Einen guten Rutsch in's neue Jahr!

Heute aus aktuellem Anlass in unserer Reihe Blogkino: Der inzwischen 50 Jahre alte Sketch "Dinner for one" mit Freddie Frinton mit seiner Partnerin May Warden.
Der Beitrag vom metallertreff zum Verfahren wegen rassistischer Diskriminierung bei der DB Service GmbH, auf das wir hier und da schon mal hingeweisen hatten, schätzt dessen Ausgang ein:
"Wir hatten schon mehrfach über das Gerichtsverfahren berichtet, bei der ein türkischer Kollege in 2. Instanz sich gegen eine Verurteilung wegen Verleumdung wehrte. Anlass war eine schriftliche Beschwerde zweier Kollegen wegen rassistischer Äußerungen (Kanaken - Juden - euch müsste man erschießen oder aufhängen) bei ihrem Vorgesetzten gegen einen Kollegen. Die Kollegen wurden anschließend wegen Verleumdung verklagt.
Am Freitag 19.12. fand der 2. Termin in der 2. Instanz statt. Der Vorgesetzte der beiden in 1. Instanz verurteilten Kollegen wurde als Zeuge befragt.
Dabei ergab sich: nach der Beschwerde der beiden türkischen Kollegen luden der Vorgesetzte und der Personalreferent den deutschen Kollegen, dem die rassistischen Äußerungen vorgeworfen wurden, zum Gespräch.
Die Befragung durch den Richter und insbesondere den Anwalt des türkischen Kollegen brachte zutage, dass der deutsche Kollege in diesem Gespräch gegenüber dem Teamleiter durchaus eingeräumt hatte, dass es zu solchen Äußerungen gekommen sein könnte. Er glaubte nur, die Vorwürfe entkräften zu können, indem er sagte, diese sein nur im Spaß dahingesagt gewesen. Dieser Sichtweise hatte sich damals und auch jetzt sein Teamleiter angeschlossen. Der Chef meinte, um den Angeklagten unglaubhaft zu machen, es sei ausreichend zu sagen, dass dieser mit seinen Rassismus-Vorwürfen sich von Kritik des deutschen Kollegen wegen unzureichender Aufgabenerfüllung reinwaschen wollte.
Durch die bohrenden Fragen des Anwalts und dann auch des Richters wurde klargestellt, dass allein die vermutlichen Aussagen des deutschen Kollegen, egal in welcher Absicht sie geäußert wurden, den Vorwurf der türkischen Kollegen hinreichend untermauerten. Den Fragen des Richters, wie der Teamleiter unter diesen Umständen den Angeklagten als unglaubwürdig hinstellen konnten, konnte dieser letzten Endes nichts mehr entgegenhalten.
An diesem Punkt zog sich das Gericht zurück und schlug anschließend eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung vor, d.h. dass die Kosten des Verfahrens der Staat trägt. Damit sollten viele aufwendige Zeugenbefragungen mit absehbarem Ergebnis eingespart werden. Ein Freispruch wurde nicht zur Diskussion gestellt, wohl weil nicht jeder einzelne der Vorwürfe des Angeklagten gegenüber dem rassistischen Kollegen belegt war.
Damit ist nun in 2. Instanz das Recht einigermaßen wiederhergestellt worden.
Es bleibt jedoch ein bitterer Nachgeschmack!
Die beiden in 1. Instanz verurteilten Kollegen haben ihre Arbeit verloren, sind arbeitslos und verschuldet. Für den Kollegen, der das Verfahren nicht in die 2. Instanz fortsetzte, weil er die nervliche Belastung nicht aushielt, bleibt die unberechtigte Strafe bestehen.
Man fragt sich auch: Wenn der Anwalt des Angeklagten, Herr Can von der Kanzlei Bednarek & Can, nicht so gute Arbeit bei der Zeugenvernehmung geleistet hätte, wäre das Ergebnis dann dasselbe gewesen?
Und was für eine Unternehmenspolitik betreibt die Deutsche Bahn Service GmbH (Tochter eines Riesenkonzerns), dass ein Teamleiter gemeinsam mit dem Personalreferenten einfach entscheidet, dass der türkische Kollege, der sich über Beleidigungen beschwert, unglaubwürdig ist und dagegen der deutsche Kollege, der sagt: das ist mir mal rausgerutscht, war aber nicht so gemeint - als glaubwürdig gilt und ihm noch dazu offenbar nahegelegt wird, den türkischen Kollegen zu verklagen? Da der Personalreferent immer einbezogen war, kann sich die Firma nicht auf einen Fehler des Teamleiters herausreden.
Weiter fragt man sich, warum der Betriebsrat der Firma - es gibt einen - dies alles einschließlich der beiden Kündigungen geschehen ließ.
Positiv war in der 2. Instanz, dass der Angeklagte außer durch seinen klasse Anwalt durch ein solidarisches Publikum, mobilisiert durch den Verein DIDF und unseren Verteiler, im Prozess moralisch unterstützt wurde. Dafür dankten die Beteiligten herzlich.
Es ist wünschenswert, dass der Vorgang noch eine breitere Öffentlichkeit findet. Der Sender Radio Dreyeckland berichtete darüber, wodurch auch weitere Freie Radios die Info verbreiteten."
Siehe das RDL Interview: "Beschwerde über Rassismus am Arbeitsplatz führt zur Entlassung bei DB Sicherheit und Verurteilung wegen Verleumdung"
Erfolg für die Versammlungsfreiheit:
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - rechtskräftig.
Klage gegen weitreichendes Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe während des Castortransports im Februar 2011 erfolgreich
In seinem Urteil vom 6.11.2013 hat der VGH Baden-Württemberg das umfassende Versammlungsverbot während des Transports von hochradioaktivem Atommüll aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe nach Lubmin für 48 Stunden quer durch Karlsruhe für rechtswidrig erklärt und der Klage stattgegeben. Das VG Karlsruhe hatte die Klage in erster Instanz noch abgewiesen und das Versammlungsvebot bestätigt. Die Berufung des Karlsruher Atomkraftgegners zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit war erfolgreich.
Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil des VGH vom 6.11.2013 angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.
Worum ging es in diesem Verfahren?
In der Nacht vom 15. auf 16. Februar 2011 wurde ein Castor-Transport von hochradioaktivem Atommüll, darunter 16 Kilogramm Plutonium und über 500 Kilogramm Uran, aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) über das S-Bahn-Netz der Linien S1 und S11 quer durch Karlsruher Wohngebiete und den Hauptbahnhof ins Zwischenlager nach Lubmin (Greifswald) durchgeführt.
Anlässlich des Atommülltransports hatte die Stadt Karlsruhe eine sehr weitgehende Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Versammlungsfreiheit für einen Zeitraum von 48 Stunden, in einem großen Gebiet quer durch das Karlsruher Stadtgebiet, darunter u. a. der Bahnhofsplatz, für Versammlungen aller Art, unabhängig vom Thema, außer Kraft gesetzt wurde. Aufgrund der Allgemeinverfügung bestand für wesentliche Adern des Öffentlichen Nahverkehrs und Fernverkehrs in der Großstadt Karlsruhe ein Versammlungsverbot für 48 Stunden. Auch alle anderen Versammlungen in Karlsruhe außerhalb des in der Allgemeinverfügung beschriebenen Gebiets waren somit vom Versammlungsverbot betroffen, da eine Teilnahme mit Öffentlichen Verkehrsmitteln in einer Vielzahl von Fällen nicht ohne einen Verstoß gegen das mit der Allgemeinverfügung ausgesprochen Versammlungsverbot möglich war.
Zu diesem Zeitpunkt fand gerade die gesellschaftliche Auseinandersetzung um Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und die damit verbundene Zunahme von Atommülltransporten und auch die illegale Einlagerung von mittelaktivem radioaktivem Müll im vom Wassereinbruch bedrohten Salzbergwerk in Asse, der aus dem ehemaligen Kernforschungszentrum in Karlsruhe stammen soll, sowie Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter des Zentrums in Zusammenhang mit Atommülleinlagerung statt. (Der Strafprozess wegen der Korruptionsvorwürfe findet zur Zeit vor dem LG Karlsruhe statt). Darüber hinaus existiert weltweit noch kein sicheres Endlager und gerade der hochradioaktive Müll ist im dazu nicht geeigneten Zwischenlager in Lubmin noch wesentlich unsicherer untergebracht, als in der ehemaligen WAK Karlsruhe.
Aufgrund der Allgemeinverfügung war es nicht möglich, mit Versammlungen entlang der Strecke die betroffenen BürgerInnen zu informieren, noch eine Versammlung zur Durchführung einer öffentlichen Messung der Radioaktiven Belastung während der Durchfahrt des Castors durchzuführen. Bei früheren Transporten wurde von Umweltorganisation bereits erhöhte Radioaktivität an den Castor-Behältern gemessen, die nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die begleitenden Polizeieinsatzkräfte gefährden.
Gegen den Transport hatte ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Bürgerinitiativen gegen Atomanlagen, große Umweltverbände, wie der BUND Baden-Württemberg, die Greenpeace Gruppe Karlsruhe, verschiedene Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen und der Partei die Linke u. A.mit einer „Nachttanzblockade“ protestiert und zu Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgerufen.
Ein vom Versammlungsverbot betroffener Karlsruher Atomkraftgegner erhob Widerspruch gegen das Versammlungsverbot und beantragte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) erfolglos vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz. Das VG Karlsruhe wies die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbots ab. Die dagegen eingelegte Berufung hatte Erfolg.
Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) gab in seinem Urteil vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - der Klage statt und stellte fest, dass das von der Stadt Karlsruhe verfügte allgemeine Verbot von Versammlungen entlang der Strecke für einen Castortransport rechtswidrig war.
Der Kläger habe auch nach Ablauf des Versammlungsverbots ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit. Denn er habe dargelegt, auch bei künftigen Atommülltransporten durch Karlsruhe Versammlungen an der Transportstrecke veranstalten zu wollen, und es sei zu erwarten, dass die Beklagte zur Sicherung solcher Transporte vergleichbare Versammlungsverbote erlasse. Da das Verbot auch für friedliche Versammlungen galt, hätte es nur bei einem polizeilichen Notstand erlassen werden dürfen. Ein solcher Notstand sei jedoch - auch im Nachhinein - nicht feststellbar gewesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit festgestellt, dass diese zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens zählt. Dem stände nicht entgegen, dass speziell bei Demonstrationen das argumentative Moment zurücktritt, welches die Ausübung der Meinungsfreiheit in der Regel kennzeichnet. (BVerfGE 69, 315 – v. 14. Mai 1985-Brokdorf). Der Schutz sei nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasse vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden. (BVerfGE v. 7. 3. 2011 zu Sitzblockaden (1 BvR 388/05)
Eingriffe in die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit sind uns nicht nur aus Deutschland, sondern aus vielen Ländern bekannt. Die Verteidigung der Versammlungsfreiheit und die entschiedene Zurückweisung aller Einschränkungen werden uns insofern auch zukünftig immer beschäftigen. Rechtsfragen und insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit sind somit auch immer Machtfragen. Alle elementaren Menschenrechte wurden uns nicht geschenkt, sondern wurden hart für uns erkämpft. An uns ist es, sie täglich zu verteidigen und weiter auszubauen. Versammlungsfreiheit lässt sich vielleicht einschränken, aber letztlich niemals verbieten – nirgendwo auf der Welt.
Versammlungen für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit werden auch zukünftig stattfinden müssen.
Trotz Fukushima werden weiter Atomkraftwerke geplant und gebaut. In Indien und Brasilien sollen neue AKWs sogar mit Deutschen Hermes-(Exportausfall)-Bürgschaften gegen den Widerstand der Bevölkerung gebaut werden.
Weder in der Bundesrepublik noch weltweit gibt es eine Lösung, was mit dem hochradioaktiven Atommüll geschehen soll. Weltweit gibt es noch kein einziges sicheres Endlager für hochradioaktiven Müll. Trotzdem wurde die gefährliche Fracht völlig überflüssiger Weise von einem Zwischenlager ins nächste verbracht – quer durch Deutschland und mitten durch Wohngebiete, mit all den damit verbundenen Risiken und Gefahren für die Bevölkerung.
Im Sommer 2011 waren 2 Atomkraftwerke in der USA von Überflutung bedroht und die Atomforschungsanlage Los Alamos, in der große Mengen Plutonium gelagert sind, von Feuer umgeben, so dass schon mehr als 10000 Menschen evakuiert werden mussten.
Im April 2013 kam es beim Brand eines mit Atommüll beladenen Frachters im Hamburger Hafen beinahe zu einer nuklearen Katastrophe, zu einem Zeitpunkt wo in der Nähe des Brandes fast 100000 Menschen beim Kirchentag versammelt waren.
Im Rahmen der „Mediation“ für die Erweiterung des Instituts für Transurane (ITU) auf dem Gelände des KIT Nord der Karlsruher Universität wurde bekannt, dass dort an der 4. Generation von Atomkraftwerken geforscht wird, und regelmäßig, dort produzierte kleine Plutoniumhaltige Brennstäbe, durch Karlsruher Wohngebiete in die militärische Wiederaufarbeitungsanlage nach Marcoule gebracht werden und wieder zurück. Das ITU hat eine Genehmigung für die Verarbeitung von 80 kg reinem waffenfähigen Plutonium. Nach dieser Genehmigung können somit jährlich sogar wesentliche höhere Mengen an Plutonium im ITU verarbeitet werden.
Der Atomunfall in Fukushima mit seinen dramatischen Auswirkungen für die Menschen in der gesamten Region hat leider unsere Befürchtungen über die Auswirkungen eines nuklearen Unfalls - 25 Jahre nach Tschernobyl - mehr als bestätigt. Die Menschen in der Region Fukushima und Tschernobyl wären heute froh, wenn sich mehr Menschen gegen diese Atomanlagen zur Wehr gesetzt hätten!
Quelle: Pressemitteilung 27.12.2013
Für Rückfragen zum Urteil wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Wolfram Treiber, Tel.: 0721 35455910, Fax: 0721 35455775
BOLIVIEN
Boliviens Opposition kann sich für Präsidentschaftswahlen 2014 auf keinen gemeinsamen Kandidaten einigen.
EL SALVADOR
Nach aktuellen Umfrageergebnissen zu den Präsidentschaftswahlen am 2. Februar 2014 liegt Salvador Sánchez Cerén von der regierenden Nationale Befreiungsfront Farabundo Martí (FMLN) in Führung.
KOLUMBIEN
Der US-amerikanische Auslandsgeheimdienst CIA hat in Kolumbien ein verdecktes Aktionsprogramm durchgeführt, das den kolumbianischen Streitkräften die gezielte Tötung von mindestens zwei Dutzend Führern der FARC-Guerilla ermöglichte.
KUBA
Der kubanische Präsident Raúl Castro hat den USA einen Dialog angeboten, wenn sie im Gegenzug das politische System und die Unabhängigkeit Kubas respektieren.
Auf der letzten Parlamentssitzung des Jahres haben die 614 Abgeordneten der kubanischen Nationalversammlung am Freitag und Samstag (Ortszeit) in Havanna ein neues Arbeitsgesetz und die Eckdaten des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr verabschiedet.
VENEZUELA
Venezuelas Präsident Nicolás Maduro hat die USA in einem Interview mit der venezolanischen Tageszeitung Últimas Noticias für einen Wirtschaftskrieg gegen sein Land verantwortlich gemacht.
Regierung Venezuelas will die Benzinpreise erhöhen und die Devisenbewirtschaftung lockern.
Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 27. Dezember 2013
Zur Abwechslung mal etwas politisches: