
Bildschirmfoto des Widerrufes

Die postwendende Antwort
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.Da muss ich morgen wieder ins PP... Wenn man bedenkt, daß es laut verschiedenen Foren und Medienberichten in einer größeren Anzahl von Familien es bereits zu Problemen wegen dieser Masche gekommen ist, frage ich mich immer mehr, warum das überhaupt zulässig, bzw. wieso eine Abmahnung wegen Berichten darüber möglich ist. Während es den Autoren der obigen Antwort möglich ist, von den Betroffenen als Betrügern zu sprechen, ist dies umgekehrt nicht möglich. Ein Kommentar erübrigt sich eigentlich... Die Urheber dieser und anderer Seiten in dieser Richtung sitzen übrigens hier Betroffene aus der Schweiz können sich direkt beschweren und zwar bei dem: Schweizer Bundesamt für Polizei / Eidgenössisches Jusitz- und Polizeidepartement in 3003 Bern, Tel: +41 031 323 11 23 Zu deren Webseite
Die nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) ist die zentrale Anlaufstelle für Personen, die verdächtige Internet-Inhalte melden möchten. Die Meldungen werden nach einer ersten Prüfung und Datensicherung den zuständigen Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland weitergeleitet. KOBIK wird auch aktiv im Netz nach deliktischen Inhalten Ausschau halten. Zudem ist die Koordinationsstelle für vertiefte Analysen im Bereich der Internet-Kriminalität besorgt.
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