Stuttgart, 16. Februar 2012: Einen Tag nach der Schlossgartenräumung und somit nach fast 24 Stunden unrechtmäßiger Inhaftierung wurde ein 19-jähriger Aktivist gegen S21 wieder freigelassen. Dieser war am Montag, 13.2. nach der Durchsuchung des Parkschützerbüros in Beseitigungsgewahrsam genommen worden, um ihn daran zu hindern, sich an der Besetzung des Mittleren Schlossgartens zu beteiligen. Zusätzlich wurde behauptet, er habe sich an der Herstellung eines Molotowcocktails beteiligt. Nach der Räumung des Schlossgartens stellt sich dieser Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist musste wieder freigelassen werden.
Nach gängiger Rechtssprechung hätte der Gefangene schon am gestrigen Tag wieder freigelassen werden müssen. Er wurde jedoch fast einen ganzen Tag länger unter äußerst fragwürdigen Bedingungen (kein Kontakt nach außen, kalte Transportzelle) im Stammheimer Gefängnis festgehalten. Vor der Gewahrsamnahme wurde er vom Richter nicht angehört. Im polizeilichen Verhör wurde er massiv unter Druck gesetzt: Falls während seiner Gewahrsamnahme ein Molotowcocktail fliege, so würde er der Beihilfe beschuldigt. Stuttgarter Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter nahmen mit diesem Vorgang wieder einmal in Kauf, sämtliche Rechte von Beschuldigten zu übergehen, um Aktivisten gegen Stuttgart 21 zu kriminalisieren und in der Öffentlichkeit als gewaltbereit darzustellen.
Tobias S. kommentiert die Vorgänge um seine Gewahrsamnahme wie folgt: „Ich weiß ja selbst, dass ich mit der Herstellung eines Molotowcocktails nichts zu tun habe. Deshalb habe ich versucht, das Ganze mit Humor zu sehen. Ich lasse mich weder kriminalisieren noch mit Drohungen unter Druck setzen.“
Nicht nur die Umstände der Gewahrsamnahme zeichnen ein bedenkliches Bild im Umgang mit politisch engagierten Bürgern. Schon auf der Fahrt zum Haftrichter sah sich der Aktivist mit einem Anwerbungsversuch als Informant durch den Staatsschutz konfrontiert, da er der führende Kopf der Bewegung sei.
Tobias S. dazu: „So etwas wie einen führenden Kopf gibt es bei unserer Bewegung gar nicht. Wir sind dann alle wohl eher viele kleine Gehirnzellen, die kreativ zusammenarbeiten. Das passt der Stuttgarter Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Richtern offensichtlich überhaupt nicht. Schon das Wort Beseitigungsgewahrsam zeigt, worauf hier eigentlich abgezielt wird: Wenn es allein nach ihnen ginge, würden wohl sämtliche politisch Engagierte schon im Vorfeld von Aktionen „beseitigt“ werden.“
Quelle: Pressemitteilung
Erneut Prozesse gegen Antifaschisten in Stuttgart
Am 17.-‹02.-‹2012 wird eine Gerichtsverhandlung gegen einen Antifaschisten beim Stuttgarter Amtsgericht stattfinden. Ihm wird vorgeworfen auf eine Gruppe Skinheads eingeschlagen und sie dadurch leicht verletzt zu haben. Offenbar ging der Auseinandersetzung eine Beleidigung und ein versuchter Angriff der Skinheads voraus.Neben diesem Ereignis soll in dem Verfahren zusätzlich eine Sachbeschädigung verhan-‹delt, werden, die dem Angeklagten angelastet wird. Eine Personenkontrolle in der Nähe eines mit Parolen besprühten Polizeiwagens reichte dabei aus, um den für sein politisches Engagement bekannten Beschuldigten als Verantwortlichen für die Sprühereien hinzustellen.
Das schreibt die RASH Stuttgart: "Der kommende Prozess könnte drastische Folgen für den Antifaschisten haben, dessen Bewährungsstrafe wegen diesen Vorwürfen nun widerrufen und in eine Haftstrafe umgewandelt werden könnte. Gerade in eigentlich alternativen Subkulturen, die immer mehr von rechtsoffenen und rechten Tendenzen unterwandert werden, braucht es Menschen, die aufrichtig und entschlossen Stellung gegen Rassismus, Nationalismus und der Ausgrenzung von Minderheiten beziehen. Dieses Engagement muss gefördert und ausgebaut werden! Wir können nicht hinnehmen, dass politische AktivistInnen zunehmend mit konstruierten oder aufgebauschten Anschuldigungen überhäuft werden, um sie und ihr Umfeld einzuschüchtern und politisches Engagement zu lähmen.-‹Gerade wenn es, wie in diesem Fall, um mögliche Haftstrafen geht, ist es unsere Aufgabe, die Betroffenen bestmöglich zu unterstützen."
Am 8. Februar wurde der Antifaschist am frühen Morgen von der Polizei in seiner Wohnung festgenommen. Dabei wurde die Tür aufgebrochen und SEK Beamten und Hunde stürmten die Wohnung. Beschlagnahmt wurde ein PC. Trotz festem Wohnsitz wurde der Haftbefehl wegen angeblicher Verdunklungsgefahr aufrecht erhalten, weshalb der Angeklagte bis zu seiner Verhandlung in der JVA Stuttgart--‹Stammheim in Untersuchungshaft sitzt.
Solidarität mit dem angeklagten Antifaschisten!
Kommt zur antifaschistischen Kundgebung und Prozessbeobachtung am 17. Februar ab 8:00 Uhr vor dem Stuttgarter Amtsgericht, Hauffstr.5! Beginn der Gerichtsverhandlung: 09:00 Uhr.
Gegen den vor einigen Monaten im Rahmen antirassistischer Protestaktionen gegen ein Aktionswochenende der rechtspopulistischen Zusammenhänge „Bürgerbewegung Pax Europa e.V.“ und „PI – Politically Incorrect News“ Anfang Juni diesen Jahres in Stuttgart wegen einfacher Körperverletzungsdelikte verhafteten und erst kürzlich aus der Untersuchungshaft entlassenen Antifaschisten Chris finden am 29. Februar, 7. März und 15. März die Verhandlung vor dem Landgericht, Urbanstr. 20 statt. Die Verhandlungen beginnen um 09:00, zuvor sind ab 08:00 Kundgebungen angekündigt.
Dazu wird es am 21. Februar eine von der ver.di Jugend Stuttgart organisierte Infoveranstaltung im alten Feuerwehrhaus, Erwin-Schöttle-Platz, Stuttgart-Heslach geben. Beginn der Veranstaltung ist 19 Uhr.
Informationen zur Repression gegen Antifaschisten in der Region Stuttgart unter: