus des IS entgegentreten, dann wird die Welt zu spät in einem Alptraum aufwachen.

Die multiethnischen und multireligiösen Selbstverwaltungsstrukturen im Kanton Kobanê und Rojava müssen endlich anerkannt und auf allen Ebenen –“ auch mit effektiven Waffen –“ unterstützt werden, um ein Blutbad ungeheuren Ausmaßes noch verhindern zu können. Das dortige entwickelte Modell könnte beispielhaft für die Demokratisierung und die Frauengleichberechtigung im Mittleren Osten sein. Der menschenfeindliche IS dagegen ist eine Bedrohung für den Mittleren Osten und die gesamte Welt. Mit dem Widerstand gegen den IS aber –“ wie zurzeit in Kobanê –“ wird die Menschlichkeit verteidigt!

Weitere Informationen zur aktuellen Lage unter: http://civakaazad.com/ und http://isku.org

Wir rufen alle DemokratInnen, AntifaschistInnnen und HumanistInnen zur Teilnahme an der Demonstration auf!

Auftaktkundgebung am:
Datum: 11. Oktober 2014, um 10.00 Uhr
Ort: Düsseldorf, vor dem DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Straße, (Gegenüber dem Hbf)

Zu der Demonstration rufen auf:
PYD (Partei der Demokratischen Einheit), NAV-DEM (Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland), AABK (Alevitische Union Europa), DIDF (Föderation Demokratischer Arbeitervereine), ADHK (Konföderation für Demokratische Rechte in Europa), AKB (Union der Menschen aus Kocgiri in Europa), Armenian Concil of Europe, Asurisches Kulturzentrum, ATIK (Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa), AvEG-KON (Konföderation der unterdrückten Immigranten in Europa), CIK (Föderation der islamischen Gesellschaft Kurdistan), Civanen Azad (Kurdische Jugendorganisation), ESU (Assyrische Union in Europa), Europäische Initiative aus Maras, Europäische Initiative der Menschen aus Karaocan, Europäische Initiative der Menschen aus Kürecik, FEDA (Föderation der Demokratischen Alewiten e.V.), FKE (Föderation der Yezidischen Vereine e.V.), Gesellschaft für Dersim Wiederaufbau, IVK (Verein der Islamischen Union Kürdistan), KKP (Kommunistische Partei Kurdistans), MDDP (Demokratische Veränderungspartei Mesopotamien), Mesopotamisches Kulturzentrum, NOR ZARTONK (Armenische Gesellschaft), TJKE (Kurdische Frauenbewegung in Europa), Verein der Völkermordgegner Dersim, Yasayacak Dünya - Devrimci Proleter, YXK (Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V.)

Via: Civaka Azad

Mohnschneckenhunger? Kann gestillt werden!

Das leckere Ergebnis
Heute mal ein Rezept gegen Mohnschneckenhunger:

Für den Teig: 750 g Mehl, 300 ml Pflanzenmilch, 120 g vegane Margarine, 100g Rohrohrzucker, 1 Würfel Hefe, 1 TL Salz.

Zubereitung: Zucker, Mehl und Salz vermischen. Die Hefe im Pflanzendrink auflösen. Die Hefe-Pflanzendrinkmischung und die Margarine zur Mehlmischung geben und alles gut verkneten. Etwa eine Stunde gehen lassen.

Teig zu einem Rechteck ausrollen.

Für die Füllung braucht man: 150 g Dampfmohn, 3/4 Glas Aprikosenmarmelade, 1 Packung Vanillezucker, Pflanzenmilch nach Bedarf.

Die Marmelade erwärmen und glattrühren, Mohn und Vanillezucker dazu und gerade so viel Pflanzenmilch, dass es eine auf dem ausgerollten Hefeteig gut zu verteilende Masse ergibt.
Von der breiten Seite her aufrollen, etwa 2 cm breite Scheiben abschneiden, auf ein eingefettetes Backblech legen, nochmal gut gehen lassen.

Ofen auf 200 Grad aufheizen, die Schnecken mit etwas Sojamilch bestreichen und ca. 15 Minuten backen.

Mit Zuckerglasur bestreichen und genießen!

Mehr Verantwortung schleppen - wie ein abgesoffenes Kanu auf der Schulter

Als Gauck zu Jahresbeginn die Röhre öffnete und heißen Schwalm ausstieß, da dachten manche - ich auch - es gehe noch einmal ins völkische Blutvergießen. Vor allem, weil Merkel und von der Leyen so gar nicht zurückstehen wollten. Und heiße Dampfwölkchen nachjagten.

Inzwischen, wo es sonst allenthalben ernster geworden ist, hat sich herausgestellt, daß alles nicht so ernst gemeint war. Es ging um Anerkennung in der sogenannten Völkergemeinschaft. Nicht nur reden, sondern auch kräftig handeln.

Dass es ein wenig kläglich um die deutsche Waffenpracht steht, darf bei den großen Plänen nicht behindern. Es geht - und das ganz nach dem großen Plan vom Jahresanfang - darum, groß zu pusten. Aber kein einziges Mühlrad zu bewegen.

Sehr schlau deshalb die zwei Mauerstöße,die die Welt beschäftigen sollen. Das Überwachen der Front in der Ostukraine läßt sich mit den verbliebenen Flugzeugen verschiedener Art eben noch schaffen. Und da es sich nur um Unterrichtung handeln wird, werden die verschiedenen Kampftruppen es angenehm erstaunt zur Kenntnis nehmen, wenn wieder ein Panzer in die Luft geht oder eine Straßenkreuzung ruiniert ist. Gewußt haben werden sie es ohnedies. Ändert aber nichts, wenn alles auch noch sorgsam registriert wird.

Dasselbe gilt für das Ausbildungszentrum in Kurdistan. Schnell läuft da ohnedies nichts. Und während die IS-Truppen eine Stadt nach der anderen erlegen, wird fleißig für die Zukunft geprobt. In beiden Fällen also kräftig gespuckt, aber nichts getroffen.

Neuer Militarismus? Aber nur der Fassade nach.Es geht weiterhin nicht um Erfolge, sondern um Erfolgsnachahmung. Immer noch im Schatten der USA. Aber ganz allmählich in vorsichtiger Abkehrbewegung. Wer weiß,was in fünf Jahren sein wird.

Deshalb:Kräftig fauchen über angezündeten Meilern.

Göppingen: Auch NAZIS STOPPEN bleibt dran - Demonstration am 11. Oktober

Auch das Bündnis “NAZIS STOPPEN– hat einen eigenen Aufruf zur Demonstration am 11. Oktober in Göppingen veröffentlicht. “NAZIS STOPPEN– besteht aus mehr als 70 Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen und hatte es sich letztes Jahr zur Aufgabe gemacht mittels Blockaden den Naziaufmarsch am 12. Oktober 2013 zu verhindern und erzielte trotz polizeilicher Übermacht und massiver Repression zumindest einen Teilerfolg, indem es ihnen gelang die Route der Nazis massiv einzuschränken und zu verkürzen.

NAZIS STOPPEN ruft zur Demo „Wir bleiben dran!“ am 11. Oktober 2014 in Göppingen auf.




Auch wenn dieses Jahr voraussichtlich nicht die dritte alljährliche Demonstration der Autonomen Nationalisten in Göppingen stattfindet, gibt es dennoch allen Grund am 11. Oktober in Göppingen zu demonstrieren.

Die Autonomen Nationalisten...

Seit 2010 ist in Göppingen die Nazigruppe „Autonomen Nationalisten Göppingen“ (AN) aktiv: Die Nazis manipulieren Bremsen, versenden Morddrohungen, werden handgreiflich gegenüber Andersdenkenden und veranstalten mehrere Kundgebungen und Demonstrationen im Landkreis Göppingen. Sie sind mit anderen Faschisten in ganz Deutschland vernetzt und reisen zu Naziaufmärschen im ganzen Land.
Seit dem ersten öffentlichem Auftreten der AN werden die Aktionen von antifaschistischen Protesten begleitet, es werden Hintergründe recherchiert und jedes Auftreten der Faschisten dokumentiert und deren menschenverachtende Hetze öffentlich thematisiert. Dieses antifaschistische Engagement führt wohl auch dazu, dass das LKA auf die Nazis aufmerksam wird und im Februar diesen Jahres 19 Wohnungen durchsucht. Grund der Maßnahmen, die sich gegen 18 Nazis richten, ist ein Verfahren zum Verbot der AN Göppingen als kriminelle Vereinigung. Vier Nazis kommen in Untersuchungshaft, darunter auch der Vorsitzende der Partei „DIE RECHTE“ Baden-Württemberg, Daniel Reusch.

Die von ihm bis 2020 angemeldeten Demos in Göppingen werden abgesagt, so auch die Demo am 11. Oktober diesen Jahres.

... und die Stadt Göppingen

Noch stärker als 2012 setzen Stadtverwaltung und Polizei bei der Demo am 12. Oktober 2013 auf einen störungsfreien Ablauf der Nazidemo und lassen dafür nur wenig unversucht: Zwei Polizeihubschrauber, drei Wasserwerfer, Räumfahrzeuge, Spezialkräfte, Hunde und Pferde und über 2000 BeamtInnen sind im Einsatz. Ein Großteil der Innenstadt wird hermetisch abgesperrt, das öffentliche Leben kommt weitestgehend zum Erliegen.
Laut Demosanitäter gibt es über 150 verletzte GegendemonstrantInnen, wovon zehn schwerer verletzt werden und im Krankenhaus behandelt werden müssen. Annähernd 500 Menschen werden den ganzen Tag über in Polizeikesseln festgesetzt.

Der antifaschistische Protest erzielte, trotz massiver Repression und einer polizeilicher Übermacht, einen Teilerfolg: die rund 120 Nazis können nur eine verkürzte Route laufen, die durch einen hermetisch abgeriegelten und weitestgehend menschenleeren Stadtteil führt.

Weshalb es wichtig ist am 11. Oktober 2014 nach Göppingen zu kommen

Was folgt, ist eine Repressionswelle zur Rechtfertigung des massiven Polizeieinsatzes. Es gibt etliche Verhandlungen, die zwar in vielen Fällen mit Freispruch oder Einstellung des Verfahrens enden, dennoch ist die Motivation der Kriminalisierung der Gegenproteste unverkennbar.

Betrachtet man das Vorgehen von Stadtverwaltung und Behörden bei ähnlichen Demonstrationen in anderen Städten wird klar, dass in Göppingen einiges anders ist. Während Göppingens OB Till (CDU) die Bürger dazu aufruft, zu Hause zu bleiben, alle Läden zu schließen und zeitgleich noch behauptet, dass Göppingen lediglich der Veranstaltungsort sei und „die ganzen Extremisten“ von außerhalb kommen, agierte z.B. die Stadt Karlsruhe im Mai 2013 ganz anders. Dort muss ein Demonstrationszug von Faschisten, wegen einer Blockade durch über 2500 Menschen, abgesagt werden. Während die Nazis sich auf dem Bahnhofsvorplatz versammelt hatten, ruft der Karlsruher Bürgermeister dazu auf, gegen die Nazis zu demonstrieren und diesen nicht die Stadt zu überlassen.

Erst kürzlich, am 30. August, findet wieder eine Versammlung von Faschisten am Göppinger Bahnhof statt. OB Till, der vor Ort erscheint und mit der Einsatzleitung der anwesenden Polizei spricht, verschweigt die Anmeldung der Nazis sowohl dem Stadtrat, der Presse als auch dem Runden Tisch gegen Rechts, an dem sich die Stadt wohl nur aufgrund des öffentlichen Drucks beteiligt.

Um ein erneutes Aufleben der geschwächten Naziszene in Göppingen zu verhindern, ist die solidarische Zusammenarbeit verschiedener gesellschaftlicher Kräfte gefragt. Wie auch bei den Protesten gegen die vergangenen Naziaufmärsche, müssen die Nazis mit der deutlichen Ablehnung ihrer menschenverachtenden Gesinnung konfrontiert werden.

Die Einstellung der Stadt erinnert an die Zeit vor der ersten großen Nazidemo in Göppingen. Wieder versucht man, das Problem zu ignorieren und zu vertuschen, wieder wird suggeriert: Was man nicht sieht, gibt es nicht. Dadurch wird ein störungsfreie Ausbreitung der Nazistrukturen in Göppingen erneut begünstigt.

Deshalb erst recht: NAZIS STOPPEN –“ „Wir bleiben dran!“

Der 11. Oktober 2014 in Göppingen

Ab 10 Uhr: Kundgebung am Bahnhof

16 Uhr: Demonstration „Wir bleiben dran!“

Via dran-bleiben.tk

Siehe auch: Göppingen: Wir bleiben dran! Faschistische Umtriebe konsequent bekämpfen! Antifaschismus ist und bleibt legitim

Camp bei G7 Gipfel verboten?

Die Ankündigung des bayerischen Innenministeriums, beim G7-Gipfel 2015 im Schlosshotel Elmau keine Camps von Demonstrierenden zuzulassen, wird vom Bündnis Stop G7 Elmau scharf kritisiert. Laut Bericht der SZ vom 2./3. Oktober 2014 hatte ein Sprecher von Innenminister Herrmann das Camp-Verbot angekündigt, da die genehmigten Lager der Gipfelgegner 2007 in Heiligendamm missbraucht worden seien, „um Straftaten vorzubereiten“.

Diese Haltung des Innenministeriums stößt beim Bündnis Stop G7 Elmau, das die Aktionen gegen den G7-Gipfel 2015 im bayerischen Schlosshotel Elmau koordiniert, auf klare Ablehnung. „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freie ortsnahe Meinungsäußerung ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie“, sagte Miriam von der Camp-Arbeitsgruppe des Bündnisses. „Vor dem Innenausschuss des Landtags hat Innenminister Herrmann zugesagt, dass die Demonstrationsfreiheit definitiv unangetastet bleibt. Dieses Wort des Innenministers muss gelten. Der Versuch, die Camps im Vorhinein ohne nähere Begründung zu kriminalisieren, ist ein Skandal.“

Das Bündnis Stop G7 Elmau mobilisiert bereits jetzt europaweit zu den Protesten. Angesichts tausender Demonstrierender, die im Juni 2015 in den umliegenden Gemeinden erwartet werden, stößt das angekündigte Campverbot bei den Organisator_Innen auf Unverständnis. „Wir halten es für die beste Lösung, in guter Kooperation mit den Gemeinden vor Ort Camps zu organisieren, in denen für eine verantwortungsvolle Infrastruktur mit Toiletten, Müllentsorgung und geordneter Kommunikation gesorgt ist. Diese Camps werden wir deswegen anmelden und hoffen, dass wir mit den Kommunen und der bayerischen Regierung zu einer einvernehmlichen Lösung kommen,“ sagte Miriam.

Auch die Landessprecherin der LINKEN Bayern, Eva Bulling-Schröter (MdB), übt scharfe Kritik am bayerischen Innenministerium: „Nach Innenminister Herrmann sollen die Vertreter der sieben mächtigsten Industriestaaten unbehelligt vom Volk tagen können, das hier nur zu stören scheint. Zugleich kriminalisiert er pauschal alle Gegner/innen dieses Treffens, indem er nötigen und wichtigen Protest als gewaltbereit vorverurteilt. Herrmann zeigt damit, wie wenig ihm am demokratischen Grundrecht der freien Meinungsäußerung liegt“, schreibt Bulling-Schröter auf der Website der bayerischen LINKEN

Quelle

Quelle

Was mir heute wichtig erscheint #372

Handfest: Zwei linke Berliner Gruppen starten eine Geldsammelaktion, um Waffen für die kurdischen Volksverteigigungseinheiten in Syrien zu kaufen. "Knarren für Kurdistan". Siehe dazu auch den Beitrag von Florian Rötzer bei telepolis: "(...) Nach Medienberichten sind IS-Einheiten bereits in die Vorstädte von Kobane vorgedrungen, nachdem sie alle Dörfer und Städte ringsum bereits eingenommen haben. (...)"

Traditionspflege: In einem historischen Stand auf dem Oktoberfest dienen Afrikaner als Schießbudenfigur.

Zensiert: "Seit heute gibt es Internet-Sperren in Österreich. Die Webseiten kinox.to und movie4k.to sind bei dem Betreiber UPC nicht mehr erreichbar. Vorherige Sperren der Webseite kino.to eskalierten von den österreichischen Höchstgerichten bereits bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und führten dort zu einem Urteil mit dem Netzsperren in ganz Europa zum legitimem Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen wurden. (...)" Weiter bei Netzpolitik. Einen Schritt weiter gehen die "Konservativen" in Britannien, diese forden dort eine präventive Zensur für "Extremisten" und wollen diese im Fall ihres Wahlsieges durchsetzen.

Eikonal: In der Kooperation mit den U.S. DIensten hat der BND diesen deutlich mehr Daten weitergeleitet, als bisher bekannt war.

Liefertreue: Die BRD liefert wieder Panzer und Maschinengewehre an Katar und Saudi-Arabien, die Förderer der Dschihadistenmiliz »Islamischer Staat«. Und Kanzlerin Merkel stimmt schon mal auf den nächsten Kriegseinsatz ein. Beitrag von Rüdiger Göbel in der jungen Welt.

Zugesehen: Diplomaten ließen die Führung des Folterlagers Colonia Dignidad in Chile 40 Jahre gewähren. Ihre Passivität könnte der Bundesrepublik bald Probleme schaffen.

Erinnerung: "Spanien ist nach Kambodscha das Land mit den meisten Verschwundenen weltweit. Ein trauriger Rekord. Nach dem Militäraufstand der spanischen Generäle um Franco und Mola dehnte sich der Krieg nach und nach über die Halbinsel aus. Erst mit Hilfe der Nazis schafften es die Aufständischen, große Teile ihrer Truppen auf das Festland zu bringen, weil sie in der spanischen Kolonie Marokko und auf Teneriffa festsaßen.(...)" Bask-Info über die Schwierigkeiten, 120.000 Leichen in Massengräbern, die alle aus der Zeit des sogenannten Bürgerkriegs von 1936 bis 1939 stammen, zu exhumieren und zu idendifizieren.

Geschwurbel: "Verschwörungstheoretiker aus dem rechten Milieu haben am Tag der Deutschen Einheit vor dem Kanzleramt demonstriert. Mit dabei auch der bekannte Sänger Xavier Naidoo. „Reichsbürger“, Kondensstreifen-Verängstigte, Verschwörungstheoretiker, ein NPD-Chef und ein bekannter Sänger mit indischem Migrationshintergrund." Mehr dazu beim Dokumentationsarchiv

Unsolidarisch: 200 Polizisten räumten 20 Geflüchtete aus dem Gebäude des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Berlin-Schöneberg. Nach einer Woche Besetzung hatte der DGB selbst Strafanzeige gestellt. Siehe dazu: Neues Deutschland, tagesspiegel

Wasenzombies: Das alte Konzept von panem et circenses klappt. Gestern musste der Canstatter Wasen wegen Überfüllung gesperrt werden.

Bestätigt: Nach zweijähriger wissenschaftlicher Recherche wurde die Existenz des isländischen Lindwurms Lagarfljótsormur von einer isländischen Wahrheitsfindungskommission bestätigt.

cronjob