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"Black Power" - Vortrag und Film

Aus den US Bürgerrechtskämpfen entwickelte sich Mitte der 1960iger die "Black Power" Bewegung, welche innerhalb weniger Jahre wichtige antirassistische Impulse und eine revolutionäre Aufbruchsstimmung weit über die USA hinaus bewirken konnte. Für viele Jahre ermöglichte diese Bewegung den People Of Color ein zuvor nicht gekanntes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe. Sie wurde allerdings auch mit äußerster Brutalität bekämpft und bis heute bemühen sich Teile der US Gesellschaft, ihre Errungenschaften zurück zu drängen. Trotzdem prägen die Art und Weise der Black Power Bewegungsdiskurse bis heute die Auseinandersetzungen der Radikalen Linken in vielen Ländern mit. (30 minütiger Vortrag vom Berliner Free Mumia Bündnis)

Anschließend der Film "Black Power Mixtape 1967 - 1975"
Di. 20.11.2012, Berlin - 20 Uhr Lunte - Weisestr. 53 - 12049 Berlin Neukölln - U8-Boddinstr.

Netanjahu - gerichtsfest, aber auch isoliert?

Klar, dass Netanjahu vom internationalen Gerichtshof nichts zu befürchten hat. Nach den üblichen Gepflogenheiten. Das Selbstverteidigungsrecht ist jedem Staat als selbstverständlich zuerkannt. Damit sind die Bombenangriffe auf Gaza jetzt - wie im letzen Krieg - auf jeden Fall zu rechtfertigen. Selbst die Tötung des Heeresorganisators der Palästinenser wird als gerechtfertigt angesehen werden, wenn von einem permanenten Kriegszustand zwischen Hamas und dem Staat Israel ausgegangen wird. Vor allem, nachdem Friedensnobelpreisträger Obama den Drohnenabschuss von "Feinden" für sich und alle Terrorismusbekämpfer für legal erklärt hat.

Rechtlich also an Netanjahus Vorgehen nichts auszusetzen.

Natürlich ließe sich unter Umständen dem Selbstverteidigungsrecht Israels ein Widerstandsrecht der Palästinenser in einem in Wirklichkeit immer noch besetzten Gebiet gegenüberstellen. Nur: alle rechtlichen Auseinandersetzungen - wozu dienen sie noch. Zum Argumentenbeschuss bei der nächsten Sitzung von Jauch.

Es müsste ein Blick riskiert werden über die rechtlichen Regelungen hinaus.

Dann ergibt sich zunächst - ziemlich unbestritten - der heiße Wunsch Netanjahus bei den nächsten Wahlen wieder zum Erfolg zu kommen. Erzeugung von Kriegsangst ist dazu eins der anerkanntesten Mittel. Nicht erst seit Bismarcks Tagen.

Der Vergleich zu Bismarcks Planung zeigt aber auch den Unterschied. Der deutsch-französische Krieg 1870 war klug eingefädelt - und nützte die Notlage des Kaisers Bonaparte III. aus. Der hatte mit unerfüllbaren Forderungen groß getan - und musste jetzt zur Kriegserklärung greifen, um sich nicht vorzeitig zu blamieren. Hauptunterschied zu Bismarck: Der Reichskanzler hatte begrenzte Ziele, die keinen weiteren Eingriff ins besiegte Land voraussetzten. Netanjahu dagegen wird in einem militärisch unterworfenen Gazastreifen noch brutaler eingreifen müssen als bei den letzten Maßnahmen. Ohne je zu einer völligen Vertreibung der Palästinenser aus ihrem Gebiet kommen zu können. Selbst eine Zurückdrängung der Hamas aus grenznahen Gebieten erscheint aussichtslos. Denn die neuen Raketen haben eine Reichweite, die die entferntesten Ziele erreichen werden.

Die Lage Israels wird sich also auf jeden Fall verschlechtern, weil auf die Dauer kein Ziel - und damit kein Ende des Krieges - angegeben werden kann.

Noch werfen sich Westerwelle und Merkel aufs peinlichste ins Feld - und unterstützen mit offenen Verdrehungen die Aggression Israels. Mit der frei erfundenen Begründung, Hamas habe einen neuen Angriff begonnen, auf den jeder Staat - wie jetzt Israel - hätte erwidern müssen.

War das rechtlich abgesicherte Abknallen eines militärisch Verantwortlichen durch eine israelische Drohne kein Anfang - und Angriff?

Der jetzige Führer des Staates Israel wird kurzfristig sein Ziel erreichen und sich ein letztes Mal als legitimer Nachfolger des Königs Salomo präsentieren. Es werden viele gestorben sein für dieses Ziel. Staatsrechtlich ist - wie gesagt - daran nichts auszusetzen. Nur -  was sagt das über das Wesen des Völkerrechts selbst in seinem Verfall? Es erinnert stark an die Regeln, die nach Augustin sich auch jede Räuberbande untereinander geben müsste.

Nach einem Recht dahinter darf dabei nie gefragt werden.

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