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Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt sich solidarisch mit dem Berliner Antifaschisten Tim

Solikampagne mit Tim
Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 25. Januar 2013:

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt sich solidarisch mit dem Berliner Antifaschisten Tim H.

Er wurde am 16. Januar 2013 vom Amtsgericht Dresden zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, bei den Protesten gegen Europas größten Naziaufmarsch in Dresden im Februar 2011 dazu aufgerufen zu haben, Polizeiketten zu durchbrechen.

Mit dieser Polizeimaßnahme sollten tausende AntifaschistInnen davon abhalten werden, Europas größten Naziaufmarsch zu blockieren.

Die Polizei hatte damals die Dresdener Innenstadt faktisch zu einer demokratiefreien Zone machen wollen. Durch weiträumige Absperrungen sollte jeglicher Protest in Hör- und Sichtweite verhindert werden.

Amtsrichter Hans-Joachim Hlava verstieg sich in seiner Urteilsbegründung nicht nur zu der Aussage: „Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt“. Mit der Aussage „Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen“ verdeutlichte er zugleich den abschreckenden Charakter des Urteils im Vorfeld der Antinazi Proteste am 13. Februar 2011.

Zudem werden einmal mehr antifaschistische und demokratische Proteste gleichgesetzt mit den verbrecherischen Naziaufmärschen, an denen sich in der Vergangenheit auch die Täter des NSU beteiligten.

Die Verurteilung basiert ohne Nachweis seiner Schuld allein auf einer vermeintlich ähnlichen Statur des Angeklagten mit einer Person in einem verpixelten Polizeivideo.

Obwohl alle anderen bisherigen Verfahren gegen Teilnehmer von Sitzblockaden gegen den Aufmarsch von NPD und „Kameradschaften“ im Februar 2011 eingestellt wurden, will sich die Staatsanwaltschaft mit dem Skandalurteil nicht zufriedengeben und legte inzwischen Berufung ein: „Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“, begründet die Behörde ihre Forderung von zwei Jahren und sechs Monaten Haft in ihrer Berufung.

Maßnahmen wie die in Dresden sind leider keine Ausnahmen sondern entwickeln sich immer mehr zur polizeilichen Standardtaktik. Dies lässt sich in Baden Württemberg anhand der Polizeikessel feststellen, die bei Antinazi Protesten 2009 in Ulm, 2011 in Heilbronn, 2012 in Stuttgart und Göppingen durchgeführt wurden.

Unser Bündnis ist deshalb solidarisch mit Tim und allen anderen betroffenen AntifaschistInnen die Repressionen ausgesetzt sind, weil sie die Neonaziaufmärsche verhindert haben.

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