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MyGruni - 1. Mai-Demo im Grunewald

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
Mit einer prächtigen Demonstration zogen am 1. Mai rund 7500 autonome Streetworker*innen durch das wohlstandsbelastete Villenviertel Grunewald. Wie im letzten Jahr äußerte sich der Protest kreativ, laut und vielfältig. Die gemeinsamen Nenner an diesem Tag waren Enteignung, eine gerechte Vermögensverteilung und in diesem Sinne faire Mieten in der Stadt. Dabei waren neben dem Wagen des Quartiersmanagements noch Wägen des Zappelkomitees & der fahrenden Gerüchteküche, des Bündnisses Mietenwahnsinn, der Roten Champagner Fraktion („Weil Sekt nicht schmeckt –“ schon gar nicht im Grunewald!“) sowie dem Kollektiv Mami Wata mit dabei.

Zur Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv.

Ausführlicher Bericht auf der website von mygruni

Weitere Ereignisse zu diesem Thema:


Weitere Fotos im alten Bildarchiv (1980 - 2018)

3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit: linksunten-Verbot aufheben - Strafverfahren einstellen!

Aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit fordern der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und der/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze das Ver­bot von linksunten.indymedia aufzuheben und das gegen sie selbst laufende Strafverfahren einzustellen. Das –“ auch von Linksradikalen genutzte –“ internet-Medium linksunten.indy­media.org war im August 2017 vom Bundesinnenministerium als „Verein“ verboten worden. Dagegen hatten sich Nowak, Schill und Schulze mit einer rund eine Woche später veröffent­lichten Erklärung gewandt. Den Text bebilderten sie mit einem Ausschnitt aus der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums, die wiederum das Logo der fraglichen Web­seite enthielt.

Die Bebilderung legt ihnen die Berliner Staatsanwaltschaft als Verwendung des „Kennzei­chens“ eines verbotenen „Vereins“ und den Inhalt der Erklärung als „Unterstützung“ des ver­meintlichen Vereins aus. –“ Dazu erklären die Betroffenen:

Krücke „Vereins“-Verbot

Das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene „Vereins“-Verbot stellt eine Krücke dar, um die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit und ins­besondere das dort statuierte Zensurverbot zu umgehen. Selbst wenn die herausgeberische Struktur von linksunten.indymedia ein Verein (gewesen) wäre und die Verbotsgründe des Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz vorliegen würden (insbesondere Letzteres ist zu bestreiten), so würde es dennoch an jeder Rechtsgrundlage dafür fehlen, auch allen anderen natürlichen (Menschen) und juristischen (bestimmte Vereine und Gesellschaften) Personen die Verwen­dung der URL linksunten.indymedia.org und dessen, was das Bundesinnenministerium als das „Kennzeichen“ des vermeintlichen „Vereins“ ansieht, zu verbieten. Das, was das Innenministe­rium als „Kennzeichen“ des vermeintlichen verbotenen Vereins ansieht, ist in Wirklichkeit das einheitliche (((i)))-Logo des –“ nicht-verbotenen –“ transnationalen indymedia-Netzwerkes und die schlichte URL linksunten.indymedia.org in roter Schrift.

Mögen vielleicht auch einige in der Vergangenheit bei linksunten veröffentlichte Texte nach der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums illegal gewesen sein, so sind aufgrund des vom Innenministerium ausgesprochenen Verbots auch zahlreiche unstrittig völlig legale Texte betroffen, die nun nicht mehr zugänglich sind; und vor allem beansprucht das Ministe­rium, das zukünftige Erscheinen des Mediums –“ egal mit welchem Inhalt –“ verbieten zu dürfen. Dafür fehlt es aber an jeder Rechtsgrundlage!

Zwar sind die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz von „den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ beschrankt. Aber es gibt auch dort schlicht und ergreifend keine Norm, die es dem Staat erlauben würde, das künftige Erscheinen von (bestimmten oder gar allen) Medien zu verbieten.

Zwar

  • erlauben die Vorschriften zum Schutze der Jugend altersbezogene Vertriebsbeschrän­kungen;

  • konstituieren die Vorschriften zum Schutze der persönlichen Ehre zivilrechtliche Lö­schungs-/Unterlassungs- und Schadenersatz- sowie staatliche Strafansprüche

    und

  • erlauben die allgemeinen Gesetze die zeitweilige Sperrung von internet-Medien, um die Einhaltung von bestimmten Formvorschriften zu erzwingen (§ 55, 59 II - VI Rundfunkstaatsvertrag).


Darüber hinaus beansprucht der Staat, auch bestimmte (politische) Äußerungen unter inhaltli­chen Aspekten, die nicht die persönliche Ehre und nicht den Jugendschutz betreffen, bestrafen zu dürfen. Aber nichts davon stellt ein Komplett-Verbot eines bestimmten Mediums (oder gar aller Medien) pro futuro dar.

Bei Geltung des Grundgesetzes unüberwindliche Hürde: Das Zensur-Verbot

Solche einfach-gesetzliche Normen, die es erlauben würde, das künftige Erscheinen von Medien zu verbieten, wären im übrigen auch verfassungswidrig. Denn nur die Rechte aus Arti­kel 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 Grundgesetz, aber nicht das Zensurverbot aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz („Eine Zensur findet nicht statt.“) stehen unter dem Vorbehalt der Schran­ken des dortigen Absatz 2. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu –“ zurecht und eindeutig –“ entschieden:
„Das Zensurverbot soll die typischen Gefahren einer solchen Präventivkontrolle ban­nen. Deswegen darf es keine Ausnahme vom Zensurverbot geben, auch nicht durch –šallgemeine Gesetze–™ nach Art. 5 Abs. 2 GG. (BVerfGE 33, 52 - 90 [72 = DFR-Tz. 76])

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden:
The practice of banning the future publication of entire periodicals [...] went beyond any notion of –šnecessary–™ restraint in a democratic society and, instead, amounted to censorship.“

(https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22tabview%22:[%22document%22],%22itemid%22:[%22001-95201%22]}, Tz. 44)

„Die Praxis, die zukünftige Veröffentlichung eines ganzen Periodikums [...] zu verbieten, geht über über jeden Begriff (jede Vorstellung) davon, welche Beschränkungen [der Meinungsäußerungsfreiheit] in einer demokratischen Gesellschaft –šnotwendig–™ sind, hin­aus, und ist Zensur / zählt als Zensur / läuft auf Zensur hinaus.“ (eigene Übersetzung)

Deshalb kann es heute nur eine Forderung geben: Das Verbot von linksunten.indymedia sofort aufheben!

Und ab morgen fordern wir wieder: Das Strafverfahren gegen uns einzustellen, denn wir haben kein „Vereins“-„Kennzeichen“ verwendet, sondern ein –“ vom Bundesinnenministerium ausgesprochenes –“ Verbot eines vermeintlichen „Vereins“ bildlich zitiert. Es gibt aber keine Norm, die das bildliche Zitieren von Verbotsverfügungen des Bundesinnenministeriums unter Strafe stellen würde!

Quelle: Erklärung vom 3. Mai 2019

Siehe auch:

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

LATEINAMERIKA
Organisationen der Zivilgesellschaft und Oppositionsvertreter haben eine Neuausrichtung der deutschen Lateinamerika-Politik gefordert. Anlässlich einer Lateinamerika-Reise von Außenminister Heiko Maas (SPD) warnten die in Freiburg ansässige Kooperation Brasilien und das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt vor allem vor einer Annäherung an die rechtsextreme brasilianische Regierung.

ECUADOR
In Ecuador haben sich unter Präsident Lenín Moreno die politischen Verhältnisse umgekehrt. Am Wochenende musste Ricardo Patiño, zwischen 2007 und 2017 Außenminister, Verteidigungsminister und Wirtschaftsminister unter der Regierung von Rafael Correa, Zuflucht im Exil suchen.

HONDURAS
Am Dienstag sind im Parlament von Honduras zwei Gesetze “zur Restrukturierung und Umwandlung– des Gesundheits- und Bildungssystems auf Antrag des Kongresspräsidenten Mauricio Oliva der regierenden Nationalen Partei annulliert worden. In dem mittelamerikanischen Land kommt es seit einer Woche zu Protesten, nachdem das Parlament unter Führung der PNH die beiden Gesetze verabschiedet hatte.

KOLUMBIEN
Dimar Torres wollte ein neues Leben beginnen. Doch der frühere Farc-Milizionär wurde von einem Soldaten ermordet und zuvor wohl gefoltert. Die Tat erschüttert Kolumbiens Friedensprozess und weckt Erinnerungen an dunkelste Kapitel des Krieges. Das liegt auch am Verteidigungsminister, der sich in Widersprüche verwickelt.

Hunderttausende Menschen haben sich am Donnerstag letzter Woche in Kolumbien an einem landesweiten Generalstreik beteiligt, zu dem die Gewerkschaftsverbände CUT, CGT und CTC aufgerufen hatte und dem sich eine Reihe politischer und sozialer Organisationen anschloss. Begleitet wurde dieser erste Generalstreik in der Regierungszeit von Präsident Iván Duque von zahlreichen Demonstrationen.

KUBA
Die deutschsprachige Ausgabe der Granma Internacional bietet ein authentisches Bild über die Vorgänge in Kuba sowie der Positionen Havannas zum Weltgeschehen, insbesondere in Lateinamerika. Die erste Ausgabe erschien vor 25 Jahren.

VENEZUELA
In Venezuela ist am Dienstag ein Putschversuch gescheitert. Wie die Regierung von Präsident Nicolás Maduro am Vormittag (Ortszeit) mitteilte, habe man die Revolte von wenigen Dutzend Uniformierten besiegen können. Diosdado Cabello, Präsident der Verfassunggebenden Versammlung, wandte sich gegen 11 Uhr Ortszeit an die vor dem Präsidentenpalast Miraflores versammelten Anhänger der Regierung und kündigte an, dass die Verantwortlichen der heutigen Ereignisse zur Rechenschaft gezogen würden.

Die bürgerliche Presse und die deutsche Regierung leisten währenddessen den Putschisten Schützenhilfe.

Erneut verkalkuliert: Die Bundesregierung hat mit Juan Guaidó einen Hasardeur anerkannt, der offenbar außerstande ist, Kräfteverhältnisse in seinem Land real einzuschätzen

Pleiten, Putsch und Pannen: US-protegierte Umsturzversuche, eine desolate wirtschaftliche Verfassung und eine planlose Regierung. Zur Lage in Venezuela

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 3. Mai 2019.

Aufruf zum Protest gegen den schlechten Status von Flüchtlingen in Baden-Württemberg!

Protestaktion: am Samstag, 04.Mai 2019, um 12:00 bis 15:00 Uhr Karlsruhe auf dem Schlossplatz

Aufruf einer Gruppe iranischer und afghanischer Flüchtlinge in Baden-Württemberg, Deutschland

Wir sind eine Gruppe iranischer und afghanischer Flüchtlinge, die auf Grund ihrer politischen Aktivitäten in ihrer Heimat verfolgt und zum Teil zum Tode verurteilt sind und deshalb. den Iran und Afghanistan verlassen mussten.

Mit der Anwendung der mittelalterlichen islamischen Gesetze missachten die Regierungen unserer Länder die Menschenrechte der Bürger/innen. Sie verwandeln unsere Heimat / diese Länder in ein großes Gefängnis, in dem Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten für Kinder- und Frauenrechte,
Aktivisten für Arbeitsrechte und Umweltaktivisten, Studenten und Lehrer eingesperrt sind.

Nach langen Wartezeiten wurden unsre Asylanträge in Deutschland leider abgelehnt - trotz ausreichender und glaubhafter Gründe für die Anerkennung als politisch Verfolgte. Jahrelange Ungewissheit und Perspektivlosigkeit haben viele von uns deprimiert und hoffnungslos gemacht. Nun droht uns die Abschiebung in den Iran und nach Afghanistan. Wir müssen dort mit dem Tod rechnen.

Um gegen diese unmenschlichen Bedingungen zu protestieren und unsere Stimme gegenüber den regionalen Behörden zu erheben, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der fortschrittlichen und mitfühlenden Menschen in Deutschland zu gewinnen, haben wir uns entschieden zu protestieren.

Unsere Forderungen:

  1. Wiedereröffnung und Bearbeitung von geschlossenen Akten von Asylbewerbern

  2. erneute Prüfung von Asylanträgen

  3. Aussetzung der Abschiebungen in den Iran und nach Afghanistan

  4. Zugang zu kostenlosen Gesundheitsleistungen und zu Bildung/Deutschkursen sowie die Achtung der Menschenwürde

  5. Menschenwürdige Flüchtlingsunterkünfte

  6. Anerkennung als politische Asylbewerber


Wir rufen alle iranischen und afghanischen Flüchtlinge auf, sich dieser Protestaktion anzuschließen und uns zu begleiten, um unser Recht auf Asyl zu verteidigen und
gegen unangemessene und unmenschliche Bedingungen zu protestieren.

Wir wünschen uns , dass sich möglichst viele fortschrittlich denkende Menschen, Parteien und Organisationen, Studenten und Menschenrechtsverteidiger in Deutschland diesem Kampf anschließen und uns unterstützen.
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