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Wenn Arbeitgeber nach mehr Staat rufen: Mit Kurzarbeit wertvolle Arbeitskräfte in viralen Zeiten hamstern und die Unternehmen auch bei den Sozialbeiträgen entlasten?

“... »Wegen der Corona-Epidemie rechnet die Metall- und Elektroindustrie mit drastischen Einbußen. Die Arbeitgeber fordern Geld für Kurzarbeit –“ noch großzügiger als in der Finanzkrise (...) Die Bundesagentur für Arbeit soll bei Kurzarbeit die vollen Kosten übernehmen, und zwar ab Tag eins. (...) Natürlich könnte man sich angesichts des Überbrückungscharakters der „klassischen“ Kurzarbeit fragen, was denn eine Verlängerung auf 24 Monate wirklich substanziell bringen soll, denn das Instrument funktioniert vor allem dann besonders gut, wenn ein überschaubarer Krisenzeitraum überbrückt werden muss. Hinsichtlich der von den Arbeitgebern während der Kurzarbeit grundsätzlich zu leistenden Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen geht die aktuelle Forderung der Arbeitgeber über den Öffnungen, die 2009 vorgenommen wurden, hinaus. Das kann man ja fordern und aus Sicht der Arbeitgeber ist das auch verständlich, folgt es doch der Logik einer faktischen Sozialisierung betrieblicher Risiken auf Kosten der Beitragszahlergemeinschaft. (...) Und was kaum in der Berichterstattung auftaucht, sowohl im Krisenjahr 2009 als auch jetzt: Man kann die Arbeitgeber noch weiter entlasten, das kostet dann aber nicht nur die Beitragszahler Geld, sondern auch die Arbeitnehmer haben einen Preis zu zahlen, denn sie bekommen für die Zeit der Kurzarbeit nur einen Teil des bereinigten Arbeitseinkommens, die Differenz müssen sie in Form des nicht-kompensierten Verdienstausfalls selbst tragen...– Artikel vom 8. März 2020 von und bei Stefan Sell externer Link und dazu “Kurzarbeit und Corona– –“ Sonderseite beim Bund-Verlag externer Link und im Dossier beim LabourNet.

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