trueten.de

»Ich sehe nicht ein, warum ich, der Einfalt Anderer wegen, Respekt vor Lug und Trug haben sollte.« Arthur Schopenhauer

Keine demokratischen Grundgrechte für Homosexuelle in Russland?

Und wieder wurden demokratische Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit missachtet.

Der Radiosender "Echo Moskwy" berichtet, dass heute die Moskauer Polizei mehrere Demonstranten vor dem Rathaus festgenommen hat. Die Polizei sei mit grober Gewalt gegen demonstrierende Lesben und Schwule vorgegangen und hat am Pfingstsonntag mehrere Demonstranten vor dem Rathaus festgenommen. Unter anderem wurde der Grünen-Politiker Volker Beck verhaftet, der mit Kollegen aus Italien und dem EU- Parlament eine Petition zur Versammlungsfreiheit, beim Bürgermeisteramt abgeben wollte, sich aber selbst nicht an der Parade beteiligt hatte. Der bekennende schwule Politiker hatte schon am Samstag an einer Konferenz für die Rechte Homosexueller in Moskau teilgenommen. Im Vorfeld hatten Nationalisten, Kommunisten und Religionsanhänger gegen eine geplante Homosexuellen-Parade mobil gemacht. Die Kundgebung am Pfingstsonntag war von den Behörden nicht genehmigt worden, obwohl Homosexualität in Russland seit 1993 legalisiert ist.

Ich protestiere gegen das brutale Vorgehen der Moskauer Polizei und solidarisiere mich mit den Schwulen und Lesben Russlands.

Wernau, den 27.05.2007
Thomas Mitsch

Eine berechtigte Frage...

Bild: WikiMedia
... stellte das "rote Blog":

“.. wenn Gewalt sei kein Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele ist, was machen dann “unsere Jungs- mit Kampfflugzeugen in Afghanistan?

Die Demokratie verteidigen?

Österreich: Umwelthaftung ade?

In Österreich will die regierende große Koalition ein Umwelthaftungs-Gesetz beschließen, das nichts anderes als ein Pro-Industrie- und ein Pro-Gentechnik-Gesetz ist. Damit wäre Österreich wahrscheinlich das erste Land in der EU, das Unternehmen von der Sanierung von Umweltschäden freistellt. Zustandegekommen ist das Gesetz durch intensives Lobbying der Industrie, wie eine durchgesickerte interne E-Mail der österreichischen Wirtschaftskammer zeigt.

„Wir konnten die wichtigsten unserer Anliegen durchsetzen“, heißt es in dieser internen E-Mail, die an die wichtigsten Vertreter der österreichischen Wirtschaftskammer, an die Fachverbände und wichtige österreichische Industrieunternehmen ging. Geschrieben wurde es am 9. Mai, wenige Stunden nachdem der Ministerrat ein völlig anderes Umwelthaftungsgesetz durchwinkte als ursprünglich geplant war.

Insgesamt werden in der E-Mail elf „Verbesserungen“ aufgelistet, die unter anderem von der „Projektgruppe Umwelthaftung“ in der Wirtschaftskammer durchgesetzt werden konnten. Von besonderer Tragweite sind folgende Punkte:

• Ursprünglich sollte der Verursacher eines Umweltschadens in jedem Fall für die Kosten der Sanierung aufkommen. Nun ist dies nicht der Fall, wenn die zum Schaden führenden Emissionen oder Tätigkeiten von einer Genehmigung gedeckt sind („Normalbetriebseinrede“, „permit defense“). Dieser Punkt war am stärksten umstritten und wurde jetzt -“ wie die Vertreterin der Wirtschaftskammer beschreibt - „entsprechend unseres Formulierungsvorschlages“ im Gesetz verankert.

• Weiters wird der Betreiber von der Kostentragung befreit, wenn das schädigende Ereignis zum Zeitpunkt der Tätigkeit nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht als wahrscheinlich für einen Schadenseintritt angesehen worden ist. Damit sei das „Entwicklungsrisiko“ berücksichtigt worden, wie es die Wirtschaftskammer ausdrückt.


Sieg der Gentechnik-Lobby

Hier scheint es sich neben der generellen Niederlage für die Umwelt auch um einen Sieg der in Österreich kaum in der Öffentlichkeit agierenden Gentechnik-Lobby zu handeln: Nach dieser Formulierung sind sowohl der Gentechnik-Konzern als auch der verantwortliche Bauer aus der Haftung für mögliche Umweltschäden entlassen, sobald die zuständige Behörde den Anbau der genmanipulierten Pflanze genehmigt hat und alle Auflagen eingehalten wurden. Die Zeche zahlt nicht der Verursacher, sondern der Steuerzahler.

Nachteile sind auch für bestehende Umweltgesetze zu erwarten: Die strengeren Haftungsbestimmungen, beispielsweise aus dem Wasserrecht, wären nicht mehr anwendbar oder verfassungswidrig, erklärt beispielsweise Thomas Alge vom Ökobüro, der Koordinationsstelle der österreichischen Umweltschutzorganisationen.

Ob das Gesetz noch verhindert werden kann, hängt in erster Linie von der SPÖ ab, die hier zweigleisig unterwegs ist: Einerseits haben alle sozialdemokratischen Minister im Ministerrat vom 9. Mai dem „Pro-Industrie-Gesetz“ zugestimmt, andererseits wurde es in einer Aussendung von SPÖ-Umweltsprecherin Petra Bayr kritisiert. Experten befürchten, dass Österreich im Falle einer Zustimmung zum Gesetz einen Präzedenzfall schaffen könnte, der andere EU-Mitgliedsländer zur Nachahmung bewegen könnte.

Text und weitere Informationen: Mag. Klaus Faißner, Freier Journalist, Wien

Stuttgart: Solidarität mit den Streikenden der Telekom!

Unter dem Titel "Solidarität mit den Streikenden der Telekom!" hat Roland Hägele eine Dokumentation des Kampfes der Telekom Kollegen in Stuttgart begonnen.

Roland Hägele: Solidarität mit den Streikenden der Telekom!

Proteste gegen §129a-Razzia

Unter dem Titel "Proteste gegen §129a-Razzia" steht jetzt eine kleine Auswahl meiner Dokumentation der Demonstration in Karlsruhe am 19.Mai 2007 bei Umbruch Bildarchiv Berlin zur Verfügung:

Bilderserie: Antirepressionsdemo Karlsruhe am 19.Mai 2007

Umbruch e.V. war selber von den den Razzien betroffen:

"Buchläden, Verlage und Archive sind gefährliche Brutstätten des Geistes" - besonders vor dem G8-Gipfel im Juni in Heiligendamm

Dieser variierte Satz aus den siebziger Jahren scheint aus der Perspektive der Staatsschutzorgane nichts von seiner Aktualität verloren zu haben.
Auf der Suche nach den Verfassern des von AG Grauwacke herausgegebenen Geschichts-Buches: "Autonome in Bewegung. Aus den ersten 23 Jahren", erschienen bereits 2004 im Verlag Assoziation A (ISBN 978-3-935936-13-2) wurden am Mittwoch, den 9. Mai ab 8.00 Uhr morgens bis in die Abendstunden auch die Räume und Computer des Umbruch-Bildarchiv e.V. durchsucht und blockiert.
Die Durchsuchung fand statt im Rahmen einer groß angelegten Razzia des Bundesgerichtshofes an 40 Orten in Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Es gab weder Haftbefehle noch irgendwelche relevanten Funde.
Bei Umbruch wurden CDs mit dem Layout des Autonomen-Buches mitgenommen, zwei Telefonadressbücher entwendet sowie Festplatten gespiegelt mit Fotos aus über zwanzig Jahren Bewegungsgeschichte. Wir fordern, dass dieses Material unverzüglich gelöscht wird.
Wir werten die Durchsuchungen als eklatanten Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit und betrachten sie als plumpen Versuch der staatlichen Organe, im Vorfeld des G8-Gipfels Informationen über die vielfältige Infrastruktur der GipfelgegnerInnen zu sammeln, diese gesellschaftliche Bewegung einzuschüchtern und in ihrer politischen Arbeit gegen den G8-Gipfel zu behindern. Dieser Versuch ist gescheitert. Im Gegenteil zeichnete sich bereits nach den ersten Stunden ein deutlicher Mobilisierungsschub ab. Am Abend des 9. Mai protestierten zehntausend Menschen in vielen Städten gegen die Durchsuchungen (auf der Berliner Demo allein mehr als 4000 TeilnehmerInnen). Die Bewegung ist nicht bereit, solche aus der Endphase der DDR bekannten Einschüchterungsmethoden des Staates kritik- und widerstandslos hinzunehmen. Auch der sattsam bekannte Versuch, im Vorfeld von Aktionen, die beteiligten Gruppen in friedfertige und militante zu spalten, sowie über die Konstruktion von Paragraph-129a-Vorwürfen in eine Terror- und Gewaltdiskussion zu verstricken, ist misslungen.

Wir fordern die Abschaffung des Paragraphen 129a StGB. Umbruch Bildarchiv, 11. Mai 2007


Spendenkonto:
Umbruch-Bildarchiv e.V., Kontonummer 0000198100, BLZ 10010010 bei Postbank Berlin


Zur Demobündnishomepage

Siehe auch:
StattWeb 19. Mai 2007
KA-News 19. Mai 2007
IndyMedia Bericht von Pote Snitkin
• IndyMedia Bericht von Egal
junge Welt 21.5.2007
Pressekonferenz von Anwälten und Betroffenen im Bethanien (9. Mai)

Sternmarschklage in erster Instanz gewonnen!

Grafik: GipfelSoli
Die Klage gegen die Allgemeinverfügung, mit der ein Demonstrationsverbot von über 40 Quadratkilometern um Heiligendamm herum verordnet werden sollte, hat Erfolg gehabt. Zumindest insoweit, dass bis auf 200 Meter zum Zaun demonstriert werden kann. Wir dokumentieren hier die Presseerklärung des Sternmarschbündnisses::

Gericht gibt Eilantrag statt: Sternmarsch kann stattfinden - Sternmarsch-Bündnis will bis zum Kempinski-Hotel - VG: "Polizeilicher Notstand" rechtfertigt kein generelles Verbot

Der Eilantrag des Sternmarsch-Bündnis beim Verwaltungsgericht Schwerin war erfolgreich. Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden. Dies wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig gewesen.

Für den Erlaß der Verfügung wurde eigens die Regierungsdirektorin Röttgers aus Lüneburg zu "Kavala" beordert. Röttgers hatte im Wendland bereits Allgemeinverfügungen erlassen. Verboten waren dort Demonstrationen 50 Meter beiderseits der Bahngleise.

Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag nur teilweise stattgegeben. Die Anmelder des Sternmarsch-Bündnis haben ihre Abschlusskundgebung am Kempinski-Hotel angemeldet. Damit soll der Protest dorthin getragen wo die Adressaten sitzen: Dem Treffen der G8-Repräsentanten. Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.

Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann".

"Natürlich freuen wir uns dass das Demonstrationsrecht in erster Instanz bestätigt wurde. Ein dickes Lob an die Anwälte!", erklären Susanne Spemberg und Peter Kromrey vom Sternmarsch-Bündnis. Zum geplanten Demonstrationsverbot hatte es eine breite Welle internationaler Kritik gegeben. "Wir stellen allerdings weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage. Ob wir Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen wird sich in den nächsten Tagen klären".

Anfang der Woche hatten die vom Totalverbot der Versammlungen am Flughafen Laage betroffenen Gruppen ebenfalls Klage eingereicht. In diesen Tagen wird auch die "Jüdische Stimme", die eine Kundgebung für den 5. Juni am Zaun in Heiligendamm angemeldet hat, klagen. "Wir gehen davon aus dass der Beschluß zum Sternmarsch auch alle anderen Totalverbote aushebelt", vermutet Matthias Monroy von der Gipfelsoli Infogruppe. Alle Anmelder müssen einzeln gegen ihr Verbot klagen.

Das Sternmarsch-Bündnis wird vertreten von den Hamburger Anwälten Carsten Gericke, Ulrike Donat und Cornelia Ganten-Lange. "Wir waren von Anfang an überzeugt dass ein Totalverbot niemals aufrecht zu erhalten ist", kommentiert Rechtsanwalt Carsten Gericke.

Die Anwälte kritisieren dass die Polizei seit Monaten auf das Demonstrationsverbot festgelegt war: "Andere deeskalierende und gestufte
Konzepte wurden zu keinem Zeitpunkt erwogen", wird in einer Ergänzung zum Eilantrag ausgeführt.

Die Polizei hatte mehrmals mit einem "allgemeinen polizeilichen Notstand" argumentiert. Aus dem Eilantrag:

• "Mit der Begründung 'polizeilicher Notstand' werden Rechte und Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Die Annahme, jedes
politische Großereignis verursache einen 'polizeilichen Notstand', wäre ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, der dann ohne Not bürgerliche Freiheiten regelmäßig per Allgemeinverfügung außer Kraft setzen könnte".

• "Allgemeinverfügungen haben niemals Versammlungen verhindert, sondern oft erst selbst zur Eskalation beigetragen, weil es keinen ausreichenden Raum mehr gab, die Proteste legal zu artikulieren".

Caro Paul vom Sternmarsch-Bündnis: "Mit dem Sternmarsch wollen wir unsere Vorstellung von einer anderen Welt sichtbar machen. Von
sozialrevolutionär bis globalisierungskritisch, von bäuerlichen Widerstand über Gewerkschaften und Umweltbewegung bis zu
radikalfeministisch - am 7. Juni erheben wir unsere Stimme gegen die menschenverachtende Politik der G8!".

[Sternmarsch-Bündnis]


Folgende Information der "Interventionistischen Linken" ging dazu heute ebenfalls über's Netz:

Die Polizeidirektion BAO Kavala erklärte nicht nur das Areal innerhalb des Zaunes um das Tagungshotel der G8 zur No-Go-Area für Protest und Widerstand, sondern auch weiträumig um diesen Zaun herum, bis zu 6 Kilometer vom Tagungshotel entfernt, wurden Demonstrationen und Kundgebungen untersagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden.
Jetzt aber hat das Gericht einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schwerin des Stern-Marsch-Bündnisses stattgegeben, sodass die geplanten Demonstrationszüge am 7. Juni 2007 doch wieder möglich sind.
Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt: Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können jetzt die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.
Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann". Heute, am 25. Mai legte die Polizeidirektion „Kavala“ jedoch dagegen Beschwerde ein und versucht damit wieder das Demoverbot durchzusetzen.


Weitere Informationen gibt es auch bei: Freekkk.de - Vielen Dank auch für den Hinweis!

Da nicht davon auszugehen ist, dass damit Ruhe ist bitten wir um die Unterstützung des Aufrufs:


Hamburg: Polizei kontrolliert Postsendungen

Das Briefgeheimnis interessiert auch nicht mehr - hinterher kann die Unrechtmäßigkeit der Eingriffe ja immer noch zugegeben werden:

Polizisten kontrollieren nach einem Bericht der Tageszeitung "taz nord" auf der Suche nach G8-Gegnern in einem Hamburger Briefzentrum systematisch bestimmte Postsendungen. Wie das Blatt berichtet, arbeiten Ermittler des Landeskriminalamtes im Briefzentrum Mitte in einem dafür eingerichteten Raum. Dabei würden auch Briefe geöffnet. Der Sprecher der Hamburger Polizei, Ralf Meyer, sagte auf Anfrage der "taz" und der Deutschen Presse-Agentur dpa, zu polizeitaktischen Fragen mache er aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben...

Nach Informationen der Linkszeitung

Weise Voraussicht?

Das Zitat von A. Merkel zum G8 Gipfel:

Diejenigen, die Sicherheitsmaßnahmen heute lautstark kritisieren, wären die ersten, die den Sicherheitsbehörden mangelnde Vorsicht vorwerfen würden, wenn Gewalt ausbrechen würde.


Quelle: Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum G8-Weltwirtschaftsgipfel vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm vor dem Deutschen Bundestag am 24. Mai 2007 in Berlin

Was der "Verbraucherschutz" wert ist...

zeigt die Greenpeace Presseerklärung vom 24. Mai 2007, nach der Recherchen in Gaststätten das Versagen des bayerischen Verbraucherschutzministeriums bestätigen: Das Ministerium versucht die sogenannten "Verbraucher" mit vorgeblich umfangreichen Kontrollen zu beruhigen.

München, 24.05.2007 -“ Greenpeace-Gruppen in Bayern haben in den letzten Wochen nach gentechnisch veränderten Speiseölen in Gaststätten recherchiert und sind fündig geworden. In Regensburg, Schweinfurt und im Chiemgau wurden insgesamt 63 Gaststätten kontrolliert, 14 davon hatten Gen-Öle verwendet. Das entspricht einer Quote von etwa 22 Prozent. Dabei hatten in Regensburg 7 der 15 überprüften Gaststätten Gen-Öle eingesetzt, in Schweinfurt waren es 4 von 27 und im Chiemgau 3 von 21. Eine Kennzeichnung in den Speisekarten gemäß der vor über drei Jahren in Kraft getretenen Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung wurde dabei in keinem einzigen Fall gefunden. Fehlt die Kennzeichnung in der Speisekarte, so machen sich die Wirte strafbar und riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

„Die aktuellen Greenpeace Recherchen in Gaststätten in Bayern bestätigen, dass der bayerische Verbraucherschutz­minister, Dr. Werner Schnappauf, auf ganzer Linie versagt hat“, sagt Klaus Müller, Gentechnik-Experte der Greenpeace-Gruppe München.

Bereits Mitte April 2007 hatte die Greenpeace-Gruppe München dem bayerischen Verbraucher­schutzministerium Versagen vorgeworfen, denn bei Recherchen in Münchner Gaststätten fand Greenpeace im Laufe des Jahres 2007 in 25 der 125 kontrollierten Gaststätten Gen-Öle. In Wolfratshausen hatten Ende 2006 sogar 6 von 20 der überprüften Gaststätten Gen-Öle eingesetzt.

In seiner Antwort vom 2. Mai 2007 auf eine aktuelle Landtagsanfrage von Bündnis90/DieGrünen zur Überwachung der Gentechnik-Kennzeichnung gibt das bayerische Verbraucherschutzministerium an, dass die Kreisverwaltungsbehörden im zweiten Halbjahr 2006 bayernweit insgesamt mehr als 18.000 Betriebe auf die Einhaltung der Gentechnik-Kennzeichnung kontrolliert haben. Lediglich in 55 Fällen sind dabei Verstöße gefunden worden. In seinem Bericht vom 7. Juli 2006 zu einer früheren Anfrage im bayerischen Landtag schreibt das bayerische Verbraucher­schutzministerium sogar explizit „Es werden bisher in Gaststätten [...] so gut wie keine GVO-Produkte verwendet“.

„Anscheinend versucht das bayerische Verbraucherschutzministerium die bayerischen Bürger auch noch über die Intensität seiner Kontrollen zur Gentechnik-Kennzeichnung zu täuschen“, sagt Klaus Müller. Denn wäre tatsächlich bei allen der mehr als 18.000 Kontrollen konsequent auf Gen-Öle geprüft worden, so ist kaum zu erklären wie Greenpeace bei insgesamt 208 überprüften Gaststätten in nur fünf Städten und Regionen Bayerns, nämlich in Regensburg, Schweinfurt, Wolfratshausen, München und im Chiemgau, insgeamt 45 Gen-Öl Funde aufdecken konnte.

In Bayern wurde die umfassende Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie lange Zeit nicht umgesetzt. Erst nach Verbraucherprotesten und mahnenden Briefen von Greenpeace änderte der bayerische Verbraucherschutzminister Dr. Werner Schnappauf seinen verbraucherfeindlichen Kurs. Er sicherte im Januar 2006 zu, dass die Lebensmittelüberwachung von ihm aufgefordert wurde, die Gentechnik-Kennzeichnung bei der Überwachung von Gaststätten zu berücksichtigen. „Den leeren Worten von Herrn Dr. Schnappauf müssen nun endlich auch Taten folgen“, fordert Klaus Müller. „Herr Dr. Schnappauf muss endlich dafür sorgen, dass die Lebensmittelüberwachung in ganz Bayern die Einhaltung der seit mehr als drei Jahren geltenden Gesetzte zur Gentechnik-Kennzeichnung in der Gastronomie auch wirklich durchsetzt“, so Müller weiter.
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