Die Arbeitsrichter stellten laut einer ver.di Information klar, dass sie in diesem Fall kein vorsätzlich betrügerisches Handeln oder einen Diebstahl sehen. Sie machten deutlich, dass weitere Bemühungen des Arbeitgebers in nächsten Instanzen wenig Aussicht auf Erfolg haben werden. Trotzdem ist KNO-VA in die nächste Instanz gegangen.
In der Sache Änderungskündigung für Gerhard Schönfeld hat KNO in der ersten Instanz verloren. Auch hier geht der Arbeitgeber in die zweite Instanz.
Inzwischen hat der Kollege eine Abmahnung bekommen wegen "fahrlässigen Umgangs mit Arbeitsanweisungen“.
Der Solikreis erklärt dazu:
Hier soll eine Lappalie aufgebauscht werden, um den psychischen Druck gegen Gerhard Schönfeld hoch zu halten.
Bitte kommt zur Verhandlung und / oder erklärt Euch mit Protestresolutionen solidarisch mit Gerhard Schönfeld!
Weitere Infos zum Fall und Solidaritätserklärungen bitte an jadeturtle@gmx.de
Zusätzliche Infos auch bei der IG Metall Reutlingen sowie bei chefduzen.de