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»Au point de vue barbare, liberté est synonyme d’isolement: [...]« Pierre Joseph Proudhon

VVN-BdA Esslingen zu den Prozessen gegen AfD-GegnerInnen

Zu den Prozessen gegen AfD-GegnerInnen im Nachgang des AfD Bundesprogrammparteitages in Leinfelden-Echterdingen im vergangenen Jahr erklärt die VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen:

Am 30.04.16 veranstaltete die rechtspopulistische „Alternative für Deutschland“ ihren Bundesprogrammparteitag auf dem Stuttgarter Messegelände.

Unmittelbar nach Bekanntwerden wurde von einem breiten Bündnis antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen gegen das rechte Event mobilisiert und zu Protesten aufgerufen.

Am Tag selbst gab es zeitweise Blockaden an der Messe, am Nachmittag demonstrierten Tausende in der Stuttgarter Innenstadt gegen die AfD.

Die Polizei machte an dem Tag mit einem unverhältnismäßigen Aufgebot und ihrem brutalen Vorgehen gegen die AntifaschistInnen Schlagzeilen: über 600 Menschen wurden festgenommen und über Stunden in Käfigen in einer der Messehallen festgehalten.

Nun, mehr als ein Jahr später, werden AntifaschistInnen vor Gericht gezerrt und für ihre Teilnahme an den Protesten angeklagt.

Thomas Trüten, Sprecher der VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen hierzu: „Für uns steht fest, dass Proteste und antifaschistisches Engagement gegen eine rechte Kraft wie die AfD dringend notwendig und legitim sind. Die letzten Jahre sind von einem gesellschaftlichen Rechtsruck gezeichnet, in dessen Klima sich eine rechte parlamentarische Kraft zu etablieren versucht. Statt wegzuschauen ist es unser aller Aufgabe, diese rechten Entwicklungen zu bekämpfen und aktiv zu werden.

Wir verurteilen die Kriminalisierung der AntifaschistInnen und rufen zur Solidarität mit den Angeklagten auf!“


Die nächsten Prozesse gegen AfD-GegnerInnen finden am 10.07.17 vor dem Nürtinger Amtsgericht und am 12.07.17 vor dem Stuttgarter Amtsgericht statt.

Schwesterorganisation der Bürgerrechtsorganisation Demobeobachtung-Südwest in der Türkei gerät unter Druck

In Hamburg herrschte faktisch ein Ausnahmezustand. Friedliche Proteste wurden unter grober Missachtung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und der Trennung von Exekutive und Judikative behindert oder sogar gewaltsam verhindert. Trotzdem -“ oder gerade deswegen -“ ist es der Polizei kaum gelungen, die Gewalt der Randalierenden einzudämmen.

Was passiert wenn dieser Ausnahmezustand zur Regel wird kann man seit geraumer Zeit in der Türkei beobachten.

Beim vor der OSZE/ODIHR organisierten Treffen von Organisationen, die sich für das Recht auf Versammlungsfreiheit einsetzen, hatten wir das Privileg die Bekanntschaft mit einer Vertreterin der türkischen Organisation „EÅŸit Haklar İçin İzleme DerneÄŸi“ zu machen.

Es ist einfach, den Niedergang der Demokratie und den Aufstieg einer Autokratie in der Türkei zu verurteilen. Doch unsere Kolleginnen und Kollegen versuchen mit kühlem Kopf und Vernunft das staatliche Handeln in der Türkei zu erfassen, zu verstehen und darauf hinzuwirken, dass alle BürgerInnen vor dem Gesetz gleich sind und staatliches Handeln auf geltenden Gesetzen und internationalen Normen fußen muss.

Leider scheinen die vernünftigen Stimmen weltweit immer mehr in die Defensive zu geraten und so mussten wir leider erfahren, dass ein Mitglied unserer Schwesterorganisation zusammen mit sieben weiteren MenschenrechtlerInnen in Polizeigewahrsam genommen wurde.

Wir haben ihre Pressemitteilung zu den Vorfällen ins Deutsche übersetzt und möchten sie hier als Zeichen unserer Solidarität wiedergeben:

Menschenrechtler in der Türkei sollen sofort freigelassen werden!

Am Morgen des 5 Juli wurden acht Menschenrechtler und zwei Wissenschaftler bei einem Seminar, welches zum Ausbau der technischen Handlungsfähigkeit von Menschenrechtlern während des Notstands organisiert wurde, in Gewahrsam genommen.

Das Seminar fand gerade in Buyukada Island in Istanbul statt, als Polizisten in ziviler Kleidung eine Durchsuchungsaktion durchführten und alle Teilnehmer in Gewahrsam nahmen, wobei auch alle ihre persönlichen Gegenstände beschlagnahmt wurden. Die Menschenrechtler Nalan Erkem (Bürgerversammlung), İlknur Üstün (Frauenvereinigung), İdil Eser (Amnesty International), Özlem Dalkıran (Bürgerversammlung), Günal KurÅŸun (Menschenrechtsagenda-Vereinigung), Veli Acu (Helsinki Bürgerversammlung), Åžeyhmuz Özbekli (Rechtsinitiative), Nejat TaÅŸtan (Vereinigung zur Überwachung des Gleichheitssatzes / Association for Monitoring Equal Rights) und die Experten Ali Gharavi und Peter Steudtner wurden mehr als 24 Stunden festgehalten, ohne dass sie ihren Familien, Kollegen oder Anwälten mitteilen konnten, wo sie sich befanden. Ihre Ingewahrsamnahme wurde zufälligerweise am selben Tag um 21:14 Uhr entdeckt, 12 Stunden nach ihrer Festsetzung.

Die Tatsache, dass die Familien der Menschenrechtler nicht informiert worden sind, dass keine Information über die Gefangenen verfügbar gemacht wurde aufgrund einer Informationssperre des Strafverfolgers, und dass die Umstände ihrer Ingewahrsamnahme selbst über die gewöhnlichen Regeln und Vorschriften der Notstandsgesetze weit hinaus gehen, könnte als Isolationshaft angesehen werden. Außerdem wurde die 24-Stunden-Zeitspanne, die eine Ingewahrsamnahme maximal andauern darf, gesetzwidrig ausgedehnt, indem die Zeit der Ingewahrsamnahme auf 14:30 Uhr datiert wurde, obwohl die Ingewahrsamnahme um 09:30Uhr statt fand.

Die Familien und Anwälte der Menschenrechtler wurden erst am darauf folgenden Tag, dem 6. Juli, über deren Verbleib informiert, nachdem die Gefangenen in Gruppen von zwei Personen aufgeteilt und auf unterschiedliche Polizeiwachen in ganz Istanbul verteilt worden waren. Inzwischen wurde ihre Gewahrsamszeit auf sieben Tag, dem durch die Notstandsgesetze ausgeweiteten Maximum, ausgeweitet. Die Vorwürfe ändern sich und sind sehr wage. Sie reichen von “Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung- bis schlicht und ergreifend “Terror-, was keinem Strafgesetzparagraphen zuordenbar ist.

Nach deren Ingewahrsamnahme wurden die Menschenrechtler und einigen Medien als “Spione- verunglimpft, die ein “Geheimtreffen- abgehalten hätten. Ihnen wurden Verbindungen zu dem versuchten Militärputsch vom 15 Juli, den Gezi-Protesten von 2013 oder der CIA angedichtet.

Es ist eine universelle Norm, dass selbst im Ausnahmezustand staatliches Handeln auf den Gesetzen fußen muss (rule of law) und diese nicht willkürlich angewendet werden dürfen. Aus diesem Grund muss das Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Sicherheit vor staatlicher Willkür respektiert werden, genau wie das Verbot von Folter und Misshandlung.

Zum Recht auf ein gerechtes Verfahren gehört die an allererster Stelle die Unschuldsvermutung und dass die Angeklagten nicht länger als nötig in Haft bleiben dürfen, ohne dass ein unparteiischer Haftrichter darüber entscheidet.

Die acht Menschenrechtler habe ihre Leben dem Schutz der Grund- und Menschenrechte in der Türkei gewidmet. Ihre Anstrengungen haben vielen geholfen und viele inspiriert, die Grund- und Menschenrechte zu verteidigen.

Unsere Kolleginnen und Kollegen Nalan Erkem, İlknur Üstün, İdil Eser, Özlem Dalkıran, Günal KurÅŸun, Veli Acu, Åžeyhmuz Özbekli, Nejat TaÅŸtan, Ali Gharavi und Peter Steudtner sollen sofort freigelassen werden! Willkürlicher Druck auf Menschenrechtler in der Türkei muss sofort beendet werden!



Erstveröffentlichung am 8. Juli bei Demobeobachtung Südwest. This Text in English

Festival der Grundrechtsverletzungen: Hamburg im Zustand polizeilicher Belagerung

Das Gegenteil des Mitte Mai vollmundig von Innensenator Grote angekündigten Festivals der Demokratie haben wir in der letzten Woche erlebt. Niemand sollte daran gehindert werden, seine Grundrechte wahrzunehmen. Nun ist es geschehen. Hamburg befand sich im polizeilichen Belagerungszustand, massenhaft wurde das Recht auf kollektive Meinungsäußerungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung der Menschenwürde beschränkt.

Die Allgemeinverfügung über eine 38 Quadratkilometer große Versammlungsverbotszone setzte bereits ein Zeichen gegen jedes wirksame plebiszitäre Mitwirkungsrecht der Bevölkerung, gegen die Versammlungsfreiheit als eines -“ so das Bundesverfassungsgericht - „grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes“ einer Demokratie.

Bis zum Bundesverfassungsgericht musste der Anmelder des Antikapitalistischen Camps gehen um bestätigt zu bekommen, dass ein politisches Camp eine Versammlung sein kann und nach den Regeln des Artikel 8 GG zu behandeln ist. Es folgte die rechtswidrige und polizeilich gewalttätige Verweigerung des Aufbaus der Antikapitalistischen Camps in Entenwerder trotz eines positiven Gerichtsbeschlusses, begleitet von den markigen Worten des Gesamteinsatzleiters Dudde, er werde persönlich dafür Sorge tragen, dass auf der Halbinsel kein Protestcamp stattfinden werde. Zwar bestätigte das Oberverwaltungsgericht, dass Dudde den Versammlungsteilnehmern Unrecht getan hatte, doch die völlig entnervten Organisatoren des Camps gaben die Umsetzung auf.

Die Auseinandersetzungen anlässlich der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli begannen durch ein rechtswidriges Eingreifen der Polizei. VertreterInnen des Anwaltlichen Notdienstes G20 haben das Geschehen und den Beginn der Auseinandersetzungen selbst verfolgen und sich davon überzeugen können, dass die Polizei trotz des Ablegens der Vermummung bei zahlreichen Demonstrationsteilnehmern die zu diesem Zeitpunkt völlig friedliche Demonstration gewalttätig und mit Wasserwerfern angriff.

Auch wenn es im Versammlungsgesetz ein grundsätzliches Vermummungsverbot gibt, ist dieses Gesetz versammlungsfreundlich auszulegen. Es ist eine Verletzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, eine friedliche Demonstration anzugreifen.

Am 7. Juli haben sich Menschen immer wieder an verschiedenen Orten der Stadt friedlich versammelt, so auch an den Landungsbrücken und am Baumwall. Ohne Abwägung, ohne Respektierung der Freiheitsrechte wurden diese Versammlungen als verboten betrachtet und von der Polizei aufgelöst.

Und auch wenn am gestrigen 8. Juli viele tausend Menschen auf die Straße gegangen sind, ist festzustellen, dass die Route weitab des Geschehens des G20, weder in Hör- noch in Sichtweite des Treffens der VertreterInnen der reichsten Länder dieser Erde war.

Hunderte von VersammlungsteilnehmerInnen wurden durch die harten Maßnahmen der Polizei verletzt, hunderte wurden festgenommen und in die extra für den G20 aus dem Boden gestampfte Gefangenensammelstelle in Hamburg-Neuland verbracht, wo eine oft äußerst zögerliche Vorführung zu dem Gericht erfolgte und die Festgenommenen an dem Zugang zu anwaltlichen Beistand dadurch gehindert wurden, dass nicht die Telefonnummer des Anwaltlichen Notdienstes, sondern ein Hamburger Telefonbuch mit über 10.000 Anwältinnen und Anwälten vorgelegt wurde und aufgefordert wurde, sich daraus einen Anwalt herauszusuchen.

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke vom Anwaltlichen Notdienst G20 erklärt zu den Vorgängen der letzten Woche:

„Wem an dem Erhalt der Demokratie liegt, sollte durch die Erfahrungen der letzten Tage gewarnt sein. Es herrschte ein Ausnahmezustand mit einer flächendeckenden Aushebelung des Versammlungsrechts und mit einer erschreckenden Rücksichtslosigkeit von Seiten der Polizei gegenüber Leib und Leben der Demonstranten. Es kann nicht richtig sein, unter Hinweis auf Straftaten am Rande von Demonstrationen oder auf Krawalle im Schanzenviertel, die Unverbrüchlichkeit von Grundrechten in Frage zu stellen. Und es kann nicht richtig sein, jetzt unter dem Ruf nach hohen Strafen für Gewalttäter von den massiven Fehlern und Rechtsbrüchen der Polizei abzulenken.Wenn die Jugend massenhaft wütend ist, muss man sich über die Ursachen Gedanken machen. Der Ruf nach dem harten Staat hat bisher nur zu weniger Demokratie, nicht aber zu einer Lösung geführt.“

Pressemitteilung via Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienstes beim RAV e.V.
Hamburg, den 09.07.2017

83. Jahrestag der Ermordung von Erich Mühsam

Erich Mühsam (Fotografie aus dem Jahr 1928, kurz vor seinem 50. Geburtstag)

In der Nacht vom 9. zum 10. Juli 1934 wurde der Dichter, Bohemian, Aktivist der Münchner Räterepublik und Anarchist Erich Mühsam im Konzentrationslager Oranienburg von der SS ermordet.

Aus diesem Anlass die "Internationale" in seiner Fassung:

Die Internationale
(Nach dem französischen Original)

Erwacht, im Erdenrund ihr Knechte!
Erwacht aus Hunger, Qual und Fron!
Im Erdkern grollen eure Rechte,
zum Endkampf auf, zur Rebellion!
Räumet auf mit eisernem Besen!
Sklaven all, erwacht! erwacht!
Sind wir bis heute nichts gewesen,
jetzt wollen wir die ganze Macht!
Leuchtend glühn die Fanale!
Zum Kampf! Der Würfel fällt!
Die Internationale
erstürmt, befreit die Welt!

Wir brauchen keines Gotts Verzeihen,
wir brauchen keines Kaisers Rat.
Das Volk muß selber sich befreien.
Sei einig, Proletariat!
Mag der Reiche selber Diebe greifen,
mag er selber Kerker bann!
Laßt uns die eignen Äxte schleifen.
Das Eisen glüht, jetzt laßt-™s uns haun!
Leuchtend glühn die Fanale!
Zum Kampf! Der Würfel fällt!
Die Internationale
erstürmt, befreit die Welt!

Vom Staat und vom Gesetz betrogen,
in Steuerfesseln eingeschnürt,
so wird uns Gleichheit vorgelogen
vom Reichen, der kein Elend spürt.
Lang genug ertrugen wir die Knechtung.
Länger fügen wir uns nicht.
Erkämpft statt Pflichten bei Entrechtung
das gleiche Recht bei gleicher Pflicht!
Leuchtend glühn die Fanale!
Zum Kampf! Der Würfel fällt!
Die Internationale
erstürmt, befreit die Welt!

Laßt los die Hebel der Maschinen!
Zum Streik heraus aus der Fabrik!
Dem Werk der Zukunft laßt uns dienen,
der freien Räterepublik!
Nieder mit der Vaterländer Grenzen!
Nieder mit dem Völkerkrieg!
Der Freiheit Morgenfarben glänzen.
Die rote Fahne führt zum Sieg!
Leuchtend glühn die Fanale!
Zum Kampf! Der Würfel fällt!
Die Internationale
erstürmt, befreit die Welt!

Vor 25 Jahren: Mord an Sadri Berisha in Ostfildern - Kemnat

Am 8. Juli 1992 gegen 2.30 Uhr in der Nacht dringen sieben angetrunkene junge Neonazis in ein Arbeiterwohnheim in Ostfildern Kemnat ein und schlagen mit Baseball-Schlägern auf zwei schlafende Arbeiter ein. Der 55jährige Sadri Berisha, Albaner aus dem Kosovo, stirbt noch am Tatort, sein Kollege Sahit Elezaj wird mit lebensgefährlichen Verletzungen in das Krankenhaus eingeliefert.

"Berisha und Elezay arbeiteten -“ Berisha seit 21 Jahren -“ bei einer Baufirma in Kemnat und schickten regelmäßig Geld zu ihren Familien in den Kosovo. Sadri Berisha hatte drei Kinder und überwies die Hälfte seines Lohnes an seine Familie in der Heimat.

Sahit Elezaj war zu dieser Zeit Vater von sieben Kindern im Alter zwischen zwei und 16 Jahren. Der Überlebende Elezaj durfte nach der Tat seine Familie nach Kemnat holen. (...)"


Am 11.07.1992 demonstrieren ca. 300 Menschen in Kemnat gegen die rassistischen Übergriffe der Skinheads.

"Das Motiv der Täter, die sich vorher Hitler-Reden vom Band angehört haben, lautet: "Polacken klatschen"."

"Im Prozeß um den Mord an Sadri Berisha in Kemnat wird das Urteil gefällt: Der Hauptangeklagte Thomas Wede aus Kemnat erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe, Michael D. muß neun Jahre Jugendstrafe absitzen. Fünf weitere Angeklagte werden zu Freiheits- und Jugendstrafen zwischen sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Urteile entsprechen in fast allen Punkten den Strafanträgen des Staatsanwalts. Für das Gericht ist es erwiesen, daß der Tod an Sadro Berisha einer "Hinrichtung" aus "dumpfem Ausländerhaß" gleichkam."


Der "Prozess handelt sich um das bundesweit erste Mordverfahren gegen Gewalttäter, die aus Fremdenfeindlichkeit gehandelt haben sollen."

Zitate:

Chronik Stadt Ostfildern

Stern 17/1993 via unvergessen (archive.org)

Zeit Dokumentation Todesopfer rechter Gewalt 9/2010

Neues Deutschland 28.04.1994 (paywall)

Siehe auch:
• Antifa Info Blatt NS-Kurzmeldungen aus der BRD (1993)
Spiegel 17/1993
• VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen: 25. Jahrestag des rassistischen Mordes an Sadri Berisha in Kemnat
• Esslinger Zeitung 8. Juli 2017: VVN erinnert an Mord an Sadri Berisha


Filmabend: "Vorhof zur Hölle"

Ich hatte vor 2 Jahren schon mal einen Filmtipp für "Freistatt" abegegeben. Nun läuft dieser im K9 in Berlin:

Der aufmüpfige 14-jährige Wolfgang wird Ende der 1960er Jahre in die kirchliche Besserungsanstalt für männliche "Schwererziehbare" FREISTATT gesteckt. Hunger, Folter, sexuelle Übergriffe: In dieser Anstalt kommt alles vor. Verschlossene Türen, vergitterte Fenster, militärischer Drill, als Erziehung verbrämte tägliche Arbeitseinsätze, bei knochenharter Zwangsarbeit im Moor zum Torfstechen. Der brutale Hausvater von Freistatt war früher bei der Gestapo. Wolfgang will sich nicht unterkriegen lassen. Er flüchtet, wird eingefangen, flieht wieder, zettelt Revolten an, deshalb wird er noch brutaler bestraft -“ sie wollen ihn um jeden Preis brechen. Das Rebellische der Jugendlichen wird deutlich, als sie bei einer Revolte Richie Havens "Freedom" singen. Der Film zeigt das repressive gesellschaftliche Klima und die schwarze Pädagogik in der brd. Zwischen 1945 und 1975 waren etwa 800.000 Jugendliche in 3.000 dieser "Arbeitserziehungslager". Im Anschluss an den Film kann ein Betroffener, der selbst als Jugendlicher 1963/1964 in einer der westdeutschen katholischen Erziehungsanstalten war, etwas dazu sagen.

FREISTATT zeigt den horror gegen heimjugendliche

Sonntag, 16. Juli 2017, 20:00

(Aus dem Flyer)

#W2H / #NoG20: Welcome to Hell - Polizei zerschlägt #G20-Demo in Hamburg

Welcome to Hell -“ zum Start des G20-Gipfels wollten 12.000 ihre Wut auf die Straße tragen. Nach 50m Demo-Strecke setzte es Wasserwerfer, Schläge und Pfefferspray. Die Hamburger Polizei zerschlug den öffentlichen Protest brutal!

Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V.

"Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V. (anwaltlicher Notdienst G20)

Die Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. erklärt sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen des RAV. die in Hamburg unter schwierigen Bedingungen für den anwaltlichen Notdienst aktiv sind. um dort Gegnerinnen und Gegner des GZO-Gipfels rechtlich zu beraten und zu unterstützen. Ihr Einsatz für das Recht und den Rechtsstaat verdient unsere Anerkennung und unseren Respekt.

Wir sind empört. dass die Hamburger Polizei das berufliche Engagement der Anwältinnen und Anwälten diskreditiert. indem die Beauftragung von Anwälten. die Mitglieder im RAV sind. als Begründung für eine angeblich erhöhte von deren Mandanten ausgehende Gefahr herangezogen wird. Damit stellt die Polizei das rechtsstaatliche Prinzip der freien Anwaltswahl in Frage und offenbart ein problematisches Verständnis der vom Grundgesetz gewährleisteten Möglichkeitjedes Bürgers. gegen staatliche Maßnahmen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Ein engagiertes Eintreten für die Interessen unserer Mandanten ist selbstverständliche Aufgabe unseres Berufsstandes. Dieses Engagement ist umso mehr vonnöten, wenn wie in Hamburg aufgrund des polizeilichen Großeinsatzes Bürgerrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten ohnehin schon stark eingeschränkt sind. Gegen die Versuche der Polizei. die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen zu diskreditieren und dadurch zu schwächen. protestieren wir auf das Schärfste.

Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Für den Vorstand
Anette Scharfenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Angela Furmaniak
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht"


Quelle: Anwaltlicher Notdienst / Twitter

Siehe auch den Überblick über alle Entscheidungen zu G20-Versammlungen. Zusätzlich seien die weiteren Solidaritätserklärungen aus Hamburg und Berlin dokumentiert:


Solidaritätserklärung Hanseatische Rechtsanwaltskammer


Berliner Rechtsanwaltskammer

38km² grundrechtsfreie Zone in Hamburg für G20-Gipfel?

Nachdem das zur Unterbringung der G20 GipfelgegnerInnen geplante antikapitalistische Protestcamp im Hamburger Stadtpark Entenwerder von den Behörden juristisch verhindert wurde, sollte das Camp nun im Elbpark Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort aufgebaut werden. Der Aufbau des Camps einschließlich Schlafzelten an diesem Ort war am späten Abend des 1. Juli vom Verwaltungsgericht Hamburg ausdrücklich zugestanden worden. Dennoch setzt sich die Polizei über über den Beschluß des Verwaltungsgerichts hinweg - (1,2,3,4, und so weiter).

Angesichts der Hamburger Zustände dokumentieren wir zwei Pressemitteilungen des anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) vom 2. Juli und verweisen an der Stelle an Heribert Prantls Kommentar in der Sueddeutschen: "Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht"

Demoverbotszone der Hamburger Polizei zum G20: Mehrere JuristInnen legen Eilantrag ein

Wir haben gestern am späten Abend mehrere Eilanträge von JuristInnen gegen die Allgemeinverfügung vom 01.06.2017 bei dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Unsere MandantInnen sind drei ReferendarInnen und ein Anwalt, die sich seit ihrem Studium mit Fragestellungen des Öffentlichen Rechts -“ insbesondere des Polizei- und Versammlungsrechts -“ auseinandersetzen. Als StudentInnen war sie Mitglied einer studentischen Hochschulgruppe rechtspolitisch interessierter und politischer engagierter Jurastudierender. Seit Beginn ihres Referendariats sind die AntragstellerInnen zudem Mitglieder eines Berufsgruppenübergreifenden Zusammenschlusses von linken Juristinnen und Juristen. Die AntragstellerInnen nahmen jeweils in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen vernetzten JuristInnen an einer Vielzahl von Versammlungen teil: Beispielsweise gegen die Ausrufung des Gefahrengebietes im Januar 2014.

Vor dem Hintergrund, dass es sich in dem in Rede stehenden Zeitraum um den größten Polizeieinsatz der Geschichte Hamburgs handeln wird, erwarten die AntragstellerInnen massive Rechts- und Grundrechtsverletzung durch Polizeieinsätze. Insbesondere auch im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Sie haben vor, in dem Fall ihre Meinung in Form von spontanen Versammlungen hierzu auch kundzutun. Dies entspricht jedoch nur den Ansprüchen des Art. 8 GG, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun können.

Durch die 38km² große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt wird ihnen dies verboten. Unabhängig vom Anlass wird allen sich in Hamburg aufhaltenden Menschen für 35 Stunden untersagt, ihre Meinung innerhalb dieses großflächigen Stadtgebiets gemeinsam mit mehr als einer anderen Person öffentlich kundzutun. Denn bei der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgabe von mindestens drei Personen liegt bereits eine Versammlung vor. Dies kommt einem Flächenverbot gleich, für welches keine taugliche Rechtsgrundlage existiert. In dem betreffenden Stadtgebiet können (mit Bezug zu dem Gipfels oder auch nicht)eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen für Versammlungen entstehen, die sich teils auch widersprechen können (Pro-Erdogan Versammlungen und Anti-G20-Proteste).

Das Ergebnis der Allgemeinverfügung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht untragbar: Unseren MandantInnen wäre es untersagt, bspw. bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, mit jeweils zwei anderen JuristInnen zusammen ihre Meinung nahe des Einsatzes öffentlich zu äußern. Wenn sie das doch täten, liefen sie Gefahr, Zwangsmaßnahmen durch die Polizei ausgesetzt zu sein. Rechtsanwältin Alexandra Wichmann äußert sich dazu: „Aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist dabei, dass die Polizei als Exekutivorgan eigenmächtig einen Raum von 38 km² schafft, in dem gemeinsame öffentliche Kritik präventiv untersagt wird.“

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei...] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei...] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G 20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.

Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 02.07.2017

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